

Die NÖ Landesbibliothek befindet sich im Kulturbezirk des Landhausviertels in St. Pölten und ist als Abteilung des Amtes der NÖ Landesregierung organisiert. Sie erfüllt gemäß ihrer Bestimmung sowohl die Aufgabe einer öffentlichen, wissenschaftlichen Universalbibliothek des Bundeslandes NÖ als auch die Aufgabe der administrativen Bibliothek des Amtes der NÖ Landesregierung.
Die durch die Übersiedlung von Wien nach St. Pölten notwendige Erweiterung der NÖ Landesbibliothek von einer Spezialbibliothek für Landeskunde von NÖ zu einer Universal- bzw. Regionalbibliothek kann als weitgehend abgeschlossen bezeichnet werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wurden neue Leserkreise erschlossen, und der durch den Standortwechsel eingetretene Benützerrückgang konnte damit wieder ausgeglichen werden. Dies kann an den Benützerzahlen abgelesen werden, die im Jahr 2001 wieder annähernd jene des letzten Vollbetriebsjahres 1995 in Wien erreicht haben.
Den Hauptteil der gesammelten Werke der NÖ Landesbibliothek bildeten mit Ende des Jahres 2001 rund 227.000 Buchbände. Die Bibliotheksbestände werden entsprechend den vorhandenen Finanzmitteln laufend aktualisiert und erweitert. Die bestehenden Sondersammlungen (Karten, topographische Ansichten etc.) werden nach Möglichkeit ergänzt. Gesammelt bzw. erworben werden von der NÖ Landesbibliothek in allen Bereichen schwerpunktmäßig vor allem Werke mit Bezug zu Niederösterreich.
Von der NÖ Landesbibliothek werden die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Dokumentation und Verwaltung der Bestände, umfassend genutzt. Ihr Katalog ist über Internet zugänglich, so dass ein flächendeckender, über den regionalen Bereich hinausgehender Zugang zu den in der Bibliothek gesammelten Informationen möglich ist. Gleichzeitig sind mittels EDV Verbindungen mit anderen Bibliotheken gegeben, die dem Benützer der NÖ Landesbibliothek bei Recherchen zu Gute kommen.
Für die Abwicklung von Reproduktionsaufträgen und für die Vermietung von Vortrags- und Ausstellungsräumen der NÖ Landesbibliothek wurde die Verrechnung eines Kostenersatzes bzw. -beitrages angeregt.
Die für den Abschluss von Vereinbarungen, die Veranschlagung, sowie die Verrechnung von Ausgaben gültigen Formalvorschriften sind einzuhalten.
Mit Blickrichtung auf eine Verwaltungsvereinfachung sollte überlegt werden, ob die derzeitige detaillierte Darstellung des Personalaufwandes der Abteilung NÖ Landesbibliothek im Voranschlag und Rechnungsabschluss notwendig ist.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und formalen Beanstandungen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen des im Jahre 1994 abgeänderten Ausbau- und Investitionsprogrammes für NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime aus dem Jahre 1992 wurde das Heim in Vösendorf errichtet. An diesem neuen Standort konnte für die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen eine ansprechende und gelungene Sozialhilfeeinrichtung geschaffen werden, die seit dem ersten Vollbetriebsjahr zufrieden stellend ausgelastet ist. Dem Heimpersonal kann engagiertes Handeln und Wirken im Sinne der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen bescheinigt werden.
Die nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 von der NÖ Landesregierung zu erlassende Verordnung über die Richtlinien für den Betrieb stationärer Einrichtungen wurde zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.
Zu bemängeln war, dass - obwohl das Heim seit Juli 1998 in Betrieb ist – noch keine Bauendabrechnung vorlag.
Im Bereich des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege besteht ein Personalmangel. Die vorgegebenen Ziele der Altenbetreuung können nur durch Inanspruchnahme von privaten Pooldiensten erreicht werden.
Das Jahresergebnis bestätigt der Heimleitung die Einhaltung des Voranschlages und eine wirtschaftliche Führung.
Die NÖ Landesregierung hat die Empfehlungen zum Teil bereits umgesetzt bzw. wurde zugesagt, ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Die Errichtung des Krankenanstaltenverbandes Waldviertel war der erste erfolgreiche Schritt in Richtung Kooperation von Krankenhäusern unter neuer Rechtsträgerschaft. Die nunmehr im Waldviertelklinikum zusammengeschlossenen Krankenanstalten Allentsteig, Eggenburg und Horn sind rechtlich eine einzige Krankenanstalt, die an drei Standorten betrieben wird. Rechtsträger des Waldviertelklinikums ist der Krankenanstaltenverband Waldviertel.
Insbesondere im medizinischen Bereich konnten bereits positive Synergieeffekte erreicht werden. Die Versorgung mit Krankenhausleistungen wurde auf Horn konzentriert, Doppelgleisigkeiten wurden abgebaut, das Qualitätsmanagement verbessert. Dadurch ist eine Qualitätsverbesserung bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung möglich. Die Standorte Allentsteig und Eggenburg sollen zu bedarfsgerechten Einrichtungen der Sonderversorgung ausgebaut werden.
In den Bereichen Administration und Führung sind die eingeleiteten Synergieeffekte durch entsprechende personelle und strukturelle Begleitmaßnahmen zu optimieren.
Am Beispiel des Krankenanstaltenverbandes Waldviertel hat sich aber auch gezeigt, dass große Strukturveränderungen eine enorme Herausforderung darstellen. Insbesondere die verschiedenen dienst- und besoldungsrechtlichen Regelungen der unterschiedlichen Rechtsträger haben langwierige Verhandlungen und umfangreiche Begleitmaßnahmen notwendig gemacht. In Zukunft sollten dienst- und besoldungsrechtliche Fragen daher rechtzeitig und ausreichend geklärt werden.
Bei der Errichtung des Krankenanstaltenverbandes Waldviertel hat der Landtag von NÖ im Wesentlichen die Ziele verfolgt,
Zur Umsetzung des Ziels, die Krankenhausstandorte Allentsteig und Eggenburg langfristig zu sichern, sollen diese in bedarfsgerechte Einrichtungen der Sonderversorgung umstrukturiert werden, die eigentliche Krankenhausversorgung wird in Horn konzentriert.
Dieser Prozess wurde eingeleitet und positiv ist festzustellen, dass die leistungsbezogenen Kennzahlen des Waldviertelklinikums insgesamt deutlich verbessert werden konnten. Die wirtschaftlichen Kennzahlen der Standorte Allentsteig und Eggenburg haben sich jedoch vorerst bedingt durch die Umstrukturierung ungünstig entwickelt.
Am Standort Allentsteig ist geplant, eine Neurorehabilitation mit 65 Betten in Kooperation mit der Abteilung für Neurologie des Standortes Horn anzubieten. Vor einer endgültigen Entscheidung sind jedoch noch Fragen hinsichtlich Bettenbedarf, medizinischem bzw. therapeutischem Personal und Baumaßnahmen ausreichend zu klären.
Am Standort Eggenburg soll eine Modellklinik mit 150 Betten für die Behandlung psychosomatisch Erkrankter errichtet werden. Zur Finanzierung sowohl der Errichtung als auch des Betriebes wird das Modell einer Public Privat Partnership überlegt.
Zur Umsetzung des Ziels, die Gemeinden Allentsteig und Eggenburg finanziell zu entlasten, haben das Land NÖ und der NÖKAS die Trägerverpflichtungen für die Standorte Allentsteig und Eggenburg übernommen. Allentsteig muss mittlerweile nicht mehr als Sanierungsgemeinde geführt werden.
Bezüglich der Verteilung der vom NÖGUS bewilligten Sondermittel auf die Standorte haben sich auf Grund fehlender Regelungen in den ersten beiden Betriebsjahren Auffassungsunterschiede und Probleme ergeben. Es wird erwartet, dass diesbezüglich klare Regelungen getroffen werden.
Die Erwartungen, durch die neue Rechtsform organisatorische und strukturelle Verbesserungen und Impulse für die NÖ Krankenanstaltenlandschaft in Richtung Gründung weiterer Krankenanstaltenverbände zu realisieren, haben sich vorerst teilweise durch Gründung des Krankenanstaltenverbandes Korneuburg-Stockerau erfüllt.
Die Themen Kooperation und insbesondere neue Rechtsträgerschaft von Krankenanstalten waren im ersten Halbjahr 2002 Gegenstand intensiver politischer Diskussionen. Insgesamt kann erwartet werden, dass dadurch eine neue Dynamik entsteht, die zu einer nachhaltigen Veränderung der Krankenhausstruktur in NÖ führen wird.
Der medizinische Bereich ist durch einen Mangel an entsprechend ausgebildetem Personal zum Teil erheblich unterbesetzt. Es sind unbedingt massive begleitende Maßnahmen auf dem Gebiet Personalentwicklung bzw. -planung notwendig. Insbesondere machen die geplanten Umstrukturierungen der Standorte Allentsteig und Eggenburg ein Handeln notwendig, da sich dadurch zusätzliche Erfordernisse an medizinischem bzw. therapeutischem Personal ergeben.
Im Zusammenhang mit Feststellungen des Prüfungsausschusses sowie im Zuge der Prüfung gemachten Wahrnehmungen wird darauf hingewiesen, dass der Krankenanstaltenverband Waldviertel als Öffentlicher Auftraggeber den Bestimmungen des NÖ Vergabegesetzes unterliegt.
Nach Ansicht des Landesrechnungshofes sollte das Land NÖ seine Interessen im Krankenanstaltenverband Waldviertel wirkungsvoller als bisher wahrnehmen.
Seitens der NÖ Landesregierung und des Krankenanstaltenverbandes Waldviertel wurde im Wesentlichen zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.
Der Berufsschulbaufonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und wurde zur Unterstützung der gesetzlichen Schulerhalter der öffentlichen Berufsschulen in NÖ errichtet.
Bereits im Jahr 1994 wurde durch den Finanzkontrollausschuss die Sinnhaftigkeit des Fonds in Frage gestellt. Nachdem sich bei der nunmehrigen Prüfung durch den Landesrechnungshof keine neuen Entwicklungen ergaben und sich zusätzlich herausstellte, dass mit dem Fortbestand des Fonds vermeidbare Kosten verbunden sind, bleibt die Empfehlung zur Auflösung des Berufsschulbaufonds weiterhin aufrecht.
Ungeachtet der empfohlenen Fondsauflösung ergab die Prüfung Folgendes:
Der Fonds finanziert sich aus Beiträgen des Landes und der Gemeinden sowie aus Darlehensaufnahmen. Für das bestehende Darlehen ist die Höhe des Zinssatzes zu klären, da die diesbezügliche Formulierung im Darlehensvertrag vom Kreditinstitut bzw. der Fondsverwaltung unterschiedlich ausgelegt wird.
Zum Jahresabschluss 2001, der als „Istdarstellung“ korrekt erstellt wurde, waren geringfügige Feststellungen zu treffen. Empfohlen wurde, das bei der Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus bestehende Buchführungssystem zu übernehmen.
Weiters wurde auch gefordert, dass der Fonds in Hinkunft einen Voranschlag erstellt. Im Rechnungsabschluss des Landes sind die nicht fälligen Verwaltungsschulden betreffend den Berufsschulbaufonds in der tatsächlich am Jahresende bestehenden Höhe auszuweisen.
Im Sinne der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolution vom 7. Juni 1990 hat der Fonds dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse in Hinkunft von beeideten Wirtschaftsprüfern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.
Die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, der Stadt Krems a.d. Donau sowie von drei privaten Gesellschaftern gehalten wird. Das Land NÖ fördert ihre Aktivitäten auf Grund eines mit der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH abgeschlossenen Fördervertrages. Zweck dieser Förderungsmaßnahme ist der Betrieb der Kunsthalle Krems und des Karikaturmuseums Krems.
Im Sinne des NÖ Landeskulturkonzeptes vereinigt die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen als Tochtergesellschaften, die operative Aufgaben im Kulturveranstaltungsbereich wahrnehmen. Dadurch wird der Intention des Landes NÖ, eine Steigerung der selbst erwirtschafteten Einnahmen bei gleich bleibendem Finanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln unter Wahrung der Vielfalt des kulturellen Angebotes zu erreichen, Rechnung getragen.
Die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH wird durch drei Geschäftsführer geleitet, die im Rahmen der Koordinationsfunktion der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH als Holdinggesellschaft auch in dieser tätig sind. Dadurch ist sowohl eine unmittelbare Kenntnis des finanziellen Geschehens in den Tochtergesellschaften als auch die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Hinsicht rasch und effizient reagieren zu können, gewährleistet. Durch die Zentralisierung administrativer Aufgaben und durch die Schaffung eines gemeinsamen Ticketsystems wurden und werden mögliche Einsparungspotentiale genutzt.
Mit ihren Teilbetrieben und den damit verbundenen Ausstellungsschwerpunkten bietet die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH einen attraktiven kulturellen Anziehungspunkt, der einen wichtigen Beitrag zur Belebung der örtlichen Infrastruktur darstellt. Sie gewinnt durch ihre Ausstellungstätigkeit sowohl auf regionaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene immer mehr Profil.
Im geprüften Geschäftsjahr 2000 ist eine wirtschaftlich positive Entwicklung zu erkennen. Obwohl das Ergebnis noch maßgeblich durch notwendige Um- und Neubaumaßnahmen beeinträchtigt war, erreichte die Kunsthalle Krems eine Gesamtzahl von 37.615 Ausstellungsbesuchern.
Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, gesellschaftsrechtlich und betriebsorganisatorisch als notwendig angesehene Maßnahmen wie die rechtsverbindliche Festlegung der der Generalversammlung vorbehaltenen Agenden und die Erlassung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung sowie für die Beiräte zur Wahrung der Rechtssicherheit zu treffen. Weitere Verbesserungsvorschläge des NÖ Landesrechnungshofes zielten auf eine effektivere Nutzung betrieblicher Ressourcen, auf die Optimierung des betrieblichen Belegwesens sowie auf die wirtschaftliche Verwertung von Lagervorräten.
Die Abteilung Kunst und Wissenschaft wird die Entwicklung der NÖ Kulturwirtschaft hinsichtlich der Realisierung der vom Land NÖ angestrebten Zielvorstellungen weiter aufmerksam zu beobachten haben. Insbesondere wären nach Abschluss der Integrationsphase die grundlegenden Strukturen in Hinblick auf die Ausschöpfung weiterer Synergieeffekte zu untersuchen.
Die NÖ Landesregierung und die Kunstmeile Krems Betriebsgesellschaft mbH haben in ihren Stellungnahmen zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Im Rahmen des im Jahre 1992 beschlossenen Ausbau- und Investitionsprogramms für NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime wurde das Heim am neuen Standort in Pottendorf errichtet. Bei der Planung dieser neuen Sozialeinrichtung für die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen konnte nicht mehr auf die veränderte Situation des ausschließlichen Bedarfes an Pflegebetten eingegangen werden. Dem allgemeinen Trend in Niederösterreich folgend und auf Grund der gegebenen Nachfrage nach Pflegebetten in der Region wurden nach Baufertigstellung nur Pflegebetten eingerichtet. Mit finanziellem Aufwand mussten daher in den folgenden Jahren aus dem Heimbudget Investitionen (zB zusätzliches Stationsbad) vorgenommnen werden.
Die Auslastung des Heimes ist mit Ausnahme des Jahres 2000 zufrieden stellend.
Die vorgesehenen Dienstposten des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKS) können mangels entsprechendem Personal nicht ausreichend besetzt werden.
Sonderverträge sollten von den üblichen Gepflogenheiten, wie sie für Landesbedienstete gelten, nicht abweichen.
Für den ärztlichen Dienst in den Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen sind Stellenbeschreibungen auszuarbeiten und in Kraft zu setzen. Weiters ist eine entsprechende Eingliederung in die Aufbauorganisation der Heime vorzunehmen.
Die Pflegebewertung und die Pflegedokumentation konnten nicht immer nachvollzogen werden. Die inzwischen gesetzten Maßnahmen sind nach einem absehbaren Zeitraum zu evaluieren.
Die Voranschlagserstellung für das Jahr 2000 entsprach in mehreren Punkten nicht der Realität. Die Ergebnisse und Daten der Vorjahre sollten entsprechend berücksichtigt werden. Eine realistische Veranschlagung wird erwartet, sodass vorgegebene wirtschaftliche Ziele (zB Rücklagenbildungen) erreicht werden können.
Die personelle Trennung zwischen Buch- und Kassenführung ist zu beachten.
Die NÖ Landesregierung hat die Empfehlungen zum Teil bereits umgesetzt bzw. wurde zugesagt, ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Seit über 50 Jahren befindet sich in Schrems eine lehrgangsmäßig geführte Landesberufsschule mit angeschlossenem Schülerheim.
Untergebracht ist diese Institution in einem im Eigentum der Stadtgemeinde Schrems befindlichen Schloss samt angeschlossenen Zubauten. Die Schule für die Steinmetze (Klassen, Werkstätte und Nebenräume) befindet sich einige hundert Meter vom Hauptgebäude entfernt auf einer nunmehr landeseigenen Liegenschaft.
Die wirtschaftliche Führung des Schülerheimes ist der Stadtgemeinde Schrems übertragen, die für Schulzwecke erforderlichen Gebäudeteile werden unentgeltlich zu Verfügung gestellt, lediglich die anfallenden Betriebskosten werden verrechnet.
Im Schuljahr 2000/01 wurde die Landesberufsschule Schrems von 681 Schülern besucht; 616 Schüler besuchten das angeschlossene Schülerheim, was einer durchschnittlichen Auslastung von 83 % entspricht.
Durch schwankende Schülerzahlen ergibt sich die Notwendigkeit, zeitweise einzelne Klassen einer anderen Berufsschule zuzuweisen. Diese Dislozierungen sind in Zukunft in der Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in Niederösterreich zu berücksichtigen.
Durch die nunmehrige Vorgangsweise bei der Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird es dem Kollegium des Gewerblichen Berufschulrates ermöglicht, die Belange der lehrgangsmäßigen Berufsschulen entsprechend den Bestimmungen des NÖ Pflichtschulgesetzes wahrzunehmen.
Die im Bericht aufscheinenden Ergebnisse betreffen durchwegs formale Unzulänglichkeiten bzw. Anregungen, den Geldverkehr zu rationalisieren.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu treffen.
Die Schule in Langenlois ist eine landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule, die entsprechend den Bestimmungen des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes und der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung organisiert ist.
Die Fachschule für Gartenbau in Langenlois hat als einzige landwirtschaftliche Fachschule in NÖ nicht mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen. Die Berufsschule hat ebenfalls keine Probleme mit der Auslastung.
Die mit dem Rechnungsjahr 2001 vollzogene Trennung der Verrechnung zwischen schulgesetzlich notwendigen Erfordernissen und über schulgesetzliche Erfordernisse hinausgehende Leistungen (Drittmittel) führte nicht zu der angestrebten realistischen Budgetierung. Im Hinblick auf sinnvolle wirtschaftliche Vorgaben für die Schulleitung wird erwartet, dass in den künftigen Finanzjahren die Einnahmen und Ausgaben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen veranschlagt werden.
Die im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz nicht vorgesehene Einhebung von Kautionen ist einzustellen und das entsprechende Girokonto aufzulösen.
Positiv ist zu bemerken, dass die Zentralisierung der liquiden Geldmittel für den Bereich der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen umgesetzt wurde, wobei ungerechtfertigte Belastungen der Schulkonten durch Zinsen bzw. Spesen noch abzuklären sind.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Pachtverträge grundsätzlich in schriftlicher Form abzuschließen sind.
Für die den Schulen angeschlossenen Lehr- und Versuchsbetriebe sollte ein einheitliches Kostenrechnungs- und Kennzahlensystem als wirtschaftliches Steuerungselement aufgebaut werden. Außerdem sind neuerlich Überlegungen hinsichtlich der Größe dieser Betriebe anzustellen.
Ausschreibungen im Lebensmittelbereich wurden von der Schule Langenlois trotz entsprechender Vorgaben durch die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung nicht vorgenommen. Generell wird hinsichtlich des Beschaffungswesens eine Analyse des Einkaufsvolumens der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen empfohlen.
Bemerkungen wurden noch zu den Bereichen Dienstpostenplan, Telefon und Versicherungen gemacht.
Die NÖ Landesregierung hat beim Großteil der Ergebnisse zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.
Im Hinblick auf den für das Land NÖ geltenden Grundsatz der Nichtversicherung konnte die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zur bestehenden Insassenunfall Versicherung eines Dienstkraftwagens nicht zur Kenntnis genommen werden.
Die NÖ Landesregierung hat am Sitz des Amtes der NÖ Landesregierung zur Unterstützung der gesetzlichen Schulerhalter die Landesbildstelle organisatorisch als Einrichtung der Abteilung Schulen eingerichtet. Als Außenstellen der Landesbildstelle fungieren 21 Bezirksbildstellen. Das notwendige Personal der Landesbildstelle für Verwaltung, technischen Dienst, Filmverleih und Medienpflege stellt das Land bei. Das Personal der Bezirksbildstellen kommt aus dem Bereich der Landeslehrer.
Die Landesbildstelle sieht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht nur im rein administrativen Bereich, sondern auch im Bereich der Lehrmittelgestaltung, der Weiterbildung und des Urheberrechtes. Der technologische Fortschritt lässt die Aufgabe der Instandhaltung audiovisueller Lehrmittel in der eigenen Werkstätte langsam in den Hintergrund treten.
Im Zusammenhang mit der Zuerkennung von Aufwandsentschädigungen und Zulagen bestehen Kompetenzprobleme, die zu bereinigen sind.
Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Neustrukturierung des Bildungsangebotes. In administrativer Hinsicht ist künftig auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften des Landes NÖ Bedacht zu nehmen.
Es sollten Maßnahmen gesetzt werden, die ein zielorientiertes, kostengünstiges und den Vorschriften entsprechendes Verwaltungshandeln ermöglichen.
Der Landesrechnungshof empfiehlt, die dienstrechtliche Stellung des Leiters der Landesbildstelle neu zu überdenken, zumal das Zusammentreffen von Beamten- und Lehrerdienstrecht sowie daraus resultierende besoldungsrechtliche Angelegenheiten zu einer unklaren Kompetenzlage führen.
Ebenso sollte die Zuerkennung finanzieller Leistungen an Mitarbeiter im Bereich der Bezirksbildstellen neu definiert und auf eine entsprechende rechtliche Grundlage gestellt werden.
Im Bereich der bezugsrechtlichen Behandlung der seitens des Landes NÖ erbrachten finanziellen Leistungen wird eine Adaptierung der Verrechnungsmodalitäten erwartet.
Erst die rasante Entwicklung der Informationstechnologie der letzten Jahre definierte neue Rahmenbedingungen. Die Entwicklung des Internets, die stetig steigenden Übertragungskapazitäten und die sich dadurch ergebenden vermehrten Möglichkeiten des Informationstransfers könnten die Tätigkeiten und die organisatorische Struktur der Landesbildstelle und vor allem der Bezirksbildstellen grundsätzlich verändern.
Die eintretenden Veränderungen sollten seitens der zuständigen Abteilung aufmerksam verfolgt und zum Anlass genommen werden, die Notwendigkeit der Tätigkeit der Landesbildstelle im gegebenen Umfang immer wieder zu hinterfragen und die personellen Kapazitäten den neu entstehenden Organisationsstrukturen jeweils anzupassen.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes nachzukommen.
Durch die Errichtung des NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimes wurden Unterbringungsmöglichkeiten für alte und pflegebedürftige Menschen aus dem Bezirk geschaffen.
Die kontinuierliche Auslastung des Heimes entspricht den Prognosen. Das Projekt kann hinsichtlich seiner architektonischer Gestaltung als gelungen bezeichnet werden und entspricht im Wesentlichen auch funktionell.
Bei der Verwirklichung des Vorhabens ist es jedoch zu Mängeln gekommen:
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen.