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Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat die „Verwendung von Landesmitteln beim NÖ Donaufestival“ aufgrund eines Auftrages des Rechnungshofausschusses des Landtages von NÖ geprüft. Aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen wurden die Veranstaltungen „Glatt & Verkehrt“ und „Klangraum Krems“, die – wie das „NÖ Donaufestival“ – von der NÖ Festival GesmbH betreut werden, in die Prüfung mit einbezogen.

Aufgrund eines Förderungsvertrages mit dem Land NÖ erhält die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, deren Tochtergesellschaft die NÖ Festival GesmbH ist, derzeit jährlich Landesmittel in der Höhe von mindestens € 9.450.000. Diese Mittel werden von der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH auf die Tochtergesellschaften nach einem internen Schlüssel aufgeteilt. Der NÖ Festival GesmbH standen zum Beispiel im Jahr 2003 Landesmittel in der Höhe von € 2.319.129,45 zur Verfügung.

Bei der Prüfung konnte festgestellt werden, dass die Landesmittel bei der NÖ Festival GesmbH für jene Zwecke eingesetzt wurden, die den Gegenstand des Unternehmens bilden. Daneben sind die wesentlichsten Feststellungen des Berichtes, dass der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH und daher in weiterer Folge auch der NÖ Festival GesmbH Landesmittel in beträchtlicher Höhe zufließen, wobei im Vergleich dazu der Eigenfinanzierungsgrad der NÖ Festival GesmbH relativ gering ist. Vor allem im Zusammenhang mit diesen Feststellungen gibt der Landesrechnungshof einige Empfehlungen zur Verbesserung der Situation ab. Daneben wurden auch noch andere Bereiche der NÖ Festival GesmbH einer näheren Betrachtung unterzogen und zum Beispiel hinsichtlich der Freikartenvergabe oder der Projektabrechnungen Verbesserungsvorschläge gemacht.

Die NÖ Festival GesmbH war zum Bilanzstichtag 1998 erheblich überschuldet. Durch die Einsetzung einer neuen Geschäftsführung im Jahr 1999 konnte die NÖ Festival GesmbH in den Folgejahren durch starke Aufwandsverminderungen schrittweise finanziell saniert werden und im Jahr 2003 einen Bilanzgewinn ausweisen. Ab dem Jahr 2000 waren sowohl positive Betriebs- als auch Jahresergebnisse zu verzeichnen.

Die Ausgliederung der Kulturwirtschaft aus dem direkten Verwaltungs- bzw. Vollzugsbereich des Landes NÖ in Form der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH sowie deren innere Struktur werden vom Landesrechnungshof jedenfalls positiv bewertet.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der Flussbauhof Plosdorf wird als betriebsähnliche Einrichtung des Landes NÖ unter den Grundsätzen der Ausgeglichenheit, Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung geführt und ist der Abteilung Wasserbau organisatorisch zugeordnet. Hauptaufgabe dieser Abteilung ist die Abwicklung wasserbaulicher Maßnahmen im Auftrag von Bund, Land NÖ, Gemeinden, Wasserverbänden und Wassergenossenschaften sowie die Förderungsabwicklung. Die Abteilung gliedert sich in die Zentrale in St. Pölten und insgesamt fünf Regionalstellen.

Die Existenz des Flussbauhofes Plosdorf ist aus einem in der Zwischenkriegszeit von der NÖ Wasserbauverwaltung eingerichteten Werkzeugdepot, das im Laufe der Zeit zum jetzigen Flussbauhof ausgebaut wurde, herzuleiten.

Vom Flussbauhof werden den Eigenregiebaustellen der Abteilung Wasserbau die meisten im Wasserbau benötigten Maschinen, Werkzeuge und Geräte, deren Anmietung von Firmen nicht möglich oder unwirtschaftlich erscheint, vermietet; auch werden die Funktionen einer zentralen Einkaufstelle und Inventarführung für die Regionalstellen der Abteilung Wasserbau wahrgenommen.

Vom Flussbauhof werden auch die dienst- und besoldungsrechtlichen Belange der dort beschäftigten Kollektivvertragsbediensteten wahrgenommen.

Die Leistungsabgeltungen an den Flussbauhof werden bisher im Girozahlungsverkehr kassenmäßig durchgeführt. In Zukunft sind diese im Verrechnungswege zu vergüten.

Vom Landesamtsdirektor und dem Gruppenleiter der Gruppe Wasser wurde ein Effizienzprojekt „Flussbauhof Neu“ in Auftrag gegeben und durchgeführt. Im Zuge dieses Projekts wurde u.a. auch eine Reduzierung der Tätigkeit des Flussbauhofes auf rund 58 % des derzeitigen Ausmaßes als fachlich sinnvoll und mittelfristig umsetzbar erachtet. Der Landesrechnungshof erwartet nach Umsetzung der Projektergebnisse eine Evaluierung dahingehend, ob die Leistungsverringerung auch in der Praxis die erwartete kostendeckende Führung ermöglicht.

Der NÖ Landesrechnungshof erblickt weitere Einsparungsmöglichkeiten darin, dass verschiedene gleiche bzw. ähnliche Einrichtungen der Gruppen Wasser und Straße gemeinsam beschafft und genutzt werden. Als Beispiel seien hier die Regionalstellen der Abteilung Wasserbau und die Straßenmeistereien mit ihren Garagen, Werkstätten und Lagerplätzen angeführt. Auch Fahrzeuge gleicher Art bzw. Typs sind bei beiden Institutionen vorhanden; eine gemeinsame Beschaffung könnte auch hier Verwaltungseinsparungen und Kostenvorteile bringen.

Die NÖLandesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Vom Land NÖ werden im Rahmen seiner Kulturförderung wissenschaftliche Arbeiten und Projekte sowie damit in Verbindung stehende Aktivitäten und Aufwendungen finanziell gefördert. Eine Grundvoraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist, dass der Antragsteller oder das zu fördernde Projekt einen direkten Bezug zu NÖ besitzt oder die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit von allgemeinem Interesse für NÖ sind.

In den vergangenen Jahren wurden auf diesem Sektor jeweils ca. 160 bis 180 Förderungsanträge jährlich von verschiedensten Antragstellern (Vereine, Institutionen, Gesellschaften, Einzelpersonen) positiv erledigt. Die Förderung erfolgte vornehmlich durch die Anweisung von anteilsmäßigen Kostenbeiträgen und Zuschüssen zu den direkten Projektkosten bzw. dem damit verbundenen allgemeinen Aufwand. Bei der Erarbeitung und Erstellung von wissenschaftlichen Druckwerken werden teilweise Förderungsankäufe dieser Werke durchgeführt.

Die Administration der Förderungen wird – unabhängig von der Art oder dem Umfang des Projektes bzw. der betragsmäßigen Höhe des zu fördernden Aufwands – nach einem einheitlichen Modus durchgeführt. Auf Grund der großen Unterschiedlichkeit der einzelnen wissenschaftlichen Sparten und Projektinhalte erfolgt bei jedem Fall eine genaue, zeitintensive Bearbeitung und umfangreiche Dokumentation, die teilweise auch als sinnvoll und erforderlich angesehen wird. Für Projekte und Arbeiten in einer betragsmäßig niedrigeren Größenordnung und einem dementsprechend niedrigeren Förderungsbetrag wurde die Notwendigkeit dieser mit hohen Verwaltungskosten verbundenen Bearbeitung in Frage gestellt. Überlegungen hinsichtlich einer Vereinfachung der Bearbeitungsabläufe wurden angeregt.

Bis zum Rechnungsjahr 2003 wurden die jährlichen Förderungsausgaben bei mehreren betragsmäßig niedrig dotierten Voranschlagsstellen veranschlagt. Ab dem Rechnungsjahr 2004 wurden diese zu einer gemeinsamen Voranschlagsstelle „Wissenschaft“ zusammengefasst. Mit der Zusammenfassung wurden eine Verwaltungsvereinfachung bzw. eine Verwaltungskostensenkung erreicht und sie wird daher positiv bewertet.

Neben den veranschlagten Förderungsmitteln werden auf Grund der im NÖ Rundfunkgesetz definierten Verwendungsmöglichkeiten Einnahmen aus der Rundfunkabgabe auch für die Wissenschaftsförderung verwendet. Bei der Überprüfung dieses Teils der Förderungsausgaben wurde die Gesamtgebarung der für das kulturelle Gebiet zur Verfügung stehenden Mittel aus der NÖ Rundfunkabgabe einer Betrachtung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ausgabengebarung der für das kulturelle Gebiet zur Verfügung stehenden Mittel aus der NÖ Rundfunkabgabe – inklusive der damit verbundene Rücklagengebarung und deren Darstellung im jährlichen Rechnungsabschluss – nicht den für das Land NÖ gültigen Formalvorschriften entspricht. Eine künftig korrekte, vorschriftsmäßige Gebarung im Bereich der NÖ Rundfunkabgabe wurde gefordert.

Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Reihe von Förderungsfällen stichprobenweise ausgewählt und überprüft. Dabei wurde in den meisten Fällen eine ordnungsgemäße Förderungsabwicklung festgestellt. Dargestellt wurden jene Förderungsfälle, bei denen ein kritischer Standpunkt im Zusammenhang mit der Festsetzung des Förderungsausmaßes vertreten wird und jene, bei denen verrechnungsbezogene Formalvorschriften nicht beachtet wurden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihre Stellungnahme zugesagt, den getroffenen Beanstandungen Rechnung zu tragen und den Anregungen nachzukommen.

Zusammenfassung

Das Ostarrichiklinikum Amstetten befindet sich seit einigen Jahren in einer Phase der Neuorientierung. Bereits 1999 wurde die Langzeitbetreuung ausgegliedert und in ein Landes-Pensionisten- und Pflegeheim übergeführt. Nunmehr ergeben sich aus der Umsetzung des NÖ Psychiatrieplans sowie des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplanes weit reichende Struktur- und Kapazitätsveränderungen. Für das in diesem Zusammenhang ins Leben gerufene Projekt wurde eine externe Projektbegleitung installiert. Positiv ist die starke Einbindung der Mitarbeiter der Klinik in die Projektarbeit zu werten. Bei der Vergabe dieser Leistung waren jedoch formale Mängel zu beanstanden.

Mit der Stadtgemeinde Amstetten wurden Verhandlung bezüglich der Übertragung der Rechtsträgerschaft für das Klinikum Mostviertel Amstetten auf das Land NÖ aufgenommenen. Der Landesrechnungshof sieht dies als Chance, die bereits im Rahmen eines Kooperationsvertrages gepflegte Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern weiter zu intensivieren. Mittelfristig sollte das Ziel „ein Krankenhaus an zwei Standorten“ analog dem Beispiel Thermenklinikum angestrebt werden.

Im Rahmen der Prüfung wurden stichprobenweise einige Pavillons besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass die Unterbringung der Patienten zum Teil nicht mehr zeitgemäß ist. Insbesondere weisen die sanitären Einrichtungen gravierende Mängel auf. Eine Verbesserung ist in diesem Zusammenhang dringend geboten.

Weiters musste festgestellt werden, dass die räumlichen Ressourcen für den Therapiebereich in der Abteilung für Neurologie bei weitem nicht mehr den geänderten Anforderungen entsprechen.

Die Anstaltsleitung ist als kollegiale Führung eingerichtet. Im Zuge der Prüfung wurde der Eindruck gewonnen, dass die Kommunikationsbasis zwischen den einzelnen Mitgliedern unbefriedigend ist und verbessert werden sollte.

Ein Soll/Ist-Vergleich zwischen Dienstpostenplan und tatsächlichem Personalstand zeigt relativ deutliche Unterbesetzungen im medizinischen Bereich. Neben den quantitativen sind auch qualitative Unterbesetzungen (zB Fachärzte) gegeben. Der Landesrechnungshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine möglichst rasche Besetzung der Stellen gemäß Dienstpostenplan anzustreben ist und bei der Erstellung des Dienstpostenplanes die NÖGUS-Mindestkriterien zu berücksichtigen sind.
Positiv im Bereich der Personalbewirtschaftung ist der deutliche Abbau des Betriebspersonals aufgefallen.

Für die forensische Station der Klinik besteht keine sanitätsbehördliche Genehmigung. Gene- rell war festzustellen, dass die tatsächlich aufgestellten Betten sowohl hinsichtlich Höchstzahl als auch Art deutlich von den systemisierten Betten abweichen. Der Landesrechnungshof erwartet daher, dass die notwendigen sanitätsbehördlichen Verfahren umgehend durchgeführt werden. Auf Grund der festgestellten Mängel wäre die Durchführung einer sanitären Überprüfung gemäß § 60 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) dringend geboten.

Bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des Klinikums ist Folgendes festzustellen:

Der Akutbereich konnte im untersuchten Zeitraum durchwegs positive Deckungsgrade erzielen. Im Rechnungsjahr 2003 ist jedoch eine aufgehende Schere zwischen Aufwendungen und Ertrag festzustellen. Darüber hinaus ist beim Anteil an den Gesamt-LDF-Leistungen eine ständig sinkende Tendenz gegeben. Durch den Verbesserungsbedarf im Bereich der Strukturqualität (bauliche Maßnahmen und Besetzung der Dienstposten gemäß Vorgaben) wird es zu entsprechenden finanziellen Belastungen kommen. Ein Investitions- und Finanzierungsplan ist zu erstellen.

Im chronischen Langzeitbereich fiel der Deckungsgrad im untersuchten Zeitraum von 85,3 % auf 68,9 %. Dieser Bereich ist daher hinsichtlich seiner weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu untersuchen, wobei insbesondere auch die Schnittstellen mit dem Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Mauer zu beachten sind. Die im Rechnungsjahr 2001 zu niedrig angesetzten Pflegegebühren für landesfremde Sozialhilfepatienten in Höhe von rund € 62.000 sind nachzuverrechnen. Künftig ist auf eine korrekte sowie einheitliche Verrechnung und Abgrenzung der Pflegegebühren zu achten.

Die Kostenverteilung zwischen Akut- und chronischem Langzeitbereich ist ab dem Rechnungsjahr 2002 neu aufzurollen. In Zukunft ist auf eine korrekte Verteilung der Aufwände zwischen Akut- und chronischem Langzeitbereich zu achten.

Die forensische Station weist in den geprüften Rechnungsjahren steigende positive Ergebnisse aus. Im Jahr 2002 wurden durch die NÖ Landesregierung Baumaßnahmen zum weiteren Ausbau im Betrag von ca. € 3 Mio exklusive USt beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, die Bemühungen fortzusetzen, den Betrieb der forensischen Station mit dem Bundesministerium für Justiz vertraglich abzusichern.

Im Bereich der Liegenschaftsverwaltung werden die Aktivitäten der Geschäftsstelle bei der Verwertung nicht benötigter Grundstücke anerkannt. Ebenso wird die verstärkte Einbindung der Abteilung Gebäudeverwaltung positiv zur Kenntnis genommen. Für Liegenschaften, die für die Wahrung der Landesinteressen nicht mehr benötigt werden, wird empfohlen, ein grundsätzliches Verwertungs- bzw. Nutzungskonzept zu erstellen. Für die Dr. Josef Starlinger Wohnhausanlage wurde in Anbetracht des augenscheinlichen Sanierungsbedarfes angeregt, umgehend ein Verwertungskonzept zu erstellen und umzusetzen.

Mit den im Jahr 1997 getroffenen Maßnahmen zur Verpachtung des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes der Klinik wurde nicht den Intentionen des Finanzkontrollausschusses entsprochen. Es kam dabei zu Mängeln, die für das Land NÖ zu negativen finanziellen Auswirkungen geführt haben. Der Landesrechnungshof regt daher an, in Hinkunft derartige Verträge mit mehr Sorgfalt und unter Einschaltung des Rechtsbüros abzuschließen.

Im Bereich der Telekommunikation kam es durch Einführung der Schnurlos-Telefonie (DECT-Geräte) im gesamten Klinikareal zu einem Technologiesprung. Die damit verbundene Kostensteigerung im Hardware-Bereich wurde durch eine positive Kostenentwicklung bei den Gesprächsgebühren – Zwischenschaltung eines Routers – kompensiert. Kritisch wurde angemerkt, dass es bei den Auftragsvergaben zu formellen Mängeln kam.

Seitens der NÖ Landesregierung wurde zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom NÖ Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.

Zusammenfassung

In allen 19 landwirtschaftlichen Fachschulen sind Wirtschaftsküchen eingerichtet, deren Hauptaufgabe die Versorgung der Schüler ist. Neben dieser dem Hoheitsbereich zurechenbaren Aufgabe haben sich Tätigkeiten - wie zB Seminare - im Rahmen der Erwachsenenbildung entwickelt, die über die schulgesetzlichen Erfordernisse hinausgehen und somit zur Privatwirtschaftverwaltung des Landes NÖ gehören. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden sinnvoller Weise die Restkapazitäten der Schuleinrichtungen und somit auch der Wirtschaftsküchen genutzt.

Seit dem Rechnungsjahr 2002 wird für den Privatwirtschaftsbereich über Schlüsselwerte auch der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen. Diese Maßnahme erbrachte zusätzliche Steuervorteile von rund € 160.000. Bei der stichprobenweisen Prüfung der Steuerverrechnung sind einige Mängel zu Tage getreten, die durch die Erstellung von klaren Richtlinien, organisatorische Umstellungen im Rechnungswesen und ein verstärktes Kontrollwesen zu beheben sind.

In den Bereichen Investitionen in Anlagen, Sachaufwand und Einnahmen sind bei den landwirtschaftlichen Fachschulen nach wie vor große Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss gegeben. Der Landesrechnungshof fordert daher abermals eine realistische Veranschlagung auf Basis der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der Planung für die künftigen Jahre. Weiters sind klare Vorgaben für eine möglichst einheitliche Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Rechnungswesen zu schaffen.

Im Bereich Lebensmitteleinkauf wurden einerseits Mängel bei den Ausschreibungen und andererseits große Preisspannen bei wichtigen Produkten festgestellt.

Bei künftigen Vergaben ist auf die korrekte Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 zu achten. Die hiefür Verantwortlichen sind entsprechend zu schulen.

Bei jenen Schulen, die derzeit keine marktgerechten Preise erzielen, ist der Lebensmitteleinkauf nach den Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes 2002 neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang wäre insbesondere zu überlegen, den Markt durch die Hereinnahme zusätzlicher Bieter zu beleben, ein Informationssystem zum Preisvergleich aufzubauen und vermehrt Einkaufsgemeinschaften zu nutzen.

Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit eines vermehrten Wettbewerbes zeigen die in der landwirtschaftlichen Fachschule Langenlois auf Grundlage eines Berichts des Landesrechnungshofes getroffenen Maßnahmen.

Zu den Bereichen Effizienzerhebung und Kennzahlen stellte der Landesrechnungshof im Wesentlichen Folgendes fest:

  • Das erhobene Datenmaterial ist in aussagekräftige Kennzahlen umzusetzen.
  • Unplausible bzw. durch starke Abweichungen auffällige Kennzahlen sind abzuklären.
  • Die ermittelten Kennzahlen sind entsprechend zu bewerten. Bei Bedarf sind Optimierungsmaßnahmen zu setzen.
  • Beim Verteilungsschlüssel für die Mahlzeiten sowie der Bewertung der Produkte aus eigener Produktion und der Gästeverpflegungen ist ein Anpassungs- bzw. Verbesserungsbedarf gegeben.

Auf Grund der positiven Erfahrungen ist die Essensausgabe generell auf Buffetform umzustellen, wobei für die praktische Ausbildung der Schüler in der Servierkunde entsprechend Vorsorge zu treffen ist.

In der derzeitigen Situation der landwirtschaftlichen Fachschule Gumpoldskirchen ist die Führung einer Wirtschaftsküche unwirtschaftlich und wäre daher einzustellen. Der Landesrechnungshof empfiehlt in diesem Zusammenhang, umgehend auf Grundlage eines konkreten Konzeptes über die künftige Nutzung der Schule eine Entscheidung herbeizuführen.

Zur verstärkten Nutzung der Synergien und zur Beseitigung der unklaren Organisationsstrukturen sollten als erste Maßnahme die Wirtschaftsküchen der landwirtschaftlichen Fachschulen Edelhof und Zwettl vereinigt werden.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, dem Großteil der Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung bezüglich einer realistischen Veranschlagung gemäß den Bestimmungen der Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV konnte jedoch nicht zur Kenntnis genommen werden.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft im Allgemeinen und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundes und des NÖ Wasserwirtschaftsfonds geprüft.

Die derzeitige Verwaltungsstruktur zur finanziellen Förderung der Siedlungswasserwirtschaft ist weitgehend durch das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundes geprägt. Der Bund hat die finanzielle Abwicklung an die Kommunalkredit Austria AG und die administrative Abwicklung weitgehend an die Länder übertragen. Das Land NÖ hat zur finanziellen Abwicklung den NÖ Wasserwirtschaftsfonds eingerichtet, der bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft angesiedelt ist. Die administrative Abwicklung erfolgt daher zum Großteil über die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft.

Die Förderungsnehmer bzw. Bauherren im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft sind hauptsächlich Gemeinden und Gemeindeverbände, zu einem kleinen Teil Genossenschaften, Betriebe und Einzelpersonen. Ingenieurkonsulenten sind vielfach als Berater, Projektanten und örtliche Bauaufsicht beauftragt.

In diesen komplexen Projektstrukturen wurden mehrfach Doppelgleisigkeiten, in Teilbereichen zu umfangreiche Aufgabenstellungen und unzweckmäßige Kontrollsysteme erkannt. Da die Landesverwaltung großteils in das bundesweite System eingebunden ist, bestehen vielfach nur geringe Änderungskompetenzen. Auch der NÖ Landesrechnungshof stößt hier an seine Kompetenzgrenzen. Er hat daher in mehreren Detailbereichen die Landesverwaltung aufgefordert, Analysen vorzunehmen und Alternativen auszuarbeiten und diese im bestehenden bundesweiten Gremium einzubringen, zu erörtern und nach entsprechenden Lösungen zu streben.

Ein wichtiger Prüfungsaspekt war das Vergabewesen im Siedlungswasserbau. Es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung gesetzeskonformer Vergaben der Ziviltechnikerleistungen durch die Förderungsnehmer gefordert, wobei auf eine Differenzierung zwischen „normalen“ Planungsdienstleistungen und „geistig-schöpferischen“ Dienstleistungen Bedacht zu nehmen ist.

Bezüglich der Vergabe der Bauleistungen wurde der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft empfohlen, sich von den Aufgaben der Bekanntmachungen und der Angebotseröffnungen zurückzuziehen. Dafür sollte die Vergabekontrolle sowohl den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen angepasst als auch effizienter werden. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl eine entsprechende Erörterung und Umsetzung im zuständigen bundesweiten Gremium.

Die NÖ Landesregierung hat in der Stellungnahme zum gegenständlichen Bericht zugesagt, im Sinne der Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes geeignete Maßnahmen zu setzen.

Im Zuge der Prüfung erfolgte auch eine Nachkontrolle zum Bericht des NÖ Landesrechnungshofes 17/2001, NÖ Wasserwirtschaftsfonds. Es konnte festgestellt werden, dass den damaligen Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes vollinhaltlich entsprochen wurde.

Zusammenfassung

Das Land NÖ hat nach dem Kulturförderungsgesetz 1996 neben der Förderung kultureller Prozesse in der Landeshauptstadt auch kulturelle Prozesse in den Regionen des Landes zu fördern. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wurde ab dem Jahr 1998 von Vertretern des Landes NÖ gemeinsam mit Kulturschaffenden und Kulturinitiativen in den Regionen auf breiter Basis dran gearbeitet, die Idee von „Viertelsfestivals“ in den vier NÖ Landesvierteln zu verwirklichen.

Ab dem Jahr 2001 fand bzw. findet jährlich, nach einer festgelegten Reihenfolge, jeweils ein Viertelsfestival in einem Landesviertel statt. Im Rahmen der Festivals wird sowohl bodenständige, traditionelle Kunst und Kultur als auch zeitgenössische, innovative Kunst und Kultur präsentiert. Oberster Grundsatz der Viertelsfestivals ist, dass sie von der jeweiligen Region selbständig organisiert und durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wurde in jedem Landesviertel von ansässigen Kulturschaffenden und mit der dortigen Kulturszene verbundenen Personen ein Verein gegründet. Der Verein ist selbständiger Festivalorganisator und tritt gegenüber dem Land NÖ als Förderungswerber auf. Dem Land NÖ kommt bei den Viertelsfestivals ausschließlich die Funktion des Förderungsgebers zu. Die widmungsgemäße Verwendung der vom Land NÖ an die Vereine zur Verfügung gestellten Förderungsmittel ist von den Vereinen nachzuweisen.

Die einzige Ausnahme zur dargestellten Vorgangsweise der Förderungsmittelverrechnung stellt die Bezahlung von Aufwandsentschädigungen bzw. Reisegebühren an Mitglieder der Festivalvereine im Rahmen der Festivalvorbereitung dar. Dabei wird jeweils ein Teilbetrag von der gewährten Förderung einbehalten und die Auszahlung erfolgt erst nach Antragstellung direkt vom Land NÖ einzeln an die betreffenden Personen. Die Abteilung Kultur und Wissenschaft wurde aufgefordert, den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand zu minimieren, wobei eine Übertragung der Abwicklung dieser Auszahlungen an die betreffenden Vereine angeregt wurde.

Im Jahr 2001 wurde das Waldviertelfestival positiv abgewickelt und die vom Land NÖ gewährten Förderungsmittel ordnungsgemäß abgerechnet. Bei der Administration der Förderung für den Waldviertelfestivalverein wurden einige Formalbestimmungen nicht beachtet und deren Einhaltung in Zukunft gefordert.

Durch das Zusammentreffen mehrerer negativer Aspekte, wie wetterbedingte niedrige Besucherzahlen sowie Defizite im organisatorischen Bereich des Festivalvereins, konnte das im Jahr 2002 stattgefundene Mostviertelfestival an das Festivalergebnis des Waldviertels im Vorjahr nicht anschließen. Zu hohe Einnahmenerwartungen und massive Fehleinschätzungen der Ausgabendimensionen führten vorerst zu einem negativen Finanzergebnis des Festivals, das erst durch zusätzliche Subventionsmittel des Landes NÖ ausgeglichen werden konnte.
Das Industrieviertelfestival war zum Prüfungszeitpunkt im Jahr 2003 in der Endphase. Aufgrund der bereits vorliegenden Zwischenberichte und Teilabrechnungen kann ein positiver Erfolg sowohl im kulturellen wie auch im finanziellen Bereich erwartet werden. Das Weinviertelfestival findet im Jahr 2004 statt. Die Fördervereinbarung des Landes NÖ mit dem veranstaltenden Verein wurde im November 2003 abgeschlossen.

Durch die Erfahrungen der ersten Festivaljahre und die während der Prüfung gewonnenen Eindrücke wird seitens des LRH sowohl eine Präzisierung der Zielsetzungen der NÖ Viertelsfestivals als auch eine Überarbeitung und Änderung der Organisations- und Abwicklungsstruktur der Festivals als notwendig und erforderlich angesehen. Die bei der Neuorganisation der Viertelsfestivals aus Sicht des LRH sinnvoll erscheinenden Änderungen wurden als Empfehlungen dargestellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

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Im Rahmen des im Jahre 1994 abgeänderten Ausbau- und Investitionsprogramms für NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime aus dem Jahre 1992 wurde das Heim in Wilhelmsburg errichtet und 1998 in Betrieb genommen. Die konstant hohe Auslastung, die ab dem zweiten Betriebsjahr gegeben war, bestätigt die richtige Standortwahl.

Der Neubau wurde im Jahr 2001 einer bautechnischen Prüfung durch den LRH unterzogen. Dabei wurde u.a. bemängelt, dass Nutzervorgaben in der Planungsphase missachtet bzw. deren Umsetzung mangelhaft kontrolliert wurde. Die Umsetzung der von der NÖ Landesregierung zugesagten Mängelbehebung wurde geprüft und gefordert, die zu treffenden Maßnahmen möglichst rasch abzuschließen.

Hinsichtlich des Raum- und Funktionsprogramms waren Verbesserungsvorschläge anzubringen.

Im Bereich des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bestand ein erheblicher Personalmangel, der durch den Einsatz von Pflegehilfskräften und Seniorenbetreuerinnen erfolgreich überbrückt werden konnte. In den Jahren 2002 und 2003 war der Einsatz von Pooldiensten nicht erforderlich. Trotzdem ist die Nachbesetzung der fehlenden Fachkräfte als vordringliches Ziel zu betrachten.

Durch die umsichtige Betriebsführung und Optimierung der vorhandenen Personalressourcen ist es gelungen, im Jahr 2002 einen Überschuss zu erwirtschaften, der zur Abgangsdeckung anderer Heime über die allgemeine Haushaltsausgleichsrücklage verwendet wurde.

Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime machte der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen.

Die Monatsmiete für das Friseurzimmer ist hinsichtlich der Höhe dem Niveau anderer, vergleichbarer Landesheime anzupassen.

Für das in Eigenregie geführte Heimcafe sind verstärkte Bestrebungen anzustellen, um eine kostendeckende Betriebsführung zu erreichen. Die Trinkgelder aus dem Buffetbetrieb sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu gestionieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Zusammenfassung

Auf Grund der Landtagsbeschlüsse vom 18. Februar 1993 bzw. 20. Oktober 1994 wurde das Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Eggenburg mit 76 Pflegebetten in den Jahren 1994 bis 1997 mit Leasingfinanzierung errichtet. Die Gesamtbaukosten betrugen € 7.361.493,64 und es konnte gegenüber der Budgetvorgabe eine Einsparung von € 1.286.573,36 erzielt werden. Der Neubau wurde auf dem Krankenhausareal der Stadtgemeinde Eggenburg errichtet und aus dem zur gleichen Zeit stattfindenden Krankenhausumbau und den damit verbundenen Kooperationen sollten sich diverse Synergieeffekte ergeben. Mittlerweile steht fest, dass der Krankenhausstandort verlegt wird. Der Landesrechnungshof hat empfohlen, die sich aus der Verlegung für das Pflegeheim ergebenden Auswirkungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Im Bereich des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bestand ein erheblicher Personalmangel. Die vorgegebenen Ziele der Altenbetreuung konnten nur durch Inanspruchnahme von privaten Pooldiensten erreicht werden. Zur zusätzlichen Entlastung des Pflegepersonals wurde empfohlen, auch an Sonntagen Reinigungspersonal zum Dienst einzuteilen. Angeregt wurde auch, vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, um den Dienstposten im Bereich der Physio- bzw. Ergotherapie durch eine ausgebildete Therapeutin zu besetzen.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe brachte der Landesrechnungshof in Erinnerung, dass ärztliche Anordnungen nur dann durchzuführen sind, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erteilt werden.

Das negative Jahresergebnis 2002 von € 107.481,10 musste mangels heimeigener Rücklagen ausschließlich aus der heimübergreifenden Haushaltsausgleichsrücklage abgedeckt werden. Die Gründe für den Abgang sind im Wesentlichen strukturell bedingt. Hier wurden vom Landesrechnungshof größtmögliche Anstrengungen gefordert, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Weiters ist in Hinkunft einer realistischen Veranschlagung mehr Beachtung zu schenken.

Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime machte der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen.

Eine geringfügige Beanstandung war zum Gebarungsvollzug anzubringen. Hier wurde die notwendige Korrekturbuchung eingefordert.
Hinsichtlich der vom Heim erbrachten Leistungen für eine eigene Homepage wurde die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime aufgefordert, ihre koordinativen Aufgaben wahrzunehmen und für eine einheitliche Vorgangsweise in diesem Bereich zu sorgen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat die „Verwendung der dem Verein Kulturpark Kamptal gewährten Landesmittel“ auf Grund eines Auftrages des Rechnungshofausschusses des Landtages von NÖ geprüft.

Insgesamt wurden bis Oktober 2003 Landesmittel in einer Höhe von € 3.975.564,06 ausbezahlt, die aus den verschiedensten Quellen stammen (Regionalisierungsmittel, diverse Kulturförderungen, Bedarfszuweisungen, Fremdenverkehrs-, Raumordnungs- und Landschaftsförderung). Abgesehen von einem Betrag in der Höhe von € 7.267,28, der als Darlehen vergeben wurde, wurden alle Mittel als „verlorene Zuschüsse“ gewährt.

Bei der Prüfung wurden stichprobenweise ausführliche Kontrollen bei den an der Abwicklung der Förderungen beteiligten Stellen (Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung und der Eco Plus Niederösterreichs regionale Entwicklungsagentur GmbH) sowie den Einrichtungen des Kulturpark Kamptal durchgeführt. Danach konnte festgestellt werden, dass die Landesmittel – von wenigen und eingehend erörterten Ausnahmen abgesehen – widmungsgemäß für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt wurden.

Daneben empfahl der Landesrechnungshof eine Neugestaltung der Förderungsabwicklung bei den Regionalisierungsmitteln, eine eingehendere begleitende (Projekt)Kontrolle, eine Überprüfung der künftig anzuwendenden Förderungsarten, eine effizientere Bearbeitung der Förderungsfälle sowie für die Zukunft eine verstärkte Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen.

Der Landesrechnungshof machte auch – ohne hier eine Prüfkompetenz zu haben – einige Anmerkungen zur Situation des Kulturpark Kamptal, um die Hintergründe der Prüfung entsprechend darstellen zu können.

Die NÖ Landesregierung und die Eco Plus Niederösterreichs regionale Entwicklungsagentur GmbH haben zugesagt, die Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen.