

Am 20. und 27. Februar 2025 behandelte der Rechnungshof-Ausschuss und der NÖ Landtag den Bericht über den Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld, den der NÖ Landtag am 2. Juli 2015 mit Projektkosten von 15,75 Millionen Euro auf Preisbasis 2011 genehmigte. Dieser Landtagsbeschluss wurde mit Änderungen umgesetzt. Die Eröffnung erfolgte am 18. Mai 2022. Die Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung reduzierte den Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen von 126 auf 114. Weitere Änderungen betrafen den Neubau eines Bauteils statt eines Umbaus, die Errichtung von Wohngruppen statt Stationen sowie die Erhöhung von Einzelzimmern. Die Mehrkosten für diese Änderungen von zumindest 1,25 Millionen Euro waren durch Reserven gedeckt. Das wies auf überhöhte Reserven in den geplanten Projektkosten hin und erforderte eine Evaluierung der Kostenermittlung. Eine Gesamtauftragssumme fehlte ebenso wie eine Gesamtinvestitionssumme und eine Gesamtdokumentation. Da auch keine Schlussrechnung vorlag, blieb offen, ob die Projektkosten auf Preisbasis 2011 eingehalten wurden.
Der Bericht informiert über die Leasing-Finanzierung und die Gesamtkosten von 27,26 Millionen Euro, die Restzahlungen bis 2043 von 22,49 Millionen Euro und das Leasingentgelt von 1,18 Millionen Euro im Jahr 2023.
Im Vergabewesen bestand die Herausforderung darin, angemessene Preise durch einen fairen und lauteren Wettbewerb sicherzustellen und kartellrechtswidriges Verhalten von Auftragnehmern zu unterbinden (Tischlereikartell).
Dazu dient der Leitfaden „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen, Checkliste für ausschreibende Stellen“, den die Bundeswettbewerbsbehörde und die Landesrechnungshöfe im November 2024 herausgegeben haben.
6. Dezember 2024
Die Checkliste führt die Expertise aus Bundeswettbewerbsbehörde und Landesrechnungshöfen zusammen, die sich im Rahmen ihrer unterschiedlichen Aufgaben sowie unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit, als Bundesbehörde und als unabhängiges Kontrollorgan des jeweiligen Landtags, für rechtskonforme öffentliche Auftragsvergaben einsetzen. Im Sinn seines beratenden Prüfungsansatzes hat auch der Landesrechnungshof Niederösterreich an der Checkliste mitgearbeitet und sich auf Basis seiner Kernaussagen eingebracht, um seine präventive Wirkung zu verstärken.
Das umfasst die Grundsätze des Vergaberechts insbesondere eines freien und lauteren Wettbewerbs, einer Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie einer Vergabe an geeignete Anbieter zu angemessenen Preisen sowie – auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit – die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Auftragsart oder der geringe Auftragswert keine Ausschreibung erfordern, sondern zum Beispiel eine Direktvergabe zulassen.
Das Kartellrecht und das Strafrecht schützen den freien und lauteren Wettbewerb durch Geldbußen und mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Daher stellen rechtswidrige Absprachen kein tolerierbares Vergehen dar. Wie der anhängige Strafprozess um illegale Preisabsprachen im NÖ Hochwasserschutz und vergangene Verfahren (Baukartell, Tischlereikartell) zeigen, betrifft das auch Direktvergaben und dürfte nicht hinreichend bekannt sein.
Daher unterstützt die Checkliste – wie die Kernaussagen des Landesrechnungshofs – die ausschreibenden und vergebenden Stellen in der Verwaltung sowie die Unternehmungen des Landes und der Gemeinden dabei, rechtswidrige Absprachen in Vergabeverfahren zu verhindern beziehungsweise zu erkennen. Dazu enthält die Checkliste konkrete Hinweise und Maßnahmen.
13. Juni 2024
Am 13. Juni 2024 tagten die Spitzen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs in Bregenz. Das Arbeitstreffen behandelte aktuelle Themen des Datenschutzes, die Einführung eines Parlamentarischen Datenschutzkomitees auf Bundesebene und die Opt-in-Möglichkeit für die Länder dazu, die Anforderungen der Rechnungshöfe an KI-Anwendungen, die Datenanalysen und andere Nutzungen der Finanzkontrolle. Die Tagung, die das Team des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg unter Leitung der Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr perfekt organisiert hatte, klärte und festigte gemeinsamen Positionen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs im Interesse einer wirksamen Finanzkontrolle.
Im Anschluss an die Tagung fand das Jubiläumsaudit anlässlich „25 Jahre Landes-Rechnungshof Vorarlberg“ im Landhaus in Bregenz statt. Dazu und zur beeindruckenden Erfolgsbilanz der Direktorin Eggler-Bargehr und ihrem Team mit tausenden umgesetzten Empfehlungen gratulierten nicht nur die Direktorinnen und Direktoren der österreichischen Rechnungshöfe, sondern auch die hochrangigen Persönlichkeiten des Landes Vorarlberg. Der Landtagspräsident Harald Sonderegger sagte namens des Landtags: „Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaats. Mit ihrer höchst kompetenten Prüfarbeit sorgen sie dafür, dass die vorhandenen Ressourcen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden!“
Der Präsident des Fiskalrats Christoph Badelt mahnte in seinem Festvortrag mit Blick auf die Verbundenheit der öffentlichen Haushalte und den Finanzausgleich notwendige Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung ein.
Bildrechte © Landesrechnungshöfe Vorarlberg und Burgenland
Spitzen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs
Arbeitstreffen der Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs Wien
Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs Wiens und der Präsident des Fiskalrats
4. Juni 2024
Auf Einladung des Landesrechnungshofs Niederösterreich tagte der Arbeitskreis „Informations- und Kommunikationstechnologie“ (IKT) aus Prüferinnen und Prüfern der österreichischen Rechnungshöfe im Landhaus in Sankt Pölten. Der Arbeitskreis befasste sich mit Überprüfungen im IKT Bereich, mit Datenanalysetools sowie mit KI Anwendungen für das Prüfungswesen der Rechnungshöfe. Zudem besprachen die Mitglieder des Arbeitskreises das TSI Projekt zur Evaluierung und Nutzung von KI Anwendungen in der Finanzkontrolle, das die Rechnungshöfe auf Initiative des Oberösterreichischen Landesrechnungshofs gemeinsam durchführen.
TSI steht für „Technical Support Instrument“ beziehungsweise „Instrument für technische Unterstützung“ und bezeichnet ein Programm der Europäischen Union, das öffentlichen Stellen spezielles Fachwissen für Reformen zur Verfügung stellt. Neben Beratung finanziert das Programm auch Studien, Schulungen oder andere Maßnahmen wie den Austausch von Verfahren.
Der Präsident des NÖ Landtags, Karl Wilfing, begrüßte die Teilnehmenden im Forum Landtag, dem modernen interaktiven Besucherzentrum der Landesgesetzgebung und Landespolitik, das Norbert Gehart von der Landtagsdirektion der interessierten Gruppe präsentierte. Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband dankte der Organisatorin Daniela Pfeiffer für die Ausrichtung der hybriden Veranstaltung und den 20 Teilnehmenden für ihre wertvolle Mitwirkung an dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, von dem alle Kontrolleinrichtungen profitieren.
Gruppenfoto der Teilnehmenden mit Präsident Wilfing, Direktorin Goldeband und Norbert Gehart
© LRH Niederösterreich
Begrüßung von Präsident Wilfing im Forum Landtag
© LRH Niederösterreich
24. Mai 2024
Die EURORAI, die Vereinigung von regionalen Rechnungshöfen Europas, tagte am 24. Mai 2024 in Graz. Für die perfekte Organisation des Seminars zum „Klimawandel als Herausforderung für die regionalen Rechnungshöfe“ und der Mitgliederversammlung sorgte der Landesrechnungshof Steiermark unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch, der rund 100 Teilnehmende aus ganz Europa begrüßen konnte. Die Vorträge und Diskussionsbeiträge zeigten die Vielfalt an Themen und Methoden, mit denen die Rechnungshöfe Maßnahmen zur Umsetzung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele insbesondere auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen und dazu Verbesserungen vorschlagen.
Das betraf zum Beispiel die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden in der Steiermark, die Jungbaumpflege in Wohnhausanlagen in Wien, Förderungen in Sachsen nach dem Ausstieg aus der Kohleproduktion oder die Probleme mit der Küstenerosion in Frankreich.
Für den Landesrechnungshof Niederösterreich nahmen die Direktorin und ihr Vertreter in der EURORAI Franz Berger an dem Seminar und der Mitgliederversammlung teil.
Foto © Frankl, Landesrechnungshof Steiermark, Teilnehmende am EURORAI Seminar 2024 in Graz
Foto © Franz Berger, Landesrechnungshofdirektor Heinz Drobesch, EURORAI Präsident Villalonga vom Rechnungshof der Balearischen Inseln, Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und Franz Berger
16. und 23. Mai 2024
Nach Vorberatungen im Rechnungshof-Ausschuss am 16. Mai nahm der NÖ Landtag am 23. Mai 2024 die Berichte über die Tätigkeiten 2022 und 2023 seines Kontrollorgans sowie zur Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (Berichte 01/2024 und 2/2024) einstimmig zur Kenntnis. Außerdem genehmigte der Rechnungshof-Ausschuss den Dienstpostenplan und den Voranschlag des Landesrechnungshofs für das Doppelbudget 2025 und 2026 mit 24 Dienstposten und rund vier Millionen Euro jährlich.
Die Tätigkeiten 2022 und 2023 waren geprägt von den Sonderprüfungen betreffend Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen (Prüfaufträge vom 28. April 2022 und 18. Jänner 2023), den diesbezüglichen Beweisanforderungen des Korruptionsuntersuchungsausschusses des Nationalrats vom
1. Dezember 2022 und 20. Jänner 2023, dem Prüfauftrag vom 22. Juni 2023 betreffend die Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG in den Geschäftsfeldern (Strom, Gas und Fernwärme) sowie dem Ersuchen der NÖ Landesregierung vom 3. August 2023, ein Gutachten über die Grundstücksan- und –verkäufe der Marktgemeinde Grafenwörth in den Jahren 2008 bis 2023 zu erstellen.
In den Jahren 2022 und 2023 legte der Landesrechnungshof jeweils eine Stellungnahme zu den Entwürfen der Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, 20 Berichte und fünf Nachkontrollen vor. Die Stellungnahmen und die Berichte wiesen auf mögliche Einsparungen in Millionenhöhe hin. So könnten durch eine einprozentige Reduktion der finanziellen Ausstattung von Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen aus Landesmitteln jährlich 1,57 Millionen Euro eingespart werden und sieben Millionen Euro durch den Entfall der Einmalkosten für die Errichtung der Landesgesundheitsagentur von (Bericht 4/2023). Die fünf Nachkontrollen ergaben einen durchschnittliche Umsetzung der Empfehlungen von 79 Prozent.
Außerdem arbeitete der Landesrechnungshof an seiner Rezertifizierung als Anwender des CAF, des Europäischen Qualitätssystems für den öffentlichen Sektor. Dazu wurden auch die Mitglieder des Landtags und der überprüften Einrichtungen befragt. Diese Kundenbefragungen ergaben trotz kritischer Anmerkungen zu den Sonderberichten (Anonymisierung, Wunsch nach einer Vollprüfung) eine hohe Zufriedenheit mit der Arbeit des Landesrechnungshofs, die zu 55 Prozent mit „sehr gut“ und zu 45 Prozent mit „eher gut“ bewertet wurde. Mit dem Festakt „25 Jahre Landesrechnungshof Niederösterreich“ am
16. November 2023 fanden die beiden turbulenten Arbeitsjahre einen feierlichen Ausklang.
Der Bericht zur Aufsicht über die 30 gemeinnützigen Bauvereinigungen in Niederösterreich zeigte, dass die Aufsichtsbehörde bis zu zwei Jahre auf Revisionsberichte warten musste, welche die Grundlage für ihre Tätigkeit bildeten. Einer Bauvereinigung die Gemeinnützigkeit zu entziehen, dauerte sogar acht Jahre.
Die Debatte im NÖ Landtag endete mit dem Dank und der Anerkennung alle Fraktionen für die Arbeit des Landesrechnungshofs und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
16. April 2024
Der Landesrechnungshof berichtet dem Landtag regelmäßig über seine Überprüfungen und über seine sonstigen Tätigkeiten. Den Bericht über die Tätigkeiten 2022 und 2023 überbrachten Direktorin Edith Goldeband und Direktor Stellvertreter Christian Pogats persönlich dem Landtagspräsidenten Karl Wilfing und der dritten Präsidentin Eva Prischl, die turnusmäßig den Vorsitz des Rechnungshof-Ausschusses führt.
Der Tätigkeitsbericht informiert insbesondere auch über die Arbeiten und Kooperationen außerhalb von Überprüfungen sowie über die Personal- und Organisationsentwicklung. Diese richtet der Landesrechnungshof – als Träger des Europäischen Qualitätszertifikats für den öffentlichen Sektor (CAF-Gütesiegel) – auf kontinuierliche Verbesserung aus. Damit informiert der Tätigkeitsbericht den NÖ Landtag über Leistungen und Wirkungen sowie über die Wissensbilanz seines Kontrollorgans. Zudem sorgt der Landesrechnungshof mit der Veröffentlichung dieser Informationen für Transparenz in eigener Sache.
2. Februar 2024:
Die Marktgemeinde Grafenwörth veröffentlichte die Berichte der Gemeindeaufsicht und das Gutachten des Landesrechnungshofs vom 12. Februar 2024 über die Grundstücksgeschäfte der Gemeinde auf ihrer Webseite. Die Dokumente stehen daher auch hier bereit.
Prüfbericht Abteilung Gemeinden vom 12. Februar 2024
4. April 2024:
Die Stellungnahme der Marktgemeinde Grafenwörth vom 20. Februar 2024 zum Gutachten des Landesrechnungshofs konnte nicht unwidersprochen bleiben. Daher erfolgte eine Äußerung und Gegenäußerung dazu.
Äußerung zur Stellungnahme MG Grafenwörth
Der Landesrechnungshof hat auf Ersuchen der Landesregierung „in speziellen Fällen zu bestimmten Fragen der Gebarung von Gemeinden“ ein Gutachten zu erstellen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind im Bericht der Aufsichtsbehörde an die Gemeinde zu berücksichtigen (Antrag vom 12. April 2012, Ltg.-1197/A-1/91-2012). Die Landesverfassung räumt dem Landesrechnungshof dabei keine Einflussnahme auf diesen Bericht der Gemeindeaufsicht, auf dessen Auslegung oder Veröffentlichung ein. Das Ersuchen betreffend die Marktgemeinde Grafenwörth umfasste ein Gutachten über die Grundstücksankäufe und -verkäufe der Marktgemeinde in den Jahren 2008 bis 2023. Das Gutachten wurde im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahrens erstellt. Die Gemeindeaufsicht hat das Ergebnis ihrer Überprüfung dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt, der sich damit am 20. Februar 2024 befasste.
Eine Veröffentlichung des Gutachtens oder eine Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Landesrechnungshof sieht die Landesverfassung nicht vor, auch nicht zur Klarstellung von kolportierten Meldungen. Aktuelle Medienberichte über Vorfälle in Gemeinden zeigen, dass eine unabhängige öffentliche Finanzkontrolle für Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Landesrechnungshof in Niederösterreich fehlt.
In seiner Sitzung am 25. Jänner 2024 behandelte der Landtag auch den Bericht des Landesrechnungshofs über die Nachkontrolle beim NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling (Bericht 14/2023). Die Nachkontrolle ergab, dass die Empfehlungen aus dem Vorbericht zu 82 Prozent umgesetzt wurden.
Damit konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Die geringe Auslastung im Jahr 2022 verursachte jedoch einen Abgang von 1,90 Millionen Euro. Um wieder einen kostendeckenden Betrieb zu erreichen, waren Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen.
Der NÖ Landtag nahm den Bericht zur Kenntnis und verabschiedete zudem einen Resolutionsantrag betreffend günstigere Konditionen bei der Medikamentenbeschaffung in Pflegeheimen.