Einnahmen und Ausgaben sind nach Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu verrechnen und dem entsprechend nach dem Bruttoprinzip darzustellen.
- Bericht 09/2017 NÖ Landes-Feuerwehrschule; Seite 6 (Ergebnis 1)
- Bericht 04/2008 Landesberufsschule Waldegg, Kostenersätze; Seite 30 (Ergebnis 9)
- Bericht 09/2007 Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben, Seuchenvorsorge-, Fischereikarten-, Jagdkartenabgabe, Vergütung der Einhebung; Seiten 9, 21, 25 (Ergebnisse 4, 10, 13)
- Bericht 09/2005 Landwirtschaftliche Koordinationsstelle für Bildung und Forschung; Seite 13 (Ergebnis 6)
- Bericht 14/2002 Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehensforderungen, Refundierung der Beteiligung an der Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH; Seite 39 (Ergebnis 4)
- Bericht 15/2001 Voranschlagsunwirksame Gebarung bei Bezirkshauptmannschaften; Seite 14 (Ergebnis 6)
Bei der Veranschlagung und Verrechnung sind die Budgetgrundsätze und die Vorgaben der Beschlüsse des Landtages von NÖ über die Voranschläge einzuhalten.
- Bericht 05/2010 Technische Gewässeraufsicht; Seite 44 (Ergebnis 15)
- Bericht 03/2008 Amtsdruckerei und Buchbinderei; Seite 17 (Ergebnis 8)
- Bericht 14/2002 Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehensforderungen; Seite 38 (Ergebnis 2)
Vorgaben des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag, wie eine Zweckwidmung oder eine Form der Anweisung, sind bei der Verrechnung einzuhalten. Nicht gedeckte Ausgaben sind entsprechend auszuweisen.
- Bericht 09/2007 Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben; Seite 12 (Ergebnis 6)
- Bericht 10/2005 Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds; Seite 20 (Ergebnis 6)
Auf eine klare Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung und die daraus resultierende steuerliche Behandlung ist zu achten.
- Bericht 06/2015 Lehr- und Versuchsbetriebe der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen; Seite 37 (Ergebnis 10)
- Bericht 11/2006 Landwirtschaftliche Fachschule Warth; Seite 40 (Ergebnis 15)
Die Budgetsteuerung der Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen soll über den Abgang bzw. Deckungsgrad erfolgen.
- Bericht 13/2004 Landwirtschaftliche Fachschule Obersiebenbrunn; Seite 8 (Ergebnis 4)
- Bericht 06/2004 Küchenwirtschaft in den landwirtschaftl. Berufs- und Fachschulen; Seite 10 (Ergebnis 4)
Alle landesinternen Verrechnungen sind ausschließlich in Form von Umbuchungen abzuwickeln.
- Bericht 03/2008 Amtsdruckerei und Buchbinderei; Seite 18 (Ergebnis 10)
- Bericht 09/2007 Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben, Refundierungen; Seite 32 (Ergebnis 19)
- Bericht 09/2005 Landwirtschaftliche Koordinationsstelle für Bildung und Forschung, Verrechnung von Lieferungen und Leistungen zwischen Dienststellen des Landes; Seite 14 (Ergebnis 7)
Im Rahmen der Budgetsteuerung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass vorrangig die laufenden Einnahmen sowie bestehende Rücklagen der zweckgebundenen Gebarung zur Bedeckung von Ausgaben herangezogen werden.
- Bericht 02/2017 Neubau Betriebszentrum Gmünd und Betrieb der Waldviertelbahn; Seite 41 (Ergebnis 12)
- Bericht 11/2012 Wahrnehmungen zum Landeshaushalt, Budgetkennzahlen; Seite 53
- Bericht 08/2012 Donau Schiffsstationen GmbH; Seite 19 (Ergebnis 5)
- Bericht 05/2010 Technische Gewässeraufsicht; Seite 47 (Ergebnis 17)