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Verrechnung

Einnahmen und Ausgaben sind nach Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu verrechnen und dem entsprechend nach dem Bruttoprinzip darzustellen.

Bei der Veranschlagung und Verrechnung sind die Budgetgrundsätze und die Vorgaben der Beschlüsse des Landtages von NÖ über die Voranschläge einzuhalten.

Vorgaben des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag, wie eine Zweckwidmung oder eine Form der Anweisung, sind bei der Verrechnung einzuhalten. Nicht gedeckte Ausgaben sind entsprechend auszuweisen.

Auf eine klare Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung und die daraus resultierende steuerliche Behandlung ist zu achten.

Die Budgetsteuerung der Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen soll über den Abgang bzw. Deckungsgrad erfolgen.

Alle landesinternen Verrechnungen sind ausschließlich in Form von Umbuchungen abzuwickeln.

Im Rahmen der Budgetsteuerung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass vorrangig die laufenden Einnahmen sowie bestehende Rücklagen der zweckgebundenen Gebarung zur Bedeckung von Ausgaben herangezogen werden.