Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) regelt die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, und ermöglicht eine vergleichbare Haushaltssystematik. Die VRV bindet die Verwaltung sachlich und zeitlich an den vom Landtag verabschiedeten Voranschlag in dreifacher Hinsicht: Die Beträge dürfen nur für den vorgesehenen Zweck (qualitative Spezialität), in der vorgesehenen Höhe (quantitative Spezialität) und innerhalb des bestimmten Zeitraumes verwendet werden.
Neben dieser zeitlichen und sachlichen Bindung gelten für die Haushaltsführung das Bruttoprinzip sowie die Budgetgrundsätze der
- Jährlichkeit und Vorherigkeit,
- Einheit und Vollständigkeit,
- Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Publizität,
- Gesamtdeckung,
- Qualitative, quantitative Spezialität,
- Genauigkeit, Klarheit und Wahrheit.
Das Land Niederösterreich ist auf Grund der Landesverfassung Artikel 29 Abs 2 verpflichtet, für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag fasst die im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben zusammen. Rechtlich gesehen ist der Voranschlag die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung.
Haushaltssteuerung
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen eine neue Herausforderung für die Haushaltsführung dar, die den eingeschlagenen Konsolidierungskurs unterbrechen und in der Folge verlängern wird. Die Konsolidierung des Landeshaushalts darf jedoch nicht aus dem Auge verloren werden und daher müssen für nachhaltig stabile Finanzen die Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der eingegangenen Verpflichtungen wieder in Einklang gebracht werden.
Die mit der VRV 2015 eingeführte integrierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung soll zur Steuerung des Landeshaushaltes genutzt werden, indem aus den Ergebnissen auch strukturelle Maßnahmen abgeleitet werden.
Einmaleffekte können die Erreichung stabiler Finanzen unterstützen. Für die Erreichung nachhaltig stabiler Finanzen sind wirksame Maßnahmen im strukturellen Bereich des Landeshaushalts zu setzen.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018; Zusammenfassung Seite II und Seite 89
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017; Seite 89
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016; Seite 86 folgend
Durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 wird ab dem Rechnungsjahr 2019 eine integrierte Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung eingeführt. Dadurch wird zwar die Aussagekraft des Rechnungswesens weiter erhöht, dies ändert jedoch nichts an den bereits in den jetzigen Rechenwerken aufgezeigten Entwicklungen.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019; Zusammenfassung Seite II und Seite 81
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018; Zusammenfassung Seite III und Seite 83
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017; Zusammenfassung Seite III und Seite 82
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016; Zusammenfassung Seite III und Seite 79
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015; Zusammenfassung Seite II und Seite 76
Im Hinblick auf die Stabilität des Landeshaushalts ist auf eine Refinanzierung der finanziellen Beiträge des Landes und auf eine Rückführung des Gebarungsrisikos zu achten.
Eine dynamische Finanzvorschau ist jährlich zu aktualisieren und in dieser Form den zuständigen Gremien vorzulegen. Die rollierende Anpassung von Budgetprogrammen stellt eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Stabilitätsziele dar. Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden.