Einleitung
Geldbeträge verlieren durch die allgemeine Erhöhung der Preise (Inflation) an Kaufkraft. Diese Preiserhöhungen werden mit Indexen dargestellt, zum Beispiel mit dem Verbraucherpreisindex oder dem Lebenshaltungskostenindex. Daher sollten Forderungen wie zB Abgaben oder Mieten mit einer Wertsicherungsklausel (Preisklausel) an einen Preisindex gebunden und damit der Geldentwertung entzogen werden. Diese Wertsicherung sollte – im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung – rechtlich verbindlich mit einer Bezugsgröße (Schwellenwert, Stichtag) festgelegt und dementsprechend
vollzogen werden, um eine periodische Anpassung zweckmäßig und wirtschaftlich sicherzustellen.
Wertsicherung von Landesabgaben
Landesabgaben (zum Beispiel Jagdkartenabgabe, Mautabgabe, Regionaltaxe) sollten an einen gebräuchlichen Index (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) gebunden werden und sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise wenn die Preise um mehr als fünf Prozent gestiegen sind, zu erhöhen.
Wertsicherung von Mieten und Dienstwohnungsvergütungen
Miet- bzw. Untermietzinse, Entschädigungen bzw. Vergütungen von Dienstwohnungen sowie pauschalierte Kostenersätze (zum Beispiel Betriebskosten) sind an einen Index (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) zu binden sowie rechts- und vertragskonform einzuheben (Wertsicherungsklausel).
- Bericht 14/2014 Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen, Ergebnis 1, 9landwirtschaftlichen Fachschulen, Ergebnis 1, 9
- Bericht 07/2013 Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Ergebnis 8
- Bericht 11/2006 Landwirtschaftliche Fachschule Warth, Ergebnis 5
- Bericht 13/2004 Landwirtschaftliche Fachschule Obersiebenbrunn, Ergebnis 1
- Bericht 11/2002 Landwirtschaftliche Fachschule Hohenlehen, Ergebnis 5
Auf die Wertsicherung ist zu achten. Nicht erfolgte Preisanpassungen sind soweit wie möglich rückwirkend nachzuholen bzw. nachzufordern.
- Bericht 14/2014 Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen, Ergebnis 12
- Bericht 11/2006 Landwirtschaftliche Fachschule Warth, Ergebnis 5
- Bericht 13/2004 Landwirtschaftliche Fachschule Obersiebenbrunn, Ergebnis 1
- Bericht 11/2002 Landwirtschaftliche Fachschule Hohenlehen, Ergebnis 5
Wertsicherungsklauseln
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollten Verträge und Rechtsvorschriften eine Wertsicherungsklausel auf Basis eines Indexes (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) und eines stichtagsbezogenen Schwellenwerts (zum Beispiel Preiserhöhung um über fünf Prozent seit dem Stichtag) enthalten, um die periodische Anpassung an Preissteigerungen sicherzustellen und zu erleichtern.