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Rechnungsabschluss

Die Entwicklung der Ausgleichsposten wird sich nachhaltig nur stabilisieren, wenn die Auszahlungen und Aufwendungen inklusive der bereits eingegangenen Verpflichtungen mit den Einzahlungen und Erträgen in Einklang gebracht werden. Dies galt unabhängig von der Art des Rechnungswesen- beziehungsweise Buchhaltungssystems. 

Die negativen Haushaltsergebnisse vor allem infolge der Covid-19-Pandemie erhöhten den Konsolidierungsbedarf und den Schuldenstand. Das erforderte eine Anpassung des NÖ Budgetprogramms und Maßnahmen, um nachhaltig stabile Finanzen durch über den Konjunkturzyklus ausgeglichene Haushalte und Überschüsse erreichen zu können. Dazu sollte über einen ausgeglichenen Nettofinanzierungssaldo ein weiteres Ansteigen der Finanzschulden und der Ausgleichposten (negatives Nettovermögen) vermieden werden. An der Konsolidierung waren auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.

Liquiditätsflüsse zu ausgelagerten Gesellschaften und Institutionen des Landes NÖ sind bedarfsgerecht zu optimieren und bestehende Verpflichtungen des Landes NÖ ohne unmittelbaren Liquiditätsbedarf als Schuldverhältnis darzustellen.

Aus dem Anstieg der Finanzschulden und dem Zinsniveau ergibt sich ein entsprechendes Zinsrisiko.  

Der Budgetvollzug ist strikt auf die Erreichung der Haushaltsziele (wie zum Beispiel Maastricht-Ergebnis, Stand der Finanzschulden, administrativer Abgang) auszurichten.

Investitionsprojekte sollen nur dann durchgeführt werden, wenn die Finanzierung bereits geklärt ist. Eine vorschussweise Finanzierung ist unbedingt zu vermeiden.

Die jährlichen Aufwendungen müssen unter Berücksichtigung der eingegangenen zukünftigen Verpflichtungen mit den Erträgen in Einklang gebracht werden.

Die Entwicklung des Nettovermögens wird sich nachhaltig nur stabilisieren, wenn die Auszahlungen und Aufwendungen inklusive der bereits eingegangenen Verpflichtungen mit den Einzahlungen und Erträgen in Einklang gebracht werden.

Die Zuordnung der Konten zu den Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen sollten bei der Erstellung der Budgets nach den Vorgaben der VRV 2015 erfolgen.

Neben dem Finanzierungshaushalt sind auch der Ergebnishaushalt und der Vermögenshaushalt in die Konsolidierung und die Steuerung des Landeshaushalts einzubeziehen.

Daten aus nachgeordneten doppischen Betriebsbuchhaltungssystemen sind zumindest auf Plausibilität zu prüfen.

Erläuterungen zu Abweichungen sind insbesondere auch sachlich zu begründen. Ebenso sind wesentliche Änderungen in der Darstellung und Bewertung entsprechend zu erläutern.

Bei den Einzahlungen beziehungsweise Erlösen von Teilabschnitten, deren Rechnungsabschluss regelmäßig höhere Werte als deren Voranschlag aufweist, sollte zumindest ein Erinnerungsbetrag in die Veranschlagung aufgenommen werden.

Im Sinne einer möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Landes NÖ sollten die Bewertungen von Beteiligungen an Unternehmen mit Konzernabschluss einheitlich ohne die nicht beherrschenden Anteile vorgenommen werden.

Im Sinne einer möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Landes NÖ sollten Beteiligungsgesellschaften von verwalteten Einrichtungen ab einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50 Prozent wie mittelbare Beteiligungen gemäß VRV 2015 ausgewiesen werden.