
Die Entwicklung der Ausgleichsposten wird sich nachhaltig nur stabilisieren, wenn die Auszahlungen und Aufwendungen inklusive der bereits eingegangenen Verpflichtungen mit den Einzahlungen und Erträgen in Einklang gebracht werden. Dies galt unabhängig von der Art des Rechnungswesen- beziehungsweise Buchhaltungssystems.
Die negativen Haushaltsergebnisse vor allem infolge der Covid-19-Pandemie erhöhten den Konsolidierungsbedarf und den Schuldenstand. Das erforderte eine Anpassung des NÖ Budgetprogramms und Maßnahmen, um nachhaltig stabile Finanzen durch über den Konjunkturzyklus ausgeglichene Haushalte und Überschüsse erreichen zu können. Dazu sollte über einen ausgeglichenen Nettofinanzierungssaldo ein weiteres Ansteigen der Finanzschulden und der Ausgleichposten (negatives Nettovermögen) vermieden werden. An der Konsolidierung waren auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.
Liquiditätsflüsse zu ausgelagerten Gesellschaften und Institutionen des Landes NÖ sind bedarfsgerecht zu optimieren und bestehende Verpflichtungen des Landes NÖ ohne unmittelbaren Liquiditätsbedarf als Schuldverhältnis darzustellen.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020, Seite 47
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019, Seite 15
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018, Seite 16
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017, Seite 15
Die Darstellung von Rücklagen als Zahlungsrückstände sind weder durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 noch durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 gedeckt und sind daher aufzulösen.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018, Seite 79
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017, Seite 77
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016, Seite 75
Aus dem Anstieg der Finanzschulden und dem derzeit niedrigen Zinsniveau ergibt sich ein entsprechendes Zinsrisiko.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020, Seite 80
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019, Seite 86
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018, Seite 87
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017, Seite 86
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016, Seite 82
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015, Seite 81
Der Budgetvollzug ist strikt auf die Erreichung der Haushaltsziele (wie zum Beispiel Maastricht-Ergebnis, Stand der Finanzschulden, administrativer Abgang) auszurichten.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016, Seite 11
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015, Seite 7
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014, Seite 5
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013, Seite 5
Investitionsprojekte sollen nur dann durchgeführt werden, wenn die Finanzierung bereits geklärt ist. Eine vorschussweise Finanzierung ist unbedingt zu vermeiden.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018, Seite 65
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017, Seite 63
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016, Seite 60
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015, Seite 59
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014, Seite 51
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013, Seite 40
Zu hohe Vermögensdarstellungen im Zuge von Sonderfinanzierungen sind zu vermeiden.
Vermögensverändernde Geschäftsfälle sind grundsätzlich erst mit Rechtswirksamkeit ins Rechnungswesen einzustellen.
Eine realisierte Wertminderung („Abschreibung") und eine noch nicht realisierte Wertminderung („Wertberichtigung") sind im Rechnungsabschluss entsprechend darzustellen.
Die jährlichen Aufwendungen müssen unter Berücksichtigung der eingegangenen zukünftigen Verpflichtungen mit den Erträgen in Einklang gebracht werden.
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018, Seite 83
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017, Seite 82
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016, Seite 79
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015, Seite 76
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014, Seite 67
- Bericht Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013, Seite 56
Daten aus nachgeordneten doppischen Betriebsbuchhaltungssystemen sind zumindest auf Plausibilität zu prüfen.
Erläuterungen zu Abweichungen sind insbesondere auch sachlich zu begründen. Ebenso sind wesentliche Änderungen in der Darstellung und Bewertung entsprechend zu erläutern.
- Bericht 6/2021, NÖ Landschaftsfonds; Seiten 66 (Ergebnis 7)
- Bericht 11/2012, Wahrnehmungen zum Landeshaushalt, Budgetkennzahlen, Seiten 11, 35