Die Laufzeiten von Rahmenverträgen sind eindeutig und zweckmäßig zu befristen
Die im Rahmenvertrag vereinbarten Terminpläne sind rechtzeitig einzufordern. Wegen der langen Vertragsdauer sollten zu den aus dem Rahmenvertrag abzurufenden Leistungen Preis-/Leistungsvergleiche angestellt werden.
Rabattregelungen sind so eindeutig zu formulieren, dass nur eine Auslegung möglich ist.