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Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat den Bereich der vollen Erziehung (Heimunterbringung) in den NÖ Landes-Kinder- und Jugendheimen am Beispiel des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof geprüft.

Der Bericht enthält eine Gesamtschau zu den Aufgaben der NÖ Jugendwohlfahrt, die drei Formen der Hilfestellungen (soziale Dienste, Unterstützung der Erziehung und volle Erziehung), wesentliche Vorgaben des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes und des NÖ Sozialhilfegesetzes, die Kosten der Betreuungsformen sowie eine Übersicht der NÖ Landesjugendheime. Das NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof wird einer Gebarungseinschau unterzogen. Weiters wird der Umsetzungsstand der Ergebnisse der Prüfung des NÖ Landesrechnungshofs 10/2007, NÖ Kinder- und Jugend- Betreuungszentrum Matzen, überprüft.

Die im Bericht des NÖ Landesrechnungshofs 10/2007 geforderte Durchführung von Planungs- und Forschungsaktivitäten auf den Gebieten der Jugendwohlfahrt wurden von der zuständigen Fachabteilung eingeleitet. Eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit ist ansatzweise gegeben und soll weiter ausgebaut werden. Ebenso ist der kinder- und jugendpsychologische Beratungsdienst mit den notwendigen personellen Ressourcen verstärkt worden.

Der im Jugendwohlfahrtsgesetz vorgesehenen behördlichen Aufsichtspflicht über die NÖ Landesjugendheime wird durch die zuständige Fachabteilung nach wie vor nicht nachgekommen und wird auch das für die Aufsicht vorgesehene Personal quantitativ als nicht ausreichend erachtet. Des Weiteren gibt es keine Aktivitäten in der Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten, landesweiten Konzepts für den Bereich der Jugendwohlfahrt mit einer entsprechenden Bedarfsplanung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Erarbeitung eines Konzepts wird erneut eingefordert. Auch die zügige Umsetzung der Projektergebnisse betreffend Krisenzentren und die Abklärung der Standorte der Krisenzentren wird erwartet.

Im Bericht wird auf die wirtschaftliche Gesamtsituation der NÖ Landesjugendheime und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten eingegangen. Als maßgebliches Ergebnis wird dabei auf den dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entwicklung des Abgangs der NÖ Landesjugendeheime verwiesen. Die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplans und die Umsetzung eines Personalbedarfsplanungsprojekts werden weiterhin als wesentliche Voraussetzung angeführt.

Der Start des Pilotbetriebs eines strukturierten Qualtätsmanagements in drei Jugendheimen im Jahr 2009 wird begrüßt.

Die Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof ergibt – abgesehen von geringen Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen – keine wesentlichen Auffälligkeiten.

Positiv wird die im Jahr 2002 begonnene und gelungene Sanierung der durchwegs älteren Bausubstanz hervorgehoben. Das Betreuungszentrum verfügt über moderne, geschmackvoll und funktionell eingerichtete Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände, die für die Klienten eine den sozialpädagogischen Anforderungen gerechte Unterbringung darstellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Planung von Großbrücken bei der NÖ Straßenverwaltung geprüft. Schwerpunktmäßig wurden im Rahmen einer Querschnittsprüfung die Planungsaufträge vom 1. Februar 2006 bis zum Oktober 2008 erfasst, analysiert und beurteilt. Anhand einiger Einzelobjekte und Umfahrungsvorhaben wurde die Vorgangsweise bei den Planungsvergaben detailliert geprüft. Weiters wurden die Organisation der Brückenbetreuung und -verwaltung betrachtet, die Budgetierung dargestellt sowie einige Empfehlungen zur Projektabwicklung, zur internen Kontrolle und zum elektronischen Ablagesystem abgegeben.

Die Aufgabentrennung in Großbrücken und Kleinbrücken, die sich aus der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ergibt, wird kritisch beurteilt. Die Einschränkung der Aufgaben der Abteilung Brückenbau auf Großbrücken ist auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu evaluieren. Gegebenenfalls sollte der Abteilung Brückenbau der Aufgabenbereich Brückenbau uneingeschränkt zugewiesen und gleichzeitig eine Aktualisierung ihrer Aufgaben vorgenommen werden.

Die derzeit gehandhabte Dezentralisierung einzelner Brückenaufgaben an die NÖ Straßenbauabteilungen ist ebenfalls zu evaluieren und sind anschließend die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Form einer Vorschrift klar und zweckmäßig zu regeln. Auch auf die noch immer ausständige Festlegung der strategischen und operativen Aufgaben der NÖ Straßenbauabteilungen, insbesondere die Definition der Schnittstellen zu den zentralen Abteilungen der Gruppe Straße, wird hingewiesen.

Aufgrund der bis zu 30%igen Überschreitung der Voranschlagsansätze für die Straßen- und Brückenplanung wird künftig eine realistische Veranschlagung gefordert.

Bei der NÖ Straßenverwaltung bestehen spezifische Vergabe- bzw. Bestellregelungen in unterschiedlichen Dokumenten. Zweckmäßigerweise sollten diese Regelungen neu strukturiert und in einer eigenen Vorschrift zusammengefasst werden.

Bei der Abteilung Brückenbau werden fallweise Ingenieurkonsulenten-Planungen von einem weiteren Ingenieurkonsulent („Prüfingenieur“) überprüft. Die diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen und Vorgehensweisen sind intern festzulegen.

Das Projekt „Neubau der Brücke über die Thaya bei Unterthürnau“ wurde kurz vor Vergabe der Bauarbeiten gestoppt, sodass ein verlorener Planungsaufwand entstand. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, Investitionsentscheidungen künftig rechtzeitig und transparent anhand konkreter Kriterien zu treffen.

Bei den Bauvorhaben über € 3,6 Mio wurde von der projektverantwortlichen Abteilung verabsäumt, die vorgesehene Genehmigung des NÖ Landtages einzuholen. Die NÖ Straßenverwaltung wird aufgefordert, in Hinkunft die entsprechende Dienstanweisung einzuhalten.

Die Bauaufträge für die Bodenaufschlüsse werden hauptsächlich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben, was aufgrund der geringen Auftragswerte zulässig ist. Ein Wettbewerb ist hier im Wesentlichen gegeben.

Die Vergabepraxis für Dienstleistungsaufträge widerspricht in wesentlichen Punkten den Vergabegrundsätzen und -bestimmungen. Der Abteilung Brückenbau wird dringend empfohlen, ihr Vergaberegime für Dienstleistungen, insbesondere für technische Beratung und Planung, umfassend neu zu regeln. Regelungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der geschätzten Auftragswerte, der Wahl der Vergabeverfahren, der Unternehmerauswahl bei den Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, der Preisangemessenheitsprüfung sowie einer zweckmäßigen Vergabedokumentation.

Zeitgemäße Projektmanagementstrukturen sowie ein internes Kontrollsystem wurden vermisst. Der Abteilung Brückenbau wird deshalb empfohlen, mittelfristig eine Projektmanagementrichtlinie für die Durchführung von Brückenplanungen und Bauabwicklungen bis zur Instandhaltung zu erarbeiten und verbindlich anzuwenden sowie ein effizientes und transparentes Internes Kontrollsystem einzurichten.

Bei der Ablage von Unterlagen ist eine projektbezogene Systematik nicht ausreichend erkennbar, was jedoch nicht nur die Abteilung Brückenbau betrifft. Daher wird der Gruppe Straße empfohlen, ein projektorientiertes, zweckmäßig strukturiertes und übersichtliches Dokumentationssystem zu erarbeiten und einzuführen.

Insgesamt entstand im Zuge der Prüfung der Eindruck, dass im geprüften Bereich der Abteilung Brückenbau ungeachtet der kritisierten Themen durchaus engagiert gearbeitet wird. Dieses Engagement lässt eine rasche und zweckmäßige Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes erwarten.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach steht in starker Konkurrenz mit den insgesamt 23 Bildungseinrichtungen der Schulstadt Mistelbach. Durch innovative Ausbildungsschienen wie „AGRO-HAK“ und „IT-Technik“ und ein Informations- und Marketingkonzept wurde jedoch im Schuljahr 2008/2009 die beste Auslastung der letzten fünf Jahre erreicht. Auf Grund der relativ guten Verkehrsanbindungen und der steigenden Mobilität der Schüler konnten in den letzten Jahren die derzeit im Schülerheim zur Verfügung stehenden 133 Betten nur mehr rund zur Hälfte ausgelastet werden. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, im Rahmen der weiteren Investitionsplanung eine Reduktion der Betten durchzuführen und den gewonnenen Raum bedarfsgerecht für andere Zwecke wie zB die benötigten kleineren Unterrichts- bzw. Kursräumlichkeiten zu nutzen.

Zum Schulareal und zu den Nutzungsverhältnissen sind folgende Feststellungen zu treffen:

  • Die bereits abgelaufenen Pachtverträge sind so rasch wie möglich zu erneuern und künftig ist bei Bedarf auf eine rechtzeitige Verlängerung der Pachtverträge zu achten.
  • Bei der Verlängerung bzw. Erneuerung von Pachtverträgen ist auf die Angemessenheit der Pachtzinse zu achten und der weitere Bedarf zu prüfen.
  • Eigene Grundstücke, die nicht mehr zweckmäßig für den Schulbetrieb zu verwenden sind, sind zu veräußern bzw. einzutauschen.
  • Für den Weg zum Museumszentrum Mistelbach sind die erforderlichen Verträge so rasch wie möglich abzuschließen.

In den Jahren 2005 bis 2008 wurden eine Reihe von Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung bzw. Erweiterung des Gebäudebestands gesetzt. In diesem Zusammenhang sollte die begonnene thermische Sanierung des Schul- und Internatstrakts durch eine entsprechende Fassadengestaltung rasch abgeschlossen werden. Von den laut Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument noch offenen Mängeln sind vorrangig jene zu beheben, die mit der Sicherheit von Personen in Zusammenhang stehen und mit einem entsprechend dringenden Handlungsbedarf bewertet sind. Die übrigen sind im weiteren Investitionsprogramm zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die desolaten bzw. ungenutzten Räumlichkeiten im Vierkanthof zu sanieren und für benötigte Schulzwecke wie zB Personalaufenthaltsräume nutzbar zu machen.

Im Rahmen des Vermarktungs- und Veredelungsprojekts „Bauern Arnt“ wurde eine gelungene Kooperation zwischen der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach und regionalen Selbstvermarktern verwirklicht.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zusätzlichen Kosten ist künftig die Erstellung von Plänen mit der Abteilung Landeshochbau zu koordinieren. Bei Leistungsvergaben an Fachfirmen sind ordnungsgemäße Vergabeverfahren mit Prüfung der Preisangemessenheit sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang ist für die Fremdreinigung ein klar formulierter Reinigungsvertrag abzuschließen. Auf eine nachvollziehbare und verständliche Dokumentation der Abläufe und Entscheidungsgrundlagen ist künftig zu achten.

Der NÖ Landesrechnungshof fordert zum wiederholten Mal die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtversicherung ein. Die bestehenden Versicherungsverträge der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach sind nach den Vorgaben der Dienstanweisung „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung“ zu prüfen und falls nicht mehr erforderlich ehest möglich zu kündigen.

Für die Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach besteht ein sinnvolles Kommunikationskonzept, welches jedoch um die Komponente periodisches Mitarbeitergespräch zu erweitern ist. Die vorhandenen Organisationsgrundlagen (Organigramm, Arbeitsverteilungsplan und Stellenbeschreibungen) sind nach den gültigen Vorschriften zu ergänzen bzw. zu überarbeiten. Die Anzahl der vorgegebenen Dienstposten wird im Wesentlichen eingehalten. Beim Verwaltungspersonal ist jedoch die besoldungsrechtliche Einstufung des Rechnungsführers zu prüfen.

Der Deckungsgrad der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach lag in allen geprüften Rechnungsjahren besser als veranschlagt. In den Rechnungsjahren 2006 und 2007 lag er auch leicht über dem Durchschnitt der landwirtschaftlichen Fachschulen.

In der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach wurden in den letzten Jahren die Betriebskosten im Rahmen einer Kostenrechnung nach durchaus sinnvollen Kriterien erfasst, jedoch nicht regelmäßig ausgewertet und analysiert. Der NÖ Landesrechnungshof regt daher in diesem Zusammenhang neuerlich an, in den landwirtschaftlichen Fachschulen ein Kostenrechnungssystem nach einheitlichen Grundsätzen einzuführen. Durch regelmäßige Auswertung und Analyse der Daten ist die Funktion als wirtschaftliches Steuerungsinstrument sicher zu stellen.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgartenschau 2008 („Die Garten Tulln“), mit ihren beiden Standorten Tulln und Grafenegg, wurde am 30. April 2008 eröffnet und stieß im ersten Betriebsjahr auf reges Besucherinteresse. Die Gartenschau in Tulln ist als mehrjährige Dauerausstellung konzipiert, bei der die bereits seit geraumer Zeit vom Land NÖ propagierten „Natur im Garten“-Kriterien im Rahmen von Mustergärten, Veranstaltungen und Fachberatungen nachhaltig den interessierten Besuchern präsentiert werden. Entgegen den ersten Planungen, die von Gesamtkosten von € 5,0 Mio ausgingen, wurde schließlich in Tulln eine umfangreichere Gartenschau mit 42 Mustergärten, einem Baumwipfelweg, einem Erholungsgelände etc. mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über € 21,0 Mio errichtet, wodurch auch die Förderungsleistungen des Landes NÖ laufend erhöht werden mussten. Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln wird dazu vom LRH die Meinung vertreten, dass die Förderung von Projekten grundsätzlich nur auf der Basis eines vorliegenden Gesamtprojekts erfolgen sollte.

Neben der Gartenschau in Tulln wurden in den Umlandgemeinden zusätzlich begleitende Grünraumgestaltungsprojekte realisiert. Zur Marktaufbereitung der Gartenschauthematik wurde zudem bereits im Jahr 2006 ein Gartenfestival im Kamptal veranstaltet. Die Errichtung der Gartenschau, die Abwicklung des Gartenfestivals sowie die Umsetzung der Begleitprojekte wurde von privatrechtlich organisierten Rechtsträgern (Gesellschaften, Vereine) und von Gemeinden im Sinne des Landes NÖ durchgeführt und von diesem umfangreich gefördert. Für das Gartenfestival wurden dabei Förderungsmittel in der Höhe von rund € 3,2 Mio und für die Begleitprojekte rund € 0,6 Mio aufgewandt. Die Errichtung der Gartenschau in Tulln wurde mit rund € 17,8 Mio aus Landesmitteln unterstützt. Insgesamt wurden somit für die angeführten Aktivitäten bis Mitte des Jahres 2008 Landesmittel in der Höhe von rund € 21,6 Mio zur Verfügung gestellt.

Den Schwerpunkt der Überprüfung bildete die Abwicklung der verschiedenen Förderungsmaßnahmen im Konnex mit der Realisierung der Projekte durch die einzelnen Rechtsträger, wobei eine Reihe von kritischen Anmerkungen, Empfehlungen und Anregungen zu treffen waren. Dabei wurden unter anderem im Zusammenhang mit den Förderungsbeschlüssen- und abwicklungen die Beachtung der einschlägigen Vorschriften und eine genauere Einhaltung der „Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes NÖ“ gefordert. Zudem wurde angeregt, Projekte im Hinblick auf die erforderliche Transparenz des tatsächlichen Gesamtförderungsumfangs nur auf der Basis einer begründeten, ausgereiften Projekt- und Kostenplanung zu fördern, bei mehrjährigen Förderungsprojekten einen Fördervertrag abzuschließen und Förderungsteilbeträge nur entsprechend dem unmittelbaren Bedarf anzuweisen.

Künftig ist immer auf einer lückenlosen Vorlage von geforderten Verwendungsnachweisen zu beharren und diese Unterlagen sind gegebenenfalls nachdrücklich einzufordern. Werden bei der umfangreichen Förderung von großen Projekten Jahresabschlüsse als Verwendungsnachweis vorgelegt, so sollten diese nach Ansicht des LRH von einem beeideten Wirtschaftsprüfer mit der speziellen Zielrichtung der Verwendung der öffentlichen Mittel geprüft werden. Weiters sollten die institutionalisierten Kontrollmechanismen wie Aufsichtsräte und Baubeiräte verstärkt zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben herangezogen werden, um den wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz von Förderungsmitteln sicherzustellen. Insgesamt wurde in Verbindung mit Förderungsentscheidungen und der gesamten Förderungsabwicklung, inklusive der durchgeführten Kontrollen der Mittelverwendung, eine genauere schriftliche Dokumentation für notwendig erachtet.

Sowohl bei der Förderung des Gartenfestivals 2006 im Kamptal als auch bei den Begleitprojekten wurden wesentliche Teile der Abwicklung von der zuständigen Abteilung in Kooperation mit einer privatrechtlichen Institution wahrgenommen. Obwohl einerseits durch die Zusammenarbeit mit der Institution substantiell eine Steigerung der Förderungsqualität in fachlicher Hinsicht festgestellt wurde, so traten andererseits einige Defizite in der Strukturierung und Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zu Tage. Aus diesem Grund wurde vom LRH gefordert, dass in Hinkunft bei ähnlichen Formen der Zusammenarbeit mit privatrechtlichen Institutionen die relevanten Eckpunkte der Kooperation vom Land NÖ in geeigneter Form definiert und festgelegt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte zu den meisten Forderungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs eine konkrete Umsetzung zu. Die zu den übrigen Kritikpunkten von der NÖ Landesregierung abgegebenen Stellungnahmen nahm der NÖ Landesrechnungshof teilweise aus sachlichen Gründen und teilweise aufgrund einer anderen Rechtsansicht bezüglich der Einhaltung der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung nicht zur Kenntnis.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „1/2005 - Zivile Landesverteidigung“, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Wesentliche Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs wurden umgesetzt, wie zB die Aktualisierung der Alarmpläne, die Vorsorgen für den Fall einer Grippepandemie, die koordinierte Bevorratung von Desinfektionsmitteln oder die Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen.

Daneben befinden sich einige Empfehlungen in der Phase der Umsetzung, wie etwa die Bewältigung von Massenfluchtbewegungen. Andere Forderungen wurden bis zum Prüfungszeitpunkt teilweise umgesetzt, wie zB die Evaluierung der Hochwasserkatastrophe 2002, die Aufstockung der Disponenten in der Landeswarnzentrale, die Notstromversorgung von Sirenen oder die Bewirtschaftung der Schutzräume des Landes NÖ aufgrund einer Betriebsordnung.

Nicht einmal in Ansätzen begonnen wurde mit der Umsetzung der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs nach

  • gesetzeskonformer Finanzierung des Personals der Landeswarnzentrale,
  • Unterweisung des Krisenstabes über Verhaltensweisen in Katastrophenfällen und
  • Erstellung eines Kommunikationskonzepts für Katastrophenfälle.

Zu den nicht bzw. lediglich teilweise umgesetzten Empfehlungen bringt der NÖ Landesrechnungshof klar zum Ausdruck, dass weiterhin eine rasche Erledigung der notwendigen Arbeiten erwartet wird, um die Interessen des Landes NÖ zu wahren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den meisten Empfehlungen zugesagt, diese umzusetzen. Zu jenen Empfehlungen, bei denen die NÖ Landesregierung keine vollständige Umsetzung zusagte, gab der NÖ Landesrechnungshof eine ergänzende Stellungnahme ab und beharrte auf seinen Forderungen.

Zusammenfassung

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Deutsch-Wagram. Sie wurde durch das NÖ Marchfeldkanalgesetz am 1. Jänner 1986 eingerichtet und ist Rechtsnachfolger der Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal.

Der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal obliegt der Betrieb, die Wartung und die Erhaltung des Marchfeldkanalsystems sowie die Planung und die Errichtung der noch erforderlichen Bauwerke zur Optimierung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Nutzung der Anlagen. Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal führt darüber hinaus ein Technisches Büro und betreibt ein Kleinwasserkraftwerk.

Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal die ihr übertragenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat.

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal finanziert sich vor allem aus jährlichen Zuwendungen des Bundes und Zuschüssen des Landes NÖ. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, die vom Land NÖ bereitgestellten Finanzmittel für Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen auf der Grundlage einer mehrjährigen betrieblichen Vorschaurechnung zu planen und gesondert zu budgetieren. Eine Bildung von finanziellen Vorsorgen in beträchtlicher Höhe wird wegen der damit verbundenen Zinsbelastung des Landes NÖ als Subventionsgeber gesamtwirtschaftlich als nicht sinnvoll angesehen.

Im Zusammenhang mit dem Übergang des Betriebes von der Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal auf die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal wurde ein Personalkonzept für die künftige Geschäftstätigkeit ausgearbeitet, in dem neben der Reduzierung des Personalstandes eine Änderung der Dienstverträge, eine Gehaltsreform und eine neue Betriebsvereinbarung enthalten sind. Der NÖ Landesrechnungshof regt eine einheitliche, klare und unmissverständliche Formulierung der Dienstverträge an, um Auslegungsdifferenzen zu vermeiden. Das in der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal geführte Leistungserfassungssystem zur Dokumentation des Personaleinsatzes wird als geeignetes Mittel zur Steuerung und Kontrolle erbrachter Leistungen bewertet.

Das Technische Büro wurde zur weiteren Nutzung des bei der Errichtung des Marchfeldkanalsystems erworbenen Fachwissens eingerichtet. Es wird als eigene Wirtschaftseinheit betrieben sowie in der Leistungserfassung als eigener Verrechnungskreis geführt und bearbeitet auf privatwirtschaftlicher Basis Fremdprojekte. Die Überprüfung einiger Projekte ergab im Wesentlichen eine korrekte Abwicklung und Verrechnung. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, die Annahme von Aufträgen in die alleinige Verantwortung des Geschäftsführers zu übertragen.

Für die beiden neben dem Betriebsgebäude in Deutsch-Wagram errichteten derzeit vermieteten Einfamilienwohnhäuser besteht kein innerbetrieblicher Bedarf mehr und diese stellen nicht betriebsnotwendiges Vermögen dar. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, insbesondere aufgrund des in Zukunft zu erwartenden erhöhten Instandhaltungsaufwandes einen Verkauf der Wohnhäuser in Betracht zu ziehen.

Zu den im Prüfungszeitraum angekauften Fahrzeugen weist der NÖ Landesrechnungshof darauf hin, dass vor der Beschaffung die für notwendig erachteten technischen Spezifikationen festzulegen und ein Vergabeverfahren durchzuführen ist. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen vergebenden Stellen zur rechtmäßigen und wirtschaftlichen Abwicklung von Vergaben wird empfohlen. Darüber hinaus wird eine Neuausschreibung der Versicherungen des gesamten Fuhrparks angeregt.

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal und die NÖ Landesregierung haben zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die IT-Ausstattung in der Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus (WST) überprüft. Prüfungsgegenstand war die Beschaffung von IT-Ausstattungen sowie deren Einsatz und die Betreuung der angeschafften IT-Komponenten sämtlicher Abteilungen der Gruppe WST inklusive deren Außenstellen im Zeitraum von 2006 bis 2008.

Prüfungsziel war es einen Gesamtüberblick darüber zu geben, wie der Stand und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen in diesem Sektor der Landesverwaltung ist. Zu diesem Zweck wurden Erhebungen bei den Abteilungen und Außenstellen durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Überprüfung des Programms WIFFOS (WIrtschafts- und FremderverkehrsFOerderungsSystem).

Die vorgefundene Arbeitsplatzausstattung kann durchwegs als gut und ausreichend bezeichnet werden. Die Abteilungen der Gruppe WST beschafften im jeweiligen Bereich eigenständig. Das bedeutet, dass jede Dienststelle ihre IT-Anforderungen formulierte und mit der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie abstimmte. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass Mitarbeiter mit Doppel- bzw. Dreifachausstattung arbeiten. Die Begründungen für diese Ausstattungsvarianten waren nicht in allen Fällen nachvollziehbar. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, diese Ausstattungsvarianten und die Anzahl an Druckern auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass im Inventarprogramm des Landes Niederösterreich (ARS-Remedy) die Zuordnung der IT-Geräte zu den jeweiligen Fachbereichen bzw. Außenstellen teilweise fehlte. Die Inventaraufzeichnung wurde im Überprüfungszeitraum durch die jeweiligen Abteilungen richtiggestellt. In Zukunft sollten die Abteilungen der Gruppe WST bei Änderungen die Inventarlisten dahingehend überprüfen, ob die zugewiesenen IT-Komponenten den richtigen Standort, Benutzer und Status haben.

Die Förderabwicklung der beiden Abteilungen Wirtschaft, Tourismus und Technologie sowie Sport erfolgt mit dem Programm WIFFOS. Die Anschreiben werden auf der lokalen Festplatte zwischengespeichert und im Anschluss ins LAKIS zur jeweiligen Aktenzahl eingefügt. Aufgefallen ist, dass die Aktenzahlen im LAKIS nicht automatisch angelegt werden und mit den Fördernummern aus WIFFOS nicht ident sind. Im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Fehlervermeidung empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, bei künftigen Änderungen im Programm WIFFOS Überlegungen anzustellen, das bestehende Programm zu adaptieren oder auf eine neue Plattform zu migrieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 9/2004 - Bauhof Plosdorf, eine Nachkontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden. Einem Großteil der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs wurde nachgekommen, daneben gab es aber in einigen Bereichen bisher noch keine Weiterentwicklung.

Die Betankung von privaten Fahrzeugen der Bediensteten der Abteilung Wasserbau an der Haustankstelle wurde eingestellt. Für den Bauhof und die Regionalstellen wurden detaillierte Fahrzeugpläne erstellt und der Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan wird jährlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Personalaufwendungen des Bauhofleiterstellvertreters müssen ebenso, wie bereits die Personalkosten des Bauhofleiters, bei den Kalkulationen der Fahrzeuge- bzw. Gerätemieten und Zentralregiekosten berücksichtigt werden. Die gesamten Aufwendungen des Personals, das Leistungen für den Bauhof erbringt, sind in der Gebarung des Bauhofs darzustellen.

Die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs, mit der Gruppe Straße durch gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen und Nutzung von Einrichtungen Synergieeffekte zu erzielen, wurden teilweise umgesetzt. Die Gruppen Wasser und Straße stehen in regelmäßigem Kontakt miteinander und versuchen, soweit es ihre unterschiedlichen Aufgabengebiete zulassen, zu kooperieren und gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten zu finden.

Die Ziele des Effizienzprojekts wie zB Personalreduktion und Leistungsreduzierung wurden aufgrund der Hochwässer 2002 und dem damit verbundenen Ausbau von Hochwasserschutzanlagen noch nicht erreicht. Die Bemühungen, die festgelegten Ziele zu erreichen, sind aber fortzusetzen.

Die Anregung des NÖ Landesrechnungshofs, die Geschäftseinteilung zu ändern, wird beibehalten. Desgleichen bleibt auch die Forderung, Richtlinien über die Bereitstellung bzw. Anschaffung von Garagen, Magazinen, Lagerplätzen etc. zu erlassen und geeignete Verwendungsmöglichkeiten für die noch leer stehenden Räume der Dienstwohnung zu finden, aufrecht.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Im Jahr 2000 wurde ein Um- und Zubau des alten und mangelhaften „Kolomansheims“ mit dem Ergebnis untersucht, dass eine Renovierung den funktionalen Standard nicht erreichen würde. Diese Lösung wurde daher als unzweckmäßig und unwirtschaftlich verworfen.

Im Jahr 2001 wurde die Grundsatzentscheidung zum Neubau des Pflegeheimes getroffen. Nach einer Standortsuche wurde ein Grundstückstausch mit dem direkt angrenzenden, im Eigentum der Stadt Stockerau befindlichen Grundstück durchgeführt. Die Entscheidung zum Neubau in unmittelbarer Nähe zum alten Heim war grundsätzlich richtig und zweckmäßig. Eine umfassende Dokumentation über die Grundsatzentscheidung und den Grundstückstausch wurde jedoch vermisst.

Ab dem Frühjahr 2002 erfolgte die Planung. Ausgeführt wurde die Baumaßnahme hauptsächlich in den Jahren 2004 bis 2005. Das vorgegebene Raum- und Funktionsprogramm wurde im Wesentlichen umgesetzt, Abänderungen erfolgten einvernehmlich.

Der Bettentrakt wurde in massiver Holzbauweise geplant und errichtet, was für einen mehrgeschoßigen öffentlichen Bau neuartig war. Der NÖ Landesrechungshof begrüßt grundsätzlich innovative oder alternative technische Lösungen, weil dem Land NÖ durchaus eine Vorreiterrolle zugestanden wird. Bei der Umsetzung derartiger Projekte dürfen jedoch die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze wie Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Kostenvergleich zwischen herkömmlicher Bauweise und Holzbauweise erfolgte weder als Basis für die Ausführungsentscheidung noch im Nachhinein. Im Sinne einer wirtschaftlichen Vorgangsweise wurde empfohlen, vor derartigen grundlegenden Entscheidungen detaillierte Kostenvergleiche über die Errichtungs- und Betriebskosten anzustellen.

Eine ausführliche Dokumentation der Holzbauweise in den verschiedenen Projektphasen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien wurde vermisst. Der durchgeführte Holzbau sollte daher umgehend evaluiert werden, um entsprechende Erfahrungen für künftige derartige Bauvorhaben zu gewinnen und brauchbare Entscheidungsparameter zu entwickeln.

Auch ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit anderen Pflegeheimen wurde gefordert. Um in Hinkunft Bauvorhaben leichter vergleichen zu können, sind brauchbare Wirtschaftlichkeitsparameter über die Bauvorhaben des Landes NÖ zu erarbeiten.

Ausdrücklich begrüßt wurden die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Bauprojektstruktur und -organisation. Die alten bestehenden Vorschriften blieben allerdings bestehen und mussten in die neuen Strukturen eingebunden werden, was die Vorzüge der neuen Abwicklung teilweise wieder neutralisierte oder zu Umgehungen führte.

In Anlehnung an frühere Kritik an den Baubeiräten wurde gefordert, die Dienstanweisung „Baubeirat“ kritisch mit dem Ziel zu analysieren, ein effizienteres Projektmanagement zu entwickeln. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet in diesem Zusammenhang ein baldiges Inkraftsetzen der in Aussicht gestellten neuen Dienstanweisung „Hochbauvorhaben des Landes“, in welcher auch die derzeitige Dienstanweisung „Baubeirat“ integriert ist.

Die Bauvergaben erfolgten gewerkeweise und überwiegend im offenen Verfahren, sodass ein fairer Wettbewerb möglich war. Die Zuschlagsentscheidungen wurden entgegen den Bestimmungen durch den Baubeirat bzw. den Projektleiter selbst getroffen. Die Bemühungen zu einer effizienteren Projektabwicklung dürfen nicht zu einer Umgehung rechtlicher Bestimmungen führen. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt in diesem Zusammenhang bei seiner wiederholten Empfehlung, jene Bestimmung in der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung zu ändern oder ganz aufzuheben, wonach eine kollegiale Befassung mit allen Aufträgen über nunmehr € 150.000 vorgesehen ist.

In der Planungsphase wurde die voraussichtliche Bauzeit nicht nachvollziehbar ermittelt. Die vertragliche Bauzeit konnte nicht eingehalten werden, was bei einigen Haustechnikgewerken zu beträchtlichen Mehrkostenforderungen führte. Künftig sind brauchbare Parameter zu entwickeln, um die Bauzeiten möglichst realitätsnah und nachvollziehbar ermitteln zu können.

Mehrkostenforderungen werden häufiger. Es wurde daher empfohlen, umgehend Maßnahmen eines präventiven und aktiven Anti-Claimings (Anti-Claim-Managements) festzulegen, um unberechtigte Mehrforderungen in Hinkunft leichter abwehren zu können.

Der elektronische Akt wurde überwiegend gemäß dem gültigen Regelwerk geführt. Die Archivierung von Übernahme- und Abrechungsunterlagen ist jedoch zu vereinheitlichen.

Ob die Rechnungsprüfung durch die örtliche Bauaufsicht ordnungsgemäß erfolgt, ist von der Projektleitung zu kontrollieren. Der Umfang dieser Kontrollen ist festzulegen.

Regieleistungen wurden von der örtlichen Bauaufsicht in ungewöhnlich großem Umfang angeordnet, die Prüfung derselben war teilweise mangelhaft. Bei der Anordnung von Regiearbeiten ist in Zukunft restriktiv vorzugehen; Regiescheine sind vertragsgemäß zu prüfen. Ob die Prüfung der Regieleistungen durch die örtliche Bauaufsicht ordnungsgemäß erfolgt, ist durch die Projektleitung stichprobenweise zu kontrollieren. Die ungerechtfertigt anerkannten Regieleistungen betreffend den mangelhaften Estrich müssen rückgefordert werden.
Offene Ausführungsmängel sind umgehend zu beheben, insbesondere jene am offenen Kamin.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu.

Zusammenfassung

Das NÖ Landespflegeheim in St. Pölten wurde in den Jahren 1998 bis 2000 am östlichen Traisenufer, schräg gegenüber dem Regierungsviertel errichtet. An diesem neuen Standort konnte für die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen eine ansprechende und gelungene Sozialhilfeeinrichtung geschaffen werden. Dem Heimpersonal kann engagiertes Handeln und Wirken im Sinne der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen bescheinigt werden.

Der Brandschutz des NÖ Landepflegeheimes wurde schwerpunktmäßig geprüft und es ergeben sich dabei geringfügige Prüfungsfeststellungen. Zum bautechnischen Zustand des Gebäudes sind ebenfalls nur geringfügige Feststellungen anzubringen. Aufgefallen ist jedoch, dass die behördlichen Bewilligungen im Zusammenhang mit den Bauverfahren nicht immer zeitgerecht vorlagen.

Die Auslastung des NÖ Landespflegeheimes ist durch umsichtiges Agieren und durch die Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltungsbehörde äußerst zufrieden stellend. Auch das vorhandene Tagespflegezentrum ist derart stark frequentiert, dass an vielen Tagen die bewilligte Aufnahmekapazität von 15 Plätzen bei weitem überschritten wird. Hier wird empfohlen, entweder eine Erweiterung der Kapazitäten oder eine Aufnahmelimitierung vorzunehmen. Auch zur Tarifgestaltung des Tagespflegezentrums sind Abklärungen zu treffen.

Im Bereich der Dienstpostenbewirtschaftung ist zu bemängeln, dass Dienstposten für IT- Koordinatoren, die für alle NÖ Landespflegeheime und NÖ Landesjugendheime zuständig sind, beim NÖ Landespflegeheim St. Pölten und nicht im Dienstpostenplan des Amtes der NÖ Landesregierung ausgewiesen sind. Aufgefallen sind auch die hohe Fluktuationsrate beim gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege sowie die überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Hier werden eingehende Analysen und gegensteuernde Maßnahmen gefordert. Im Bericht wird auch die Ansicht vertreten, dass nach Maßgabe qualifizierter Bewerber zukünftig die Stellen der Physio- bzw. Ergotherapie ausschließlich mit Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes zu besetzen sind.

Zu der mit den Krankenkassen bestehenden Vereinbarung betreffend Verrechnung der Kosten der ärztlichen Hilfe und der Heilmittel wird angeregt, bei künftigen Verhandlungen kostendeckende Verrechnungssätze anzustreben und durch Optimierung des Beschaffungsvorganges eine Kostensenkung bei den Medikamenten zu erreichen.

Verbesserungen sind im Bereich des Entlassungsmanagements von Heimbewohnern, die im Landesklinikum St. Pölten betreut wurden, umzusetzen. Positiv zur Kenntnis genommen werden die vom NÖ Landespflegeheim St. Pölten, der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft und der Pflegeaufsicht gesetzten Maßnahmen und Initiativen im Rahmen des Beschwerdemanagements.

Äußerst positiv ist zu erwähnen, dass im NÖ Landespflegeheim St. Pölten in den letzten Jahren kontinuierlich über 10.000 Ehrenamtsstunden pro Jahr geleistet werden. Diese Leistung stellt den höchsten Wert aller NÖ Landespflegeheime dar. Hier ist es den Verantwortlichen gelungen, durch Engagement und Umsicht die richtigen Motivationsfaktoren für Interessierte zu finden.

Die wirtschaftliche Entwicklung aller NÖ Landespflegeheime und deren Abgangsentwicklung werden ausführlich dargestellt. Die Umsetzung der von der NÖ Landesregierung angekündigten Tarifreform ist in Anbetracht der finanziellen Entwicklungen umgehend in Angriff zu nehmen. Im Bericht wird auch auf den durch die demographische Entwicklung zu erwartenden stark steigenden Betreuungs- und Finanzbedarf hingewiesen, der sowohl eine Herausforderung für das Land NÖ als Heimträger darstellt, als auch den Landeshaushalt und die Gemeindebudgets beträchtlich über das derzeitige Maß hinaus belasten wird. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind in den nächsten Jahren neue strategische Lösungsansätze zu entwickeln.

Zum wirtschaftlichen Abgang des NÖ Landespflegeheimes St. Pölten wird festgehalten, dass unter den zum Prüfungszeitpunkt vorherrschenden Rahmenbedingungen eine kostendeckende Betriebsführung nicht möglich ist. Allerdings ist das große Bemühen anzuerkennen, den Abgang durch wirtschaftliches und umsichtiges Agieren zu minimieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.