Der Landesrechnungshof hat am 5. Juli 2017 seinen Bericht 8/2017 - Entwicklung externer Beratungsleistungen in der NÖ Landeskliniken-Holding und den NÖ Universitäts- und Landeskliniken 2013 – 2015 und Nachkontrolle, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/17/1702/1702B.pdf zur Verfügung.

Der Rechnungshofausschuss nahm in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 die Berichte des Landesrechnungshofs über die Förderung der Jugendausbildungs- und Leistungszentren, die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und die Förderungen aus dem Teilabschnitt 05908, aus dem auch die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung gefördert wurde, zur Kenntnis. Daher kann der NÖ Landtag diese Berichte bereits am 6. Juli 2017 behandeln.

Landesförderung, Teilabschnitt 05908, Bericht 7/2017

Im Teilabschnitt 05908 des NÖ Landeshaushalts wurden die Mittel für Förderungen von „Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen" veranschlagt. Nach einer schrittweisen Reduktion verblieben im Jahr 2016 dafür nur noch 600.000,00 Euro für 42 Förderungsfälle (im Jahr 2009 waren es noch 1,90 Millionen Euro und 98
Förderungsfälle). Das waren im Jahr 2016 0,03 Prozent der im Landeshaushalt insgesamt veranschlagten Förderungen von 1,88 Milliarden Euro. Davon entfielen über eine Milliarde Euro auf Soziale Wohlfahrt, Wohnbau, Gesundheit und Umwelt; 167 Millionen Euro flossen in den Straßen- und Wasserbau sowie in den Verkehr, 150 Millionen Euro in die Wirtschaftsförderung, 117 Millionen in die Kultur, 79 Millionen in Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft und 236 Millionen gingen an die NÖ Gemeinden. Ein Gesamtüberblick über die NÖ Förderungslandschaft bzw. eine zentrale Förderungsevidenz fehlten.

In den Jahren 2008 bis 2016 erhielten aus dem Teilabschnitt 05908 insgesamt 292 unterschiedliche Förderungsempfänger in Summe 9,29 Millionen Euro. Diese Summe verteilte sich auf 534 Förderungsfälle, von denen nur 125 ordnungsgemäße, vollständige Unterlagen aufwiesen. In der Regel war eine Vorlage von Nachweisen zur widmungsgemäßen Verwendung in den Förderungsakten dokumentiert.

Auflösung der Privatstiftung und des Teilabschnitts, Rückzahlung der Landesförderung und neue Allgemeine Richtlinien sind zweckmäßige Maßnahmen zur Bereinigung und zur Verbesserung des NÖ Förderungswesens

Die Förderungsabwicklung aus dem Teilabschnitt wich von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich ab und erwies sich daher als mangelhaft. Das galt auch für die Subvention der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung in Höhe von 300.000,00 Euro, die den Betrag samt Zinsen am 19. Juni 2017 zurückzahlte, nachdem sie bereits am 23. März 2017 ihre Auflösung beauftragt hatte. Damit sowie mit der Auflösung des Teilabschnitts und den neuen Richtlinien für Förderungen lagen zweckmäßige Maßnahmen zur Bereinigung und zur Verbesserung des NÖ Förderungswesens vor.

Die Feststellungen des Landesrechnungshofs mündeten in den Hinweisen zur Förderungsverwaltung, die grundsätzlich bei allen Landesförderungen berücksichtigt werden sollten und bei den jüngeren Förderungsrichtlinien des Landes NÖ bereits berücksichtigt wurden, so zum Beispiel im Bereich der Sportförderung oder der Wirtschaftsförderung (Bericht Seite 63 – 67).

Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bericht 06/2017

Die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen beruhte auf dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 und verursachte bereits im Jahr 2015 steigende Ausgaben von 241 Millionen Euro, denen rückläufige Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Ersätzen von 44 Millionen Euro gegenüberstanden. Die mit Abstand größten Ausgaben von 163 Millionen Euro entfielen auf die teilstationäre und die stationäre Versorgung. Dafür standen 8.500 bewilligte Plätze in Tagesstätten, Wohneinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Die zweithöchsten Ausgaben verzeichnete der Bereich der persönlichen Hilfe mit 35 Millionen Euro im Jahr 2015.

Das Sozialhilfegesetz sollte um die Grundsätze der Inklusion und der Partizipation erweitert werden. Diese Grundsätze der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zielen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft ab und wurden teilweise schon berücksichtigt. Die weitere Verbesserung der bereits vorhandenen, inklusiv wirkenden Maßnahmen sollten nach Möglichkeit bundesweit und mit den dafür erforderlichen Mitteln abgestimmt werden.

Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Bericht 5/2017

Von 2012 bis 2016 gab das Land NÖ für Jugendausbildungs- und Leistungszentren jährlich zwischen 1,10 und 1,40 Millionen Euro aus. Damit flossen zwischen fünf und sieben Prozent der gesamten jährlichen Sportausgaben in die 44 Leistungszentren der 16 Sportarten (Stand 2015). Das jahrzehntelang fortgeschriebene Sportförderungswesen entsprach nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen und wies Unzulänglichkeiten und Vollzugsmängel auf. Das betraf auch den Förderungsbedarf, sodass Mitnahmeeffekte und Überförderungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020" und dem „NÖ Sportfördersystem – NEU" lagen die Voraussetzungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Sportförderung vor, von denen auch eine organisatorische Optimierung in der Förderungsabwicklung erwartet werden konnte. Sportförderungen außerhalb des Systems sollten prinzipiell unterbleiben.

Der Landesrechnungshof hat am 23. Juni 2017 seinen Bericht 7/2017 - Landesförderung, Teilabschnitt 05908, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/16/1635/1635B.pdf zur Verfügung.

Mit dem Beschluss über den Rechnungsabschluss 2016 nahm der NÖ Landtag am 22. Juni 2017 auch die darin berücksichtigte Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Entwurf des Abschlusses zur Kenntnis. Diese hob hervor, dass die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 durch die Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten und durch die Berücksichtigung von temporären Budgetabweichungen (Flüchtlingshilfe, Kosten für Abwicklung Heta) eingehalten bzw. um 102,7 Millionen Euro unterschritten werden konnten. Der Zielwert für das Maastricht-Ergebnis war jedoch von einem Überschuss von sechs Millionen Euro auf einen Abgang von 148 Millionen Euro angepasst worden. Allein die Mehrkosten für die Flüchtlingskrise betrugen netto 65 Millionen Euro.

Die Haushaltsentwicklung der letzten Jahre und die bereits eingegangenen Verpflichtungen zeigten den Konsolidierungsbedarf. Für nachhaltig stabile Finanzen müssen daher wirksame, strukturelle Maßnahmen erfolgen sowie der Voranschlag und das Budgetprogramm strikt umgesetzt werden.

Der Landesrechnungshof hat am 19. Juni 2017 seinen Bericht 6/2017 - Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/16/1612/1612B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 19. Juni 2017 seinen Bericht 5/2017 - Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Förderung, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/16/1611/1611B.pdf zur Verfügung.

Am 11. Mai 2017 widmete sich der Rechnungshofausschuss den Berichten über den Neubau des Betriebszentrums Gmünd und den Betrieb der Waldviertelbahn, über das System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie sowie über die Ausstattung der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr mit Informations- und Kommunikationstechnologie (Berichte 2, 3 und 4/2017). Die einstimmige Kenntnisnahme der Berichte im Ausschuss ermöglicht ihre Verhandlung im kommenden Plenum des NÖ Landtags am 18. Mai 2017.

Neubau des Betriebszentrums Gmünd und den Betrieb der Waldviertelbahn

Die Waldviertelbahn (Schmalspurbahn) konnte trotz gestiegener Fahrgastzahlen nicht kostendeckend geführt werden. Betrieb und Investitionen belasten das Land NÖ durch Gesellschafterzuschüsse an die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft mbH (NÖVOG). Die NÖVOG hatte seit dem Jahr 2010 über 14,72 Millionen Euro in die Infrastruktur der Waldviertelbahn investiert, vor allem als touristisches Angebot in der Region. Davon entfielen 8,28 Millionen Euro auf das Betriebszentrum Gmünd. Nach Mängeln bei den ersten Vergabeverfahren startete die NÖVOG eine Zertifizierung ihres Projektmanagements.

Die Waldviertelbahn beschäftigte im Jahr 2016 zehn Mitarbeitende (8,25 Vollzeitäquivalente). Die ganzjährliche Beschäftigung ermöglichte es, Reparaturen und Wartungen außerhalb der Saison mit eigenem Personal durchzuführen. Die Betriebsleistung deckte 13 Prozent der Aufwendungen ohne Infrastrukturkosten, was über bekannten Kostendeckungsgraden anderer Nebenbahnen von maximal zehn Prozent lag. Die regionalwirtschaftliche Bedeutung betrug laut einer Studie das 1,96-fache der Betriebs- bzw. das 1,85-fache der Investitionsleistung. Demnach sicherte jeder Vollzeitarbeitsplatz einen weiteren ab. Von den fiskalischen Effekten (umsatz-
und lohnabhängige Abgaben und Steuern) profitierten vor allem Sozialversicherung, Bund und Gemeinden.

System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie

Auf Handel, Gewerbe und Industrie entfielen im Jahr 2015 rund 30 Prozent bzw. 54 Millionen Euro der NÖ Wirtschaftsförderung. Davon flossen 20 Millionen als Landesbeitrag an den Wirtschafts- und Tourismusfonds, der von der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie für die NÖ Landesregierung verwaltet wurde. Sie stützte sich dabei auf die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, der N.vest Unternehmensfinanzierungen des Landes NÖ GmbH und deren Tochtergesellschaften und kooperierte auf Bundes- und Unionsebene. Das komplexe System erforderte mit der Anzahl der Systemebenen und -beteiligten zunehmend Mittel in den Strukturen sowie für Abstimmungen und Evaluierungen. Übereinstimmende oder überlappende Förderziele sowie finanzielle Verbindungen der Förderstellen (Haftungen, Rückbürgschaften) erschwerten den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit (Wirksamkeit) der eingesetzten Landesmittel. Die getrennte Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung begünstigte Mitnahmeeffekte, weil neben dem Förderzweck das nachvollziehbare Interesse trat, die Fördermittel Dritter (Bund, Europäischen Union) auszuschöpfen.

Mit dem Bericht über die Ausstattung der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr mit Informations- und Kommunikationstechnologie setzte der Landesrechnungshof seine Überprüfungen der Hard- und Softwaregebarung der Landesverwaltung fort, um auf vermeidbaren Anschaffungs-, Betreuungs- und Wartungsaufwand für nicht ausgelastete IKT-Ausrüstung hinzuweisen.

Der Rechnungshof führt gemeinsam mit allen Landesrechnungshöfen und dem Stadtrechnungshof Wien eine gemeinsame qualitativ hochwertige und praxisnahe Grundausbildung ein. Der UniversitätsIehrgang „Public Auditing" wird von der WU Executive Academy ab Herbst 2017 angeboten.

Dieser Universitätslehrgang zielt auf eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für alle Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der externen öffentlichen Finanzkontrolle auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ab. Die spezifischen Anforderungen des Prüfungsalltags werden mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verbunden. Die Absolventinnen und Absolventen sind den Herausforderungen der öffentlichen Finanzkontrolle durch qualifizierte Kenntnis von prüfungsrelevanten Aspekten gewachsen. Diese Ausbildung steht auch für Kontrollämter und interne Revisionen offen.

Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes, erklärt dazu: „Eine gemeinsame Ausbildung aller Prüferinnen und Prüfer auf hohem Niveau ist mir ein großes Anliegen. Das habe ich bereits bei dem Hearing vor meiner Wahl zur Rechnungshof-Präsidentin erläutert. Ich freue mich daher sehr, dass es bereits im ersten Jahr meiner Amtszeit gelungen ist, dieses wichtige Vorhaben umzusetzen und dass damit im Herbst begonnen werden kann."

Der Sprecher der Landesrechnungshöfe, Andreas Mihalits (Direktor des Burgenländischen Landesrechnungshofes ist zufrieden, dass „es somit gelungen ist, Know-how und Erfahrung der Rechnungshöfe mit dem Expertenwissen der Wirtschaftsuniversität Wien zu bündeln." Er zeigt sich überzeugt, dass „dadurch die Qualität und Effizienz der Rechnungshöfe gestärkt wird."

Der Landesrechnungshof hat am 20. April 2017 seinen Bericht 4/2017 - System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/14/1432/1432B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 14. März 2017 seinen Bericht 3/2017 - Ausstattung der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr mit Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/13/1377/1377B.pdf zur Verfügung.

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