Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Arzneimittelversorgung in den Landeskliniken der Versorgungsregion Waldviertel mit den Krankenanstalten Gmünd, Zwettl, Waidhofen/Thaya, Horn, Eggenburg und Allentsteig überprüft. Im Bereich der Arzneimittel sind aus der Kostenrechnung der einzelnen Kliniken die Kostenartengruppen Pharmazeutische Spezialitäten, Blut, Chemikalien, Reagenzien, Sera, Impfstoffe, Vakzine und Nährmittel, Diätika für die Prüfung relevant.

Die Prüfung umfasst den Einkauf, die Organisation, die Verwendung, die Lagerung, die Verteilung und die Entsorgung dieser Arzneimittel. Daneben werden auch Bemerkungen zu Auffälligkeiten im allgemeinen Bereich der Kliniken angebracht. So wurden im Landesklinikum Gmünd eine Abgrenzung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich und im Landesklinikum Horn eine baldige Abklärung der Kostenübernahme für die Interdisziplinäre Aufnahmestation gefordert.

Der Einkauf in den Landeskliniken erfolgt grundsätzlich zentral über die Einkaufsorganisation der NÖ Landeskliniken-Holding. Im Zuge der Prüfung können in Teilbereichen bereits Vorteile aus den Bemühungen im Rahmen dieser Zentralisierung erkannt werden. Die Vergabeaktivitäten im Bereich der Pharmazeutischen Spezialitäten beschränken sich derzeit noch auf Preisauskünfte. Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz werden erst nach Vereinheitlichung aller EDV-Systeme möglich sein. Die Kostensteigerungen bei den Arzneimitteln, die großteils auf erhöhte Qualitätsanforderungen zurückzuführen sind, können durch die gesetzten Maßnahmen nur bedingt aufgefangen werden.

Im Bereich der Organisation fehlen zum Teil für die in den Medikamentendepots bzw. in der Krankenhausapotheke tätigen Mitarbeiter die Stellenbeschreibungen bzw. entsprechen diese nicht den Vorschriften. Der Bereich der Arzneimittelkommissionen ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zufrieden stellend gelöst.

Die Lagerung und Verteilung der Arzneimittel – auch im Suchtgiftbereich – entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

Bei der Entsorgung der Arzneimittel wird grundsätzlich nach den Bestimmungen der zutreffenden ÖNORMen vorgegangen. Lediglich die Entsorgung der verworfenen Blutkonserven ist in einigen Kliniken kostenschonender zu gestalten.

Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Arzneimittelkosten der Versorgungsregion ist eine stete Steigerung bei den Zytostatikakosten zu erkennen. Da diese im Konnex mit den für die Behandlung der onkologischen Patienten verbundenen notwendigen Aufwendungen für Personal stehen und gemeinsam mit der entsprechenden Infrastruktur einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof auf Basis wirtschaftlicher und humanitärer Grundlagen die Erstellung eines diesbezüglichen regionalen Konzeptes für die Versorgungsregion.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „7/2004 - Ostarrichiklinikum Amstetten“ (nunmehr Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer) eine Nachkontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise für die Patienten in der Akutpsychiatrie eine deutliche Verbesserung in der Unterbringung durch Neugestaltung der Patientenzimmer und Sanierung der sanitären Anlagen erzielt. Auch die Unterbesetzung mit Fachärzten in der Neurologie konnte großteils ausgeglichen werden. Im Bereich des therapeutischen Dienstes kam es zu einer Aufstockung des Dienstpostenplanes, wovon allerdings noch nicht alle entsprechend besetzt werden konnten. Ebenso wurde eine Verbesserung der räumlichen Ressourcen im Therapiebereich durch gelungene Adaption frei gewordener Räume erreicht. Therapeuten versehen nun zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen therapeutischen Versorgung auch an Samstagen Dienst. Auch die im Prüfbericht im Abschnitt Grundstücksbewirtschaftung ausgesprochenen Forderungen und Empfehlungen wurden umgesetzt.

Die das Rechnungswesen betreffenden Angelegenheiten wurden zum überwiegenden Teil entsprechend den Forderungen realisiert. Nach der Versetzung des Leiters des Bereiches Rechnungswesen in die NÖ Landeskliniken-Holding wurden personelle Maßnahmen getroffen, die sich allerdings als nicht zielführend erwiesen haben. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher gefordert, eine ordnungsgemäße Leitung dieses Bereiches sicherzustellen.

Der Forderung des NÖ Landesrechnungshofes, einen Investitionsplan zu erstellen und die Finanzierung festzulegen wurde nur in Ansätzen entsprochen. Zwar wurde ein Masterplan für die weitere Entwicklung des Klinikums erstellt, es wird jedoch erwartet, dass ein Plan für die kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen und deren Finanzierung erarbeitet wird.

Nicht umgesetzt wurden insbesondere Forderungen des NÖ Landesrechnungshofes in formalen Angelegenheiten wie zum Beispiel die Durchführung von sanitätsbehördlichen Bewilligungsverfahren, die Neugestaltung der Anstaltsordnung, die Abhaltung einer Krankenhauseinschau und die Erlassung von Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst. Ebenfalls nicht entsprochen wurde der Forderung des NÖ Landesrechnungshofes, den Betrieb der forensischen Station durch eine vertragliche Absicherung mit dem Bundesministerium für Justiz abzusichern. Abermals eingemahnt wurde eine Entscheidung der NÖ Landeskliniken- Holding über den Problembereich Feuerversicherung.

Die Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat den Bereich der vollen Erziehung (Heimunterbringung) in den NÖ Landes-Kinder- und Jugendheimen am Beispiel des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen geprüft.

Im Bericht werden eine Gesamtschau über die Aufgaben der Jugendwohlfahrt, die drei Formen der Hilfestellungen (soziale Dienste, Unterstützung der Erziehung und volle Erziehung), wesentliche Vorgaben des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes, die Kosten der Jugendwohlfahrt und eine Übersicht über die NÖ Landesjugendheime dargestellt. Die Ergebnisse der Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen sind ebenfalls im Bericht enthalten.

Grundsätzlich sind im Bereich der Jugendwohlfahrt die Planungs- und Forschungsaktivitäten – sowie im NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 gefordert – zu verstärken. Weiters wird eine auf wissenschaftlichen Konzepten basierende Bedarfsplanung empfohlen. Die Abstimmung der Aktivitäten mit den anderen Bundesländern ist dabei vermehrt anzustreben.

In einigen Fällen wird die Erstellung bzw. Überarbeitung von Vorschriften, die den Bereich der Jugendwohlfahrt regeln, eingefordert. Auch zu den Kostenersätzen der vollen Erziehung, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingehoben werden, sind Bemerkungen im Bericht enthalten.

Aufgezeigt werden auch die personelle Unterbesetzung und die daraus resultierende fehlende Beratungsleistung des kinder- und jugendpsychologischen Beratungsdienstes bei der Durchführung der vollen Erziehung.

Auf die wirtschaftliche Gesamtsituation der NÖ Landesjugendheime und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten wird ebenfalls im Bericht eingegangen. In diesem Zusammenhang wird die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes und die Umsetzung eines Personalbedarfsplanungs-Projektes – analog der Vorgangsweise im Pflegeheimbereich – empfohlen.

Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Redimensionierung der Heimplätze in den NÖ Landesjugendheimen werden positiv zur Kenntnis genommen. Einschränkend ist jedoch festzuhalten, dass mangels geeigneten Datenmaterials für die übergeordneten Bedarfe nicht abgesichert ist, ob die Redimensionierung im notwendigen Ausmaß und in den zutreffenden Regionen erfolgte.

Allgemein wird für die NÖ Landesjugendheime die Implementierung eines strukturierten Qualitätsmanagements empfohlen.

Die Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen ergibt – abgesehen von geringen Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen – keine wesentlichen Auffälligkeiten.

Für den Bereich der Versicherungen – wo wiederholt auch bei den Prüfungen anderer Landesdienststellen Vorschriftswidrigkeiten festzustellen waren – wird es für notwendig erachtet, allen Landesdienststellen in geeigneter Form die Vorschrift „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung, Richtlinien“ und den darin enthaltenen Grundsatz der Nichtversicherung in Erinnerung zu bringen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben geprüft. Im Rechnungsjahr 2006 wurden aus diesen Abgaben Gesamteinnahmen von rund € 55,8 Mio erzielt.

Grundsätzlich können die derzeitigen Vorgangsweisen und Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben als zielführend bzw. ausreichend bezeichnet werden. Teilweise sind jedoch die Kontrollrechte durch das Land NÖ verstärkt wahrzunehmen. Dies insbesondere wenn starke, ungeklärte Schwankungen bei den Abgabenerträgen zu beobachten sind.

Bei den Festsetzungen bzw. Indexanpassungen sah der NÖ Landesrechnungshof in einigen Bereichen einen Verbesserungsbedarf, wobei insbesondere auf die Wertbeständigkeit der Abgaben zu achten ist. Die Landes-Verwaltungsabgaben wären derart festzusetzen, dass jedenfalls ein angemessener Teil der inhaltlichen Verwaltungstätigkeit abgegolten ist.

Zur Verrechnung bzw. Veranschlagung der Abgabenerträge bzw. deren Verwendung sind folgende Anmerkungen zu machen:

  • In einigen Fällen sind falsche Zuordnungen zu berichtigen bzw. die Verrechnungsmodalitäten zu ändern.
  • Das Prinzip der Bruttoverrechung ist durchgehend zu beachten.
  • Die Vorgaben des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag bezüglich Bedeckung der zweckgewidmeten Ausgaben sind zu beachten.

Bei den Abgabenfälligkeiten und der Abfuhr von Abgaben sind teilweise Änderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Die nicht gesetzeskonforme Vorgangsweise bei der Abfuhr der Jagdkartenabgabe wurde noch im Zuge der Prüfung umgestellt.

Bei der Fischerkartenabgabe und der Jagdkartenabgabe wurden Forderungen aus früheren Berichten des Finanzkontrollausschusses mittlerweile umgesetzt und organisatorische Änderungen vorgenommen.

Die existierenden Regelungen im Zusammenhang mit den Säumniszuschlägen, dem Mahnwesen und den Vollstreckungen sind konsequent anzuwenden, wobei jedoch auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und zu vollstreckenden Betrag geachtet werden sollte. Grundsätzlich hält es der NÖ Landesrechnungshof für zweckmäßig, durch laufende Anpassung der Vorschriften ein möglichst einheitliches System für die Erhebung aller Landesabgaben anzustreben.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesrechnungshof hat das Landesklinikum Weinviertel Mistelbach u.a. auf Grund des Ergebnisses seines Berichtes „Landeskliniken Kennzahlen“ überprüft, da dieses sehr ungünstige Betriebsergebnisse aufwies.

Die Prüfung umfasste neben den allgemeinen Bereichen einer Klinik – wie Organisation, wirtschaftliche Entwicklung, Personal, Arzneimittelversorgung, Ver- und Entsorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie – vor allem die für das LK Mistelbach speziellen Gebiete Blutbank und Medizinisches Zentrum Gänserndorf sowie den Operationsbereich. Aus aktuellem Anlass wurde auch die Abwicklung eines Auftrages einer externen Beratungsfirma in die Prüfung einbezogen.

Im Bereich Organisation wird abermals auf das Fehlen einer aktuellen Anstaltsordnung und von Stellenbeschreibungen insbesondere für die Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes hingewiesen.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin von einer aufgehenden Schere zwischen Auf- wendungen und Erträgen gekennzeichnet, wodurch sich eine laufende Senkung des Deckungsgrades ergibt. Das Medizinischen Zentrum Gänserndorf, das im Rechnungsabschluss der Klinik integriert ist, trägt nicht unwesentlich zum negativen Betriebsergebnis bei. Vom LRH wird daher die Führung eines eigenen Rechnungskreises zur Darstellung klarer Ergebnisse für beide Standorte vorgeschlagen. Die Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung des Betriebsergebnisses des Medizinischen Zentrums Gänserndorf – der Deckungsgrad liegt derzeit bei ca. 52 % – wird erwartet.

Die Überprüfung der Personalsituation hat in den Bereichen Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bzw. Sanitätshilfsdienste und der medizinisch-technischen Dienste Differenzen zu den laut Dienstpostenplan erforderlichen qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen ergeben. Der LRH fordert einerseits die konsequente Einhaltung des Dienstpostenplanes, andererseits wird in Teilbereichen eine Adaptierung des Dienstpostenplanes empfohlen.

Der OP-Bereich ist historisch gewachsen und weist eine ungünstige Anordnung auf. Die insgesamt elf OP-Säle sind auf drei Häuser verteilt. Im Zuge der Prüfung bestätigte sich das Erfordernis einer baulichen Neugestaltung. Weiters wurden in diesem Bereich eine ange- spannte Personalsituation sowie Versäumnisse bei der Personalentwicklung des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege festgestellt. Die Einführung eines neuen Führungskonzeptes in diesem sehr personalintensiven Gebiet war zum Zeitpunkt der Prüfung in Umsetzung.

Für die hauseigene Blutbank im LK Mistelbach schlägt der LRH eine rasche Umsetzung eines begonnenen Konzeptes zur Kooperation mit der Blutbank des Landesklinikums St. Pölten vor und erwartet daraus Maßnahmen, die zu einer optimalen und wirtschaftlichen Verwertung des gespendeten Blutes führen.

Der bautechnische Bereich mit den derzeit noch getrennt geführten Abteilungen Haustechnik und Hochbau ist durch eine großzügige Ausstattung mit Fachpersonal sowie Werkstätten inklusive Maschinen gekennzeichnet. Es werden daher zugunsten der Auslastung des hauseigenen Personals Leistungen nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erbracht. Der LRH erwartet, dass durch die NÖ Landeskliniken-Holding anhand von Kalkulationen Anweisungen für eine wirtschaftliche und zweckgemäße Verwendung der hauseigenen Werkstätten erlassen werden.

Im Bereich der Ver- und Entsorgung ist im Rahmen der Prüfung die Wäscheversorgung des LK Mistelbach positiv aufgefallen. Trotz Eigenwäscherei mit Beschäftigung von acht begünstigten Beschäftigten konnten die Kosten, welche schon bisher im Vergleich mit den übrigen Schwerpunktkrankenhäusern relativ günstig lagen, in den Jahren 2005 und 2006 noch einmal gesenkt werden.

Im überprüften Beratungsauftrag wurden Mängel hinsichtlich Projektverantwortlichkeit und Ergebniskontrollen festgestellt. Kritisiert wurde ferner, dass die zugrunde liegende Vereinbarung des Beratungsauftrages keine Möglichkeit für einen vorzeitigen Projektabschluss bzw. Verkürzung des Auftrages enthielt.

Die Überprüfung des Informations- und Kommunikationstechnologiebereiches (IKT) hat gezeigt, dass eine Inventarüberprüfung nur schwer durchzuführen ist. Die im Projekt „noeKIT2b“ vorgesehene Implementierung der Software SAP FI/AA ist daher dem LK Mistelbach so rasch als möglich zur Verfügung zu stellen. Es ist auch anzumerken, dass Dokumentationen IT-technisch geführt wurden, die aber keine Verknüpfung mit den Anforderungen der einzelnen Abteilungen im medizinischen und Verwaltungsbereich der Landesklinik aufwiesen. Der LRH empfiehlt daher, künftig zuerst die Ziele und Anforderungen und Prozesse durch die Verantwortlichen der Abteilungen zu definieren, um in sich schlüssige Dokumentationen und eine daraus resultierende IKT-Sicherheitspolitik zu erhalten. Erst unter diesen Voraussetzungen kann die IKT als unterstützender Prozess tätig werden.

Die Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 5/2005 - IT-Ausstattung in landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass den Empfehlungen teilweise entsprochen bzw. mit deren Umsetzung begonnen wurde. Die Entscheidung, ob ein flächendeckender Ausbau des NÖ Bildungsnetzes erfolgt oder die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen direkt an das Landesnetz angeschlossen werden, fehlt ebenso wie ein Gesamtkonzept als Basis für eine zielgerichtete Planung.

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung hat eine neue Dienstvorschrift für den IT-Betrieb erarbeitet, diese für verbindlich erklärt und allen Schulen zur Kenntnis gebracht.

Im Zuge der Überprüfung musste festgestellt werden, dass die Ausstattung der einzelnen Schulen noch immer keine Annäherung an einen einheitlichen Standard erkennen lässt. Der LRH begrüßt daher insbesondere, dass in der Dienstanweisung die verbindliche Anschaffung für Hard- und Software über die Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie aufgenommen wurde. Die fehlenden Softwarelizenzen wurden seit der letzten Prüfung noch direkt von den Schulen angeschafft.

Die Stellenbeschreibungen der IT-Koordinatorin bei der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung und des Koordinators-LAKO wurden im Überprüfungszeitraum angepasst. Seit der letzten Prüfung hat sich die personelle IT-Situation in der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung dahingehend verschärft, dass der ursprünglich volle Dienstposten auf die Hälfte reduziert wurde. Da damit keine ordnungsgemäße Koordination und Betreuung gewährleistet ist, sind entsprechende Personalmaßnahmen zu setzen. Die Stellenbeschreibung der IT-Kustoden an den Schulen kann erst nach Abschluss des Gesamtkonzeptes erstellt werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der Rechnungshofausschuss des Landtages von NÖ hat den NÖ Landesrechnungshof beauftragt, eine Querschnittsprüfung der Vergaben der Bau- und Planungsaufträge für Hochbauten durchzuführen. Vom Prüfungsauftrag waren jene Vergabeverfahren erfasst, die vom Land NÖ bzw. seinen Bediensteten unmittelbar abgewickelt wurden. Jene Bau- und Planungsaufträge, die über Dritte, zB über Leasinggesellschaften oder landeseigene Gesellschaften, abgewickelt wurden, waren nicht im Prüfungsauftrag enthalten.

Der NÖ Landesrechungshof überprüfte insbesondere die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Zweckmässigkeit des Beschaffungsvorganges. Die stichprobenartige Prüfung umfasste rd. 15 % der gemeldeten Vergabeverfahren und stellte daher einen repräsentativen Querschnitt über alle Hochbauvergaben dar.

Zusätzlich zu den vergabegesetzlichen Bestimmungen bestanden beim Amt der NÖ Landesregierung verschiedene interne Vergabevorschriften (Normerlässe, Dienstanweisungen, Regierungsbeschluss). Eine Zusammenführung dieser internen Vergabevorschriften in einen eigenen „Vergabe-Normerlass“ wird angeregt.

Abteilung Landeshochbau

Zur Erledigung von Routineaufgaben wurde das „Standardisierte Vergabewesen“ entwickelt und im Mai 2003 eingeführt. Der überwiegende Teil der Beschaffungen konnte damit rasch, korrekt und professionell abgewickelt werden. Daneben fordert der NÖ Landesrechnungshof, die vergaberechtlichen Vorschriften verstärkt einzuhalten, insbesondere bei Auftragsteilungen sowie der Unternehmerauswahl und der Preisangemessenheitsprüfung bei den Verfahren ohne Bekanntmachung.

Gruppe Straße

Die Vergabeverfahren wurden in weiten Teilen korrekt abgewickelt. Daneben fordert der NÖ Landesrechnungshof die vergaberechtlichen Vorschriften verstärkt einzuhalten, insbesondere in Hinblick auf die gewerkeweise Ausschreibung, die Wahl der Vergabeverfahren, das Zuschlagsverfahren, die Vergabedokumentation sowie die Unternehmerauswahl und die Preisangemessenheitsprüfung bei den Verfahren ohne Bekanntmachung.

Verbesserungspotenzial besteht in effizienteren und effektiveren Verwaltungsabläufen und Entscheidungsprozessen, wobei interne Verantwortlichkeiten und sachliche Zuständigkeiten einzuhalten sind.

Bei der Gruppe Straße bestanden zusätzliche eigene Vergaberegelungen, insbesondere die Anwendbarkeit einzelner Vergabeverfahren betreffend. Der NÖ Landesrechnungshof hat regt an, derartige Weisungen des Straßenbaudirektors in Hinkunft gemäß der Dienstanweisung Runderlässe, Normerlässe zu erstellen.

Die dezentrale Beschaffung technischer Spezialanlagen war teilweise mangelhaft, weshalb dies in Hinkunft durch die sachlich zuständige Abteilung erfolgen sollte.

Abteilung Gebäudeverwaltung

Die Mitarbeiter waren grundsätzlich gut über die Vergabevorschriften informiert, zum Teil waren jedoch nur rudimentäre Vergabekenntnisse vorhanden. Daneben fordert der NÖ Landesrechnungshof die vergaberechtlichen Vorschriften verstärkt einzuhalten, insbesondere in Hinblick auf die Schätzung der Auftragswerte, das Zuschlagsverfahren, die Vergabedokumentation, die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Unternehmerauswahl und die Preisangemessenheitsprüfung bei den Verfahren ohne Bekanntmachung.

Die Abwicklung von Bauprojekten und/oder Vergabeverfahren erfolgte entweder mit eigenem Personal, mit der Abteilung Landeshochbau oder durch beauftragte Ziviltechniker/Technische Büros/Baumeister. Die Abwicklung mit der Abteilung Landeshochbau wurde als wirtschaftlich und zweckmäßig erachtet. Der Abteilung Gebäudeverwaltung wird daher empfohlen, nach einheitlichen „Richtlinien“ die Art der Bauabwicklung festzulegen und Bauvergaben nur im Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau abzuwickeln.

Abteilung Kultur und Wissenschaft

Die Vergaberechtsbestimmungen wurden – auch im Vergleich mit anderen Abteilungen – zu einem erheblichen Teil nicht eingehalten. Vor allem die Dokumentation der Vergabeverfahren war äußerst mangelhaft. Auch unter Beiziehung von Architekten war es nicht möglich, Vergabeverfahren annähernd korrekt abzuwickeln.

Dies wurde darauf zurückgeführt, dass bei der Abteilung Kultur und Wissenschaft kein bautechnisches Fachpersonal beschäftigt ist. Ihr wird daher empfohlen, Bauvergaben in Hinkunft im Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau zu regeln und abzuwickeln.

Gewerblicher Berufsschulrat

Der geprüfte Bauauftrag wurde ausnahmsweise nicht über die Abteilung Landeshochbau abgewickelt. Die vergaberechtlichen Bestimmungen wurden großteils eingehalten. Da beim Gewerblichen Berufsschulrat kein bautechnisches Fachpersonal beschäftigt ist, wird empfohlen, in Hinkunft Bauvergaben im Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau zu regeln und abzuwickeln, wie dies in vielen anderen Fällen gehandhabt wurde.

Allgemeine Bemerkungen

Durch die Vielzahl detaillierter Bestimmungen können vereinzelt Mängel in den Vergabeverfahren vorkommen, die aber nicht die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts betreffen sollten. Entscheidende Grundlagen und Verfahren, etwa die Wahl des Vergabeverfahrens, sollten jedenfalls beherrscht und ordnungsgemäß, aber auch wirtschaftlich und zweckmäßig, abgewickelt werden.

Die Erhebung bei den Einzelvergaben zeigte, dass nur 4 % der Verfahren (entspricht 21 % des Gesamtauftragswertes) mit einem Verfahren mit vorheriger (öffentlicher) Bekanntmachung abgewickelt wurden. Der weitaus überwiegende Teil der Vergaben, nämlich 96 % (entspricht 79 % des Gesamtauftragswertes), wurde mit einem Verfahren ohne vorherige (öffentliche) Bekanntmachung abgewickelt. Eine ähnliche Verteilung zeigte sich bei den Baumaßnahmen, wo nur 26 % der Verfahren mit vorheriger (öffentlicher) Bekanntmachung abgewickelt, der überwiegende Teil, nämlich 74 %, jedoch mit einem Verfahren ohne vorherige (öffentliche) Bekanntmachung abgewickelt wurde. Die Vorteile eines offenen Wettbewerbes (zB offenes Verfahren) wurden nach Ansicht des NÖ Landesrechnungshofes zu wenig genutzt und wird daher gefordert, in Hinkunft die Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vermehrt anzuwenden.

Probleme und Mängel traten hauptsächlich bei den Verfahren ohne Bekanntmachung auf. Die Dokumentation der einzelnen Verfahrensschritte ist zu verbessern, insbesondere sind die Gründe für die Wahl der jeweiligen Verfahrensart zu dokumentieren. Ein transparentes System für eine objektive und nachvollziehbare Unternehmerauswahl wurde vielfach vermisst.

Die Koordination aller mit (Hochbau)vergaben befassten Stellen und die Zusammenarbeit mit der Abteilung Landeshochbau war zu wenig ausgepägt.

Positiv hervorzuheben war, dass bei der Durchführung von offenen Verfahren kaum Probleme auftraten. Der Ablauf der Zuschlagsverfahren konnte verbessert werden und Ansätze für Kooperationen durch Beiziehung interner Experten (zB der Abteilung Landeshochbau) führten zu einer besseren Abwicklung der Vergabeverfahren.

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Berücksichtigung weiterer Aspekte angeregt, zB:

  • Das offene Verfahren sollte, so es zulässig ist, bevorzugt angewendet werden.
  • Das Billigstbieterprinzip sollte, so es zulässig ist, bevorzugt festgelegt werden.
  • Die Anzahl der Vergabeverfahren sollte durch Vermeidung unzweckmäßiger Leistungsteilungen reduziert werden.
  • Alle mit Hochbauvergaben befassten Stellen sollten sich im Sinne einer „Corporate Identity“ des Landes NÖ verstärkt koordinieren und die Zusammenarbeit mit der Abteilung Landeshochbau intensivieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechung zu tragen.

Zusammenfassung

Die Reste der Militär- und Zivilstadt Carnuntum zählen zu den bedeutendsten Zeitzeugen der römischen Besiedlungsära auf österreichischem Gebiet. Aus diesem Grund wurden vom Land NÖ auf dem ehemaligen Siedlungsgebiet in den letzten Jahrzehnten laufend wissenschaftliche Ausgrabungen durchgeführt sowie denkmalpflegerische und museale Maßnahmen in großem Umfang gesetzt. Zuletzt wurden die Grabungsstätten und Funde zur besseren Präsentation für die Öffentlichkeit zu einem Archäologiepark gestaltet.

Der Betrieb des Archäologieparks erfolgt seit dem Jahr 1995 durch die Archäologischer Park Carnuntum Betriebsgesellschaft m.b.H., ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das von den Gesellschaftern NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, Verein „Gesellschaft der Freunde Carnuntums“ und HBV Beteiligungs-GesmbH gehalten wird. Diese Gesellschaft führte in den letzten Jahren auch den weiteren Parkausbau unter der wissenschaftlichen Leitung des Landes NÖ durch und hat auch künftig Aufgaben in diesem Bereich wahrzunehmen. Durch die Übertragung von Ausbauaufgaben und durch Änderungen in der Eigentümerstruktur der Betriebsgesellschaft entsprechen die zwischen dem Land NÖ als Eigentümer und der Gesellschaft als Betreiber bestehenden Verträge nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Eine Überprüfung der einzelnen Verträge hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Aktualität sowie die Anpassung bzw. eventuell notwendige Neugestaltung der Verträge wurden empfohlen.

Der Gesellschaft ist es durch eine zeitgemäße Präsentation der Grabungsergebnisse und durch publikumswirksame Gebäuderekonstruktionen in Kombination mit gezielten und effizienten Marketingmaßnahmen gelungen, den Archäologiepark Carnuntum zu einem kulturhistorischen Besuchermagnet zu entwickeln. Damit wird die Richtigkeit der Ausgliederung des Betriebes aus der Verwaltung bestätigt, welche sich auch in einer Steigerung der Besucherzahlen widerspiegelt. Basis für das Erfolgskonzept bilden die hervorragenden Leistungen der wissenschaftlichen Ausgrabungsleitung des Landes NÖ und die gute Zusammenarbeit mit der Gesellschaft. Zur weiteren Optimierung der Arbeitsabläufe wurde angeregt, die derzeit in einzelnen Bereichen schwer trennbare und nicht zweckmäßige Aufgabenverteilung zwischen dem Land NÖ und der Gesellschaft in diesen Punkten neu zu regeln. Dabei wurde empfohlen, mittelfristig weitere Aufgaben der Betriebsführung, die derzeit noch vom Land NÖ wahrgenommen werden, an die Gesellschaft zu übertragen. Diese haben jedoch stets unter der wissenschaftlichen Leitung des Landes NÖ zu erfolgen.

Die Arbeit der Gesellschaft ist im Hinblick auf die erbrachten Leistungen und die erwirtschafteten Jahresergebnisse grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die im Rahmen der Prüfung abgegebenen Empfehlungen betrafen im Wesentlichen den formalen und organisatorischen Bereich. Dabei wurde unter anderem empfohlen, den mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer in regelmäßigen Abständen zu wechseln. Weiters wurde gefordert, in Hinkunft eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Anlagevermögens im Jahresabschluss durchzuführen sowie durch Verbesserung des Cash-Managements die Zinserträge zu maximieren.

Trotz der Steigerung der eigenen Einnahmen des Archäologieparks in den letzten Jahren waren die Erhaltungs-, Ausbau- und Betriebsaufgaben nur durch das große finanzielle Engagement des Landes NÖ möglich, welches auch für die geplanten künftigen Investitionen und den laufenden Betrieb unverzichtbar ist. Sowohl von der Abteilung Kultur und Wissenschaft als auch von der Gesellschaft sollte in Zukunft jedoch ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der bestehenden formalen Vorschriften bei der Verwendung von Landesmitteln und auf die in den Förderverträgen hinsichtlich der Verwendungsnachweise festgelegten Bedingungen - insbesondere des Berichtswesens - gelegt werden.

Die Fortführung der bisherigen Betriebserfolge und die weitere positive Entwicklung Carnuntums ist nur auf der Grundlage der bestehenden guten Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und der vor Ort eingerichteten Außenstelle der Abteilung Kultur und Wissenschaft möglich. In diesem Zusammenhang wurden einige Anregungen zur sachlichen und wirtschaftlichen Optimierung im Bereich der Außenstelle getroffen.

Die NÖLandesregierung und die Archäologischer Park Carnuntum Betriebsgesellschaft m.b.H. haben in ihren Stellungnahmen die grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, die Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Das Land NÖ betreibt gegenwärtig 48 Landes-Pensionisten- und Pflegeheime (53 % aller stationären Pflegebetten in NÖ). Die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime entwickelten sich in den letzten Jahren von klassischen Wohnheimen zu Pflegeheimen mit hoher Pflege- und Betreuungsintensität. Dieser Umstand erforderte eine Anpassung der Maßnahmen zur Personalbedarfsplanung. In Form eines Projektes wurde unter Beteiligung aller Anspruchsgruppen ein neues Personalbedarfsberechnungsmodell für die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime erarbeitet.

Das neue niederösterreichische Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalressourcen nimmt im Bundesländervergleich für den Bereich der Pflege und Betreuung eine innovative Sonderstellung ein. Durch seinen leistungsorientierten Ansatz und durch die Tatsache, dass die Quote der erforderlichen Berufsgruppen bereits auf der Ebene der einzelnen Pflegezuschlagstufen normiert wird, erweist sich das Modell als zweckmäßig und wirtschaftlich. Die ersten Umsetzungsschritte zeigen positive Auswirkungen auf die in den Heimen seit Jahren bestehenden Unterbesetzungen beim Pflegepersonal. In Anbetracht der Unternehmensgröße aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime wird jedoch die laufende Überprüfung der Effektivität und Effizienz personalwirtschaftlichen Handelns anhand eines übergeordneten operativen Personal-Controllings vermisst.

Aus der Sicht des NÖ Landesrechnungshofes ist der generelle Lösungsansatz, das vorhandene Personal im Bereich des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege von berufsfremden Tätigkeiten zu entlasten, sehr zu begrüßen. Diese ökonomisch sinnvolle Maßnahme wird durch die flächendeckende Etablierung von Abteilungshelfern auf den Pflegestationen ermöglicht. Die Gesamtergebnisse des Projektes, aber auch deren einheitliche Umsetzung in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen müssen in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft und auch entsprechend adaptiert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Landesrechnungshof unter anderem die Implementierung eines umfassenden Qualitätsmanagementkonzeptes.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen des neuen Personalberechnungsmodells ist darauf hinzuweisen, dass bereits in den letzten Jahren erhebliche Betriebsabgänge im Bereich der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime zu verzeichnen waren. Bei einer Gesamtumsetzung des neuen Personalberechnungsmodells muss im Hinblick auf das bestehende angespannte Finanzierungssystem im Bereich der Pflege und Betreuung mit zusätzlichen, nicht unerheblichen Mehrbelastungen für das Budget des Landes NÖ gerechnet werden. Die von den Entscheidungsträgern im Bereich der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime in Aussicht gestellte Tarifreform ist aus vorstehenden Gründen nach Ansicht des NÖ Landesrechnungshofes zügig in Angriff zu nehmen.

Im Zuge der Prüfung musste vom NÖ Landesrechnungshof festgestellt werden, dass innerhalb der zuständigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung keine einheitliche Datenbasis bezüglich der stationären Pflege in NÖ vorhanden war. Aufgrund der Aktualität der Pflegethematik sowie zur Information des Landtages und der Bevölkerung von NÖ, aber auch für zukünftige Planungsmaßnahmen in diesem Bereich empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof daher die jährliche Veröffentlichung eines umfassenden, abteilungsübergreifenden Sozialberichtes.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat den „NÖ Zivilschutzverband“ geprüft. Der NÖ Zivilschutzverband wurde im Jahr 1961 als Verein nach dem Vereinsgesetz gegründet, ist überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der NÖ Zivilschutzverband bezweckt die Förderung des Selbstschutzgedankens und versteht sich als eine Serviceeinrichtung für die niederösterreichische Bevölkerung. Hauptaufgabe der gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeiter des NÖ Zivilschutzverbandes wird es auch in Zukunft sein, durch intensive Information und Bewusstseinsbildung den Selbstschutzgedanken der Bevölkerung weiter zu fördern, um in Katastrophenfällen vorbereitet zu sein und andere Einrichtungen bei ihren Aktivitäten zu unterstützen.

Der NÖ Zivilschutzverband und die Zivilschutzschule übersiedelten im Jahr 2006 auf das Areal der „NÖ Landesfeuerwehrschule, Zentrum für Katastrophen- und Zivilschutz“. Eine schriftliche Vereinbarung des Landes NÖ mit dem NÖ Zivilschutzverband über die Art des Nutzungsverhältnisses der Räumlichkeiten und die Betriebskosten wurde bisher weder für den NÖ Zivilschutzverband selbst, noch für den Betrieb der Zivilschutzschule abgeschlossen und ist daher umgehend nachzuholen.

Die Aufgaben, die dem NÖ Zivilschutzverband im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes mit Bescheid übertragen wurden, sind dahin zu überdenken, inwieweit sie noch aktuell sind. Von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz des Amtes der NÖ Landesregierung sollten daher Überlegungen angestellt werden, welche zweckmäßigen und zeitgemäßen Aufgaben der NÖ Zivilschutzverband zukünftig für das Land NÖ erfüllen könnte. Dazu sind dem NÖ Zivilschutzverband für die umfassende Aufgabenerfüllung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Zivilschutzschule dient als Ausbildungsstätte sowohl für eigene Mitarbeiter und Funktionäre als auch für alle Personen, die an Zivilschutzfragen interessiert sind. Die Ausbildungsfrequenz der Zivilschutzschule sollte durch entsprechende Maßnahmen, zB durch verstärkte Bewerbung des umfassenden Kursangebotes, gesteigert werden.

Für die mit Bescheid übertragenen Aufgaben erhält der NÖ Zivilschutzverband vom Land NÖ Förderungen, die jedoch weder gesetzlich, noch vertraglich geregelt sind. Eine schriftliche Vereinbarung, die den Vorgaben der allgemeinen Richtlinien für die Förderungen des Landes entspricht, würde für beide Vertragspartner Vorteile bringen. Weiters ist von Land NÖ regelmäßig zu prüfen, ob die zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich, zweckmäßig und ihrer Widmung entsprechend eingesetzt werden.

Die NÖ Landesregierung und der NÖ Zivilschutzverband haben in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

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