Zusammenfassung

Das Heim in Laa/Thaya wurde in den Jahren 1994 bis 1996 an einem neuen Standort unweit des alten Heimgebäudes errichtet. An diesem neuen Standort konnte für die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen eine ansprechende und gelungene Sozialhilfeeinrichtung geschaffen werden. Dem Heimpersonal kann engagiertes Handeln und Wirken im Sinne der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen bescheinigt werden.

Der Brandschutz des Heimes wurde schwerpunktmäßig geprüft und es ergeben sich dabei geringfügige Prüfungsfeststellungen. Zum bautechnischen Zustand des Gebäudes sind ebenfalls nur geringfügige Feststellungen anzubringen.

Die Auslastung des Heimes ist zufrieden stellend.

Im Bereich der Dienstpostenbewirtschaftung ist zu bemängeln, dass die Stelle der Pysio- bzw. Ergotherapie mit einer medizinisch-technischen Fachkraft und nicht wie vorgesehen mit einer Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes besetzt ist. Bei den Seniorenbetreuern ist der Dienstpostenplan den Erfordernissen entsprechend um einen halben Dienstposten zu erhöhen.

Begrüßt wird vom Landesrechnungshof die im Heim umgesetzte flexible und auch sehr wirtschaftliche Dienstzeitgestaltung, die die individuellen Bedürfnisse der Heimbewohner berücksichtigt und auch den Wünschen der Mitarbeiter entspricht.

Äußerst positiv ist zu erwähnen, dass im Heim 65 ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Dies sind deutlich mehr ehrenamtliche Mitarbeiter als in anderen NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen. Hier ist es der Heimleitung gelungen, durch Engagement und Umsicht die richtigen Motivationsfaktoren für Interessierte zu finden.

Angesichts der Entwicklungen im Kostenbereich aller NÖ Landes- Pensionisten- und Pflege- heime wird die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes für diesen Bereich empfohlen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Zu- und Umbaumaßnahmen am Bürogebäude und der Betriebswerkstätte der NÖ Straßenbauabteilung 1 in Hollabrunn geprüft.

Das Bürogebäude der NÖ Straßenbauabteilung 1 stammt aus den Jahren 1949 bis 1950. Durch die Dezentralisierung von Aufgaben wurden der NÖ Straßenbauabteilung 1 zusätzliche Bedienstete zugewiesen. Die Bürofläche war daher zu gering und die Büroräume entsprachen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Bürobetrieb.

Eine LKW-Waschbox ist Bestandteil einer zeitgemäßen und zweckmäßigen Ausstattung der Betriebswerkstätten der NÖ Straßenverwaltung. Die Zu- und Umbaumaßnahmen waren daher durch betriebliche Erfordernisse gegeben und grundsätzlich notwendig.

Durchgeführt wurden die Baumaßnahmen in der Zeit vom Oktober 2001 bis November 2002. Sie wurden im Wesentlichen den ortsbildlichen, baurechtlichen, finanziellen und funktionalen Anforderungen in ausgewogener Art gerecht. Um eine widmungsgemäße Nutzung des Haupteinganges bzw. des Nebeneinganges sicherzustellen, wurde empfohlen, entsprechende Überlegungen anzustellen und umzusetzen.

Die ursprüngliche Schätzung der Errichtungskosten war unvollständig und es wurden zu niedrige Preise zu Grunde gelegt. Die folgenden Kostenschätzungen waren untereinander nicht vergleichbar. In Hinkunft ist die Ermittlung, Gliederung, Darstellung und Abrechnung der Gesamtkosten gemäß ÖNORM B 1801 durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.

Bei den Vergabeverfahren für die Planungsleistungen, insbesondere der geistigschöpferischen Dienstleistungen, wurden teilweise grundlegende Mängel festgestellt:

  • Sie wurden als Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Bekanntmachung) bezeichnet, de facto jedoch als nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt.
  • Die für eine objektive Beurteilung erforderliche Vergleichbarkeit der Angebote war auf Grund mangelhafter Angaben der ausschreibenden Stelle nicht in allen Fällen gegeben.
  • Beim Vergabeverfahren für die statisch-konstruktiven Leistungen wurde fast fünf Monate nach Ablauf der Angebotsfrist ein weiterer Bieter zur Angebotslegung eingeladen, dem zusätzlich die Architektenpläne für seine Kalkulation zur Verfügung standen. Dies stellte eine grobe Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern dar. Obwohl sein Angebot verspätet eingelangt war, wurde es nicht ausgeschieden sondern erhielt den Zuschlag.
  • Es wurden keine Zuschlagskriterien festgelegt.
  • Bei der Einreichung, Entgegennahme und Verwahrung der Angebote wurden die Formalvorschriften nicht eingehalten.
  • Die informellen Angebotseröffnungen wurden nicht dokumentiert und waren daher nicht nachvollziehbar. In Hinkunft ist eine den vergaberechtlichen Grundsätzen entsprechende Vorgangsweise festzulegen.
  • Bei der Angebotsprüfung über die Architektenleistungen wurden nur beim erstgereihten Angebot die Kalkulationsgrundlagen reduziert. Ebenso wurde nur mit diesem Bieter verhandelt. Damit wurde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verstoßen. Dem so festgestellten Bestbieter wurden erst kurz vor Vertragsabschluss wesentliche Vertragsbedingungen vorgelegt und diese zum Vertragsbestandteil erklärt.

Die Ausschreibungsunterlagen für den Bauauftrag waren nicht sytematisch strukturiert, zusätzliche Vertragsbestimmungen waren zum Teil entbehrlich und enthielten zum Teil Widersprüchlichkeiten. Es sind konkrete Schritte einzuleiten mit dem Ziel, einheitlich strukurierte, nachvollziehbare und rechtlich einwandfreie Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten, wobei insbesondere auf eine klare Trennung zwischen Verfahrens- und Vertragsbestimmungen zu achten ist. Doppelbestimmungen mit den einschlägigen Werkvertagsnormen und anderen Normen technischen Inhaltes sowie Widersprüchlichkeiten zu anderen Vertragsbestimmungen sind dabei zu beseitigen.

Die Anwendung der ÖNORM B 2117 und der RVS 10.111 im Bereich des Hochbaus wird als unzweckmäßig erachtet, weil es sich dabei um standardisierte Werkverträge für den Straßenbau handelt. Vom LRH wurde empfohlen, auch für den Straßenhochbau die dafür vorgesehene ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ als generelle Vertragsgrundlage heranzuziehen.

Die Vergabe der Bauleistungen (Baumeister und Professionisten) in Form eines Generalunternehmerauftrages erfolgte weder im Sinne der ÖNORM A 2050 noch im Sinne des Regierungsbeschlusses vom 12. März 2002, wonach gewerkeweise vergeben werden sollte.

Das Baubuch und die Bautagesberichte wurden vereinbarungsgemäß geführt. Die Baueinleitung und die Übernahme der Leistungen erfolgten ordnungsgemäß und formal richtig.

In der Schlussrechnung wurden vom Generalunternehmer zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt, die jedoch vom Land NÖ als Auftraggeber nicht anerkannt wurden. Es kam zu einem langwierigen Streit, wobei letztlich einerseits ein Rechtsanwalt und andererseits das Rechtsbüro der Abteilung Landesamtsdirektion eingeschaltet wurden. Der Streit mit dem Generalunternehmer wurde zwischenzeitlich beendet.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Ziel der bei der Dr. Josef Hyrtl ́schen Waisenstiftung durchgeführten Nachkontrolle war es, zu prüfen, welche Maßnahmen auf Grund des Berichtes des NÖ LRH 2/2001 - Dr. Josef Hyrtl - Waisenstiftung, getroffen wurden.

Die Dr. Josef Hyrtl ́sche Waisenstiftung beruht auf den Stiftbriefen vom 27. August 1888 und vom 20. Dezember 1890. Ihr gesamtes Vermögen stammte aus Zuwendungen des Prof. Dr. Josef Hyrtl, welcher im Jahre 1894 verstarb. Der Zweck der Stiftung besteht darin, sozial schwache Halb- oder Vollwaisenkinder, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben, zu unterstützen. Bewerber aus der Gemeinde Mödling oder Umgebung sind zu bevorzugen.

Im geprüften Zeitraum 2000 bis 2005 wurden die Reinerträge nach Abzug der Aufwendungen im überwiegenden Ausmaß für Unterstützungsleistungen an anspruchsberechtigte Kinder verwendet. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt € 405.693,12 an Stiftungsleistungen ausgeschüttet, womit 765 Kinder unterstützt werden konnten.

Die Stiftung wird von der NÖ Landesregierung verwaltet und nach außen vertreten. Die bis zum Jahr 2001 bestehende unbeschränkte Vertretungsvollmacht des Leiters der Abteilung Stiftungsverwaltung wurde durch eine schriftliche Festlegung der Zeichnungsberechtigung eingeschränkt.

In den Jahren 2000 bis 2005 wurde die Veranlagung der Finanzmittel dahingehend verändert, dass vermehrt sowohl Teile des Stammvermögens als auch des Umlaufvermögens aller Stiftungen in Miteigentumsanteilen an zwei mündelsicheren Fonds veranlagt wurden. Diese Veranlagungsform stellt im Spektrum der wegen des Erfordernisses der Mündelsicherheit eingeschränkten Veranlagungsmöglichkeiten eine ertragreichere Anlageform dar.

Ab dem Jahr 2002 erstellte die Stiftung jährlich Gesamtrechnungsabschlüsse, aus denen die gesamten Vermögenswerte sowie die gesamten Erträge und Aufwendungen eines Rechnungsjahres ersichtlich sind.

Die Stiftung verfügte im Jahr 2000 über drei Liegenschaften in Mödling und eine Liegenschaft in Perchtoldsdorf.

Eine Stiftungsliegenschaft in Mödling wurde im Jahr 2005 nach Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes und der zukünftigen Erhaltung und Nutzung der Liegenschaft, aus dem sich eine weitere Vermietung als nicht wirtschaftlich ergeben hat, verkauft.

Die übrigen Liegenschaften stehen weiterhin im Eigentum der Stiftung und waren – mit Ausnahme kurzfristiger Leerstehungen einiger Wohnungen infolge Neuvermietungen – ununterbrochen vermietet.

Auf Grund der Empfehlung des NÖ Landesrechnungshofes wurde zur rascheren Eintreibung von Mietzinsrückständen im Jahr 2001 ein standardisierter Ablauf des Mahnverfahrens festgelegt, mit dem in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt eine raschere Eintreibung offener Mietzinse gewährleistet werden sollte. Die im Jahr 2000 festgestellte nicht rechtzeitige Rücknahme einer befristeten Mietzinserhöhung wurde unverzüglich korrigiert und der zuviel eingehobene Mietzins den beiden Mietern zurückgezahlt.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass allen Empfehlungen, die der NÖ Landesrechnungshof in seinem seinerzeitigen Bericht gegeben hat, entsprochen wurde.

Ein festgestellter Fehler bei der Zuordnung der Erlöse in den Jahresabschlüssen wurde noch während der Nachkontrolle berichtigt und die NÖ Landesregierung hat zugesagt, in Hinkunft der Darstellung der Erlöse und Aufwendungen in den Jahresabschlüssen verstärktes Augenmerk zu schenken.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat bei der NÖ Straßenverwaltung, Abteilung Straßenbetrieb den Aufgabenbereich Bodenmarkierung überprüft, wobei der Prüfungsschwerpunkt die Vergabeverfahren waren.

Die Verwaltungsstruktur der NÖ Straßenverwaltung (Gruppe Straße) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reorganisiert. Die grundsätzliche Struktur mit fachlich gegliederten zentralen Abteilungen und den acht regionalen Straßenbauabteilungen mit ihren Straßen- und Brückenmeistereien wurde jedoch in ihren Grundzügen beibehalten.

Die Bodenmarkierung liegt im Verantwortungsbereich der Abteilung Straßenbetrieb. Diese schafft einheitliche Ausschreibungsunterlagen und koordiniert die Straßenbauabteilungen fachlich und terminlich, insbesondere indem sie den gruppeninternen Arbeitskreis Straßenausrüstung leitet.

Den Straßenbauabteilungen obliegen im Wesentlichen die operativen Aufgaben wie die Abwicklung der Vergabeverfahren, die örtliche Bauaufsicht und die Abrechnung. Die Budgetierung, die Erstellung der Bauprogramme und die laufende Evidenthaltung der budgetierten Kredite fallen in den Aufgabenbereich der Abteilung Landesstraßenfinanzierung und -verwaltung.

Die Bodenmarkierungsarbeiten für die Jahre 2003 bis 2005 wurden entgegen den vergabege- setzlichen Bestimmungen nicht international ausgeschrieben und führten auf Grund der ver- kürzten Auftragsdauer zu einem überhöhten Preisniveau bei den Angeboten. Die Ergebnisse der Angebotsprüfungen wurden nicht dokumentiert. Die Ausschreibungen wurden in der Folge ohne Angabe triftiger Gründe widerrufen.
Die Bodenmarkierungsarbeiten für das Jahr 2003 wurden nicht nach den vergabegesetzlichen Bestimmungen vergeben, insbesondere wurde sogar der Schwellenwert für Bauaufträge überschritten, sodass die Aufträge gemäß den Bestimmungen für den Oberschwellenbereich hätten behandelt werden müssen.

Die Vergabeverfahren für die Bodenmarkierungsarbeiten der Jahre 2004 bis 2008 wurden nach den vergabegesetzlichen Bestimmungen für den Oberschwellenbereich abgewickelt. Die Teilung in Lose, die Integration der ASFINAG-Leistungen sowie die Gliederung in Haupt- und Obergruppen wurde als zweckmäßig erachtet. Der gewählte Leistungszeitraum von fünf Jahren war aus wettbewerblicher und verwaltungsökonomischer Sicht ebenfalls zweckmäßig.

Die Ausschreibungsunterlagen waren in mehrfacher Hinsicht mangelhaft: Unklare Angaben über den Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle, teilweise unrichtige Darstellung der Vergabe-Rechtsschutzzuständigkeiten, wenig systematische Struktur, teilweise fehlende Angaben, mehrfach entbehrliche Verfahrens- bzw. Vertragsbestimmungen, teilweise unzulässige Eignungskriterien, dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter widersprechende Bestimmungen, sachlich nicht gerechtfertigte und daher unzulässige Vertragsbestimmungen bzw. Zuschlagskriterien. Die Mindestfrist für die Angebotsabgabe wurde nicht eingehalten, weil die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nicht gegeben waren.

Die stichprobenweise kontrollierten Angebotsprüfungen sowie deren Dokumentation erfolgten umfassend und entsprachen den vergabegesetzlichen Bestimmungen.

Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung erfolgte, bevor das zuständige Gremium eine Vergabeentscheidung getroffen hatte. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, den Entscheidungsprozess zu optimieren, damit Zuschlagsentscheidungen in Zukunft rascher getroffen werden können.

Zur Qualitätssicherung der aufgebrachten Bodenmarkierungen wurde empfohlen, eine Mindestanzahl von Abnahmeprüfungen in den künftigen Vertragsbestimmungen festzulegen und die Abwicklung der Abnahmeprüfungen an die sonst geübte Vorgangsweise im Bereich Straßenbau anzugleichen.

Die stichprobenweise geprüfte Leistungserfassung des Jahres 2004 war augenscheinlich ordnungsgemäß und formal richtig.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes aufzunehmen und umzusetzen. Die Forderung des NÖ Landesrechnungshofes, Zuschlagsentscheidungen erst nach einer entsprechenden Entscheidung des zuständigen Organs bekannt zu geben, wird aus vergaberechtlichen Gründen jedenfalls aufrechterhalten.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat in den NÖ Landeskliniken sowie im Waldviertelklinikum eine Querschnittsprüfung durchgeführt. Betroffen waren jene NÖ Krankenhäuser, deren Rechtsträger mit Stichtag 1. Jänner 2005 das Land NÖ war (mit Ausnahme des Landesklinikums St. Pölten).

Ziel der Prüfung war es, anhand von ausgewählten Kennzahlen einen ersten Überblick über die neu übernommenen Krankenhäuser insbesondere auch im Vergleich mit den bisherigen Landeskrankenhäusern zu erhalten. Anhand der Kennzahlen erfolgten einerseits ein innerbetrieblicher Periodenvergleich und andererseits ein Betriebsvergleich zwischen den Landeskliniken. Dabei wurde festgestellt, dass der Austausch der Daten zwischen den betroffenen Abteilungen des Landes NÖ, der NÖ Landeskliniken-Holding und den einzelnen Landeskliniken nicht befriedigend funktioniert. Der Landesrechnungshof hat daher die Schaffung einer Datenplattform gefordert und abermals auf die Notwendigkeit eines einheitlichen und vergleichbaren Datenmaterials hingewiesen. Die seitens der NÖ Landeskliniken-Holding bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens auf Basis des Rechnungslegungsgesetzes werden begrüßt.

Bei der Untersuchung der Entwicklung der Aufwände und Erträge ist aufgefallen, dass der Deckungsgrad – von einzelnen Kliniken abgesehen – zurückgegangen ist. Alle Landeskliniken - bis auf eine - schlossen das Jahr 2004 negativ ab. Hauptursache ist eine aufgehende Schere zwischen den Aufwänden und Erträgen. Um dieser Entwicklung wirksam gegensteuern zu können, soll daher künftig versucht werden, durch geeignete Strukturmaßnahmen im Rahmen von Kooperationen bzw. Zusammenlegungen die Leistungsspektren sinnvoll abzustimmen.

Bei den Personalkennzahlen konnte festgestellt werden, dass alle vom Land neu übernommenen Krankenanstalten (einschließlich Baden) höhere Personalaufwendungen pro korrigiertem Beschäftigten aufweisen als die „alten“ Landeskrankenanstalten. Die Personalkosten stellen ca. 2/3 des Gesamtaufwandes der Kliniken dar; sie sollten daher auch besonders beobachtet werden. Vorerst wäre mittelfristig danach zu streben, die hohen Personalaufwendungen der neu übernommenen Kliniken an das landesübliche Niveau heranzuführen.

Die Bandbreite der Krankenstände pro Beschäftigtem liegt zwischen 9,3 und 18,8 Tagen, wobei bei einer genaueren Analyse dieser Daten eine Überprüfung der Altersstruktur der Bediensteten bzw. der Datenerfassung zugrunde gelegt werden müsste. Die Durchschnittsdauer der Krankenstände unselbständig Erwerbstätiger betrug im Jahr 2004 österreichweit 12,2 Tage.

Bei den bezahlten Mehrdienstleistungen ist festzustellen, dass diese großteils auf den ärztlichen Bereich zurückzuführen sind. In manchen Kliniken ist auch eine Steigerung zu erkennen, die aufgrund der Vereinbarungen im Übergabevertrag, wie Auszahlung von Urlaubsansprüchen bzw. Zeitausgleichen, entstanden ist.

Die Entwicklung der nicht verbrauchten Resturlaube und Zeitausgleiche je korrigiertem Beschäftigten, deren Bandbreite in den NÖ Landeskliniken derzeit zwischen 95,5 und 165,9 Stunden liegt, ist im Hinblick auf die geplante Einführung der Bilanzierung nach dem Rechnungslegungsgesetz zu beobachten. Danach müssen diese bewertet und dafür Rückstellungen gebildet werden.

Bei der Entwicklung der medizinischen Kosten wurden die Bereiche „Medizinische Fremdleistungen“ und „Pharmazeutische Spezialitäten“ jeweils im Verhältnis zu den Belagstagen bzw. den Patienten betrachtet. In der Kennzahl „Pharmazeutische Spezialitäten je Patient“ wurden neben den stationären auch die ambulanten Patienten mit einem Faktor von 0,1 einbezogen. Im Falle von Kostensteigerungen in diesen Bereichen wurden vom LRH Gegensteuerungsmaßnahmen in Form von hausinternen interdisziplinären Arbeitsgruppen bzw. verstärkten Kooperationen im Rahmen der NÖ Landeskliniken-Holding vorgeschlagen.

Im Zuge der Erhebungen der Daten für die Kennzahlen im nichtmedizinischen Bereich wurde festgestellt, dass die Ausschreibungen für die Vergabe von Leistungen an Fremdfirmen – insbesondere der Wäsche- und Gebäudereinigung – teilweise jahrelang unterblieben sind. Es wurde daher gefordert, diese Leistungen nach den geltenden Vergabevorschriften mindestens alle fünf Jahre neu auszuschreiben. Für die Kliniken mit Eigenreinigung bzw. –wäscherei empfiehlt der Landesrechnungshof, insbesondere im Falle von Umstrukturierungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen beim möglichen Übergang auf eine Fremdvergabe bzw. einer Mischform aus den beiden Betriebsformen anzustellen.

Im Küchenbereich wurden die „Lebensmittelkosten pro Tagesmenü“ und die „Tagesverpflegungen je Küchenbedienstetem“ als Kennzahlen ermittelt. Dabei wurde einigen Kliniken eine Optimierung des Einkaufs empfohlen. Bei einer geringen Produktivitätskennzahl der Küche sollte die personelle Besetzung der Produktion angepasst werden.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat „Katastrophenschutz und Informationssicherheit“ im Land NÖ geprüft. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen den Katastrophenschutz, insbesondere die Katastrophenschutzplanungen, auf Bezirks- und Landesebene sowie externe Notfallpläne und die Informationssicherheit auf Bezirksebene.

Im Bereich des Katastrophenschutzes kommt einer vorausschauenden Planung aufgrund eines Risikomanagementsystems eine enorme Bedeutung zu. Dieser Stellenwert ist den Beteiligten in den letzten Jahren durchaus verstärkt bewusst geworden.

Beim Katastrophenschutz handelt es sich um ein komplexes System, bei dem diverse Stellen koordiniert und mit hohen qualitativen Anforderungen vernetzt zusammenarbeiten müssen. Daher wird vom Landesrechnungshof vor allem empfohlen, dafür ein taugliches IT-Programm auszuarbeiten, die fachlichen Vorgaben sowie die Katastrophenschutzpläne zu überarbeiten und der Ausbildung der betroffenen Personenkreise besonderes Augenmerk zu widmen.

Hervorgehoben wird der Nachholbedarf bei der Erstellung von externen Notfallplänen.

Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung wurde auch eine Nachkontrolle zum Bericht des Landesrechnungshofs 1/2005, Zivile Landesverteidigung, durchgeführt. Dazu kann festgehalten werden, dass den Empfehlungen noch in keinem Bereich zur Gänze nachgekommen wurde, in Teilbereichen jedoch bereits mit einigen – im Sinne der Empfehlungen positiven – Umsetzungsschritten begonnen wurde.

Für den Bereich der Informationssicherheit wird – ebenfalls aufgrund eines umfassenden Risikomanagements – die Erarbeitung eines IT-Katastrophenschutzplans und einer Wiederanlaufplanung empfohlen. Betont wird weiters die Bedeutung von Übungen und Dokumentationen sowie einer Kommunikation darüber. Hingewiesen wird zusätzlich auf die derzeitigen Probleme mit den Serverräumen und den Zutrittssystemen dazu. Daneben sollen auch die Schulungen des gesamten Personals intensiviert werden.

Trotz aller aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten können jedenfalls die engagierten Bemühungen aller mit dem Katastrophenschutz Befassten in den letzten Jahren hervorgehoben werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Koordinationsstelle für Bildung und Forschung (LAKO) wurde im Jahre 1988 als Organisationseinheit der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung in Tulln mit dem wesentlichen Ziel eingerichtet, eine möglichst hohe Effizienz der Arbeiten an den Lehr- und Versuchsbetrieben zu erreichen.

Im Laufe der Jahre hat sich nicht nur der Aufgabenbereich der LAKO verändert bzw. erweitert sondern ist auch eine gewisse Verselbstständigung der Organisationseinheit eingetreten. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, eine eindeutige Entscheidung hinsichtlich der künftigen Entwicklung der LAKO zu treffen.

Weiters sollte die Höchstanzahl der bei der LAKO beschäftigten Lehrer verbindlich festgelegt und auch die Rechtsverhältnisse zu den Lehrern so gestaltet werden, dass sie eindeutig sowie nachvollziehbar sind und mit den bestehenden Regelungen übereinstimmen.

Die der LAKO zur Verfügung stehenden Mittel sind künftig nach festgelegten Kriterien und nur im Rahmen der definierten Tätigkeitsfelder und -bereiche zielorientiert einzusetzen.

Seitens des LAKO Leiters ist darauf zu achten, dass von den Lehrern ordnungsgemäße Berichte über ihre Tätigkeit in der LAKO abgegeben werden.

Eine engere Einbindung des Landesgüterdirektors in die LAKO wäre sinnvoll. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Personalunion von Landesgüterdirektor und LAKO Leiter anzustreben wäre.

Zum Bereich Gebarung und Verrechnung wurden folgende Feststellungen getroffen:

  • Die Beschaffung von Anlagegütern aus LAKO-Mitteln muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabenstellung stehen und ist auch entsprechend zu veranschlagen.
  • Die Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV sowie des Kontenplanes für Gebietskörperschaften sind zu beachten.
  • Lieferungen und Leistungen zwischen Dienststellen des Landes NÖ sind generell im Umbuchungswege zu verrechnen. Der Bereich Innenumsätze ist hinsichtlich der Umsatzsteuerverrechnung abzuklären.
  • Die Regelungen bezüglich Anordnungsberechtigungen für die Voranschlagsstellen der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung sind zu überarbeiten.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Das Gebäude der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, Außenstelle Schwechat, wurde in den Jahren 1964 und 1965 errichtet. Vom Dezember 2000 bis November 2002 erfolgte eine Generalsanierung. Die bautechnische Ausführung und die Gebäudestruktur vor der Generalsanierung entsprachen lediglich den geringen bautechnischen Anforderungen des Errichtungszeitraumes. Das Gebäude wurde seit 35 Jahren benutzt und es wurden nur dringend notwendige Instandsetzungen durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Wärmeschutzes an Gebäuden (Außenwände, Decken, Außentür- und Fensterkonstruktionen) wurden während der Bestandszeit gravierend geändert. Die haustechnischen Anlagen waren an der Grenze ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Das Gebäude wirkte optisch abgewohnt.

Unter der derzeit gegebenen Struktur der Bezirksverwaltung wird die Beibehaltung der Außenstelle Schwechat als notwendig erachtet. Dadurch ist aus heutiger Sicht eine längerfristige Nutzung des Gebäudes als Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung absehbar. In Hinblick auf den Gebäudezustand und die künftige Nutzung durch das Land NÖ war die Entscheidung zu einer umfassenden Sanierung des Objekts zweckmäßig. Auch die einzelnen Maßnahmen waren grundsätzlich richtig. Das Objekt ist heute generalsaniert, sowie in seinem Wert und seiner Gebrauchsfähigkeit gesichert.

Die Projektabwicklung durch die Abteilung Gebäudeverwaltung war jedoch mangelhaft:

  • Die Bauvorbereitung war teilweise unkoordiniert.
  • Ein Großteil der Vergabeverfahren wurde entgegen den geltenden Grundsätzen gewählt.
  • Die Leistungsbeschreibungen wurden nicht mit standardisierten Leistungsverzeichnissen erstellt. Es wurden keine Zuschlagskriterien festgelegt.
  • Bei einigen zur Angebotsabgabe eingeladenen Unternehmungen wurden die vergaberechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Nachweises der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht eingehalten.
  • Es wurden weder korrekte Angebotseröffnungen durchgeführt, noch erfolgte eine ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verwahrung der Angebote.
  • Die Resolution des Landtages von NÖ zur Vermeidung von PVC wurde nicht beachtet.
  • Im Zuge der Verrechnung kam es zu mehreren Fehlbuchungen zu anderen Bauvorhaben. Die Rechnungsprüfungen für die Elektroinstallations- und Malerarbeiten waren nicht ordnungsgemäß.
  • Die Abrechnung der Generalsanierung wurde nicht sofort nach der Fertigstellung durchgeführt.

Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, in Hinkunft auch die Bauvorhaben an Bezirkshauptmannschaften grundsätzlich nur im engen Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen, systematisch strukturierten und verwaltungsökonomischen Vorgangsweise abzuwickeln.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Durchführung des periodischen Mitarbeitergesprächs in der NÖ Landesverwaltung vor allem anhand der Vorgaben bzw. Empfehlungen der Abteilung Landesamtsdirektion beim Amt der NÖ Landesregierung geprüft. Die relevanten Daten wurden mittels eines Fragebogens beim Amt der NÖ Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften erhoben.

Die Abteilung Landesamtsdirektion misst in verschiedenen Dienstanweisungen dem periodischen Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument eine erhebliche Bedeutung bei. Auch die befragten Bediensteten sehen diese Gesprächsart als wichtiges Kommunikationsinstrument, das wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Effektivität der Verwaltung hat.

Aufgrund der Aussagen in den rückübermittelten Fragebögen geht der NÖ Landesrechungshof davon aus, dass der Prozentsatz an tatsächlich ordnungsgemäß geführten periodischen Mitarbeitergesprächen bei etwa 15 – 20 % liegt.

Der NÖ Landesrechungshof hat zu den formalen und inhaltlichen Aspekten einige Anmerkungen für eine effektive Durchführung des Gesprächs gemacht. Zusätzlich wird empfohlen, für die NÖ Landesverwaltung Ziele zu definieren und diese den Bediensteten entsprechend zu vermitteln, für die Bediensteten verstärkt Förderungsmaßnahmen einzusetzen sowie die Aufbauorganisation in den Organisationseinheiten zu überprüfen. Besonders wird hervorgehoben, dass alle Bediensteten über das periodische Mitarbeitergespräch zu informieren sind und dieses auf allen Ebenen möglichst lückenlos angewendet werden soll. Auch die Voraussetzungen für ein erfolgreiches periodisches Mitarbeitergespräch sollen intensiver vermittelt werden.

Jedenfalls hält der NÖ Landesrechnungshof das periodische Mitarbeitergespräch für ein bedeutendes Führungsinstrument, das zur Erzielung positiver Effekte (auch in finanzieller Hinsicht) in der NÖ Landesverwaltung verstärkt genutzt werden sollte.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der Rechnungshofausschuss des Landtages von NÖ hat den NÖ Landesrechnungshof beauftragt, die Gebarung des Landeskrankenhauses St. Pölten zu prüfen.

Es wurden dabei schwerpunktmäßig vor allem die Bereiche Übernahme in die Rechtsträgerschaft des Landes, Organisation und Führung, wirtschaftliche Entwicklung, Liegenschaften und bauliche Struktur inklusive Brandschutz, Versicherungen und Riskmanagement sowie die Ver- und Entsorgung untersucht.

Im Zuge der Prüfung hat sich gezeigt, dass die Berührungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen dem Land NÖ, dem NÖGUS, der neu geschaffenen NÖ Landeskliniken-Holding und den Krankenanstalten noch nicht befriedigend gelöst sind. Insbesondere ergeben sich offene Fragen in den Bereichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, möglichst rasch die dafür erforderlichen Klarstellungen zu treffen und nachvollziehbare Regelungen zu erarbeiten.

Bei dem aus Aktualitätsgründen näher untersuchten Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors sind Schwächen in der Aufbauorganisation festzustellen. Gleichfalls sind bei der stichprobenweisen Überprüfung von Beschaffungsvorgängen Mängel in der Abwicklung zu Tage getreten.

Die im NÖ KAG geforderten Instrumente der Unternehmensführung zur Steuerung des Krankenhausbetriebes (Controlling) und der betriebsinternen Kontrolle zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes (Innenrevision) sind nur in einem unbefriedigenden Ausmaß bzw. überhaupt nicht vorhanden. Diesbezüglich ist Handlungsbedarf gegeben.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Landesklinikums ist durch eine aufgehende Schere zwischen Aufwand und Ertrag gekennzeichnet. Während sich die Einnahmen annähernd im Landesdurchschnitt entwickeln, stieg der Finanzbedarf im Jahr 2004 überproportional.

Im Zuge des damals anstehenden Wechsels der Rechtsträgerschaft wurden von der Stadt St. Pölten für das Jahr 2004 teilweise Maßnahmen zu Lasten des neuen Eigentümers Land NÖ gesetzt. Beispielsweise wurde bei den Investitionen in Anlagen ein Teil zurückgestellt. Gleichfalls lagen die Vorräte per 31. 12. 2004 deutlich unter den Beständen der beiden Vorjahre. Die Auszahlung von nicht konsumierten Urlaubsresten aus dem Jahr 2003 und früher sowie vermehrter Abfertigungen waren u.a. Gründe für einen überproportionalen Anstieg der Personalkosten. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet, dass die in den Übergabeverträgen vorgesehenen Rechnungsabgrenzungen durchgeführt werden.

In vielen Bereichen des Landesklinikums St. Pölten bestehen strukturelle, bauliche, hygienische und sicherheitstechnische Mängel mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf den Brandschutz. Obwohl bereits relativ umfangreiche Baumaßnahmen eingeleitet sind, konnten nur punktuelle Verbesserungen erzielt werden. In den restlichen Bereichen bleibt die Situation weiterhin unbefriedigend. Trotz der in der letzten Bauetappe vorgesehenen Geldmittel von rund € 100 Mio ist absehbar, dass noch ein Mehrfaches dieses Betrages notwendig sein wird, um ein zeitgemäßes Zentralklinikum zu schaffen. Der NÖ Landesrechnungshof regt daher an, eine umfassende Zielplanung für einen Gesamtausbau mit Grundlagenermittlung des Grundstücksbedarfes, des Raum- und Funktionsprogrammes sowie des Qualitäts-, Termin- und Kostenrahmens zu erstellen.

Darüber hinaus ist der NÖ Landesrechnungshof der Ansicht, dass vor weiteren Investitionen zu untersuchen ist, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Zielvorgaben am derzeitigen Standort zu verwirklichen sind. Jedenfalls wäre auch die Variante eines Neubaues an einem anderen Standort zu prüfen und neben finanziellen Parametern auch die Belastungen für die Patienten und das Personal, die ein jahrelanger Umbau bei laufendem Betrieb mit sich bringt, entsprechend zu berücksichtigen.

Für eine allfällige Erweiterung des Landesklinikums am bestehenden Standort empfiehlt der Landesrechnungshof, rechtzeitig mögliche Bauplatzreserven abzusichern.

Zum Thema Versicherungswesen regt der Landesrechnungshof an, im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtversicherung Strategien zu entwickeln, in welcher Form die Risikoabdeckung in Zukunft erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird die Einführung und Verwirklichung von Riskmanagementsystemen gefordert.

Die im Vergleich zu anderen Landeseinrichtungen hohen Preise für die Wärmelieferungen sind nach zu verhandeln. Die derzeit bestehenden sieben Verträge sind zu einem Vertrag zusammen zu führen.

Die Kennzahlen der Kostenstelle „Küche“ zeigen sowohl im Periodenvergleich als auch im Vergleich mit anderen Krankenhäusern ein positives Ergebnis. Im Bereich der Fremdverpflegung wird vom Landesrechnungshof eine kostendeckende Preisgestaltung eingefordert. Sonderleistungen für Institutionen, die nicht unmittelbar dem Landesklinikum zuzuordnen sind, sind einzustellen.

Bei der Gebäudereinigung bestehen zwei unterschiedliche Organisationsformen: Eigenreinigung und Fremdreinigung. Im Bereich der Eigenreinigung sind unrichtige Zuordnungen von Dienstposten sowie eine auffallend hohe Anzahl an Krankenständen festzustellen. Für die Fremdreinigung wird eine Neuausschreibung gefordert, da die Vergabe der Fremdreinigungsleistungen zuletzt 1992 erfolgte. Ein Kostenvergleich zeigt, dass die Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung deutlich kostenintensiver ist. Es wird angeregt, eine Änderung des Systems in Richtung vermehrter Fremdreinigung zu prüfen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

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