Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 16/2003 - IT-Ausstattung in NÖ Landesberufsschulen, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass den Empfehlungen, die der NÖ Landesrechnungshof in seinem seinerzeitigen Bericht gegeben hat, im überwiegenden Ausmaß entsprochen bzw. mit der Umsetzung begonnen wurde.

Der Gewerbliche Berufsschulrat hat die entsprechenden Ergebnispunkte aus dem Bericht 16/2003, IT-Ausstattung in NÖ Landesberufsschulen, im Überprüfungszeitraum in die bestehende Vorschrift „Schulverwaltung für die lehrgangsmäßigen Landesberufsschulen in Niederösterreich“ eingearbeitet und für verbindlich erklärt. Diese Vorschrift wurde in der Normerlassdatenbank veröffentlicht.

Für Anschaffungen im IT-Bereich sind Finanzierungsformen mit kürzeren Laufzeiten zu wählen. Es ist sicherzustellen, dass es nicht bereits vor der Ausfinanzierung zu Ersatzbeschaffungen kommt.

Die ersten Installationen des IT-Modellnetzes und die zentrale Beschaffung neuer IT-Geräte über den Gewerblichen Berufsschulrat lassen bereits Vereinheitlichungen erkennen.

Für den Bereich Inventarisierung konnte im Zuge der Überprüfung festgestellt werden, dass die Anlage der einzelnen Räumlichkeiten im Programm ARS Remedy für die eindeutige Zuordnung sowie die Übernahme aller inventarpflichtigen IT-Gegenstände im überwiegenden Ausmaß abgeschlossen ist. Es wurde auch bereits mit der Erfassung der Inventargegenstände begonnen. Hier zeigt sich der Vorteil einer zentralen Beschaffung, da die Geräte bereits im Programm ARS Remedy erfasst und mit Inventarnummern versehen an die jeweilige Landesberufsschule ausgeliefert werden. Weiters wird nunmehr sämtliches IT-Fremdinventar aufgenommen.

Im Zuge der Installation des IT-Modellnetzes wurden bei jenen Schulen, welche zwei Internet-Service-Provider hatten, noch nicht alle auf einen zusammengeführt. Dies ist so rasch als möglich umzusetzen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 2/2002 - Landesbildstelle, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden. Insgesamt wurde der Großteil der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs umgesetzt, daneben gab es aber in wesentlichen Bereichen bisher noch keine Weiterentwicklung.

Die Kompetenzprobleme im Zusammenhang mit der Zulage für den Leiter der Landesbildstelle und die Leiter der Bezirksbildstellen sowie den Aufwandsentschädigungen für die Mitarbeiter im Bereich der Bezirksbildstellen wurden bereinigt. Ebenso wurde die Zuerkennung finanzieller Leistungen an die Mitarbeiter der Bezirksbildstellen neu definiert und auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs, den Medienbestand der Landesbildstelle den Schulen im Wege des Internets zur Verfügung zu stellen, wurden umgesetzt. Seit 2003 erfolgen die Medienverwaltung und der Verleih zum überwiegenden Teil online über einen zentral angelegten Medienkatalog. Ein zentral verwaltetes Bildungsangebot ist ebenfalls online verfügbar.

Die Einhebung des Bildstellenbeitrages entspricht noch immer nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher weiterhin eine dem Gesetz entsprechende Einhebung des Bildstellenbeitrages bzw. die rasche Erarbeitung alternativer Lösungen sowie den Abbau der dadurch bisher entstandenen Haushaltsrücklagen.

Aufgrund der geringen Verlagsausgaben in den Bezirksbildstellen sollte die Notwendigkeit der Führung von Girokonten in den Bezirksbildstellen überdacht und die Verlagsgebarung der Bezirksbildstellen neu organisiert werden.

Der NÖ Landesrechnungshof hält seine Empfehlung, die dienstrechtliche Stellung des Leiters der Landesbildstelle neu zu überdenken, weiterhin aufrecht und regt eine baldige Neuregelung an, um im Anlassfall vorbereitet zu sein.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat aufgrund des Ergebnisses seines Berichtes „Landeskliniken Kennzahlen“ die Küchenwirtschaft des Landesklinikums Thermenregion Baden überprüft, da dieses die höchsten Lebensmittelkosten je Tagesportion aller NÖ Landeskliniken aufwies.

Im Zuge der Prüfung sind sowohl bauliche Mängel zB im Bereich der Garderoben als auch organisatorische Mängel – wie das Fehlen von entsprechenden Stellenbeschreibungen oder eines Organigramms mit den daraus resultierenden fehlenden Zuständigkeiten – aufgefallen.

Zum eigentlichen Thema wurde festgestellt, dass die Ursachen für die hohen Lebensmittelkosten in den Faktoren Preis und Menge zu suchen sind.

Als Gründe für die hohen Preise wurden ein hoher Anteil an Fertig- und Halbfertigprodukten (Convenienceprodukten) sowie nicht optimale Einkaufspreise erhoben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Landtagsresolution betreffend den Anteil an biologischen Lebensmitteln in NÖ Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen im Landesklinikum Thermenregion Baden noch nicht entsprechend umgesetzt ist, was eine weitere Erhöhung der Lebensmittelkosten mit sich bringen würde.

Die Ursachen für die hohen Mengen konnten vor allem in einer ungewöhnlich hohen verarbeiteten Fleischmenge pro Mittagsportion, Mängeln in der Lagerhaltung, einer erhöhten Essensanforderung durch die Stationen aufgrund schlechter Organisation und einem deutlichen Mehrverbrauch aufgrund des im Landesklinikum Thermenregion Baden auf den Stationen bereitgestellten Frühstücks- und Tagesbuffets gefunden werden.

Vom NÖ Landesrechnungshof wurde daher vorgeschlagen, Maßnahmen zur Behebung der Ursachen betreffend die Faktoren Preis und Menge zu setzen, um eine Optimierung der Lebensmittelkosten zu erreichen.

Positiv ist die sehr gute Leistung der Küchenmitarbeiter hinsichtlich Produktivität festzuhalten. Das Landesklinikum Thermenregion Baden weist die besten Werte aller NÖ Landeskliniken bei der Anzahl der produzierten Tagesverpflegungen je Küchenbedienstetem auf.

Weiters ist im Zuge der Erhebung für die Datengrundlagen abermals aufgefallen, dass die Zusammenführung der beiden Kliniken Baden und Mödling noch nicht befriedigend umgesetzt werden konnte. Es wurden zwar bereits diesbezügliche Projekte gestartet, deren Auswirkungen zum Zeitpunkt der Prüfung jedoch noch nicht abschätzbar waren.

Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 14/2004 - Hochwasserschutz, Nachkontrolle, eine neuerliche Nachkontrolle durchgeführt. Grund dafür waren einerseits die zahlreichen umzusetzenden Empfehlungen und andererseits der in der Zwischenzeit baulich verbesserte bzw. erhöhte Hochwasserschutz.

Im Zuge der aktuellen Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die meisten Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden oder zumindest Schritte im Sinne der Empfehlungen eingeleitet wurden. Hiezu zählen insbesondere:

  • In Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Bundes konnten administrative Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung von Vorschriften erreicht werden. Als kleine Aufgabenreform konnte erreicht werden, dass nunmehr die Hochwasserschutzagenden an der Donau vom Bund an die Anrainerländer delegiert wurden, was eine Angleichung an die Regelungen bei den übrigen Bundesflüssen darstellt. Die erwähnten Maßnahmen waren geeignet, das Projektmanagement im Wasserbau effizienter zu gestalten.
  • Hinsichtlich der Übernahme der Bauherrnagenden durch das Land konnte insofern Einvernehmen hergestellt werden, als die Bauherrnagenden bei den Gemeinden verbleiben, die Projektkoordination jedoch durch das Land wahrgenommen wird. Der NÖ Landesrechnungshof blieb bei seiner Auffassung, wonach die für diese Dienstleistung anfallenden Personalkosten zu erfassen und in der Folge den Gemeinden in Rechnung gestellt oder gegenverrechnet werden sollen.
  • Der Empfehlung, strukturierte Wartungslisten zu erarbeiten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bund in umfassender Art und Weise entsprochen.
  • Die meisten Schäden und Mängel an der Hochwasserschutzanlage nach dem Hochwasser 2002 wurden im Rahmen des letzten Sanierungsprojektes behoben. Die geforderten Messeinrichtungen zur Ablesung der Außen- und Binnenwasserstände wurden eingebaut und damit die Basis für einen ordnungsgemäßen Hochwasserschutzbetrieb geschaffen.
  • Die Bemessungswasseranschlaglinie wurde gemäß der Betriebsordnung 2005 überarbeitet, sodass die ursprüngliche Erhöhung von 45 cm auf 25 cm reduziert werden konnte.

Einige bauliche oder betriebliche Mängel wurden noch nicht behoben oder konnten noch nicht behoben werden bzw. haben sich neue Mängel ergeben:

  • Die betriebliche Dokumentation war nach wie vor mangelhaft. Es wurde empfohlen, eine jährliche anlagenspezifische Wartungscheckliste auszuarbeiten und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.
  • Noch immer tritt mit steigendem Außenwasserstand beim Pumpenhaus Wasser durch den Damm ein. Anhand der bereits eingeleiteten Untersuchungen erfolgte die Aufforderung, geeignete Abdichtungsmaßnahmen zu setzen.
  • Durch den Einbau eines netzversorgten Ladegerätes sollten die Starter-Akkumulatoren immer die erforderliche Kapazität aufweisen und damit die ständige Einsatzbereitschaft des Notstromaggregates sichergestellt sowie die Steuerungsanlage ständig in Betrieb sein.
  • Um den Hochwasserbetrieb zweckmäßiger zu gestalten, wurde angeregt, die Funktion einer Rückstauklappe wieder herzustellen, einige Schächte mit Steigeisen auszurüsten und einige Schieberstangen zu verlängern.

Bezüglich der Finanzgebarung der Projekte „Sanierung 1999“ und „Hochwassersanierung 2002“ erfolgte noch immer keine endgültige Abrechnung, sodass die Projekte in finanzieller Hinsicht nicht abgeschlossen sind. Auch die geforderte klare Kostenabgrenzung beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ wurde noch nicht vorgenommen. Zum Prüfungszeitpunkt waren insgesamt 221 Projekte der Konkurrenzgebarung, deren Beginn vor dem Rechnungsjahr 2000 lag, noch nicht abgeschlossen. Um künftig zeitnahe Kollaudierungen bzw. Abrechnungen sicherzustellen, wurde empfohlen, die dazu notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen einzuleiten.

Die in der Betriebsordnung 2005 angeführten Wasserstände enthielten offensichtliche Widersprüche, sodass die Vorlage entsprechender hydraulischer Berechnungen durch das planende Zivilingenieurbüro gefordert wurde.

Die geschätzten Baukosten für das zuletzt realisierte Projekt „Verbesserung 2004“ wurden beträchtlich überschritten. Es wurde empfohlen, in Hinkunft die Projektkosten möglichst vollständig zu erfassen, um nachträgliche Kostenerhöhungen vermeiden zu können.

In ihrer Stellungnahme hat die NÖ Landesregierung teilweise zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Folge leisten zu wollen. Bezüglich der Erfassung und Darstellung der Personalkosten im Zuge der Projektkoordination sowie hinsichtlich der korrekten Kostenabgrenzung beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ erfolgten in der Stellungnahme keine Zusagen. Die Widersprüche zwischen den Betriebsordnungen 2000 und 2005 bei den Durchflussmengen bzw. Wasserständen wurden in der Stellungnahme nicht erklärt. Auf die empfohlene Nachreichung von hydraulischen Berechnungen wurde nicht eingegangen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 2/2004 - Eggenburg, NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim, eine Nachkontrolle durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Es kann positiv festgestellt werden, dass die von der NÖ Landesregierung zugesagten Maßnahmen fast durchwegs umgesetzt bzw. die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes aufgegriffen wurden.

Lediglich die Umsetzung jener Maßnahmen, die vom NÖ Landesrechnungshof im Zusammenhang mit der Auflösung des Krankenhausstandortes Eggenburg eingefordert wurden, ist teilweise erst in der Ingangsetzungsphase oder konnte aus terminlichen Gründen noch nicht eingeleitet werden. Das betrifft die Abklärung der noch offenen Leasingraten für den Küchenbereich, den Personalspeiseraum, die Cafeteria und die Kapelle. Weiters sind auch Vertragswerke, die sich aus den Verflechtungen mit dem ehemaligen Krankenhausstandort ergeben, noch fertig zu stellen.

Bezüglich der Absicht, die Heimverwaltung in das leer stehende ehemalige Verwaltungsgebäude des Landesklinikums Waldviertel Horn zu verlegen und zusätzliche Pflegebetten im Bestand zu schaffen, wurde die Erarbeitung einer detaillierten funktionalen und wirtschaftlichen Analyse empfohlen, wobei auch zu überprüfen ist, ob ein Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten in der Region besteht.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 16/2004 - IT-Ausstattung in der Baudirektion und den Gebietsbauämtern I-V, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Die Gruppe Baudirektion hat die Ergebnispunkte aus dem angeführten Bericht in einen Normerlass eingearbeitet und für verbindlich erklärt.

Die bereits getroffenen Einsparungen im Bereich der Desktops und Laptops sind als positiv anzusehen. Es ist jedoch noch ein starker Überhang vorhanden.

Mit der Verlagerung der IT-Koordination in den einzelnen Gebietsbauämtern und zentralen Abteilungen der Gruppe Baudirektion in einen Bereich, wo die zukünftig verantwortlichen Personen für die IT-Koordination permanent anwesend sind, wurde bereits begonnen. Im Zuge der Nachkontrolle musste jedoch festgestellt werden, dass im Gebietsbauamt Korneuburg die IT-Koordination durch den Leiter des Gebietsbauamtes durchgeführt wird. Er wird zwar durch einen Mitarbeiter der Abteilung LAD1-IT und einen Mitarbeiter der IT-Koordination der Gruppe Baudirektion unterstützt, welche aber als Ansprechpersonen in St. Pölten sitzen und auch andere Aufgaben zu erfüllen haben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Ausgaben für IT–Hard- und Softwareausstattungen sind im Rechnungswesen so darzustellen, dass sie jederzeit einfach auswertbar sind.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass allen Empfehlungen, die der Landesrechnungshof in seinem seinerzeitigen Bericht gegeben hat, entsprochen bzw. mit der Umsetzung begonnen wurde.

Zusammenfassung

Die NÖ Landwirtschaftliche Fachschule Warth ist nach den Bestimmungen des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes und der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung organisiert. Durch eine entsprechende Ausweitung bzw. Anpassung des Bildungsangebotes konnte in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen erreicht werden. Auch das reichhaltige Kursangebot auf den Gebieten der Erwachsenenbildung sowie der Berufsaus- und -fortbildung verzeichnet steigende Teilnehmerzahlen.

Bezüglich der eigenen bzw. gepachteten Grundstücke sind Berichtigungen im Grundbuch bzw. im Flächenbogen notwendig. Weiters sind die Pachtverträge im Hinblick auf die Grundstücksnutzungen auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Die in den Bestandverträgen festgelegten Indexanpassungen sind korrekt zu berechnen bzw. durchzuführen. Verpachtungen landeseigener Grundstücke sind durch die zuständigen Organe des Landes NÖ in schriftlicher Form vorzunehmen. Die rechtlichen Verhältnisse der an eine benachbarte Gärtnerei verpachteten Teilfläche sind eindeutig und nachvollziehbar zu regeln. Hinsichtlich der in den Bestandverträgen festgelegten Entgelte ist zu prüfen, ob deren Höhe noch marktkonform ist bzw. ob die für die Festsetzung ausschlaggebenden Voraussetzungen noch gegeben sind.

Der Betreiber der benachbarten Gärtnerei hat die Grundstücksgrenze der von ihm gepachteten Teilfläche überbaut. Die dadurch entstandene Bauordnungswidrigkeit ist zu beseitigen, wobei weder die landeseigene Liegenschaft benachteiligt noch der Betrieb der Gärtnerei beeinträchtigt werden sollte. Falls das Land NÖ in einem Bauverfahren Parteienstellung hat, sind in Hinkunft Sachkundige als Vertreter des Landes zu entsenden, die auch berechtigt sein müssen, verbindliche Erklärungen abzugeben. Die Schulleiter sind neuerlich auf die Einhaltung ihrer Entscheidungsbereiche aufmerksam zu machen.

Um eine laufende Instandsetzung bzw. Instandhaltung der Gebäude und der Ausstattung zu gewährleisten, ist ein umfassender Wartungs- und Instandhaltungsplan als Grundlage für die künftigen Vorgangsweisen in technischer und finanzieller Hinsicht zu erstellen und umzusetzen.

Die Errichtung des neuen Milchviehstalles verursachte wesentlich mehr Kosten als ursprünglich geschätzt. Hiezu sind folgende wesentliche Feststellungen zu treffen:

  • Die Baugrunduntersuchung und das entsprechende Bodengutachten wurden zu spät veranlasst und konnten daher nicht mehr in die Kostenschätzung einfließen. Bodenuntersuchungen sind daher in Hinkunft bereits in der Grundlagenermittlungsphase durchzuführen.
  • Für die Kostenschätzung wurde von unterschiedlichen Grundlagen und mangels Erfahrung von zu geringen Preisen ausgegangen. Es wird daher empfohlen, künftig bei Kostenschätzungen von gleichen Grundlagen auszugehen und bei Sonderprojekten die Einholung von Erfahrungswerten auf einer breiteren Basis durchzuführen.
  • Grundsätzlich erwartet der NÖ Landesrechnungshof, dass künftig bei Investitionsentscheidungen auch die Folgewirkungen und Folgekosten entsprechend bewertet, dokumentiert und berücksichtigt werden. Insbesondere sind bei der Erweiterung der Lehr- und Versuchsbetriebe entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und zu dokumentieren. Die Betriebsgröße sollte im Mindestmaß für eine möglichst wirtschaftliche Führung liegen.

Die Vorgaben des Dienstpostenplanes sind einzuhalten, notwendige Anpassungen sind rechtzeitig zu beantragen. Generell ist der Bereich der geschützten Arbeitsplätze in den landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen zu prüfen.

Bei der Veranschlagung sind bei den „Schulansätzen“ Angleichungen an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgt. Bei den zweckgebundenen Ansätzen der Privatwirtschaftsverwaltung und bei den Investitionen sind jedoch noch gravierende Abweichungen festzustellen. Der Landesrechnungshof fordert daher, dass in allen Bereichen die Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung eingehalten werden.

Die Gebarung ist sachlich richtig auf die Teilabschnitte zu verrechnen, wobei auf die auch steuerlich relevante klare Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftverwaltung zu achten ist.

Sonderfinanzierungen sind nur durchzuführen, wenn sie durch den Voranschlag bewilligt sind. Daraus resultierende Vorbelastungen sind ins Rechnungswesen aufzunehmen.

Die Verköstigungsquote liegt deutlich über dem Durchschnitt und ist daher auf Optimierungspoteniale zu untersuchen. Für den "Tierzuchtshop" sind eine Wirtschaftlichkeitsrechnung anzustellen und die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb abzuklären.

Mit Einführung der Kostenrechnung und der Effizienzerhebung sind grundsätzlich sinnvolle Instrumente zur wirtschaftlichen Steuerung der Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen geschaffen worden. Es besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf bei der Datenerfassung und Datenauswertung.

Im Bereich des Brandschutzes wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Auch eine Überprüfung der Bedienstetenschutz-Kommission im Jahr 2001 und eine Evaluierungsüberprüfung durch ein externes Institut im Oktober 2005 brachten eine Reihe von Mängeln zu Tage. Einige der bereits bei der Überprüfung 2001 festgestellten Mängel wurden im Rahmen der Evaluierung wiederum aufgezeigt. Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Mängel im Bereich des Brand- bzw. Bedienstetenschutzes möglichst rasch behoben werden. Künftig ist in diesem Zusammenhang auf eine umgehende Mängelbehebung zu achten.

Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die „Außenstellen des NÖ Landesmuseums“ geprüft. Die Prüfung umfasst jene Außenstellen, die direkt von der Abteilung Kultur und Wissenschaft des Amtes der NÖ Landesregierung verwaltet werden (Haydn-Geburtshaus in Rohrau, Museum für Rechtsgeschichte in Pöggstall, Museum für Frühgeschichte in Traismauer und Museum für Urgeschichte in Asparn) sowie – beispielhaft für eine bereits aufgelöste Außenstelle – das ehemalige Jagd- und Afrikamuseum in Marchegg.

Als allgemeines Ergebnis der Prüfung kann festgehalten werden, dass ein einheitliches Konzept für eine zukunftsorientierte Struktur der geprüften Außenstellen nicht vorhanden bzw. nicht zu erkennen ist. Insbesondere die Museen in Traismauer und in Pöggstall befinden sich auf einem nicht mehr zeitgemäßen Niveau. Dazu wird vom Landesrechnungshof empfohlen, ehest möglich Entscheidungen bzw. Maßnahmen für alle geprüften Außenstellen zu treffen und umzusetzen.

Die Prüfung des Betriebes und der Auflösung des Jagd- und Afrikamuseums zeigte einige gravierende Unzulänglichkeiten auf, welche hinkünftig in ähnlichen Fällen vermieden werden sollen.

Bei der Überprüfung der einzelnen Außenstellen konnten gravierende Mängel bei Leistungsvergaben, Versicherungsverträgen, Vertragsgestaltungen, der Aktenführung, beim Controlling sowie in der Werbung festgestellt werden.

Für das Museum für Rechtsgeschichte wurde im Jahr 2003 vom Land Niederösterreich ein neuer Vertrag ausgearbeitet. Dieser wurde zwar schon von der Gemeinde unterschrieben, aber vom Land Niederösterreich noch nicht gegengezeichnet, trotzdem wird in der Praxis bereits danach vorgegangen. Auch bei den beiden Museen für Ur- und Frühgeschichte gibt es in der praktischen Abwicklung – neben einigen anderen Unzulänglichkeiten in der Betriebsführung – Abweichungen von den bestehenden Verträgen.

Zu den Finanzen ist festzuhalten, dass im Hinblick auf einen einfachen Verwaltungsbetrieb angeregt wird, die Notwendigkeit der derzeitigen detaillierten Darstellung des Personalaufwandes der Außenstellen und des übrigen wissenschaftlichen Personals der Abteilung Kultur und Wissenschaft im Voranschlag und im Rechnungsabschluss zu überdenken. Näher betrachtet wird auch jene Deckungsklasse, in der u.a. der Teilabschnitt enthalten ist, wo die Ausgaben der überprüften Außenstellen verrechnet werden. Dabei sind in einigen Fällen bei anderen Teilabschnitten der Deckungsklasse massive Überschreitungen des Voranschlagsbetrages festzustellen, weshalb für die Zukunft eine realistischere Veranschlagung gefordert wird.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von den Gesellschaftern Republik Österreich und Land NÖ zu je 50 % übernommen wurde. Sie wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet, die schwierige wirtschaftliche Lage der Regionen an der damals noch „toten“ Grenze zu verbessern. Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH hat daher die Förderung der Grenzgebiete des Landes NÖ durch Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der Landschaft und auf den Umweltschutz zu ihrem Unternehmensgegenstand.

Als gemeinnützige Gesellschaft erbringt sie ihre Tätigkeit im Gesamtinteresse der österreichischen Volkswirtschaft. Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH fördert sowohl Gemeinden als auch Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gebieten des NÖ Grenzlandes hauptsächlich durch die Vergabe von zinsbegünstigten Darlehen und Investitionszuschüssen.

Die Vertretung der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH obliegt zwei Geschäftsführern, die hauptberuflich bei der ecoplus tätig sind. Aus der Sicht des NÖ Landesrechnungshofes stellt die Nutzung dieser Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Verwendung von Büroräumlichkeiten der beiden Gesellschaften ermöglicht wird, eine sinnvolle und vorteilhafte Vorgangsweise dar.

Die Dienstverträge der Geschäftsführer wurden per 31. Dezember 2005 aufgekündigt, sie waren zum Zeitpunkt der Prüfung weiterhin als handelsrechtliche Geschäftsführer bestellt. Der NÖ Landesrechnungshof fordert, ehestens die Fragen der zukünftigen Geschäftsführer sowie deren arbeits- und dienstrechtliche Stellung zu klären.

Weiters wäre die bereits im Jahr 1997 beschlossene Geschäftsordnung für die Geschäftsführer zu aktualisieren und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus dem Jahr 2001 anzupassen.

Die durchgeführte stichprobenweise Überprüfung einiger Förderungsfälle hat deren korrekte und rasche Abwicklung ergeben. Hinsichtlich der an Gemeinden vergebenen Förderungen sieht der NÖ Landesrechnungshof die Notwendigkeit, in Zukunft verstärkt die Errichtung überregionaler und interkommunaler Betriebsgebiete und Wirtschaftsparks zu unterstützen.

Bei der Förderung von Betrieben sollte die Schaffung bzw. Sicherung langfristig wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze im Vordergrund stehen. Die im Zuge der Prüfung angeregten Kontrollen geförderter Maßnahmen wurden durch die Aufnahme entsprechender Auflagen in den Fördervereinbarungen bereits umgesetzt.

Die Geschäftsführer wurden durch die Gesellschafter angewiesen, bei ihrer Geschäftstätigkeit auf die Erhaltung des nominellen Wertes der Stammeinlage Bedacht zu nehmen. Daraus ergibt sich vor allem für die Fördertätigkeiten in Form von verlorenen Zuschüssen die Notwendigkeit einer sparsamen und gezielten Vorgangsweise. Die Prüfung der Vergabe derartiger Förderungen hat bei den Projekten „Telematikoffensive“, „NÖG Infonet 2010“ sowie bei der Förderung eines „Technologie- und Bildungszentrums“ und der „Grenzüberschreitenden Impulszentren“ zu Empfehlungen Anlass gegeben, quantifizierbare Ziele vorzugeben und Ergebniskontrollen durchzuführen.

Die Vergaben von Beratungsaufträgen wurden nicht entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 vorgenommen. Der NÖ Landesrechnungshof fordert die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH als öffentlichen Auftraggeber auf, in Hinkunft die jeweils geltenden vergabegesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Da der Bekanntheitsgrad der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH und deren Fördertätigkeit in einigen Gebieten des NÖ Grenzlandes nach wie vor sehr gering ist, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, gezielte Werbe- und Marketingmaßnahmen – in Zusammenarbeit mit anderen Förderungseinrichtungen des Bundes und des Landes NÖ – zur Information der Wirtschaftstreibenden im Grenzland durchzuführen.

Insbesondere in den Jahren 2002 und 2003 wurden hohe Guthaben bei Kreditunternehmungen, größtenteils in Form von mittelfristigen Veranlagungen auf Festgeldkonten, festgestellt. Obwohl in den Jahren 2004 und 2005 bereits eine rückläufige Entwicklung der Finanzmittelbestände der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH zu verzeichnen war, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, verstärkte Aktivitäten zu setzen, um eine widmungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel in einem höheren Ausmaß sicherzustellen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den sie betreffenden Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH hat zu den Ergebnissen Stellung genommen und im Wesentlichen zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes aufzunehmen und umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat in Ergänzung seiner Querschnittsprüfung – Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen – nun auch die NÖ Krankenhäuser, deren Rechtsträgerschaft mit 1. Jänner 2006 auf das Land NÖ übertragen wurde, und das Landesklinikum St. Pölten überprüft. In den abschließenden zwischenbetrieblichen Kennzahlenvergleich (Benchmark) wurden die Ergebnisse aller NÖ Landeskliniken aufgenommen.

Ziel der Prüfung war es, anhand von ausgewählten Kennzahlen sowohl in Form eines innerbetrieblichen Perioden- als auch eines Betriebsvergleiches einen Überblick über alle NÖ Landeskliniken zu erhalten. Der NÖ Landesrechnungshof verweist in diesem Zusammenhang abermals auf die Notwendigkeit der Vereinheitlichung des Rechnungswesens und des daraus resultierenden Kenzahlensystems. Dies wurde von der NÖ Landesregierung bereits in den Berichten LRH 6/2005 und LRH 3/2006 zugesagt und befindet sich derzeit in Umsetzung.

Aufgrund der Umstrukturierungen im Krankenhausbereich sind die sanitätsrechtlichen Bescheide zum Teil veraltet. In diesen Fällen wird gefordert, Neusystemisierungen durchzuführen.

Alle Landeskliniken, die mit 1. Jänner 2006 in die Rechtsträgerschaft des Landes übernommen wurden, erreichten im Rechnungsjahr 2004 einen Deckungsgrad von annähernd bzw. über 100 %. Im Jahr 2005 weisen jedoch nur mehr die Landeskliniken Mostviertel Amstetten und Waldviertel Zwettl Überdeckungen auf. In den Rechnungsjahren vor der Übertragung der Rechtsträgerschaft ergaben sich Steigerungen auf der Ausgabenseite durch Sonderleistungen wie zB Ausbezahlung von Resturlauben bzw. Zeitausgleichen. Bereits im erwähnten Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen, hat die NÖ Landesregierung zugesagt, der aufgehenden Schere zwischen Aufwendungen und Erträgen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Bei den Personalkennzahlen wurden generell große Unterschiede festgestellt. So bewegen sich zB die Personalkosten je korrigiertem Beschäftigten in einer Bandbreite von € 39.800,59 bis € 50.278,62. Seitens der NÖ Landesregierung wurden in der Stellungnahme zum Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen, Maßnahmen zur Optimierung des Personaleinsatzes zugesagt.

Im medizinischen Bereich wurden die Kosten für medizinische Fremdleistungen und pharmazeutische Spezialitäten jeweils im Verhältnis zu den Belagstagen bzw. den Patienten untersucht. Die dabei ersichtliche relativ große Bandbreite ist in der Regel mit den Leistungsspektren aufgrund der verschiedenen Versorgungstypen der Kliniken erklärbar.

Im nichtmedizinischen Bereich wurde im Zuge der Prüfung festgestellt, dass für die Vergabe von Leistungen keine bzw. nur für Teilbereiche Ausschreibungen entsprechend den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet künftig die Einhaltung der Vergabevorschriften. Weiters wurde angeregt, in diesen Bereichen die gänzliche bzw. teilweise Auslagerung von Leistungen zu untersuchen.

Im Küchenbereich wird vom NÖ LRH zusätzlich auf die Trennung der Funktionen von Beschaffung und Verarbeitung (Vieraugenprinzip) hingewiesen, um eine Kontrolle und Organisationssicherheit zu gewährleisten.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.

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