Zusammenfassung

Prüfungsgegenstand war der Ankauf von IT-Ausstattungen für Pädagogik und Verwaltung sowie der Einsatz und die Betreuung der angeschafften IT-Komponenten in der Praxis bei den 17 öffentlichen landwirtschaftlichen Fach-, zwei Berufsschulen und zwei Exposituren landwirtschaftlicher Fachschulen in NÖ im Zeitraum 2002 bis 2004. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das IT-Modellnetz, das als Pilotversuch für das Niederösterreichische Bildungsnetzwerk (NÖB) dient.

Prüfungsziel war – ohne auf eine detaillierte Darstellung der Situation bei den einzelnen landwirtschaftlichen Schulen in NÖ einzugehen – einen Gesamtüberblick darüber zu geben, wie der Stand und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen in diesem Sektor der Landesverwaltung ist und welche Teile des Berichtes des NÖ Landesrechnungshofes 11/2000, IT-Ausstattung, bereits umgesetzt bzw. behandelt wurden.

Bereits bei der letzten Prüfung (NÖ Landesrechnungshof 11/2000, IT-Ausstattung), hat der NÖ Landesrechnungshof der Abteilung Landwirtschaftliche Betreuung empfohlen, unter Einbindung der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie sicherzustellen, dass in Zukunft die Anschaffung von Hardware für landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen koordiniert erfolgt. Das von der NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme in Aussicht gestellte Konzept konnte auch bei dieser Prüfung nicht vorgelegt werden.

Bei der Anschaffung von Hard- und Software (auch Peripheriegeräte) ist eine zentral koordinierte Vorgangsweise zu wählen.

Derzeit ist die IT-Koordination der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung und der Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auf zwei Fachbereiche aufgeteilt. Durch Umstrukturierung und Zusammenführung einiger Punkte der jeweiligen Stellenbeschreibungen sind die zentrale Organisation und Beschaffung von IT-Komponenten und eine zentrale Betreuungsstelle für die Schulen organisierbar. Der Betreuungsumfang der Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen durch IT-Kustoden ist durch die Schulbehörde genau zu definieren.

Das IT-Modellnetz wurde ursprünglich durch die Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie für zehn Pflichtschulen und die Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach ausgeschrieben und vergeben. Der Pilotbetrieb wurde laufend erweitert, und es wurden weitere Landwirtschaftliche Fachschulen und gewerbliche Berufsschulen in das IT-Modellnetz eingebunden. Sinnvoller wäre es gewesen, vorerst eine nur auf die landwirtschaftlichen Schulen bezogene Evaluierung durchzuführen und anschließend festzulegen, ob und mit welchem finanziellen Aufwand weitere Schulen an dieses Netzwerk angebunden werden sollen.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. für Fachhochschul- und Universitätswesen wurde im Jahr 2000 durch das Land NÖ und die eco plus Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GesmbH gegründet. Sie hat gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag Aufgaben im tertiären Bildungsbereich für das Land NÖ wahrzunehmen, insbesondere die Koordination und Lenkung bzw. die Entwicklung einer Gesamtkonzeption des Fachhochschul- und Universitätswesens in NÖ sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung der Donau-Universität Krems.

Die für das Land NÖ zu besorgenden Aufgaben sowie die Höhe der Landesmittel, die der NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. dafür jährlich zur Verfügung stehen, wurden in einem Fördervertrag und in einem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Land NÖ und der NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. festgelegt. Der sachliche Inhalt beider Verträge entsprach vor allem durch mehrere Ergänzungen und Abänderungen seit ihrem Bestand nicht mehr der erforderlichen Klarheit. Die Verträge wurden noch während der Prüfung neu gefasst und abgeschlossen.

Im Rahmen ihrer Geschäftsbesorgung hat die NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. unter anderem die Abwicklung eines zwischen dem Land NÖ und der Donau-Universität Krems abgeschlossenen Förder- und Kooperationsvertrages durchzuführen. Dabei hat sie die vereinbarten Förderbeträge, die sie dafür vom Land erhält, an die Donau-Universität Krems weiterzuleiten. Aus wirtschaftlichen Gründen wird eine direkte Anweisung durch das Land NÖ an die Donau-Universität Krems gefordert.

Die NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. hat seit ihrem Bestehen neue Ideen im NÖ Bildungsbereich in einer Form realisiert, die die Abwicklung dieser Aufgaben im Rahmen einer eigenen Gesellschaft als sinnvoll erkennen lassen. So wurde unter anderem das innovative Projekt „Netzwerkstatt“, welches auf die Ermittlung des künftigen Bildungsbedarfes in NÖ abzielt, und ein effizienteres Förderungsmodell für die NÖ Fachhochschulen geschaffen. Zum Abbau des bei der NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. festgestellten hohen Bestandes an nicht verbrauchten Förderungsmitteln, der vor allem durch die Änderung des Förderungsmodells entstanden ist, wurden bereits während der Prüfung zielführende Schritte gesetzt.

Das Land NÖ ist derzeit an einer der drei in NÖ bestehenden Fachhochschulen beteiligt. Da das Land im Wege über die Bildungsgesellschaft alle NÖ Fachhochschulen fördert, wird seitens des NÖ Landesrechnungshofes ein gleicher Status gegenüber den Förderungsnehmern als notwendig erachtet. Dabei wird eine Beteiligung der Bildungsgesellschaft an den drei Erhaltergesellschaften als zweckmäßige Möglichkeit angesehen. Sollte eine Beteiligung an allen Erhaltergesellschaften nicht realisierbar sein, wird eine Veräußerung der bestehenden Beteiligung des Landes NÖ empfohlen.

Im Rahmen der Geschäftsbesorgung für das Land NÖ hat die NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. das Facility-Management der Donau-Universität Krems wahrzunehmen. Im geprüften Zeitraum umfasste der Aufgabenbereich im Wesentlichen die bestehenden Universitätsgebäude und die beiden Parkdecks. Ab Herbst des Jahres 2005 werden auch die neu errichteten Gebäude am Campus Krems durch die NÖ Bildungsgesellschaft m.b.H. betreut.

Im Zuge einer stichprobenweisen Überprüfung des Geschäftsbereiches Facility-Management wurden Mängel beim Vergabeverfahren der Reinigungsleistungen in der Donau-Universität Krems festgestellt. Für die im Jahr 2005 notwendige Neuausschreibung der Gebäudereinigung fordert der NÖ Landesrechnungshof ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Vergabeverfahren.

Hinsichtlich des im Jahr 2000 von der Generalversammlung bis auf Widerruf bestellten Wirtschaftsprüfers empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, diesen in regelmäßigen Abständen zumindest entsprechend den handelsgesetzlichen Bestimmungen zu wechseln. Weiters wurde die Optimierung der Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten angeregt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes aufzunehmen und umzusetzen.

Die NÖ Bildungsgesellschaft mbH für Fachhochschul- und Universitätswesen hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes bei ihrer künftigen Tätigkeit nachzukommen.

Zusammenfassung

Im Jahre 2003 wurden bei den 21 Bezirkshauptmannschaften Niederösterreichs rund 3,3 Mio km im Außendienst zurückgelegt; hievon entfielen rund 1,18 Mio km auf Fahrten mit landeseigenen Dienstkraftwagen, der Rest von rund 2,12 Mio km auf Fahrten mit Privat-PKW.
Im oben genannten Jahr verfügten die Bezirkshauptmannschaften über 38 Dienstkraftwagen, die mit wenigen Ausnahmen von hauptberuflichen Fahrern gelenkt wurden.

Aus dem im Rechnungsabschluss 2003 dargestellten Sachaufwand und dem Personalaufwand der bei den Bezirkshauptmannschaften als Fahrer beschäftigten Bediensteten wurde ein Gesamtaufwand pro Dienstkraftwagenkilometer von € 1,71 ermittelt.

Ein Kostenvergleich der einzelnen Arten der Dienstreisekosten ergibt Kilometerkosten von:

€ 0,27 bei Selbstlenken eines vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten PKW, € 0,356 bei Durchführung einer Dienstreise mit Privat-PKW und € 1,71 bei Durchführung der Fahrt mit Dienst-PKW samt Fahrer.

Die derzeit erlassmäßig festgelegte Art der Beschaffung der Fahrzeuge und der technischen Betreuung ist nicht optimal.

Um Dienstreisen in Zukunft kostengünstiger bewältigen zu können, wird die Erarbeitung eines Konzeptes für das gesamte Dienstkraftwagenwesen des Landes (Betrieb und Beschaffung) als zweckmäßig erachtet. Besonderes Augenmerk wäre der Möglichkeit des Selbstfahrens der Bediensteten mit landeseigenen Dienstkraftwagen zu schenken. Gleichzeitig wäre auch auf die bestmögliche Nutzung bereits vorhandener Ressourcen des Landes (Garagen, Stellplätze, Tankstellen und Werkstätten der Straßenverwaltung) Bedacht zu nehmen.

Im Rahmen eines solchen zu erarbeitenden Konzeptes ist die Möglichkeit, bei einzelnen Bezirkshauptmannschaften auch mehr Dienstkraftwagen als bisher zu stationieren, durchaus einzukalkulieren, jedoch müsste nach Ansicht des NÖ Landesrechnungshofes mit einem hauptamtlichen Fahrer pro Bezirkshauptmannschaft das Auslangen zu finden sein.

Die Zuständigkeit für den Dienstkraftwagenbetrieb bei den Bezirkshauptmannschaften sollte zwischen den Abteilungen Landesamtsdirektion und Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten eindeutig abgeklärt werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Zusammenfassung

Auf dem Gebiet der Qualitätssicherung bestand in den Landeskrankenanstalten ein uneinheitlicher Organisationsstand. Mit der NÖ KAG-Novelle 2002 wurde in Ausführung des KAKuG die Bestimmung beschlossen, dass in jeder bettenführenden Krankenanstalt vom Rechtsträger eine Kommission für Qualitätssicherung einzusetzen ist.

Die Umsetzung erfolgte durch die Geschäftsstelle Landeskrankenanstalten. Durch die formelle Bestellung der Mitglieder der Qualitätssicherungskommissionen mit 1. Jänner 2004 und In-Kraft-Treten der Geschäftsordnungen mit 1. November 2004 wurden die diesbezüglichen Aktivitäten abgeschlossen.

Unter Einbindung der Klinikleitungen und Qualitätsmanager wurde entschieden, ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem zu implementieren.

Die Prüfung hat gezeigt, dass vereinzelt Qualitätssicherung nicht als Führungsaufgabe gesehen wird, sondern mehr oder weniger isoliert von engagierten Mitarbeitern betrieben wird.

Der Landesrechnungshof hat dazu festgehalten, dass es primär Aufgabe der Anstaltsleitung der einzelnen Häuser ist, durch entsprechende Maßnahmen die Durchführung umfassender Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen.

Dem Rechtsträger kommt die Aufgabe zu, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch seine Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat er sicherzustellen, dass überregionale Belange gewahrt werden. In diesem Zusammenhang erscheint die Vernetzung mit der sanitären Aufsicht zweckmäßig.

Bei der Untersuchung der umgesetzten Qualitätssicherungsprojekte wurde festgestellt, dass der medizinisch-ärztliche Bereich unterrepräsentiert ist. Es wurde empfohlen, die einzelnen Bereiche der Krankenanstalten entsprechend ihrer Bedeutung für den Leistungsprozess einzubinden. Die besondere Stellung des medizinisch-ärztlichen Bereiches muss auch bei der Qualitätssicherung ihren Niederschlag finden.

Der Landesrechnungshof erwartet, dass in Hinkunft die nunmehr zuständige Landesklinikenholding die ihr zukommende Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hinsichtlich der Qualitätssicherung auch für die neu übernommenen Krankenhäuser wahrnimmt.

Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen umzusetzen.

Zusammenfassung

Gegenstand der Prüfung waren die IT-Einrichtungen im Bereich der Gruppe Baudirektion (Abteilungen BD1 bis BD6 und NÖ Gebietsbauämter I-V), wobei die Vorgangsweise bei der Anschaffung von IT-Technologien und deren Finanzierung und Einsatz, sowie die Betreuung durch die IT-Koordinatoren Prüfungsschwerpunkte waren.

Bei der Anschaffung von Hard- und Software (auch Peripheriegeräten und Digitalkameras) sollte eine zentral koordinierte, abteilungsübergreifende Vorgangsweise gewählt werden. Doppelausstattungen (Desktop-PC und Notebook) sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf ein äußerstes Mindestmaß zu reduzieren. Die Inventaraufzeichnungen sind zu aktualisieren und in einem einheitlichen System zu führen.

Verbrauchsmaterial sollte zentral über das Materialamt bezogen werden.

Die Betreuung der Gebietsbauämter durch IT-Koordinatoren sollte entweder analog dem Modell der Gruppe Straße zentral oder durch zu IT-Koordinatoren ausgebildete Kanzleibedienstete an den einzelnen Gebietsbauämtern erfolgen.

Der NÖ Landesrechnungshof vertritt die Auffassung, dass es zweckmäßiger wäre, IT-Einrichtungen zentral zu beschaffen und diese auch über einen gemeinsamen, entsprechend dotierten, Haushaltsansatz, der von der Abteilung LAD1-IT verwaltet wird, abzurechnen.

Die Ergebnisse durchgeführter Projekte sollten innerhalb angemessener Zeit umgesetzt werden.

Sämtliches Inventar wäre mit dem Programm Remedy zu erfassen, um jederzeit Auskunft über den Ausstattungsgrad einer Abteilung erhalten zu können.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Das NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Scheiblingkirchen wurde im Jahr 1973 als Wohnheim eröffnet. Zwischenzeitlich haben sich die Aufgaben und Anforderungen in Richtung Pflegeeinrichtung verschoben, die auch zwei bauliche Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich machten. Trotz dieser Umbaumaßnahmen entspricht das Heim im derzeitigen Zustand nicht dem zu erwartenden Standard. Zufolge der Stellungnahme der NÖ Landesregierung wird voraussichtlich im Februar 2005 mit der Planersuche begonnen und ist mit Herbst 2006 mit dem Baubeginn eines neuen Heimes in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Standortes zu rechnen.

Aufgrund der baulichen Strukturen und der Verlagerung vom Wohn- zum Pflegeheim wurde die Gebäudesubstanz und das Thema Brandschutz ausführlich geprüft. Dabei werden Empfehlungen getroffen, den beabsichtigten Neubau zügig umzusetzen und für den Brandschutzbereich bestehende Defizite und Mängel zu beheben.

Zur Verbesserung der Auslastung des Heimes wird vorgeschlagen, frei werdende Betten möglichst rasch nach zu belegen. Die beiden Kurzzeitbetten weisen eine zufrieden stellende Auslastung auf.

Zur Beseitigung der Unterbesetzung im Bereich des diplomierten Personals werden vermehrte Anstrengungen und hinsichtlich der Organisation des Pflegedienstes klare Strukturen eingefordert.

Im Hinblick auf bestehende Kommunikationsprobleme zwischen Pflegedienstleiter und Stationsleiterinnen werden geeignete Maßnahmen für eine funktionierende Führung des Pflegedienstes im Heim erwartet.

Im Bereich der Pflegeleistung wurden durch die Pflegeaufsicht Beanstandungen getroffen, die einer Evaluierung durch die Pflegeaufsicht bedürfen. Hier ist die Pflegeaufsicht verstärkt gefordert, in Wahrnehmung ihrer Service- und Beratungsfunktion Hilfestellung im Heim zu leisten.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof führte zum Bericht 15/2000 - Hochwasserschutz,  Donauhochwasserschutz Ardagger Markt, Sanierung 1999, eine Nachkontrolle durch, deren Hauptaspekt die Funktionalität während des Donauhochwassers im August 2002 war.

Die Bauarbeiten zur „Sanierung 1999“ der Hochwasserschutzanlage Ardagger Markt wurden nach einer halbjährlichen Fristverlängerung zeitgerecht fertig gestellt. Beim Wasserrechtsverfahren kam es zu beträchtlichen Verzögerungen und inhaltlichen Mängeln. Die Wasserrechtsbehörde wird aufgefordert, ihre Entscheidungsgrundlagen auf Tauglichkeit zu überprüfen.

Das Projekt Sanierung 1999 war zum Prüfungszeitpunkt mit den beteiligten Stellen noch nicht fertig abgerechnet. Die Abteilung Wasserbau wird aufgefordert, ihre Projekte im Sinne einer effizienten Verwaltung rasch und unverzüglich abzuschließen.

Zur Verbesserung der Wartung von Hochwasserschutzanlagen und deren Dokumentation sollen künftig entsprechend strukturierte Checklisten erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem Betrieb während des Donauhochwassers 2002 waren folgende wesentliche Feststellungen zu treffen:

  • Die früheren Dichtungsmaßnahmen sowohl im Damm- als auch im Untergrundbereich waren unvollständig und daher nur teilweise wirksam. Wasseraustritte führten wieder zu beträchtlichen Schäden am Dammfuß und zu Böschungsrutschungen. Die Gefahr eines Dammbruches war gegeben.
  • Bei den Pumpen kam es auf Grund unzureichender Wartung zu langwierigen Ausfällen. Der systembedingte Wassermangel bei Nieder- und Mittelwasserbetrieb lässt keine bzw. zu kurze Probeläufe zu. Weiters kam es zu Problemen mit der Pumpensteuerung.
  • Die Notwendigkeit einer netzunabhängigen Notstromversorgung wurde deutlich. Trotz behördlicher Vorschreibung war noch immer keine installiert.
  • Obwohl die genaue Messung und Dokumentation der Wasserstände die Voraussetzung für einen korrekten Hochwasserbetrieb darstellen, waren zur Wasserstandsfeststellung nur unzureichende Einrichtungen vorhanden.
  • Die auf Grund der unklaren Betriebssituation durchgeführte teilweise Polderflutung führte – verglichen mit einer Vollflutung – zu relativ geringen Schäden an den Schutzobjekten.

Unmittelbar nach dem Hochwasser 2002 wurden mit dem Projekt „Hochwassersanierung 2002“ die offensichtlichen Schäden behoben. Zwischen den Projekten „Sanierung 1999“ und „Hochwassersanierung 2002“ bestanden Abgrenzungsdifferenzen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die abzuklären sind. Beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ ist eine klare Leistungstrennung zwischen Hochwasserschutzanlage und Straßenkörper vorzunehmen.

Das ergänzende und bereits in Umsetzung befindliche Projekt „Verbesserung 2004“ besteht im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Hochwasserschutzes um rund 0,8 m. Der diesem Zivilingenieurprojekt zugrunde liegende neue Bemessungswasserstand war jedoch zu hoch. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher gefordert, im Projekt auch das festgestellte höhere Strömungsgefälle sowie die eingetretenen Dammsetzungen zu berücksichtigen. Weiters sollte die Behebung der Mängel bei den Pumpen und beim Pumpenhaus sowie die Installation einer geeigneten Wasserstandsmesseinrichtung folgen.

Die Verwaltungsstrukturen im Schutzwasserbau sind durch Kompetenzen des Bundes und der Länder sowie besonderer Interessensgruppen, die meist von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Genossenschaften vertreten werden, gekennzeichnet. Einzelne Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und zur Beseitigung von Doppelgleisigkeiten konnten im Einvernehmen mit dem Bund umgesetzt werden. Die Bemühungen zur Schaffung eines effizienten Projektmanagements sind jedoch fortzusetzen.

Die Übernahme der Bauherrenagenden durch die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung blieb weiter ungeregelt. Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung zur Erarbeitung entsprechender Rahmenbedingungen wird daher aufrechterhalten.
Die Stellungnahmen der NÖ Landesregierung zur wasserbautechnischen Überprüfung im Behördenverfahren wurde nicht, jene zur Konkurrenzverrechnung wurde vom NÖ Landesrechnungshof nur teilweise zur Kenntnis genommen. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt bei seinen Feststellungen und hält seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht.

Bei den übrigen Ergebnissen des Prüfberichtes hat die NÖ Landesregierung großteils zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Folge zu leisten.

Zusammenfassung

Die Schule in Obersiebenbrunn ist eine landwirtschaftliche Fachschule, die entsprechend den Bestimmungen des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes und der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung organisiert ist.

Positiv muss der deutliche Anstieg der Schülerzahlen in den letzten Jahren angeführt werden.

Auf die zeitgerechte Anpassung der Mietverträge mit Indexklauseln sowie auf die Kompetenzen der Direktoren und Leiter landwirtschaftlicher Schulen bei Vertragserrichtungen wurde hingewiesen.

Der Dienstpostenplan ist hinsichtlich Anzahl und Wertigkeit der Dienstposten einzuhalten. Sollten Anpassungen erforderlich sein, so sind diese rechtzeitig zu beantragen.

Die Voranschlagserstellung der landwirtschaftlichen Schulen entspricht nach wie vor nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung.

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung sowie der einheitlichen Vorgangsweise bei der Umsatzbesteuerung und Kontierung wurden seitens der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet.

Die Bargeldgeschäfte sind auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken. Weiters sind die Forderungen richtig und vollständig darzustellen.

Der vom NÖ Landesrechnungshof empfohlene Preisvergleich von wichtigen Lebensmittelprodukten wurde durchgeführt. Die Schule Obersiebenbrunn liegt bei allen Produkten unter den Durchschnittspreisen. Dennoch ist der mengenmäßige Verbrauch an Lebensmitteln in Zukunft vermehrt zu kontrollieren, da die Verköstigungsquote leicht über dem Durchschnitt liegt.

Die Erstellung eines mittelfristigen Investitionsplanes für die landwirtschaftlichen Schulen wird neuerlich empfohlen. Für Produkte bzw. Dienstleistungen mit größerem Einkaufsvolumen sollte durch entsprechende Ausschreibungen bzw. gemeinsamen Einkauf der Wettbewerb am Markt verstärkt genutzt werden.

Die Effizienzerhebung für die Lehr- und Versuchsbetriebe ist dahingehend zu ergänzen, dass klare wirtschaftliche Aussagen für die Betriebsbereiche gemacht werden können. Gegebenenfalls sind, wie in der Schule Obersiebenbrunn im Bereich des Feldgemüsebaus bereits praktiziert, alternative Ausbildungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit privaten Betrieben bzw. Einrichtungen anderer Schulen zu nutzen.

Die entgegen der geltenden Richtlinie abgeschlossene Feuer- und Sturmschadenversicherung ist umgehend zu kündigen. Die Abteilung Landesamtsdirektion wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, alle Abteilungen an die strikte Einhaltung der Richtlinien für Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung zu erinnern. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zu diesem Punkt konnte nicht zur Kenntnis genommen werden. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt bei seinen Feststellungen und hält seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht.

Bei den übrigen Ergebnissen hat die NÖ Landesregierung zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

In der Stadtgemeinde Schrems besteht seit dem Jahr 1909 ein Altenheim, das jedoch in keiner Weise mehr den erforderlichen Standards entsprach, sodass mit Landtagsbeschluss vom 8. Oktober 1998 ein Neubau bewilligt wurde. Das neu errichtete NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Schrems ist seit Oktober 2000 in Betrieb. Mit Baukosten von € 7.384.733,42 (Einsparung gegenüber dem bewilligten Budget von € 433.046,72) konnte eine augenscheinlich gelungene Sozialeinrichtung geschaffen werden.

Die konstant hohe Auslastung, die ab der Inbetriebnahme gegeben war, bestätigt die richtige Standortwahl. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass die Bettenkapazität angesichts der umfangreichen Vormerklisten nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Auch aus wirtschaftlicher Sicht stellt die gewählte Größenordnung im Hinblick auf Betten- und Stationenanzahl eine nicht optimale Lösung dar.

Zum Neubau – der nicht Prüfungsgegenstand war – wird empfohlen, die bauseits vorhandene Nutzwasserleitung an die heimeigene Brunnenanlage anzuschließen.

Im Bereich der Pflegeleistung war kein Grund für eine Beanstandung gegeben. Lediglich für die Pflegedienstleitung wird angeregt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Aufgaben der Pflegedienstleitung im erforderlichen Ausmaß wahrgenommen wer- den.

Trotz der wirtschaftlich ungünstigen Rahmenbedingungen (zu geringe Betten- und Stationenanzahl) ist es durch die umsichtige Betriebsführung gelungen, den Betriebsabgang im Jahr 2003 mit € 4.962,89 gering zu halten.

Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime macht der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass die Rücklagen fast zur Gänze aufgebraucht sind und bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei ist vor allem der Ausgabenentwicklung bei den Heimbudgets in Zukunft vermehrte Aufmerksamkeit zu widmen.

Für das in Eigenregie geführte Heimcafe sind die Trinkgelder aus dem Buffetbetrieb entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu gestionieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Hinsichtlich des Anschlusses der vorhandenen Nutzwasserleitung an die heimeigene Brunnenanlage wurde vom Landesrechnungshof die Stellungnahme nicht zur Kenntnis genommen und eine grundsätzliche Abklärung dieser Thematik gefordert.

Zusammenfassung

Das Ziel der Prüfung war es, einen Überblick über bestehende IT-Sicherheitseinrichtungen und –maßnahmen im Bereich der NÖ Bezirkshauptmannschaften zu vermitteln. Einen weiteren Schwerpunkt dieser Prüfungen bildete das Vorhandensein von Richtlinien und Dienstanweisungen sowie deren Einhaltung durch die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaften. Die Überprüfung wurde vorrangig bei den einzelnen Bezirkshauptmannschaften vor Ort vorgenommen.

Es wurde eine sehr hoher Drucker- und Scanneranteil festgestellt. Dieser könnte durch gezielteren Einsatz effizienter gestaltet werden.

Trotz eines sehr hohen Engagements der IT-Koordinatoren sollte seitens der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie nicht auf die Vertiefung des vorhandenen Wissens und die Weiterbildung vergessen werden.

Obwohl positiv anzumerken ist, dass das Sicherheitsbewusstsein bei den Bediensteten eine positive Entwicklung erfahren hat, wurde festgestellt, dass einzelne Bedienstete von den bereits getroffenen Maßnahmen, in Richtlinien und Dienstanweisungen formuliert, nur sehr schwer zu überzeugen sind.

Die Absicherung der Server- und Verteilerräume ist sehr unterschiedlich und sollte auf einen einheitlichen Standard gebracht werden.

Die Passwortvielfalt stellt bei der Absicherung der Server gegen unbefugten Zugriff ebenso wie bei der Absicherung der verschiedenen Applikationen ein Problem dar.

Die Katastrophenvorsorge im IT-Bereich sollte ebenfalls in schriftlicher Form vorhanden sein und sollte im Katastrophenplan der Bezirkshauptmannschaft enthalten sein.

Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

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