Der Landesrechnungshof hat am 2. März 2015 seinen Bericht „3/2015 – Psychiatrische Versorgung  von Erwachsenen in den NÖ Landeskliniken" dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/06/608/608B.pdf zur Verfügung

Der Landesrechnungshof hat am 4. Februar 2015 seinen Bericht „2/2015 – Kleinbrücken, Planungs- und Bauvergaben, Nachkontrolle" dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/05/586/586B.pdf zur Verfügung

Der NÖ Landtag hat die Anträge des Rechnungshofausschusses über drei Berichte des Landesrechnungshofs am 22. Jänner 2015 zum Beschluss erhoben, wobei er vom Bericht „PPP-Projekt Umfahrung Maissau" Kenntnis und die Expertise „Überprüfung Annahme und Methodik der Vergleichsrechnung des PPP-Modells für die Errichtung und den Betrieb der Umfahrung Maissau" zur Kenntnis genommen hat. Die Äußerung des Landesrechnungshofs zu dieser Expertise unterlag nicht der Beschlussfassung.

 

Die Nachkontrollen „Externe Beratungsleistungen" sowie „Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken" wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des NÖ Landtags am 22. Jänner 2015 stehen neben Rechnungshofberichten folgende Berichte des Landesrechnungshofs:

PPP-Projekt Umfahrung Maissau, Bericht 13/2014

Wie bereits die Berichte 8/2012 Donau Schiffsstationen GmbH und 9/2013 zum Psychosomatisches Zentrum Eggenburg, zeigt auch der Bericht 13/2014 zum PPP-Projekt Umfahrung Möglichkeiten zur Optimierung von öffentlich-privaten Partnerschaften auf. Wie der Landesrechnungshof einleitend feststellt, verteilt die PPP-Finanzierung die Gesamtprojektkosten des Projekts PPP B4-Umfahrung von Maissau maastricht-konform auf 27,5 Jahre. Das ermöglichte eine frühere Realisierung der anliegenden Straßenbauvorhaben, wobei die jahrelangen Zahlungsverpflichtungen die Landeshaushalte belasten und den PPP-Finanzierungen budgetäre Grenzen setzen. Die Zweckmäßigkeit des PPP-Projekts sah der Landesrechnungshof im Nutzen der früheren Verfügbarkeit bzw. in den ökonomische Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung (Seite I) sowie in den Effizienzvorteilen durch die gemeinsame Vergabe von Detailplanung, Bau und Erhaltung (Seite 47), wobei er jedoch projektbezogene Bewertungen vermisste.

Die NÖ Landesregierung hat dazu zwei Tage vor dem Rechnungshofausschuss eine ergänzende Expertise zu sechs der insgesamt 18 Ergebnisse eingebracht. Wie im Ausschuss zugesagt, hat sich der Landesrechnungshof dazu auch schriftlich geäußert. Dennoch wurde vom Bericht des Landesrechnungshofs nur Kenntnis genommen und die Expertise zur Kenntnis genommen. Der Landesrechnungshof nimmt dies zum Anlass, eine zweite Kundenbefragung durchzuführen und die Mitglieder des NÖ Landtags und der NÖ Landesregierung einzubeziehen.

Nachkontrolle zu Externen Beratungsleistungen, Bericht 01/2015

Der Landesrechnungshof hält die Dienstanweisung der Landesamtsdirektion „Externe Beratungsleistungen, Richtlinien für die Beiziehung von externem Expertenwissen" vom 2. Jänner 2014 für zweckmäßig. Daher sollte ihr Anwendungsbereich nicht durch Ausnahmen eingeschränkt, sondern auf andere (geistige) Dienstleistungen ausgeweitet werden. Damit wären die Empfehlungen übererfüllt.

Nachkontrolle zu Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken, Bericht 15/2014

Der Landesrechnungshof anerkannte, dass die NÖ Landeskliniken-Holding 1,20 Millionen Euro pro Jahr bei den Softwarelizenz- und Wartungskosten sowie bei der Hardwarebeschaffung einsparen sowie die personelle und betriebliche Sicherheit verbessern konnte. Die unternehmensweite Risikoanalyse und Sicherheitspolitik sowie die Gefahren- und Notfallhandbücher waren noch abzuschließen.

Der Landesrechnungshof hat am 7. Jänner 2015 seinen Bericht „1/2015 – Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken, Nachkontrolle" dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/05/554/554B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 7. Jänner 2015 seinen Bericht „15/2014 – Externe Beratungsleistungen, Nachkontrolle" dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/05/553/553B.pdf zur Verfügung.

Mit der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Public-Privat-Partnership (PPP-Modell) befasste sich das internationale Seminar der Europäischen Organisation der regionalen Rechnungshöfe, das die EURORAI am 23./24. Oktober 2014 zum Thema „Prüfungsverfahren zur Beurteilung ob die beste Wertschöpfung, das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie kontinuierliche Verbesserungen erreicht werden“  im schottischen Edinburgh abhielt. In seinem viel beachteten Beitrag erläuterte Mag. Ing. Martin Karner vom Landesrechnungshof NÖ, welche Anforderungen die Finanzkontrolle an den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen konventioneller Beschaffung und Public-Privat-Partnership zu stellen hat. Weiters war der Landesrechnungshof durch Herrn Mag. Franz Berger vertreten.

 

Der Landesrechnungshof hat am 4. November 2014 seinen Bericht über das „PPP-Projekt Umfahrung Maissau“ dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshofausschuss zugewiesen und auf der Website des NÖ Landtags unter der Rubrik Landtagsvorlagen http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/05/506/506B.pdf veröffentlicht.

Die Feststellungen des Landesrechnungshofs stießen noch vor der Behandlung im NÖ Rechnungshofausschuss auf reges Interesse. Der Landesrechnungshof wird sich dazu - um den Ausschussberatungen nicht vorzugreifen - erst nach der Behandlung des Berichts im Rechnungshofausschuss äußern.

 

 

Unter dem gekonnten Vorsitz der Direktorin des Landesrechnungshofs Steiermark tagten die Leiterinnen und Leiter der Landesrechnungshöfe am 4. und 5. November 2014 in Graz. Die Tagung konnte dank der freundlichen Unterstützung des Präsidenten des Landtags Steiermark, Franz Majcen, im Landhaus stattfinden. Im Rahmen der Beratungen tauschten sich die Teilnehmenden mit dem Präsidenten des Rechnungshofs über aktuelle Entwicklungen in der Finanzkontrolle aus. Außerdem wurde die Prüfungsplanung mit dem Rechnungshof besprochen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform in der Steiermark, mit der auch ein Budgetdienst sowie Stellungnahmerechte für den Landesrechnungshof Steiermark zur Wirkungsorientierung bzw. zum Rechnungsabschluss eingeführt wurden.

Die Sprecherfunktion wird künftig im Jahresturnus wechseln und im Jahr 2015 vom Direktor des Tiroler Landesrechnungshofs sowie im Jahr 2016 von der NÖ Landesrechnungshofdirektorin ausgeübt.

Die vier Berichte des Landesrechnungshofs auf der heutigen Tagesordnung des NÖ Landtags betreffen das Dienstwohnungswesen, die Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen sowie zwei Nachkontrollen zur Sanitären Aufsicht und zu Drucke und Kopien. Darin berichtet der Landesrechnungshof über mögliche Mehreinnahmen bzw. tatsächliche Minderausgaben für den NÖ Landeshaushalt von über 6,6 Millionen Euro.

Das Land NÖ verwaltete über 900 Dienstwohnungen und nahm dafür 2,55 Millionen Euro ein. Da die Dienstwohnungsvergütung seit 1. Jänner 1996 nicht und die Mietzinse nicht regelmäßig erhöht wurden, entgingen dem Land NÖ Einnahmen von sechs Millionen Euro. Die Dienstwohnungsvergütungen sollten daher an den Verbraucherpreisindex gebunden werden. Außerdem sollte das historisch gewachsene Dienstwohnungswesen überdacht werden.

Für die Förderung der Volkskultur, Museen und Sammlungen sah das Land NÖ jährlich 500.000 Euro vor. Die Fördermittel wurden auf maximal 700.000 Euro ab dem Jahr 2012 erhöht. Mit dem Ziel private Kulturförderung zu bestärken, wurden bis zu 35 Prozent der förderbaren Kosten vom Land NÖ übernommen.

Die Musikschulförderung von rund 30 Millionen Euro jährlich war auf strukturelle und qualitative Verbesserungen ausgerichtet und umfasste eine Basis-, eine Wochenstunden- sowie eine Strukturförderung. Um die Erreichung der Förderziele besser verfolgen zu können, sollten weitere messbare Zielwerte ergänzt und die NÖ Musikschulstatistik dahingehend weiter entwickelt werden.

Die Nachkontrollen zeigten, dass die überprüften Stellen bereits mehr als die Hälfte der Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt hatten und damit Verbesserungen bei der Sanitären Aufsicht sowie bei Drucke und Kopien erreichten. So konnte nach einer Gesetzesnovelle bei den sanitären Aufsichten ein jährlicher Personalaufwand von 85.000 Euro eingespart werden. Für Drucke und Kopien wurden über 600.000 Euro weniger ausgegeben, insbesondere weil die Anzahl der Geräte um 30 Prozent, der Papierverbrauch um 22 Prozent und die Ausgaben für Toner bzw. Tintenpatronen um neun Prozent reduziert wurden.

JSitemap Pro