

Der Landesrechnungshof hat sein Erscheinungsbild im Internet einem sanften Relaunch unterzogen. Anlass dafür war die technisch erforderliche Nachrüstung (Upgrades), die auch für funktionale Verbesserungen zum Beispiel bei den Kernaussagen genutzt wurde. Das Gesamtbild der – an der New Design Universität und an der Fachhochschule St. Pölten entwickelten – Website wurde beibehalten. Nach dem Redesign kommt die Stellung des Landesrechnungshofs als unabhängiges Organ des NÖ Landtags besser zum Ausdruck, weil einzelne Stilelemente aus www.landtag-noe.at zitiert wurden.
Im Jahr 2013 bestanden über 900 Dienst- bzw. Mietwohnungen, für die 2,55 Millionen Euro an Dienstwohnungsentschädigungen und Mietzinsen eingenommen wurden. Die Vergütungen für Dienstwohnungen wurden dabei betragsmäßig richtig vorgeschrieben, aber 17 Jahre lang nicht erhöht.
Dem Land NÖ entgingen dadurch hochgerechnet über sechs Millionen Euro. Die Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996 und die Mietzinse sollten daher an den Verbraucherpreis gebunden werden. Die sonstigen Unzulänglichkeiten bei Formularen, Verbuchungen oder Mietverhältnissen waren durch verstärkte interne Kontrollen und Schulungen zu beseitigen. Die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnungen bindet Kapital und verursacht Kosten. Daher sollte das Dienstwohnungswesen überdacht werden.
Der Landesrechnungshof brachte am 8. September 2014 zwei Berichte für den Rechnungshof-Ausschuss ein. Diese Berichte (11/2014 und 12/2014) informieren über eine Nachkontrolle sowie über eine Überprüfung „Externe Beratungsleistungen der NÖ Landeskliniken-Holding und der NÖ Landeskliniken".
Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2011 „Drucke und Kopien" ergab, dass von den 18 Empfehlungen aus diesem Bericht 14 ganz bzw. großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Der Fachbereich Informationstechnologie der Abteilung Landesamtsdirektion und die Abteilung Gebäudeverwaltung haben den Empfehlungen damit zu 89 Prozent entsprochen. Sie konnten damit auch finanzielle Verbesserungen erreichen, indem zum Beispiel die Anzahl der Drucker bzw. Geräte mit Druck-, Kopier- und Scanfunktion um rund 30 Prozent gegenüber 2010 reduziert wurde. Allein das entsprach einer Einsparung von rund 500.000 Euro; weiters wurden die Ausgaben für Reparaturen, Toner, Tintenpatronen und vorübergehend für Papier gesenkt. Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Verwaltung und Bewirtschaftung von Druckern und Multifunktionsgeräten dem technischen Fortschritt folgend bei einer Dienststelle zusammengeführt wird.
Die jährlichen Ausgaben für externe Beratung der NÖ Landeskliniken-Holding und der NÖ Landeskliniken hatten sich in den Jahren 2009 bis 2012 auf 4,4 Millionen Euro verdoppelt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, war die NÖ Landeskliniken-Holding gefordert, ihre Aufgaben möglichst mit qualifiziertem eigenen Personal wahrzunehmen und dafür Fachwissen im eigenen Bereich aufzubauen. Die Inanspruchnahme externer Beratung kann durchaus wirtschaftlich und zweckmäßig sein. In den überprüften Fällen war das teilweise jedoch nicht nachvollziehbar. Daher bekräftigte der Landesrechnungshof dazu seine generellen Empfehlungen.
Der Landesrechnungshof nimmt regelmäßig an den Jahrestagungen der Internen Revision teil, die zuletzt am 10. und 11. Oktober 2013 in Wien ganz dem Thema Aufgabenkritik gewidmet war. Der Landesrechnungshof Niederösterreich beleuchtete dabei, wie durch Benchmarking aufgabenkritische Maßnahmen angeregt werden können. Die Landesrechnungshofdirektorin stützte sich in ihren Ausführungen unter anderem auf den Bericht 2/2013, Entwicklung ausgewählter Kennzahlen in den NÖ Landeskliniken. Der Veranstalter und Koordinator der Internen Revisionseinrichtungen in der Bundesverwaltung im Bundekanzleramt wird einen Tagungsband veröffentlichen.
Nach der Großbrücken-Planung, Berichte 4/2009 und 9/2011, überprüfte der Landesrechnungshof nunmehr die Planungs- und Bauvergaben im Bereich der 2.884 Kleinbrücken im NÖ Landesstraßennetz, das insgesamt 4.371 Brücken umfasst.
Der Bericht 12/2012 beruht auf einer Querschnittsprüfung von 174 Kleinbrückenbauvorhaben (153 Eigenregie- und 21 Firmenbaulose) mit Errichtungskosten von rund 14 Millionen Euro. Für die Detailprüfung wurden 19 Baulose ausgewählt. Die Mitarbeiter der acht Straßenbauabteilungen und sieben Brückenmeistereien wickelten die überprüften Vergaben weitgehend richtig ab. Dabei wurden jedoch vereinzelt Auftragswerte nicht geschätzt, gewählte Vergabeverfahren nicht begründet, Entscheidungen nicht dokumentiert, Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsbeschreibungen nicht erstellt und auf den Angeboten keine Prüfvermerke angebracht.
Der Landesrechnungshof empfahl daher,
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen. Der Rechnungshofausschuss wies den Bericht der Sitzung des NÖ Landtages am 4. Oktober 2012 zur Beratung zu.
Der Landesrechnungshof informierte den Rechnungshofausschuss am 19. Jänner 2010 über sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2012.
Dieses wurde risiko- und wirkungsorientiert erstellt und wird nach Maßgabe aktueller Entwicklungen umgesetzt.
Außerdem berichtete der Landesrechnungshof über seine Überprüfung bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz - ÖROK sowie über seine Nachkontrolle beim Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof. Durch die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes (rund 90 Prozent der Empfehlungen waren bereits umgesetzt) konnten u.a. ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet und organisatorische Verbesserungen erreicht werden. Nach wie vor offen war die Erstellung eines landesweiten Konzepts für die Jugendwohlfahrt. Weiters empfahl der Landesrechnungshof das Ausbau- und Investitionsprogramm 2008 bis 2015 der NÖ Landesjugendheime an die aktuellen Entwicklungen (Kommunalgipfelvereinbarung 2011) anzupassen.
Die Volkskultur Niederösterreich GmbH, die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH und die Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH wickelten die Förderungen der NÖ Volkskultur, Museen und Sammlungen sowie der NÖ Musikschulen für das Land NÖ ab. Die Gesellschaften erhielten für die Geschäftsbesorgung im Jahr 2012 Entgelte von 25.000,00 Euro für den Bereich Volkskultur, Museen und Sammlungen bzw. über eine Million Euro für die Musikschulförderung.
Für die Förderung der Volkskultur, Museen und Sammlungen sah das Land NÖ jährlich 500.000,00 Euro vor. Im Jahr 2011 wurden die veranschlagten Fördermittel nachträglich aufgestockt und ab 2012 auf maximal 700.000,00 Euro erhöht. Mit dem Ziel private Kulturförderung zu bestärken, wurden bis zu 35 Prozent der förderbaren Kosten vom Land NÖ übernommen. Die NÖ Landesregierung folgte den Fördervorschlägen des Gutachtergremiums, das Richtlinien entwickelt hatte. Diese Richtlinien sollten um messbare Zielwerte ergänzt werden.
Die NÖ Musikschulförderung betrug im Jahr 2012 rund 30 Millionen Euro, und damit mehr als ein Drittel des Gesamtaufwands der 132 NÖ Musikschulen. Die NÖ Landesregierung stützte sich hier auf den Musikschulbeirat. Die Musikschulförderung war auf strukturelle und qualitative Verbesserungen ausgerichtet und umfasste eine Basis-, eine Wochenstunden- sowie eine Strukturförderung für Mangelinstrumente, Leiterakademie, Leiterhearing und einzelne Sonderverträge. Die Sondervertragsförderung sollte eingestellt werden. Um die Erreichung der Förderziele besser verfolgen zu können, sollten weitere messbare Zielwerte vorgegeben und die NÖ Musikschulstatistik weiter entwickelt werden.
Der Bericht 9/2014 „Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen" enthält insgesamt 31 Empfehlungen, fünf zur Geschäftsbesorgung, zwölf zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen und Sammlungen und 14 zur Musikschulförderung.
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2010 „Sanitäre Aufsicht in den NÖ Landeskliniken" ergab, dass die sieben Empfehlungen zu rund 60 Prozent umgesetzt wurden. Damit konnte zB ein jährlicher Personalaufwand von mindestens 85.000,00 Euro vermieden werden. Eine neue Vorschrift zur sanitären Aufsicht fehlte noch, der Rahmenplan zur Überprüfungen von Kranken- und Kuranstalten in NÖ lag jedoch im Entwurf vor. Ein beispielhaft überprüftes Verfahren zeigte erste Ansätze zur Vereinheitlichung, zur Strukturierung und Zustellung der Protokolle sowie zur Sicherstellung der fristgerechten Behebung von Mängeln.
An der weiteren Umsetzung der Empfehlungen wurde gearbeitet, wobei den empfohlenen Expertenpools für die sanitäre Aufsicht durch Kompetenzzentren bei den Bezirkshauptmannschaften entsprochen werden
Der Landesrechnungshof kümmert sich auch um die Umsetzung der Empfehlungen, die der NÖ Landtag mit der Kenntnisnahme des Berichts beschließt. Daher berichtet der Landesrechnungshof regelmäßig über seine Nachkontrollen, die zeigen, was er bewirkt hat. Nach etwa zwei Jahren sind rund 80 Prozent der Empfehlungen umgesetzt, wobei die Umsetzung zwischen 50 und 95 Prozent liegt.
Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2011 „Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH und Aufwendungen des Landes NÖ" führten der Landesrechnungshof und der Stadtrechnungshof Wien gemeinsam durch, weil die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft von den Ländern Niederösterreich und Wien mit jährlich 800.000 Euro, finanziert wird. Zudem bezog die Gesellschaft für Projekte über eine Millionen Euro insbesondere aus dem EU-Förderprogramm „Entwicklung für den Ländlichen Raum, 2007-2013". Diese gemeinsame Prüfung der beiden Rechnungshöfe sicherte eine einheitliche Berichterstattung an den NÖ Landtag und den Wiener Gemeinderat. Den ausgesprochenen Empfehlungen wurde zu 76 Prozent entsprochen. Die Gesellschaft verbesserte damit ihren Betrieb sowie ihre Verwaltung und stellte Veranstaltungen mit einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis ein. Die angeregte Anpassung der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG sowie die Evaluierung der Betriebskosten als Basis für eine Erhöhung der finanziellen Beiträge der Länder erfolgten nicht.
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2011 „NÖ-Haus Krems, Projektentwicklung" ergab, dass den Empfehlungen zu 62 Prozent entsprochen wurde. Dabei konnten finanzielle Entlastungen durch die Berücksichtigung der Skonti (0,68 Millionen Euro) und die Beteiligung der Wirtschaftskammer NÖ erreicht sowie Mieten von über 21.000 Euro jährlich eingenommen werden. Weitere 24 Reserveplätze sollten ebenfalls bewirtschaftet und die Kostenreserven von fünf Millionen Euro aufgelöst werden.
Im Bericht über die Tätigkeiten 2013 zieht der Landesrechnungshof auch Bilanz über sein 15-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung mit 1. Juli 1998 verfasste er 234 Berichte mit über 3.037 Empfehlungen. Damit hat er auf mögliche Mehreinnahmen und Minderausgaben hingewiesen, nicht in Geld bewertete Verbesserungen aufgezeigt sowie – durch seine präventive Wirkung – die öffentliche Hand von unwirtschaftlichem Gebaren abgehalten.
Da die Tätigkeit des Landesrechnungshofs somit mehr einspart als kostet, im Jahr 2013 rund zwei Millionen Euro, hat sich das Kontrollorgan des NÖ Landtags gerechnet. Das belegen beispielhaft die Hinweise auf vermeidbare Errichtungskosten für eine Veranstaltungshalle von 2,75 Millionen Euro oder mögliche Einnahmen bei besserer Verfolgbarkeit von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug von drei Millionen Euro aus den Berichten 6/2013 bzw. 12/2013.
Nicht nur die überprüften Stellen, sondern die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Landeskontrolle, die mit konstruktiver Kritik auf gute Infrastruktur (Straßen, Sportstätten, ...), bessere Versorgung in Spitälern oder Pflegeheimen, leistbare Bildungs- und Kulturangebote oder eine effiziente Landesverwaltung hinwirkt.
Die Kundenbefragung im Jahr 2010 ergab, dass die überprüften Stellen den Landesrechnungshof als unabhängig, objektiv sowie als wirtschaftlich wahrgenommen und anerkannten haben. Rund ein Fünftel der Überprüften wünschten sich dabei mehr Beratung insbesondere zu Systemfragen. Die Ergebnisse der Kundenbefragung bestärkten den Landesrechnungshof darin, seine Arbeit verstärkt auf finanzielle Verbesserungen und generelle Empfehlungen auszurichten.
Methodisch orientiert sich der Landesrechnungshof an den internationalen Standards vor allem der INTOSAI (Internationale Vereinigung der Obersten Rechnungskontrollbehörden) und der EURORAI (Vereinigung der Europäischen Regionalen Rechnungskontrollbehörden).
Damit die NÖ Finanzkontrolle weiterhin erfolgreich sein kann, muss die Anzahl und die Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer mit der Entwicklung der zu überprüfenden Stellen mithalten. Der Landesrechnungshof investiert daher in seine Personalentwicklung, zumal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein wichtigstes Kapital darstellen. Er fördert deren Aus- und Weiterbildung, deren Lehr- oder Vortragstätigkeit sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen Kontrolleinrichtungen im In- und Ausland.
Heute verfügt der Landesrechnungshof mit 18 Stellen zwar über gleich viel, aber über besser qualifiziertes Personal als sein Vorläufer das Kontrollamt. Die laufend zu kontrollierende Gebarung des Landes NÖ von über acht Milliarden Euro– ohne Beteiligungen oder Unternehmungen des Landes NÖ – hat sich seit seiner Gründung mehr als verdoppelt.
Das Prüfungsobligo umfasst unter anderem 19 NÖ Landeskliniken, 49 Landespflegeheime, 46 Schulen und neun Kinder- und Jugendheime. Weiters sollen Beteiligungen, Förderungen und Haftungen des Landes NÖ kontrolliert und – auf Ersuchen der NÖ Landesregierung – Gutachten zur Gemeindegebarung erstellt werden.
Der Landesrechnungshof bleibt daher auch mit der weiteren Prüferstelle, die ihm der NÖ Landtag für 2015 zuwies, gefordert, effizient zu arbeiten und sein Personal zu stärken. Er verbindet seinen Dank an den NÖ Landtag daher mit dem Ersuchen, die Entwicklung der NÖ Finanzkontrolle im Sinn des Subsidiaritätsprinzips weiterhin zu unterstützen.
Nach der Finanzkrise wurde die wirtschafts- und fiskalpolitische Steuerung und Überwachung vieler Staaten neu gestaltet (z.B. EU Fiskalpakt, EPSAS). Diese Neugestaltung drückt sich auch in einer stärkeren Zentralisierung aus. Rund zwei Drittel der Rechtsakte der Europäischen Union werden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt. Daher ist die öffentliche Finanzkontrolle in Europa eine gemeinsame Aufgabe von supranationalen, nationalen und regionalen Rechnungshöfen und ihren Parlamenten, für deren Budget- und Kontrollhoheit sie arbeiten. Im Sinn der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sollten Zuständigkeiten auf der am besten geeigneten staatlichen Ebene und unter Beachtung der Subsidiarität und Proportionalität wahrgenommen werden. Beide Prinzipien haben umfassende Geltung für die zweckmäßige Verteilung öffentlicher Aufgaben, so auch für die Finanzkontrolle.
Die Nachkontrollen zu sieben im Jahr 2011 vorgelegten Berichten zeigen, dass die überprüften Einrichtungen die Empfehlungen des Landesrechnungshofs sehr unterschiedlich, durchschnittlich jedoch zu 75 Prozent erfüllten. Der Umsetzungsgrad nach rund zwei Jahren lag zwischen 50 und 95 Prozent. Damit bestehen teilweise noch Möglichkeiten für qualitative und quantitative Verbesserungen. Deren Verwirklichung käme den überprüften Stellen sowie den Bürger/innen zu Gute, weil die Leistungen des Landes NÖ effizienter bzw. effektiver erstellt und besser genutzt werden können. Der Landesrechnungshof erwartet daher weitere Maßnahmen zur Umsetzung und damit zur finanziellen Entlastung des Landes NÖ.
Die Empfehlungen zum Projekt NÖ-Haus Krems waren zu 62 Prozent, die zum NÖ Landesklinikum Mostviertel Amstetten erst zur Hälfte umgesetzt.
Die vom Landesrechnungshof und vom Stadtrechnungshof Wien ausgesprochenen Empfehlungen zur Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH wurden zu 76 Prozent verwirklicht.
Der Abgang aller NÖ Landesjugendheime konnte von 2010 bis 2012 um eine Million Euro auf rund 0,5 Millionen Euro gesenkt werden; mit kostendeckenden Betreuungsgebühren für die Krisenzentren im Jahr 2012 wäre sogar ein positives Ergebnis erreichbar gewesen. Insgesamt wurden die Vorschläge zum NÖ Landesjugendheim Allentsteig zu 77 Prozent und die zur NÖ Landessonderschule Allentsteig zu 95 Prozent umgesetzt.
Das NÖ Landespflegeheim Amstetten erreichte einen Umsetzungsgrad von 88 Prozent, wobei in der Pflege und Betreuung alle Empfehlungen umgesetzt wurden; das Einsparungspotenzial von 520.000 Euro konnte jedoch nicht ausgeschöpft werden.
Den Empfehlungen zur Strafgeldgebarung wurde zu 75 Prozent entsprochen; mit besseren rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandesbezug könnten die Verkehrssicherheit und die Einnahmen aus Strafgeldern um rund drei Millionen Euro noch erhöht werden.