

Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2011 „NÖ-Haus Krems, Projektentwicklung" ergab, dass sechs der insgesamt 31 Empfehlungen nicht umgesetzt werden konnten, weil nach Vorlage des Berichts keine entsprechenden Vorhaben (Architekturwettbewerbe, Standortanalysen, Kauf von Liegenschaften, Versorgung eines Projekts auf Basis erneuerbarer Energieträger, Nutzervereinbarungen) durchgeführt wurden. Die Zuordnung der Einnahmen aus den Grundverkäufen zu den Gesamtkosten war laut Stellungnahme nicht möglich.
Die 25 verbleibenden Empfehlungen wurden zu 62 Prozent ganz oder teilweise umgesetzt. Damit konnten die Informationen an den NÖ Landtag zu Hochbauvorhaben und die Durchführung der Baubeiräte, verbessert werden. Außerdem wurden wirtschaftliche und technische Kriterien für die Beauftragung von Generalplanern sowie ein Musterraumprogramm für die dislozierten Arbeitsplätze der Kindergarteninspektorinnen an den Bezirkshauptmannschaften festgelegt. Weiters wurde die Erstellung von schriftlichen Projektaufträgen und die Verwendung eines standardmäßigen Projektaufbaues erreicht. Bei Grundan- und -verkäufen wurde in den zwei überprüften Fällen nunmehr die Marktkonformität der Grundpreise dokumentiert.
Die Löschung der nicht mehr zutreffenden grundbücherlichen Belastungen wurde veranlasst und mit der Stadt Krems ein Vertrag über die Sondernutzung von Straßengrund abgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen kosteten rund 427.000,00 Euro und wurden aus den noch vorhandenen Kostenreserven finanziert. Diese betrugen fünf Millionen Euro und sollten mit der Endabrechnung aufgelöst werden.
Für Rechtsberatung im Immobilienbereich wurde ein Vergabeverfahren mit vier Bietern zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durchgeführt. Die Bekanntmachungen in der Wiener Zeitung wurden eingestellt, womit jährlich rund 1.800,00 Euro eingespart werden können. Mit den vermieteten Arbeitsplätzen wurden monatlich rund 1.800,00 Euro eingenommen. Die übrigen 24 Reservearbeitsplätze, auf die anteilige Gesamtkosten von rund 3,24 Millionen Euro entfielen, waren noch zu bewirtschaften.
Die Berücksichtigung der Skonti und der Beteiligung der Wirtschaftskammer Niederösterreich im Baubudget ersparte rund 2,76 Millionen Euro und verminderte folglich die Mietzahlungen.
Mit der Refundierung der von der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 übernommenen projektbezogenen Kosten in Höhe von rund 18.000,00 Euro durch die NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbH wurde begonnen. Weiters war geplant, alle Grundkosten den Projektkosten zuzuordnen und so ein einheitliches projektbezogenes Kostenregime einzurichten.
Noch umzusetzen waren außerdem folgende Empfehlungen:
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2014 mit, dass bei zukünftigen Hochbauvorhaben das Regelwerk für den elektronischen Bauakt angewendet wird und die Arbeitsplätze für Bürogebäude künftig bedarfsgerecht geplant werden.
Eine Anpassung der „Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung" zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten bei der Abwicklung von Hochbauvorhaben wurde nicht in Aussicht gestellt.
Weiters blieb offen, ob oder wie weit projektbezogene Kosten, die ursprünglich von der Abteilung Gebäudeverwaltung getragen wurden, aus dem Projektbudget der NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbH refundiert werden.
Auf die Empfehlungen zum Umweltmanagement (EMAS-Zertifizierung) zum Abbau bzw. zur Inanspruchnahme von Kostenreserven und zur Ausstattung von Schutzräumen in Landesgebäuden gemäß der NÖ Bautechnikverordnung ging die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme nicht ein.
Der Landesrechnungshof erwartete, dass die noch offen gebliebenen Empfehlungen umgesetzt werden.
Der Landesrechnungshof führte mit dem Stadtrechnungshof Wien (bis 31. Dezember 2013 Kontrollamt der Stadt Wien) die Nachkontrolle zum Bericht 3/2011 „Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH und Aufwendungen des Landes NÖ" durch.
Im Jahr 2012 erhielt diese Gesellschaft von den Ländern Niederösterreich und Wien aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald 800.000,00 Euro für ihre Geschäftstätigkeit. Zudem bezog sie für Projekte insgesamt Förderungen von 1,13 Millionen Euro insbesondere aus dem EU-Förderprogramm „Entwicklung für den Ländlichen Raum, 2007-2013". Die Projektausgaben der Gesellschaft beliefen sich in diesem Jahr auf insgesamt 1,39 Millionen Euro.
Die Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik RU2 (Land NÖ), die Magistratsabteilung 49 (Stadt Wien) und die Gesellschaft setzten von den 45 Empfehlungen 30 ganz bzw. großteils, drei teilweise und 12 nicht um. Der Anteil der ganz oder teilweise umgesetzten Empfehlungen betrug 70 Prozent.
Vier Empfehlungen bezogen sich auf Sachverhalte, die sich bis zur Nachkontrolle nicht wiederholten (Personalüberlassung, Evaluierung der Betriebskosten). Den verbleibenden 41 Empfehlungen wurde zu 76 Prozent entsprochen.
Die Gesellschaft setzte die sie betreffenden Empfehlungen um, wobei sie ein internes Kontrollsystem einrichtete und ihr Rechnungswesen verbesserte. Die Protokollführung bei den Generalversammlungen durch einen Notar wurde eingestellt.
Die Geschäftsvorgänge wurden zeitnah und periodengerecht verbucht, die Bilanzierung umgestellt und die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer beauftragt. Die Finanzpläne und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage boten eine bessere Übersicht.
Projekte mit einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis wurden eingestellt; durchgeführte Projekte wurden nachvollziehbar schriftlich bzw. elektronisch dokumentiert.
Für Direktvergaben wurden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt.
Durch Kofinanzierungen konnte die Gesellschaft ihre Mittel für Projekte erhöhen und damit mehr Projekte umsetzen.
Mehrkosten durch den Standort
Der Gesellschaftssitz wurde ab 1. Jänner 2012 nach Tullnerbach verlegt und entsprach nun dem Gesellschaftsvertrag. Der neue Standort verursachte Mehrkosten von rund 30.000,00 Euro jährlich für die Miete und wies ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Da die Errichtung der Büroräume über den Mietvertrag und über die finanziellen Beiträge der Länder an die Gesellschaft finanziert wurde, lag eine Vereinbarung zur Finanzierung bzw. Kostentragung der Infrastruktur vor.
Die Vertragspartner NÖ und Wien entwickelten die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald aus dem Jahr 2006 nicht weiter. Die Anweisung der finanziellen Beiträge der Länder erfolgte weiterhin direkt an die Gesellschaft und zur Beitragserhöhung fehlten nach wie vor eine aussagekräftige Evaluierung der Betriebskosten sowie ein Gesellschafterbeschluss des „Vereins NÖ – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume", was der geltenden Vereinbarung widersprach.
Im Jahr 2012 entschädigte das Land NÖ die Waldeigentümer für die wirtschaftliche Nichtnutzung der Kernzonen des Biosphärenparks mit 1,26 Millionen Euro laut Rechnungsabschluss 2012.
Dabei blieben die Erlöse, die aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen in diesen Zonen – in den Jahren 2010 bis 2012 rund 73.000,00 Euro – dem Land NÖ zustanden, jedoch für den Biosphärenpark zu verwenden waren, unberücksichtigt. Die Verrechnung dieser Erlöse erfolgte nach wie vor außerhalb der Haushaltsrechnung des Landes NÖ über ein Treuhandkonto bei der Österreichischen Bundesforste AG.
Für zusätzliche Entschädigungen von Kernzonenflächen wird nach Auslaufen des Vertragsnaturschutzes des Bundes mit etwa 75.000,00 Euro vorzusorgen sein.
Die Veranschlagung und Verrechnung von den Biosphärenpark Wienerwald betreffenden Ausgaben im NÖ Landeshaushalt entsprach vielfach nicht den geltenden Vorschriften. Daher wiesen die betroffenen Voranschlagstellen unrichtige Ausgabenbeträge auf.
In ihren Stellungnahmen sagten die NÖ Landesregierung am 28. Jänner 2014, die Magistratsabteilung 49 am 27. Februar 2014 und die Gesellschaft am 11. Februar 2014 größtenteils die Umsetzung der noch nicht realisierten Empfehlungen zu.
Da eine Änderung der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG vorerst nicht absehbar ist, wurde vom Landesrechnungshof und vom Stadtrechnungshof Wien nochmals darauf hingewiesen, dass die bestehenden Regelungen bis zur Abänderung der Vereinbarung einzuhalten sind. Dies betrifft insbesondere die Anweisung der Landesbeiträge sowie die erforderliche Evaluierung vor einer Erhöhung der Beiträge. Zur Verrechnung der Erlöse aus der Holzverwertung entgegnete der Landesrechnungshof gegenüber der NÖ Landesregierung, dass diese Erlöse als Teil der Gebarung des Landes NÖ anzusehen und daher im Rechnungsabschluss darzustellen sind.
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2011 „NÖ Landessonderschule Allentsteig" ergab, dass von elf Empfehlungen eine nicht umgesetzt wurde, weil sich der Sachverhalt – Ankauf eines neuen Kraftfahrzeugs – nicht wiederholt hatte.
Von den verbleibenden zehn Empfehlungen waren neun ganz und eine teilweise umgesetzt. Die NÖ Landessonderschule Allentsteig, die Abteilung Schulen K4 und die Abteilung Finanzen F1 haben damit 95 Prozent der Empfehlungen umgesetzt.
Dadurch konnten Verbesserungen bei der Veranschlagung und Verrechnung der Investitionen und des laufenden Betriebs für alle NÖ Landessonderschulen sowie beim Gebarungsvollzug erreicht werden.
Durch die angeregten Änderungen in der Vorläufigen Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ wurde die Verwahrung und Verwendung der Transaktionsnummern eindeutig geregelt und die stichprobenweise Prüfung der Belege vor Ort durch die Abteilung Finanzen, Buchhaltung-Revision präzisiert. Die von der Abteilung Schulen K4 erstellte Vorschrift „Schulverwaltung" leistete einen Beitrag zur einheitlichen Geschäftsführung der NÖ Landessonderschulen.
Die Abteilung Personalangelegenheiten LAD2 stellte die Verrechnung der Personalausgaben der Verwaltungskraft der NÖ Landessonderschule Allentsteig richtig. Die Schulleitung erweiterte den Kreis der Zeichnungsberechtigten und verbesserte damit den Zahlungsvollzug.
Noch umzusetzen war die Evaluierung der Prüfungsrichtlinie der Landesbuchhaltung. Außerdem erwartete der Landesrechnungshof, dass vor dem Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs die empfohlene Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 4. März 2014 mit, dass mit der Evaluierung der Prüfungsrichtlinien der Abteilung Finanzen F1, Buchhaltungsabteilung-Revision bereits begonnen wurde und diese voraussichtlich im Juni 2014 abgeschlossen sein wird.
Die Nachkontrolle zum Bericht 7/2011 „NÖ Landesjugendheim Allentsteig" ergab, dass von 15 Empfehlungen aus diesem Bericht zehn ganz, drei teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden. Das NÖ Landesjugendheim Allentsteig, die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 und Abteilung Jugendwohlfahrt GS6 erreichten damit einen Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent.
Mit den dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen und der empfohlenen Erhöhung der Betreuungsgebühren konnte der Abgang aller NÖ Landesjugendheime von 2010 bis 2012 um eine Million Euro auf rund 0,5 Millionen Euro reduziert werden. Mit kostendeckenden Betreuungsgebühren für die Krisenzentren wäre im Jahr 2012 sogar ein positives Ergebnis erreichbar gewesen.
Außerdem konnte mit dem Kommunalgipfelbeschluss vom 18. Oktober 2011 eine Lösung für die Abstattung der offenen Gemeindeanteile an der Jugendwohlfahrtsumlage in Höhe von rund neun Millionen Euro bis zum Jahr 2017 vereinbart werden.
Zusätzlich erhielt der NÖ Landtag erstmals einen Jugendwohlfahrtsbericht, der umfassend über die Angebote und Leistungen der NÖ Jugendwohlfahrt im Jahr 2012 informierte.
In den Bereichen Personal, Küchen- und Dienstkraftwagenbetrieb des Landesjugendheims wurden alle Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt, wobei jedoch nur die Einbruchdiebstahlversicherung für alle 58 NÖ Landespflege- und Landesjugendheime gekündigt wurde.
Der Bereich der Jugendwohlfahrt befand sich zur Zeit der Nachkontrolle in einer intensiven Phase der Neuplanung und Umstrukturierung. Das betraf auch die NÖ Landesjugendheime. Daher wurde der empfohlene mittelfristige Finanzplan für alle NÖ Landesjugendheime nicht erstellt. Auch die Umsetzung der Anregungen zur Grundstücksbewirtschaftung unterblieb wegen der in Ausarbeitung befindlichen NÖ Jugendwohlfahrtsplanung.
Dem Grundsatz der Nichtversicherung folgend, war überdies die noch bestehende Feuerversicherung für die NÖ Landespflege- und Landesjugendheime zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 25. Februar 2014 mit, dass im Sinne der Empfehlung alle Leistungsangebote einer kostendeckenden Neukalkulation unterzogen werden und diese in den Tarifen 2015 ihren Niederschlag finden. Weiters wird nach der mittlerweile vorliegenden NÖ Kinder- und Jugendhilfeplanung der mittelfristige Finanzplan umgesetzt.
Der Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Kündigung der Feuerversicherung konnte sich die NÖ Landesregierung nicht anschließen. Der Landesrechnungshof erkannte einen Widerspruch zum Grundsatz der Nichtversicherung und empfahl der NÖ Landesregierung dazu einen klaren und nachvollziehbaren Standpunkt zu entwickeln.
Die Nachkontrolle zum Bericht 10/2011 „Landesklinikum Mostviertel Amstetten" ergab, dass von 26 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz bzw. großteils und zehn teilweise umgesetzt wurden. Acht Empfehlungen waren nicht umgesetzt.
Das Landesklinikum Amstetten, die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landesregierung haben 50 Prozent der Empfehlungen umgesetzt. Dadurch konnten Verbesserungen in der Organisation und bei der Betriebsführung des Landesklinikums erreicht werden. Beispielsweise wurde die Anstaltsordnung aktualisiert, Stellenbeschreibungen in Kraft gesetzt und die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten reduziert. Auch die tagesklinischen Leistungen konnten leicht erhöht werden.
Keine wesentlichen Verbesserungen gab es bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten des nichtmedizinischen Personals. Hier empfahl der Landesrechnungshof weitere Analysen und effektive Korrekturmaßnahmen. Abteilungs- bzw. berufsgruppenspezifische Personalfluktuationsraten wurden weiterhin nicht erhoben. Positiv waren aber verstärkte Kontrollen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes sowie Besetzungen offener Facharztstellen.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Neubau der Krankenhausküche und zur Gebäudereinigung wurden nicht vorgenommen. Im Küchenbereich erfolgten jedoch Preisanpassungen und ein wirtschaftlicher Einkauf von Fleisch- und Wurstwaren. Eine Ausschreibung der Fremdleistungen bei der Wäschereinigung war noch nicht umgesetzt.
Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Facharztordination und eines selbständigen Ambulatoriums war beabsichtigt, die dem Klinikum eingeräumten Kontrollrechte zur Berechnung des Bestandzinses bzw. des Nutzungsentgelts an einen Wirtschaftsprüfer zu delegieren.
Die Bereinigung des Fuhrparks befand sich in Umsetzung. Entgegen der Zusage der NÖ Landesregierung erfolgten keine Kündigungen von Kraftfahrzeugversicherungen.
Nicht umgesetzt wurde die Verordnung eines Landeskrankenanstaltenplans durch die NÖ Landesregierung. Ein dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegter Entwurf war nicht gesetzeskonform, da er keine standortgenaue Planung enthielt. Dadurch fehlte eine wesentliche Grundlage für krankenanstaltenrechtliche Bedarfsprüfungen.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2014 im Wesentlichen mit, dass an der weiteren Umsetzung der noch nicht realisierten Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs gearbeitet wird.
Die überprüfte Ausstattung der Gruppe Straße mit Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz IKT) umfasste insbesondere 984 Personal Computer (PCs) und Notebooks, 887 Bildschirme, 244 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, 79 Scanner und 1.773 Mobiltelefone (Stand 31. August 2013). Diese Ausstattung verteilte sich auf fünf zentrale Dienststellen, acht Straßenbauabteilungen, 58 Straßenmeistereien, sieben Brückenmeistereien und acht Betriebswerkstätten mit insgesamt 3.310 Mitarbeitern.
In ihrer Stellungnahme vom 21. Jänner 2014 sagte die NÖ Landesregierung die Umsetzung der zehn Empfehlungen für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Ausstattung mit Hardware zu.
Auf Grund der spezifischen Anforderungen und der dezentralen Struktur der Gruppe Straße war ein eigener Fachbereich für Informationstechnologie in der Abteilung Allgemeiner Straßendienst ST1-IT mit neun Personen (sieben Vollzeitäquivalenten) eingerichtet. Beschaffungen erfolgten in der Regel über den Fachbereich Landesamtsdirektion-Informationstechnologie LAD1-IT. Dieser Fachbereich wurde in den fünf zentralen Abteilungen durch vier nebenberuflich tätige IKT-Ansprechpartner sowie in den NÖ Straßenbauabteilungen durch acht nebenberuflich tätige IKT-Koordina-toren und deren Stellvertreter unterstützt. Eine rechtzeitige Nachfolge für ausscheidende IKT-Ansprechpartner und IKT-Koordinatoren war sicherzustellen.
Die durchaus zweckmäßige Ausstattung der Arbeitsplätze der Gruppe Straße mit Informationstechnologie wies insbesondere im Bereich der Straßen- und Brückenmeistereien sowie der Betriebswerkstätten ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf, weil die drei- bzw. fünfjährige Garantie für die Notebooks bzw. PCs abgelaufen war und der nach vier bzw. sechs Jahren vorgesehene, rollierende Austausch der Geräte aus budgetären Gründen zurückgestellt worden war. Das zeigte sich in den rückläufigen Ausgaben des Fachbereichs Informationstechnologie von 2,2 Millionen Euro im Jahr 2012.
Das Zurückstellen der geplanten IKT-Anschaffungen um bis zu sechs Jahre war zwar sparsam, stellte jedoch ein Gebarungsrisiko dar, weil dadurch im Bereich der Hardware (PCs, Notebooks, Drucker) ein Investitionsstau von rund 500.000,00 Euro entstand, der durch einen risikoorientierten Ausstattungs- und Austauschplan wieder abgebaut werden sollte.
Im Bereich der Software standen Investitionen von rund 110.000,00 Euro an, damit die Tagesleistungsblätter auf den Multifunktionsgeräten erfasst und die dafür eingesetzten 13 Jahre alten 73 Scanner ersatzlos ausgeschieden werden konnten.
Vor der Beschaffung von Informationstechnologie sollte geklärt werden, ob die neu oder ersatzweise angeforderte Ausstattung zweckmäßig ist, um mögliche Einsparungen insbesondere von zusätzlichen nicht notwendigen Druckern, Notebooks, Bildschirmen oder PCs für Beamer ausschöpfen zu können.
Die Inventarverwaltung erfolgte mit dem Programm REMEDY. Die damit gespeicherten Daten entsprachen teilweise nicht dem letzten Stand und waren daher richtig zu stellen.
Um eine zeitnahe Inventarführung zu erleichtern, erhielten die IKT-Koordinatoren für ihre Bereiche die Rechte, den Status von Inventargegenständen im Programm REMEDY zu ändern. Außerdem sollte der Fachbereich Informationstechnologie regelmäßige Inventuren durchführen.
Die Veranschlagung der Ausgaben des Fachbereichs Informationstechnologie war insbesondere betreffend Telefongebühren, WLAN (Wireless Lokal Area Network) und Festnetzbetrieb an die geänderte Entwicklung anzupassen. Dabei sollte für die anstehende Erneuerung der IKT-Ausstattung finanziell vorgesorgt werden.
Die Übermittlung der TAN-Nummern für den Zahlungsverkehr der Verlagsstellen sollte auf Mobiltelefon (TAC-SMS) umgestellt werden. Beim Telebanking-System war darauf zu achten, dass die Passwörter regelmäßig geändert werden.
Die zum Bericht 11/2003, Kassengebarung, empfohlene Umstellung auf elektronische Übermittlung aller Buchungszeilen und Anweisungsakte an die Landesbuchhaltung schloss die Gruppe Straße im Oktober 2013 ab.
Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2011 „NÖ Landespflegeheim Amstetten" ergab, dass 16 der 19 Empfehlungen ganz oder teilweise entsprochen wurde. Insgesamt lag ein Umsetzungsgrad von rund 83 Prozent vor.
Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, welche Zu- und Umbaumaßnahmen betrafen, wurden umgesetzt bzw. wurde die Umsetzung für künftige Vorhaben zugesagt.
Mit der Einführung des Managementinformationssystems auf Basis der Balanced Scorecard ab dem Betriebsjahr 2012 standen den Führungskräften in den Landespflegeheimen sowie der Fachabteilung strategische und operative Kennzahlen und ein darauf aufbauendes Steuerungssystem zur Verfügung.
Entgegen der Zusage der NÖ Landesregierung wurde der Vorschlag, die Physiotherapie in den Landespflegeheimen so zu organisieren, dass die Kosten ausschließlich mit den Krankenkassen verrechnet werden, nur teilweise umgesetzt. Nach Protesten der Berufsverbände und weil die Bewilligungen der Krankenkassen bei teilstationär Betreuten vielfach erst nach Beendigung des Heimaufenthalts erfolgten, entwickelte die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 ein neues Konzept zur Personalbedarfsberechnung. Dieses sah vor, dass Physiotherapeuten nach wie vor vom Land NÖ angestellt werden. Damit konnte das vom Landesrechnungshof aufgezeigte Einsparungspotential von rund 520.000,00 Euro jedoch nicht ausgeschöpft werden. Das neue Konzept sollte daher – wie von der NÖ Landesregierung zugesagt – nach zwei Jahren evaluiert werden.
Im Bereich der Pflege und Betreuung wurden alle Empfehlungen umgesetzt. Auch die empfohlene Ausschreibung der Wäscheversorgung konnte abgeschlossen werden.
Das Heimcafe konnte nach wie vor nicht kostendeckend geführt werden, weshalb weitere Angebote und Aktionen angeregt wurden.
Die Kündigung der Einbruchdiebstahlversicherung erfolgte zum 1. Jänner 2014. Dadurch verbesserte sich der Umsetzungsgrad von 83 Prozent auf 88 Prozent.
Den Empfehlungen zum Brandschutz wurde weitgehend nachgekommen. Lediglich die Brandschutzpläne waren auf den letzten Stand zu bringen.
Weiters teilte die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme vom 26. November 2013 mit, dass im Jahr 2014 ein ausgeglichenes Ergebnis beim Heimcafe zu erwarten ist, die noch bestehende Einbruchsversicherung, mit 1. Jänner 2014 gekündigt, und der noch offene Punkt der Überarbeitung der Brandschutzpläne unverzüglich erledigt werden.
Im Jahr 2012 wickelten die zuständigen Dienststellen des Landes NÖ Strafgelder von rund 69,9 Millionen Euro ab. Davon flossen aufgrund der rechtlichen Vorgaben rund 20,3 Millionen Euro an das Land NÖ, insbesondere für Zwecke der Sozialhilfe.
Die Nachkontrolle zum Bericht 5/2011 „Strafgeldgebarung" ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz bzw. großteils, eine teilweise und drei noch nicht umgesetzt waren. Die Abteilung Landesamtsdirektion LAD1, die 21 Bezirkshauptmannschaften und die Abteilung Polizeiangelegenheiten IVW1 haben damit rund 75 Prozent der zwölf Empfehlungen umgesetzt. Dadurch wurden die Verrechnungsabläufe verbessert und Fehlerquellen vermieden.
Außerdem konnte der Arbeitsaufwand bei der zentralen Verrechnung durch zusätzliche Schnittstellen zwischen dem Strafenprogramm NEU und dem Amtskassenprogramm um rund 250 Personenstunden pro Jahr verringert werden.
Da die Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung aus dem Jahr 1990 noch nicht abgeschlossen war, verzögerte sich die empfohlene Anpassung des Personaleinsatzes und der Stellenbeschreibungen.
Der Landesrechnungshof erwartete, dass die Projekte zur Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung, des Personaleinsatzes und der Stellenbeschreibungen im Rahmen von Zeitplänen ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden. Eine Zusammenführung der Verrechnung aller Organstrafverfügungen an einer kompetenten Stelle erachtete er als zweckmäßig. Die Vereinfachung der zahlreichen unterschiedlichen Widmungen von Verwaltungsstrafgeldern sollte – wie zugesagt – im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen thematisiert und wenn möglich auch sonst darauf hingewirkt werden. Außerdem hielt der Landesrechnungshof weiterhin die Einführung eines bundesweiten Verwaltungsstrafregisters sowie Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug für zweckmäßig.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2013 mit, dass mit den noch offenen Anpassungen in den Bereichen Personalbedarfsberechnung, Personaleinsatz und Stellenbeschreibungen bereits begonnen wurde. Die zentrale Abwicklung der Organstrafverfügungen wird im Rahmen der Einführung von Kompetenzzentren an den Bezirkshauptmannschaften geprüft.
In zwölf der 49 NÖ Landespflegeheime wurden auch Bewohner aufgrund einer psychischen Erkrankung betreut. Dafür waren zehn Betreuungsstationen und zwei psychosoziale Betreuungszentren (Mauer und Tulln) eingerichtet. Drei Betreuungsstationen (Mank, Türnitz, Waidhofen an der Ybbs) wurden als gemischte Stationen geführt, in denen Bewohner mit psychiatrischen Diagnosen und Bewohner mit Langzeitpflegebedarf betreut wurden.
Diese Einrichtungen verfügten insgesamt über 540 systemisierte Betten, von denen im Jahr 2013 518 von Bewohnern mit psychiatrischer Diagnose belegt waren.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. September 2013 zu, alle dreizehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur Planung, Finanzierung und Betrieb dieser Einrichtungen umzusetzen und teilte hierzu erste Maßnahmen mit.
Die Betreuungsstationen und die Betreuungszentren in den NÖ Landespflegeheimen stellten eine wichtige komplementäre Versorgungsstruktur für Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Beeinträchtigungen im Psychiatrieplan 2003 dar.
Der Aus- und der Umbau dieser Einrichtungen erfolgten jedoch ohne Erhebung des Versorgungsbedarfs und ohne gesamthafte Planung der Versorgungsstrukturen.
Die zehn Betreuungsstationen und die beiden Betreuungszentren wiesen daher unterschiedliche Strukturen auf und verfolgten mit viel Einsatz des Personals jeweils eigene Pflege- und Betreuungskonzepte zum Wohl der Bewohner.
Im Mai 2013 legte die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 das Konzept „Psychosoziale Betreuung in den NÖ Landespflegeheimen" vor. Dieses Konzept war noch mit den Ergebnissen der anstehenden Evaluierung des Psychiatrieplans 2003 sowie mit den Planungen des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und der Abteilung Soziales GS5 abzustimmen und teilweise zu überarbeiten.
Im Jahr 2012 kostete die Pflege in den Betreuungsstationen und Betreuungszentren der NÖ Landespflegeheime insgesamt rund 18,7 Millionen Euro. Diese Kosten wurden über Tarife den Heimbewohnern verrechnet. Da deren Einkommen (Pension, Pflegegeld) nicht ausreichte, leistete das Land NÖ Zuschüsse, sodass die Kosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Sozialsystems finanziert wurden.
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 verminderten die daraus erlösten Überschüsse von insgesamt rund 7,5 Millionen den Abgang der NÖ Landespflegeheime, der im Jahr 2012 noch bei 3,7 Millionen Euro lag.
Die Umsetzung des Konzepts vom Mai 2013 würde eine Aufstockung des Pflege- und Betreuungspersonals um 32 Vollzeitäquivalente erfordern und dafür jährlich Mehrkosten von 1,3 Millionen Euro verursachen, ohne das bereits voll ausgelastete Bettenangebot zu erweitern.
Die einzelnen Standorte unterschieden sich hinsichtlich der Bewohner- und Personalstrukturen, der ärztlichen Versorgung sowie der Pflege-, Therapie- und Beschäftigungsangebote und waren daher nur bedingt vergleichbar. Vor allem die fachärztliche Versorgung wies große Unterschiede auf und entsprach nur in den Betreuungszentren dem Konzept vom Mai 2013.
Die gemischten Betreuungsstationen sollten mittelfristig in reine Langzeitpflegeeinrichtungen umgewandelt werden. Bewohner, die in einer niederschwelligen Einrichtung bedarfsgerecht versorgt werden könnten, sollten darauf vorbereitet und sodann aus den Betreuungsstationen oder den Betreuungszentren entlassen werden.
Die geringe Fluktuationsrate des Personals war in allen Einrichtungen positiv hervorzuheben. Die überdurchschnittlich hohe Anzahl an Krankenstandstage pro Mitarbeiter in einzelnen Betreuungsstationen sollte evaluiert und reduziert werden.
Das Betreuungszentrum Tulln sollte nach Möglichkeit auch ehrenamtliche Mitarbeiter in die Versorgung der Bewohner einbinden.
Das Land NÖ investierte 21,45 Millionen Euro in die Telefonie der Landesverwaltung. Davon entfielen 11,66 Millionen Euro auf die Verbesserung der Telekommunikation und 9,79 Millionen Euro auf die Erneuerung der Providerdienstleistungen.
Die Projekte bezweckten neben der Eingliederung der Mobiltelefonie auch Einsparungen beim Betrieb der Anlagen sowie bei Grundgebühren und Verbindungsentgelten.
Mit den Projekten konnte eine organisationsübergreifende Lösung erreicht werden. Die jährlichen Ausgaben für die Telefonanlage sanken um rund zwei Millionen Euro auf eine Million Euro, wobei die Telefonanlage nicht gemietet sondern angekauft wurde. Die jährlichen Providerkosten für Festnetz- und Mobiltelefonie verminderten sich um rund 240.000,00 Euro, wobei die Serviceverträge noch bis 2015 bzw. 2017 laufen.
Obwohl um insgesamt 847.229,20 Euro externe Beratung in Anspruch genommen wurde, wiesen Ausschreibungen, Vergaben und Abrechnungen teilweise Mängel auf.
Die NÖ Landesregierung hob in einer Stellungnahme vom 3. September 2013 hervor, dass sich durch fünf – alle Bereiche der Landesverwaltung, samt Landesheimen und Straßenverwaltung sowie die NÖ Landeskliniken-Holding mit Landeskliniken umfassende – erfolgreich abgeschlossene Projekte jährlich Einsparungen von 2.240.000,00 Euro ergaben. Sie teilte mit, dass 19 Empfehlungen entsprochen wird.
Der Landesrechnungshof verwies auf den sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Projekte zur „Telefonie in der Landesverwaltung", die daher vereinfacht als Projekt bzw. Projektphasen bezeichnet wurden. Die Stellungnahme erforderte teilweise eine Gegenäußerung insbesondere zu den sechs offen gebliebenen Empfehlungen. Im Übrigen nahm der Landesrechnungshof die Ausführungen der NÖ Landesregierung zu Kenntnis.
Die Projektleitung war beim Amt der NÖ Landesregierung im Fachbereich LAD1-IT eingerichtet, der das Projekt wie folgt termingerecht abwickelte:
Die Telefonanlage umfasste eine zentrale Telekommunikationsanlage mit dezentralen Anlagenteilen und einen Verbund aus 217 Einzelanlagen mit 12.615 Endgeräten. Die finanzielle Bedeckung erfolgte aus verschiedenen Voranschlagsansätzen. Trotz Investitionskosten über 3,6 Millionen Euro war – im Unterschied zu Bauvorhaben – keine grundsätzliche Beschlussfassung des NÖ Landtags vorgesehen.
Die technische Erstberatung für die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurde in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung an eine Arbeitsgemeinschaft vergeben, der eine Überschreitung der Angebotssumme von 25.247,95 Euro oder rund 16 Prozent zugestanden wurde.
Ein Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft erhielt in der Folge direkt die Aufträge für die technische Beratung bei der Installation und Inbetriebnahme der Telefonanlage sowie bei der Neuausschreibung der Providerdienstleistungen. Die Direktvergaben wurden – gestützt auf eine „Vergaberechtliche Stellungnahme" – mit dem Eintritt in einen Rahmenvertrag begründet, was jedoch nur teilweise vollzogen wurde.
Die rechtliche Beratung erging ohne Preis-Leistungs-Vergleich direkt an eine Rechtsanwälte Gesellschaft, der zusätzliche Aufträge und Kosten von 39.140,60 Euro zugestanden wurden.
Rund zwei Drittel des Auftragswerts für die Telefonanlage von 10 Millionen Euro entfielen auf das siebenjährige Service.
Der Bedarf an Endgeräten wurde vor der Auftragsvergabe verifiziert und war um 2.389 Stück geringer als in der Ausschreibung, in der 9.111 Standard- und 1.860 Advanced-Endgeräte vorgesehen waren. Das wies auf eine ungenaue Vorbereitung hin.
Die Installation und die Inbetriebnahme der Telefonanlage erfolgten termingerecht als Teilprojekt „NÖ verbunden".
Die Neuausschreibung der Providerdienstleistungen in Losen sollte die generell rückläufigen Telekommunikationsentgelte einem Wettbewerb unterziehen. Das gelang mit zwei Teilnahmeanträgen, die nach Verhandlungen für unterschiedliche Lose beauftragt wurden, nur bedingt.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des – nur für Ausnahmefälle zulässigen und aufwändigen – Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe der Telefonanlage und der Providerdienstleistungen lagen nur teilweise vor.
Im Jahr 2012 nahm das Land NÖ aus der Vermietung von Liegenschaften für Funkversorgungsanlagen 118.819,42 Euro ein. Die unterschiedlichen Vertragsgrundlagen sollten vereinheitlicht werden.