

Planung, Errichtung, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung der Umfahrung von Maissau, der Fahrspurzulegung Ravelsbach und der diesbezüglichen Brückenbauten wurden als erstes Straßenbauprojekt des Landes NÖ als PPP-Projekt (öffentlich-private Partnerschaft) umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgte über eine private Projektgesellschaft, die dafür Darlehen einsetzte und vom Land NÖ drei Meilensteinzahlungen und halbjährliche Verfügbarkeitsentgelte erhielt bzw. erhält. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit der Projektstrecke verminderte dabei das Entgelt.
Diese Sonderfinanzierung verteilte die Gesamtprojektkosten auf 27,5 Jahre, wodurch diese nicht auf einmal, sondern mit den halbjährlichgeleisteten Zahlungen ausgaben- und maastricht-wirksam wurden bzw. werden. Die jahrelangen Zahlungsverpflichtungen belasten die künftigen Landeshaushalte und setzen solchen öffentlich-privaten Partnerschaften finanzielle Grenzen.
Die mit der PPP-Finanzierung verbundenen Mehrkosten wurden mit dem aus der Errichtung und Verfügbarkeit der Umfahrung Maissau samt Fahrspurzulegungen resultierenden Nutzen gerechtfertigt, der jedoch nicht monetär bewertet wurde.
Der Landesrechnungshof anerkannte, dass dieser Nutzen auch ökonomische Wirkungen beispielweise auf Wachstum und Beschäftigung sowie auf die Standortqualität umfasste, vermisste dazu aber eine projektbezogene Bewertung.
Der NÖ Landtag genehmigte das Projekt „PPP B4 – Umfahrung Maissau" am 21. Jänner 2010 mit nominellen Gesamtkosten von 95,00 Millionen Euro unter folgender Voraussetzung: „Sollte die PPP-Finanzierung ungünstiger sein als der landesinterne Vergleichswert (PSC für Public Sector Comparator), dann erfolgt die Finanzierung aus dem Budget und es wird dem Landtag darüber berichtet werden." Weitere finanzielle Vorgaben für das Projekt bildeten die
vom NÖ Landtag beschlossenen NÖ Budgetprogramme und Voranschläge.
Das genehmigte Projekt umfasste die Detailplanung, die Errichtung der Umfahrung von Maissau mit neun Brückenbauten, den Bau einer drei Kilometer langen Zusatzspur zwischen Ziersdorf und Ravelsbach, die Tragwerkserneuerung einer Brücke innerhalb einer Bestandsstrecke, weiters die bauliche Instandhaltung und Teile der betrieblichen Erhaltung der Projektstrecke sowie die Finanzierung dieser Leistungen über 27,5 Jahre. Die Projektstrecke von 16,1 Kilometern setzte sich aus der 5,6 Kilometer langen Neubaustrecke der Umfahrung Maissau und zwei Bestandsstrecken mit 10,5 Kilometern Länge zusammen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten des PPP-Projekts Umfahrung Maissau von 78,29 Millionen Euro lagen unter den vom NÖ Landtag genehmigten Gesamtkosten.
Mit der Umsetzung des Projekts wurde eine private Projektgesellschaft beauftragt, die von der – im Vergabeverfahren erfolgreichen – Bietergemeinschaft nur für diesen Zweck zu gründen war.
Da die PPP-Finanzierung günstiger sein sollte als der landesinterne Vergleichswert (PSC), war die Wirtschaftlichkeit der PPP-Finanzierung im Vergleich zu einer konventionellen Beschaffung nachzuweisen. Diese Untersuchung erforderte eine Barwertberechnung, um die zeitlich unterschiedlich anfallenden Zahlungen und die Finanzierungskosten vergleichen zu können.
Bei der konventionellen Beschaffung wurde mit den Schätzkosten von 55,50 Millionen Euro für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Projektstrecke gerechnet. Für die PPP-Finanzierung wurden dafür die Werte aus dem besten Letztangebot in Höhe von 42,70 Millionen Euro herangezogen. Somit wurden die geschätzten Preise und die im Wettbewerb verhandelten Preise verglichen, was im Ergebnis die PPP-Finanzierung begünstigte.
Ein Barwert hängt außerdem vom Zinssatz ab, mit dem die Werte von künftigen Zahlungen zum Vergleichszeitpunkt berechnet werden (Diskontierung). Der dafür gewählte laufzeitunabhängige Zinssatz von 5,5 Prozent vernachlässigte die besseren Finanzierungskonditionen des Landes NÖ. Mit einem laufzeitabhängigen Zinssatz (Zinsstruktur) und zu vergleichbaren Preisen des Letztangebots wäre der Vergleich zu Gunsten der konventionellen Beschaffung ausgegangen.
Die Höhe des Barwerts konnte weiters mit der zeitlichen Verteilung der Bau- und Erhaltungsmaßnahmen, der Bewertung und Zuordnung von Risiken sowie mit der Zurechnung von Transaktionskosten verändert werden. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war daher nicht belastbar, sondern von den jeweiligen Annahmen und Methoden abhängig. Die Preise des besten Letztangebots, ein höherer Diskontierungszinssatz und spätere Zahlungen ergaben dabei einen niedrigeren Barwert für die PPP-Finanzierung.
Der Vertrag bildete die Grundlage für die PPP-Finanzierung und wurde am 28. Juni 2010 zwischen dem Land NÖ als Auftraggeber, der Projektgesellschaft als Auftragnehmerin und der Bietergemeinschaft als Gesellschafterin der Projektgesellschaft abgeschlossen.
Am 16. Februar 2011 erfolgte die erste Vertragsänderung, mit der eine Kreditvereinbarung zwischen dem Land NÖ als Kreditnehmer und der Projektgesellschaft als Kreditgeber über ein Annuitätendarlehen über 29,38 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren getroffen wurde. Zweck war die Finanzierung der Leistungen während der Neubauperiode, die nicht durch Meilensteinzahlungen oder Verfügbarkeitsentgelte abgedeckt waren. Das Land NÖ zahlte den Kredit samt Zinsen mit den halbjährlich zu entrichtenden Verfügbarkeitsentgelten zurück. Diese setzten sich aus der Tilgung, den Kreditzinsen und den Betriebs- und Erhaltungskosten zusammen und betrugen bei voller Verfügbarkeit maximal 2,52 Millionen Euro pro Jahr zuzüglich einer anteiligen Preisgleitung und abzüglich allfälliger Pönalen. Die letzte Zahlung wird im ersten Quartal 2038 fällig sein.
Die vereinbarten Kreditzinsen von 33,25 Millionen Euro betrugen rund 113 Prozent des kreditierten Betrags von 29,38 Millionen Euro. Nach den damaligen Finanzierungskonditionen des Landes NÖ hätten die Kreditzinsen für ein vergleichbares projektspezifisches Annuitätendarlehen nur rund 59 Prozent betragen.
Die Kreditvereinbarung sollte der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der Tilgungen und Zinsen gegenüber den übrigen Bestandteilen des Verfügbarkeitsentgelts (Betriebs- und Erhaltungskosten) Rechnung tragen. Ob die Finanzbehörde die vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen vorgeschlagene Umsatzsteuerbemessung anerkennen wird, war nicht geklärt.
Die Betriebs- und Erhaltungskosten wurden in der Steuereingabe vom 16. Februar 2011 mit insgesamt rund vier Millionen Euro (exklusiv Umsatzsteuer) in halbjährlichen Beträgen ausgewiesen. Diese wurden für die Abrechnungen der Verfügbarkeitsentgelte für das zweite Halbjahr 2012 und für das erste Halbjahr 2013 herangezogen. Eine Grundlage für die Tilgung samt Zinsen fehlte jedoch.
Daher waren diese Abrechnungen hinsichtlich der Tilgung und Zinsen sowie der handschriftlichen Änderungen der Verrechnungszeiträume für die Betriebs- und Erhaltungskosten nicht nachvollziehbar, worauf der Landesrechnungshof hinwies.
Danach wurden die Beträge für Tilgung und Zinsen aus der Kreditvereinbarung übernommen und die Betriebs- und Erhaltungskosten aus der verbleibenden Differenz zum Verfügbarkeitsentgelt errechnet. Diese Berechnung war rechnerisch nachvollziehbar, bildete aber weder die im Letzt-angebot ausgewiesenen Betriebs- und Erhaltungskosten von 9,5 Millionen Euro noch die tatsächlichen ab, obwohl davon auch die Umsatzsteuer abzuführen war.
In den Jahren 2003 bis 2012 wurden zur Projektentwicklung 49 Dienstleistungs- sowie 14 Bau- und Lieferaufträge mit einem kumulierten Auftragswert von 2,50 Millionen Euro vergeben. Von diesen 63 Vergabeverfahren wurden 28 überprüft und dazu Empfehlungen ausgesprochen.
Das „PPP-Projekt Umfahrung Maissau" umfasste Bau- und Dienstleistungen (Detailplanung, Finanzierung), die nach einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung am 22. Juni 2010 beauftragt wurden, ein für alle Beteiligten aufwändiges Verfahren. Da detaillierte Leistungsvorgaben und konkrete Zuschlagskriterien bestanden, kam auch ein offenes Verfahren in Betracht.
Die Anforderungen beschränkten den Wettbewerb auf vier Erstangebote bzw. Bietergemeinschaften. Das Beste der drei Letztangebote erhielt auf Empfehlung der Vergabekommission der Gruppe Straße den Zuschlag.
Die Bieter hatten einen Berater zu nennen und ein Finanzmodell anzubieten. Die vier angebotenen Finanzmodelle mussten verglichen werden, was aufwändig war, weil eine einheitliche Struktur für das Finanzmodell in der Ausschreibungsunterlage fehlte.
Die rechtliche und wirtschaftliche Beratung wurde nach einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung am 1. Juni 2008 in drei Leistungspaketen beauftragt, wobei nur ein Angebot einer Bietergemeinschaft einlangte. Obwohl ein Bieter dieser Gemeinschaft bereits an der Projektentwicklung mitgewirkt hatte, wurde ein anderes Beratungsunternehmen für 12.900 Euro beauftragt, die Leistungsfähigkeit und die Preisangemessenheit zu beurteilen.
Die Auftragssumme betrug 1,17 Millionen Euro. Obwohl der Auftrag auch die steuerliche Beratung umfasste, wurde zur umsatzsteuerlichen Klärung am 2. August 2010 ein Zusatzauftrag über 24.000 Euro erteilt.
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen war auch für die Projektgesellschaft und davor für einen Gesellschafter und zwei Mitbewerber tätig, Jahresabschlüsse zu erstellen bzw. zu prüfen.
Die Vorschriften zur Landesverrechnung, insbesondere zur sachlichen und rechnerischen Bestätigung der Richtigkeit von Rechnungen und Belegen sowie zu Rücklagen und Rückständen, wurden teilweise nicht eingehalten.
Das Landesstraßenverzeichnis und die Straßendatenbank waren nicht am letzten Stand.
Die Regelungen zur Befassung des NÖ Landtags mit Straßen- und Brückenbauvorhaben und die Beauftragung von Generalunternehmern wichen von der Dienstanweisung „Hochbauvorhaben" ab. Daher wurde der NÖ Landtag mit dem Projekt erst nach der Vorlage der Erstangebote befasst.
Die NÖ Landesregierung betonte in ihrer Stellungnahme vom 23. September 2014, dass die Entscheidung für das Pilotprojekt PPP B4 – Umfahrung Maissau getroffen wurde, um eine frühzeitige Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen und den damit einhergehenden frühzeitigen Nutzen für die Bürger und Bürgerinnen (Entlastung von Ortschaften, Verkürzung der Reisezeit, Erhöhung der Verkehrssicherheit etc.) zu erreichen. Folgende Vor- und Nachteile durch den Lebenszyklusansatz und einen ausgewogenen Risikotransfer bei einer Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen von PPP-Modellen wurden zusammengefasst:
Vorteile:
Nachteile:
Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs werden unterschiedliche Beschaffungsmodelle – im gegenständlichen Fall eine konventionelle Beschaffung mit einer Beschaffung als PPP-Modell – verglichen. Es erfolgt kein Vergleich einer konventionellen Beschaffung mit einer PPP Finanzierung, da die Finanzierung – wie dies auch zutreffend bereits in der Einleitung erwähnt wird – nur einen Teil des Beschaffungsumfangs darstellt (neben Planung, Errichtung, Erhaltung und Teilen des Betriebs findet auch eine Risikoübertragung statt).
Der Landesrechnungshof betonte demgegenüber, dass den Vorteilen der PPP-Finanzierung noch weitere Nachteile gegenüber standen:
Für den Wirtschaftlichkeitsvergleich sah der Beschluss des NÖ Landtags vor, dass die Finanzierung aus dem Budget erfolgt, sollte die PPP-Finanzierung ungünstiger sein als der landesinterne Vergleichswert (PSC für Public Sector Comparator). Demnach waren für die Berechnung des landesinternen Vergleichswerts insbesondere die zum Entscheidungszeitpunkt verfügbaren angemessenen Baukosten auf Basis des Letztangebots des Bestbieters heranzuziehen und die Finanzierungskonditionen des Landes NÖ zu berücksichtigen.
Der PPP-Finanzierung wurden die aus der Errichtung und Verfügbarkeit der Umfahrung Maissau samt Fahrspurzulegungen resultierenden Nutzen gegenübergestellt.
Die jahrelangen Vorbelastungen der Landeshaushalte setzen solchen öffentlich-privaten Partnerschaften finanzielle Grenzen.
Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und die landwirtschaftlichen Fachschulen verwalteten – neben ihren Hauptaufgaben – 36 der rund 920 Dienstwohnungen des Landes NÖ und 16 vermietete Wohnungen.
Im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen des Landes NÖ aus Dienstwohnungsentschädigungen und Mietzinsen 2,55 Millionen Euro, davon entfielen rund 118.000 Euro auf die landwirtschaftlichen Fachschulen.
Da die Dienstwohnungsvergütung seit 1. Jänner 1996 nicht und die Mietzinse nicht regelmäßig erhöht wurden, entgingen den landwirtschaftlichen Fachschulen rund 321.000 Euro. Umgelegt auf alle verwalteten Dienst- bzw. Mietwohnungen verzichtete die NÖ Landesregierung in 17 Jahren auf über sechs Millionen Euro. Die Dienstwohnungsvergütungen sollten daher an den Verbraucherpreisindex gebunden werden, zumal nicht angemessene Vergütungen ohnehin als Sachbezug versteuert werden.
Die Vergütungen für die Dienstwohnungen wurden – bis auf minimale Abweichungen – betragsmäßig richtig vorgeschrieben. Die Erhebungs- und Berechnungsblätter wiesen jedoch Mängel auf; in den Dienstrechtsmandaten und Dekreten waren noch Barzahlungen vorgesehen.
Bei den Mietverhältnissen fanden sich vertragslose Zeiträume, unterschiedliche Kautionsregelungen und nicht vollzogene Anpassungen an den Verbraucherpreisindex.
Zum Teil wurden die Einnahmen aus Dienstwohnungsentschädigungen, Mietzinsen und Betriebskosten nicht richtig verbucht sowie umsatz- und lohnsteuerrechtliche Vorgaben nicht eingehalten.
Die Unzulänglichkeiten waren durch verstärkte interne Kontrollen und Schulungen zu beseitigen.
Da sich der Bestand an Dienstwohnungen historisch entwickelt hatte, war es an der Zeit, Überlegungen für ein zeitgemäßes Dienstwohnungswesen anzustellen.
Die NÖ Landesregierung sagte in iherer Stellungnahme von 15. September 2014 die Umsetzung der Empfehlungen zu.
In den Jahren 2009 bis 2012 gaben die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landeskliniken insgesamt rund 16,24 Millionen Euro für externe Beratung aus. Das betraf vor allem Unternehmens- und Personalberatung sowie technische Beratung, insbesondere für Informations- und Kommunikationstechnologie.
Die jährlichen Ausgaben für externe Beratungsleistungen erhöhten sich in diesen vier Jahren von rund 2,87 Millionen Euro auf rund 4,41 Millionen Euro um rund 54 Prozent. Dabei entwickelte sich der Beratungsaufwand sowohl in der NÖ Landeskliniken-Holding als auch in den NÖ Landeskliniken und Versorgungsregionen unterschiedlich.
Die NÖ Landeskliniken-Holding war gefordert, dieser Erhöhung des Beratungsaufwands entgegenzuwirken und ihre Aufgaben möglichst mit qualifiziertem eigenen Personal bzw. Personal der NÖ Landeskliniken wahrzunehmen. Der NÖ Landeskliniken-Holding standen mit Ende 2012 130,5 Vollzeitäquivalente und den NÖ Landeskliniken 17.343,6 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Deren Personal- und Organisationsentwicklung sollte den Abbau von Beratungsbedarf und den Aufbau von eigenem Fachwissen fördern.
Die Inanspruchnahme externer Beratung kann durchaus wirtschaftlich und zweckmäßig sein. In den überprüften Stichproben war das teilweise jedoch nicht nachvollziehbar, insbesondere wenn die Auftragnehmer ihre Angebote erst nach den Vergleichsangeboten gelegt hatten.
Die Beratungsleistungen wurden unterschiedlich verbucht. Daher schienen in den Jahres- bzw. Rechnungsabschlüssen der NÖ Landeskliniken-Holding bzw. des Landes NÖ nicht 16,24 Millionen Euro, wie von den überprüften Stellen gemeldet, sondern 20,91 Millionen Euro für „Rechts- und Beratungsleistungen“ auf .
Für eine sachlich richtige Verrechnung der Rechts- und Beratungskosten der NÖ Landeskliniken war die Regelung für die Überleitung der Buchungen von den Konten der NÖ Landeskliniken in den Landeshaushalt zu überarbeiten.
Richtlinie „Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding“
Die Richtlinie „Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding“ bezweckte, das Risiko bei Beschaffungen zu minimieren. Diese war zu aktualisieren und ihr Geltungsbereich auf die NÖ Landeskliniken zu erweitern. Dabei sollte der Vertragskataster verbessert werden.,
Im Übrigen bekräftigte der Landesrechnungshof im Sinn einer guten Praxis folgende Empfehlungen:
Externe Berater sollten nur dann beauftragt werden, wenn dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist, weil die Aufgabe nicht durch qualifiziertes Personal der NÖ Landeskliniken-Holding oder einer NÖ Landesklinik erfüllt werden kann. Aus der Beratung ist ein beständiger Wissenstransfer sicherzustellen um einen nachhaltigen Nutzen zu erzielen. Zur Sicherstellung der Beratungsqualität ist ein Ansprechpartner mit ausreichendem Fachwissen beim Auftraggeber vorzusehen.
Für häufig erforderliches Fachwissen sollten eigene Fachkräfte eingestellt oder speziell ausgebildet werden, wenn sich das als wirtschaftlich und zweckmäßig erweist. Für regelmäßig beanspruchte Beratungsleistungen (Personalsuche, Supervision) sollten maximale Honorarsätze festgelegt werden.
Die Auswahl von Beratern hat grundsätzlich im wirtschaftlichen Wettbewerb und nachvollziehbar zu erfolgen. Vor Direktvergaben sind Vergleichsangebote einzuholen und Ergebnisse von Preis-/Leistungsvergleichen zu dokumentieren.
Die Vertragsdauer von Rahmenverträgen und Rabattregelungen sind eindeutig festzulegen. Terminpläne sind rechtzeitig einzufordern.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 29. April 2014 die Umsetzung der Empfehlungen im Wesentlichen zu.
Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2011 „Drucke und Kopien“ ergab, dass von den 18 Empfehlungen aus diesem Bericht 14 ganz bzw. großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Der Fachbereich Informationstechnologie der Abteilung Landesamtsdirektion und die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 haben den Empfehlungen damit zu 89 Prozent entsprochen. Dadurch konnten sowohl organisatorische als auch finanzielle Verbesserungen erreicht werden.
Die Anzahl der Drucker und Multifunktionsgeräte mit Druck-, Kopier- bzw. Scanfunktion, die vom Fachbereich LAD1-IT verwaltet wurden, reduzierte sich von 5.979 Stück im Jahr 2010 um 29,55 Prozent auf 4.212 Stück im Jahr 2013. Dies entsprach einer Einsparung von rund 500.000,00 Euro. Die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 bewirtschaftete 244 Multifunktionsgeräte.
Bis auf 469 mobile Drucker und Sonderdrucker (zB zur Ausstellung von Notpässen) waren alle Drucker und Multifunktionsgeräte in das Netzwerk eingebunden und konnten mit einem Programm zentral verwaltet werden, das auch abteilungsbezogene Auswertungen der Druck-, Kopier- bzw. Scanvorgänge ab dem Jahr 2011 ermöglichte.
Die Reparaturkosten für die Drucker sanken von 2007 bis 2013 von 26.678,00 Euro auf 6.454,00 Euro oder um rund 76 Prozent. Neue Kauf- bzw. Mietverträge enthielten einheitliche Bestimmungen zu Garantien und Wartungen.
Toner, Tintenpatronen und Papier konnten bei Bedarf zeitnah und zum Teil direkt an die Dienststellen ausgeliefert werden. Dies bewirkte jedoch nur eine geringfügige Reduktion der dafür notwendigen Lagerflächen im Materialamt. Die Vorschrift „Anforderungen von Leistungen der Abteilung Gebäudeverwaltung“ war im Bereich „Aufträge an Firmen“ zu präzisieren.
Die Ausgaben für Toner und Tintenpatronen nahmen von 2007 bis 2013 um 38.650,00 Euro oder rund neun Prozent ab. Im gleichen Zeitraum sanken die Ausgaben für Papier um 53.466,00 Euro oder rund 17 Prozent bei gleichzeitiger Abnahme des Papierverbrauchs um 10.618.000 Blatt oder rund 22 Prozent. Auf Grund einer Indexanpassung der Papiereinkaufspreise im Jahr 2012 stiegen die Ausgaben trotz des geringeren Verbrauchs im Vergleich zum Vorjahr.
Der Landesrechnungshof bekräftigte folgende teilweise umgesetzte Empfehlungen:
In ihrer Stellungnahme vom 1. April 2014 sagte die NÖ Landesregierung die Umsetzung der noch nicht realisierten Empfehlungen im Wesentlichen zu, möchte jedoch Drucker und Multifunktionsgeräte weiterhin getrennt bewirtschaften. Auf die Empfehlung zur richtigen Zuordnung des Personals an die richtigen Dienststellen im Programm UNIFLOW ging sie nicht ein.
Der Landesrechnungshof erwartete, dass sich mit dem technischen Fortschritt eine getrennte Verwaltung von Druckern und Multifunktionsgeräten erübrigen wird und die Personalaktnummern berichtigt werden, um eine verursachergerechte Refundierung sicherzustellen.
Ziel der Prüfung war es, einen Überblick über Stand und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen (ohne Telekommunikationseinrichtungen) im Bereich der NÖ Straßenbauabteilungen 1-8 zu vermitteln.
Bei der Überprüfung, die vor allem bei der Abteilung Allgemeiner Straßendienst (ST1) und den Straßenbauabteilungen vor Ort durchgeführt worden ist, wurde hinsichtlich der Organisation des IT-Bereiches bei den Straßenbauabteilungen ein positiver Eindruck gewonnen.
Mängel, die beim Telebanking mit der Hypo-Bank sowie beim Einsatz des AutoCAD/STRAB Programmes aufgetreten sind, sind so beschaffen, dass sie voraussichtlich in absehbarer Zeit abgestellt werden können.
Empfehlungen, deren Umsetzung die Straßenbauabteilungen und die Abt. ST1 nicht direkt betreffen, sind die zentrale Beschaffung informationstechnologischer Einrichtungen durch die Abteilung LAD1-IT sowie die Weiterleitung elektronisch erstellter Formulare auf ebendiesem Weg an die Personalabteilung. Darüber hinaus ist die Sinnhaftigkeit der EDV-Koordinierungskommission zu hinterfragen und wird empfohlen, die Aufwendungen für IT- und Telekommunikationseinrichtungen in ihrer Gesamtheit transparenter darzustellen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen im Wesentlichen Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 3/2008 „Amtsdruckerei und Buchbinderei“ durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 15 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz oder teilweise und sechs noch nicht umgesetzt.
Bereits ganz oder großteils umgesetzt waren die Empfehlungen zu den Stellenbeschreibungen, zum Organigramm und zum Arbeitsverteilungsplan sowie zur Durchführung des periodischen Mitarbeitergesprächs. Außerdem erfolgte eine durchgängige Kostenverrechnung mit den Dienststellen des Landes NÖ. Die Mängel in den Räumen der Amtsdruckerei waren gemäß den Anregungen des Bedienstetenschutzes behoben.
Zu den teilweise und noch nicht umgesetzten Empfehlungen hatte der NÖ Landesrechnungshof bekräftigt:
Die Fluchtwege sind gemäß der „Brandschutzordnung für das NÖ Landhaus und den Kulturbezirk im Regierungsviertel St. Pölten“ freizuhalten.
Nachdem die Anzahl der Pressespiegel in Papierform um 63 Exemplare reduziert werden konnte, sollten noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten, die Anzahl der Medien in Papierform weiter zu verringern, ermittelt und genützt werden.
Alle landesinternen Verrechnungen sind – unabhängig von der Form der Rechnungslegung – ausschließlich im Umbuchungswege abzuwickeln.
In Bezug auf das Rechnungswesen betont der NÖ Landesrechnungshof, dass die voranschlagswirksame Verrechnung (Voranschlag, Rechnungsabschluss) gemäß den Budgetgrundsätzen realistisch und verursachergerecht vorzunehmen sowie eine Kostenrechnung einzuführen ist. Dies sind auch notwendige Voraussetzungen für weiterführende Kalkulationen und den Aufbau des Controllingsystems.
Die Zusammenführung der Bereiche Amtsdruckerei und Buchbinderei der Abteilung Gebäudeverwaltung unter einer einheitlichen Leitung ist, wie auch die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme mitteilte, nur langfristig möglich, sollte jedoch umgesetzt werden.
In der Vorschrift „Anforderungen von Leistungen bei der Abteilung Gebäudeverwaltung“ soll unter anderem vorgesehen werden, dass die Amtsdruckerei bzw. Buchbinderei kontaktiert wird, bevor Dienststellen Druckerei- und Bindearbeiten an Dritte vergeben und dass Anforderungen von Leistungen bei der Abteilung Gebäudeverwaltung elektronisch erfolgen. Aufgrund ihrer personellen und technischen Ausstattung haben Amtsdruckerei und Buchbinderei über die Annahme von Anforderungen zu entscheiden.
Bei den nächsten Beschaffungsvorgängen sind wirtschaftliche Nachteile für das Land NÖ zu vermeiden und die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die NÖ Landesregierung sagte Ende Dezember 2010 in ihrer Stellungnahme zu allen offenen Empfehlungen zu, diese umzusetzen, wobei die Zusammenführung von Amtsdruckerei und Buchbinderei unter einer einheitlichen Leitung nur langfristig möglich sei.
Der Fonds wurde durch das Gesetz über den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds und über den NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds per 1. Jänner 1985 errichtet. Am 29. September 2005 erfolgte mit Beschluss des Landtages von NÖ eine Änderung dieses Gesetzes. Im Rahmen dieser Änderung wurden das Vermögen und die Aufgaben des bisher selbständigen NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds auf den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds übertragen und der Fonds wird in Hinkunft unter dem neuen Namen NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds gemeinsam administriert. Im Zuge der erfolgten Gesetzesänderung wurden einige nicht mehr dem letzten Stand entsprechenden Bezeichnungen von Kapitalgesellschaften geändert und der Sitz des nunmehrigen Fonds nach St. Pölten verlegt.
Hinsichtlich der im Fondsgesetz festgelegten Finanzierungsquellen wurde darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines Landesdarlehens durch den Fonds im Jahr 2002 den im Fondsgesetz enthaltenen Finanzierungsmöglichkeiten widersprochen hat. Der LRH erwartet, dass die Finanzierung des Fonds in Hinkunft ausnahmslos aus Quellen, die gesetzlich vorgesehen sind, erfolgt. Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fonds wurde auch kritisch angemerkt, dass in Hinkunft die Veranschlagung der Beiträge des Landes NÖ an den Fonds ausnahmslos entsprechend den Bestimmungen und Grundsätzen der für das Land NÖ gültigen Verrechnungsvorschriften zu erfolgen hat.
Der Fonds verfügte zum Prüfungszeitpunkt über eine solide Ausstattung mit Stammvermögen. In Zukunft ist darauf zu achten, das Vermögen derart zu erhalten, dass auch der neue Fonds einen entsprechenden Handlungsspielraum behält, um auf konjunkturbedingte Gegebenheiten jederzeit mit entsprechenden Förderungsmaßnahmen reagieren zu können.
In Anbetracht der zahlreichen vom Fonds durchgeführten Fördermaßnahmen wurde im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachungen und zur Gewährleistung einer besseren Übersichtlichkeit empfohlen, einzelne Förderungsaktionen teilweise zusammenzufassen und im Rahmen einer Aktion gemeinsam abzuwickeln. Dabei sollte gleichzeitig einer unverwechselbaren und präzisen Begriffsstruktur im Bereich des Fonds verstärktes Augenmerk gewidmet werden.
Für die Organisation der Buchführung und des Zahlungsverkehrs wurden einige Verbesserungsvorschläge zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes aufgezeigt. Weiters wurde im Hinblick auf eine Kostenminimierung die Verminderung der für die Abwicklung der Förderungsaktionen eingerichteten Bankkonten angeregt und im Sinne der Gebarungssicherheit eine laufende Anpassung der Zeichnungsberechtigungen an die herrschenden Gegebenheiten gefordert.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den aufgezeigten Empfehlungen in Hinkunft Rechnung zu tragen und geeignete Maßnahmen im Sinne der vom NÖ Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen zu setzen.
Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital in Höhe von € 36.336,42 von den Ländern Wien und Niederösterreich je zur Hälfte übernommen wurde. Gegenstand der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ist laut Gesellschaftsvertrag die gemeinsame Entsorgung von Stoffen (ausgenommen radioaktiven Abfall), die die Gebietskörperschaften NÖ und Wien allein überhaupt nicht oder nur schwer, d.h. mit erheblichem technischen oder wirtschaftlichen Aufwand, entsorgen können.
Im geprüften Geschäftsjahr 2002 beschäftigte sich die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ausschließlich mit dem Projekt „Vernetzte Altlastensanierung im Marchfeld“. Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH wurde von den Gesellschaftern beauftragt, die Koordinierung aller Maßnahmen vorzubereiten bzw. durchzuführen, die zur Sicherung bzw. Umlagerung der Altlasten und Altablagerungen erforderlich sind.
Die Geschäftsführer entwickelten im Jahr 2002 einen Projektablaufplan, in dem die rechtlichen, ökonomischen, technischen und sonstigen Aspekte im Hinblick auf ihre zeitliche Abfolge und ihre zeitliche Abhängigkeit voneinander dargestellt wurden, wobei die einzelnen Tätigkeiten in Form von Arbeitspaketen ausgewiesen wurden.
Die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, waren bis zum Prüfungszeitpunkt seitens des Bundes noch nicht geschaffen, wodurch eine Verwirklichung des Projektes in naher Zukunft fraglich erscheint. Der LRH und das Kontrollamt der Stadt Wien empfahlen, für den Fall, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden, der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH neue Aufgabenfelder zu übertragen, andernfalls sich die Eigentumsvertreter über die Weiterführung des Unternehmens entsprechend verständigen sollten.
Das Geschäftsjahr 2002 schloss mit einem Betriebsergebnis von - € 0,170 Mio. Den Erträgen in Höhe von € 0,037 Mio, die überwiegend aus einer erhaltenen Zahlung infolge der Aufgabe des Mietrechts und der Abgeltung des Umzuges an einen neuen Firmenstandort resultierten, Aufwendungen in Höhe von € 0,207 Mio, die zu rund 84 % aus Personalaufwendungen bestanden, gegenüber. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - € 0,168 Mio wurde mit der bestehenden Kapitalrücklage aus den Vorjahren abgedeckt.
Auf Grund ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen wiesen die Kontrolleinrichtungen der Länder darauf hin, dass die Prüfung eines vorläufigen, noch nicht zur Gänze fertig gestellten Jahresabschlusses nicht als ihre Aufgabe anzusehen ist, weshalb für den Fall der Fortführung der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH mit der Prüfung der Jahresabschlüsse jährlich ein Abschlussprüfer beauftragt werden sollte.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass im Laufe der nächsten Wochen absehbar sei, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts geschaffen werden können. Danach werden sich die Gesellschafter über die weitere Zukunft der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH verständigen.
Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH hat die Empfehlungen bereits umgesetzt bzw. zugesagt, einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 zu betrauen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2010 „Sanitäre Aufsicht in den NÖ Landeskliniken" ergab, dass von sieben Empfehlungen aus diesem Bericht zwei ganz, vier teilweise und eine nicht umgesetzt waren. Somit wurde den Empfehlungen zu rund 60 Prozent entsprochen.
Da die Doppelgleisigkeiten zwischen den kommissionellen Krankenhauseinschauen nach §§ 60 bis 62 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und den alljährlich eingehenden Besichtigungen nach § 26 NÖ Krankenanstaltengesetz beseitigt wurden, konnte ein jährlicher Personalaufwand von mindestens 85.000,00 Euro vermieden werden. Außerdem wurde die Vertretungsbefugnis für das Land NÖ als Rechtsträger der Krankenanstalten klargestellt.
Zur Umsetzung der übrigen Empfehlungen wurde ein Projekt „Sanitäre Aufsicht über Kranken- und Kuranstalten, Aufsicht über Pflegeheime, Pflegeeinheiten und Pflegeplätze in NÖ" eingerichtet, jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wurde ein Entwurf für einen „Rahmenplan für Überprüfungen von Kranken- und Kuranstalten in NÖ" (vom 24. Juni 2013) ausgearbeitet, der in einer neuen Vorschrift zur sanitären Einschau Eingang finden sollte. Eine Neuorganisation des medizinischen Sachverständigendienstes (Expertenpool) lag noch nicht vor.
Im Jahr 2009 fand keine kommissionelle Einschau statt, was mit der Überlastung der Amtsärzte mit Pandemie-Angelegenheiten begründet wurde. 2010 erfolgten zwei und in den Folgejahren sieben bzw. acht kommissionelle Einschauen. Eine Systematik bei den sanitären Einschauen in den Folgejahren war noch nicht gegeben.
Ein beispielhaft überprüftes Verfahren zur sanitären Aufsicht zeigte erste Ansätze zur Vereinheitlichung der Behördenverfahren, eine klare Strukturierung der Protokolle und deren Zustellung an alle Beteiligten sowie zur Sicherstellung der fristgerechten Behebung von Mängeln.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2014 mit, dass an der weiteren Umsetzung der Empfehlungen gearbeitet wird. Der Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Einrichtung eines Expertenpools für die sanitäre Aufsicht soll durch Kompetenzzentren bei den Bezirkshauptmannschaften entsprochen werden. Nach den dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten wird auch die Vorschrift zur sanitären Aufsicht erlassen.
Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis. Er erwartete, dass das Projekt zur sanitären Aufsicht abgeschlossen und die von der NÖ Landesregierung angekündigte neue Vorschrift zur sanitären Aufsicht zügig finalisiert und angewendet wird.
Die Volkskultur Niederösterreich GmbH und die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH wickelten im Jahr 2012 Förderungen von rund 0,5 Millionen Euro im Bereich NÖ Volkskultur, Museen und Sammlungen sowie von rund 30 Millionen Euro im Bereich NÖ Musikschulen für das Land NÖ im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen ab.
In den beiden Gesellschaften entstand seit Abschluss der Verträge theoretisches und praktisches Fachwissen, welches wesentlich zur qualitativen Entwicklung dieser Bereiche im letzten Jahrzehnt beitrug. Damit war von 2002 bis 2012 die Steigerung der jährlichen Landesmittel für die Musikschulen von rund 17 Millionen Euro auf rund 30 Millionen Euro (Plus 76 Prozent) von einem besseren Abschneiden bei Bundeswettbewerben begleitet. Wurden dabei im Jahr 2002 noch von 45 NÖ Teilnehmern erste und zweite Plätze belegt, so konnte dieses Ergebnis 2012 mehr als verdreifacht werden. Insgesamt rückte NÖ in diesem Zeitraum im Bundesländervergleich vom fünften auf den zweiten Platz vor.
Für die Geschäftsbesorgung erhielten die beiden gemeinnützigen Gesellschaften im Jahr 2012 ein Leistungsentgelt von 25.000,00 Euro bzw. von 1,025 Millionen Euro. Die Grundlagen dafür bildeten zwei Geschäftsbesorgungsverträge sowie das NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 und das NÖ Musikschulgesetz 2000.
Die Förderziele und -grundsätze ließen unterschiedliche Auslegungen zu, wobei teilweise verbindliche Zielwerte fehlten. Daher sollten die bestehenden Richtlinien weiterentwickelt und um messbare Kriterien ergänzt werden, um damit die Erreichung der Förderziele besser verfolgen zu können.
Die Abteilung Kunst und Kultur K1 hatte dabei auf eine rechts- bzw. vertragskonforme Geschäftsbesorgung zu achten, die Erreichung der Förderziele zu verfolgen und stichprobenartig zu kontrollieren. Sie nahm dabei sowohl eine steuernde Funktion für die NÖ Landesregierung, der die Förderungsentscheidung oblag, als auch eine beratende Funktion in den Gutachtergremien wahr. Dabei sollte sie darauf hinwirken, dass die veranschlagten Förderungsmittel nicht überschritten werden und nicht verbrauchte Förderungsmittel in den Landeshaushalt zurückfließen.
Die Aktenführung bei der Abteilung war an die für Landesdienststellen geltende Kanzleiordnung anzupassen, wobei insbesondere die vollständige Erfassung von Schriftstücken und Dateien im elektronischen Aktensystem sicherzustellen war. Weiters sollten die Entscheidungsgründe und die Förderhöhe nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.
Die Auslagerung der Förderungsvergabe an die Volkskultur Niederösterreich BetriebsGmbH erfolgte im Jahr 1999, um effizienter auf Bedarfe reagieren und die vielen Kleinförderungen (unter 1.500,00 Euro) schneller und sparsamer durchführen zu können. Ob diese Zielsetzung erreicht wurde, konnte nicht nachvollzogen werden.
Jährlich wurden rund 100 Projekte gefördert. Die NÖ Landesregierung folgte dabei den Vorschlägen des Gutachtergremiums. Das Gremium konnte die Förderungsansuchen im finanziellen Rahmen nach seinem Ermessen begutachten und beschloss dazu eigene Richtlinien. Die Landesmittel sollten private Kulturförderung bestärken und betrugen daher nur bis zu 35 Prozent der förderbaren Kosten.
In den Jahren 2010 bis 2012 überschritten die Vorschläge des Gutachtergremiums die veranschlagten Förderungsmittel, wonach Folgejahre belastet wurden. Die Gründe für die vorgeschlagenen Förderhöhen waren nicht dokumentiert.
Das Konzept zur übergeordneten „Strategie Sammlungen NÖ" war fertigzustellen.
Mit der Musikschulförderung finanzierte das Land NÖ rund 36 Prozent des Gesamtaufwands der 132 NÖ Musikschulen von über 82 Millionen Euro im Jahr 2012, ohne dass dieser Anteil festgelegt war. An den NÖ Musikschulen wurden im Prüfungszeitraum rund 800 unterschiedliche Tarifformen angewandt. Gesetzliche Vorgaben dafür bestanden nicht.
Die Landesförderung war auf strukturelle und qualitative Verbesserungen ausgerichtet und bestand aus einer Basis-, einer Wochenstunden- sowie aus einer Strukturförderung, welche eine Mangelinstrumente-, eine Leiterakademie-, eine Leiterhearing- und eine Sondervertragsförderung umfasste. Letztere sollte eingestellt werden, zumal die Qualifikation der Lehrkräfte bei der Wochenstundenförderung berücksichtigt wird.
Die NÖ Landesregierung stützte sich bei der Förderung auf die Vorschläge des Musikschulbeirats und den vom Beirat jährlich erstellten NÖ Musikschulplan. Dieser enthielt auch das Musikschul-Entwicklungskonzept vom 31. August 2006 und umfasste im Jahr 2012 insgesamt 32.531 geförderte Wochenstunden. Die Anzahl und die Verteilung der Wochenstunden waren hinsichtlich der gesetzlich gebotenen, gleichmäßigen Versorgung aller Landesbürger mit Musikschulunterricht zu evaluieren. Dabei war die Erwachsenenregel einzubeziehen. Die Termine für Stellungnahmen der Musikschulerhalter zum NÖ Musikschulplan waren besser mit dem Musikschulbeirat abzustimmen.
Die Auslagerung der finanziellen und administrativen Abwicklung der Musikschulförderungen an die Volkskultur Niederösterreich BetriebsGmbH erfolgte im Jahr 2000, um alle Aufgaben von einer Stelle erledigen zu lassen. Die Gesellschaft hieß ab dem Jahr 2008 Kultur.Region.Niederösterreich GmbH und übertrug die Geschäftsbesorgung weitgehend an ihre Tochtergesellschaft Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH. Das Auslagerungsziel konnte insofern erreicht werden, als für die Musikschulerhalter nunmehr eine kompetente Stelle bestand, welche auch die Förderungen abwickelte. Dennoch befassten sich zwei rechtlich und personell verbundene Gesellschaften, ein Beirat sowie die Abteilung Kunst und Kultur K1 mit der Musikschulförderung.
Da ein Rechtsanspruch auf die Basis- und Wochenstundenförderung bestand, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, hatte die Abteilung Kunst und Kultur K1 für eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und zweckmäßige Musikschulförderung zu sorgen. Sie war dabei von den Gesellschaften und deren Fachwissen abhängig, die wesentlich zur Entwicklung des Musikschulwesens beitrugen.
Nicht verbrauchte Fördermittel verblieben bei der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH – im Jahr 2012 über zwei Millionen Euro – und wurden in den Folgejahren widmungsgemäß verwendet. Die Abteilung Kunst und Kultur K1 sollte den Fördermittelbedarf der NÖ Musikschulen ermitteln und die gewährten Fördermittel direkt auszahlen.
Die NÖ Musikschulstatistik lieferte Kennzahlen zum Musikschulwesen (Anzahl der Schüler, Musikschulen, Standorte, Unterrichtsstunden etc.), aus denen strukturelle und qualitative Veränderungen ablesbar waren. Die Abteilung Kunst und Kultur K1 sollte jedoch weitere messbare Zielwerte vorgeben und damit die Erreichung der Förderziele besser verfolgen. Sie sollte auch die Stichproben für die Kontrollen der Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH bei den geförderten Musikschulen auswählen und über deren Kontrollergebnisse informiert werden.
Das pauschalierte Leistungsentgelt konnte laut Geschäftsbesorgungsvertrag auf maximal fünf Prozent der budgetierten Förderungsmittel aufgestockt werden. Vorgaben oder Rahmenbedingungen des Auftraggebers (Land NÖ) dazu fehlten. Diese Möglichkeit führte ab dem Jahr 2007 zu Erhöhungen, was die Gesellschaft mit zusätzlichen Aufgaben und Aufwendungen begründete. Die Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH hob zudem von den Gemeinden einen freiwilligen Servicebeitrag ein.
Die Erhöhungen sowie die in Rechnung gestellten Kosten und Leistungen sollten von der Abteilung Kunst und Kultur K1 inhaltlich hinterfragt und stichprobenartig kontrolliert werden.
Ein Antrag des Kommunal-Ausschusses zu einer Novelle des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (Beschluss des NÖ Landtages vom 29. Juni 2006) führte aus, dass seitens des Landes NÖ eine Studie zur Evaluierung der Arbeitszeit der Musikschullehrer in Auftrag gegeben werden sollte, um allenfalls eine Anpassung der Arbeitszeit zwischen den Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern verhandeln und gesetzlich verankern zu können.
Der finanzielle Beitrag des Landes NÖ zu dieser Studie „Arbeitsplatz Musikschule" betrug 443.000,00 Euro und belastete den Teilabschnitt 1/32000 „Musik, Ausbildung". Eine Auftragsvergabe bzw. eine Abrechnung über die Gesamtkosten der Studie lag bei der Abteilung Kunst und Kultur K1 nicht vor.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 3. Juni 2014 größtenteils die Umsetzung der 31 Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu und teilte dazu bereits getroffene Maßnahmen zum Kanzleiwesen, zur Organisation und zur Verrechnung mit. Sie hielt jedoch an der Aufstockung der vertraglich festgelegten Fördermittel nach Maßgabe höherer Einnahmen aus der Rundfunkabgabe, an der Sondervertragsförderung und an der Anweisung der Fördermittel durch den Vertragspartner fest.
Der Landesrechnungshof bekräftigte, den Anteil, den das Land NÖ am Gesamtaufwand der NÖ Musikschulen fördert, festzulegen. Weiters wies er darauf hin, dass eine angebotsinduzierte Aufstockung der vertraglichen Fördermittel den gebotenen restriktiven Budgetvollzug vernachlässigte und die Sonderförderung dem Musikschulgesetz widersprach, wonach Wochenstunden ausschließlich nach der Berufsqualifikation der Lehrkräfte zu fördern waren. Außerdem sollten die Fördermittel von der Abteilung Kunst und Kultur K1 angewiesen und verrechnete Leistungsentgelte auch inhaltlich überprüft werden.