

Die NÖ Landes- und Universitätskliniken gaben in den Jahren 2014 bis 2016 über 23 Millionen Euro für Blut- und Plasmaprodukte aus. Ihrem Blutmanagement kam dabei die Aufgabe zu, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Diese beruhte zu rund 37 Prozent auf der Eigenproduktion der Blutbank des Universitätsklinikums St. Pölten und zu 63 Prozent auf Zukäufen vom Österreichischen Roten Kreuz, wobei Plasmaprodukte von Pharmaunternehmen bezogen wurden. Sowohl die Eigen- als auch die Fremdversorgung stützte sich in Niederösterreich auf unentgeltlich geleistete Blutspenden.
Eine starke Abhängigkeit von einem Anbieter war an sich weder wirtschaftlich noch zweckmäßig. Unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen boten sich für die NÖ Landeskliniken-Holding jedoch praktisch keine Alternativen an.
Die NÖ Landes- und Universitätskliniken kauften die Blutprodukte beim Österreichischen Roten Kreuz ohne Ausschreibung, ohne schriftliche Verträge und zu unterschiedlichen Preisen. Einkaufspreise, Zustelltarife und Zuschläge gab der gemeinnützige Anbieter in der „Preisliste für allgemein öffentliche Krankenhäuser" vor. Das Facheinkäufersystem (Lead Buyer System) stieß dabei an seine Grenzen. Die Preise für die NÖ Landes- und Universitätskliniken waren bei der Blutzentrale Linz um über 30 Prozent höher als bei der Blutspendezentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Daher sollten Blutprodukte nur in Ausnahmefällen von der Blutzentrale Linz bezogen werden.
Die Blutbank des Universitätsklinikums St. Pölten stellte vor allem Erythrozytenkonzentrate (Blutkonserven aus roten Blutkörperchen) und Thrombozytenkonzentrate (Blutkonserven aus Blutplättchen) her. Das dabei anfallende Plasma verarbeitete sie nicht selbst, sondern verkaufte es an Hersteller von Plasmaprodukten. In den Jahren 2014 bis 2016 erhielt sie dafür rund 1,4 Millionen Euro.
Das erforderliche Spenderblut bezog die Blutbank von ihrem eigenen und vom Blutspendedienst des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf. Auf Grund der demografischen Entwicklung nahm das Angebot an Spenderblut ab, während der Bedarf, der in den Jahren 2008 bis 2014 stetig abgenommen hatte, seither wieder
leicht zunahm. Die Blutbanken führten mobile Blutspendeaktionen durch, insbesondere auch um junge Menschen zur Blutspende zu motivieren. Sie sprachen sich dabei mit dem Österreichischen Roten Kreuz ab.
Die Blutbank des Universitätsklinikums St. Pölten stellte in den Jahren 2014 bis 2016 durchschnittlich 21.000 Blutkonserven her, war auf die Herstellung von jährlich 28.000 Blutkonserven ausgelegt und demnach mit rund 75 Prozent nicht voll ausgelastet. Die Herstellungskosten der Blutbank lagen etwas unter den Preisen der vom Österreichischen Roten Kreuz zugekauften Produkte. Daher sollte die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit einer besseren Auslastung der Blutbank des Universitätsklinikums St. Pölten und damit einer höheren Eigenversorgung untersucht werden.
Die Versorgung innerhalb der NÖ Landes- und Universitätskliniken oblag den 21 Blutdepots, die intern den Blutbedarf erfassten und die Blut- und Plasmaprodukte lagerten, testeten und verteilten. Das erforderte eine fachärztliche Leitung sowie ein entsprechend geschultes Personal.
In den Jahren 2014 bis 2016 verbrauchten die NÖ Landes- und Universitätskliniken jährlich Blut- und Plasmaprodukte im Wert von durchschnittlich 7,7 Millionen Euro, wobei zu rund 87 Prozent Erythrozytenkonzentrate verabreicht wurden. Der jährliche Verwurf lag zwischen vier und neun Prozent und wies bei den Erythrozytenkonzentraten eine Bandbreite von 1,3 bis 33 Prozent auf, was auf mögliche Verbesserungen hinwies. Die Produktkosten der verworfenen Blutprodukte betrugen 0,67 Millionen Euro jährlich.
Daher sollte der Verwurf durch eine entsprechende Blutgebarung und Qualitätssicherung minimiert werden. Das betraf die Organisation des Blutdepots, den Transfusionsprozess sowie ein Behandlungskonzept (Patient Blood Management) zur Vermeidung von Blutarmut und Blutverlusten vor, während und nach operativen Eingriffen.
Um den Blutverbrauch insgesamt besser steuern zu können, fehlten eingriffsbezogene Verbrauchsstatistiken und darauf gestützte Vergleiche. Die gesetzlich normierten Leistungsdaten und Meldungen zum Blutverbrauch erfolgten teilweise unvollständig bzw. unrichtig.
Die Bezirksverwaltungsbehörden waren im Rahmen ihrer sanitären Aufsicht gefordert, die Blutgebarung der NÖ Landes- und Universitätskliniken nach dem im März 2016 erschienenen Handbuch für Blutgebarung des Bundesministeriums für Gesundheit zu überprüfen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2018 im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu. Zudem teilte sie mit, dass bereits eine Arbeitsgruppe zur einheitlichen Abwicklung und Beschaffung von Blut sowie Blutprodukten über das zentrale Materialwirtschaftssystem SAP-MM ins Leben gerufen wurde.
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2015 „Lehr- und Versuchsbetriebe der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen" ergab, dass von 16 Empfehlungen aus diesem Bericht sieben ganz oder großteils, sechs teilweise und drei nicht umgesetzt wurden. Die Abteilung Schulen K4 und davor die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 sowie die landwirtschaftlichen Fachschulen entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 67 Prozent. Die noch offene Empfehlung zum periodischen Mitarbeitergespräch (Ergebnis 16) wurde nicht gewertet, weil dazu im April 2017 ein neuer Leitfaden in Kraft trat.
Die NÖ Landesregierung präsentierte am 22. September 2016 eine Neuordnung des berufsbildenden Landesschulwesens. Diese sah vor, die 18 landwirtschaftlichen Fachschulen bis zum Jahr 2021 in elf Kompetenzzentren zusammenzuführen. Nach der Auflösung der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 oblag die Verwaltung der landwirtschaftlichen Fachschulen seit 1. Februar 2017 der Abteilung Schulen K4.
Die dringenden Sanierungen an den Standorten Gießhübl und Pyhra wurden durchgeführt (Erneuerung der Siloanlagen) oder geplant (Ergebnis 3). Der NÖ Landtag schuf am 16. November 2017 mit seinem Beschluss des Bauprogramms 2017 bis 2023 den finanziellen Rahmen (110 Millionen Euro) für den Abbau des Investitionsstaus sowie für weitere Verbesserungen der technischen Ausstattung und der Informationstechnologie (Ergebnis 4).
In neue Landmaschinen für den praktischen Unterricht wurden 840.000 Euro investiert. Spezialmaschinen kamen überbetrieblich in mehreren Fachschulen zum Einsatz (Ergebnis 5). Für Fahrstunden und Fahrprüfungen stand nunmehr der gleiche Traktor zur Verfügung (Ergebnis 6). Die Nutztierhaltung war vor allem um Schafe und Fische erweitert worden. Das zugesagte Stallkonzept mit einer schulspezifischen Mindestausstattung an Nutztieren lag noch nicht vor (Ergebnis 7).
Die interne Verwertung der Produkte (Schulküchen) erfolgte zu örtlich abgestimmten marktüblichen Preisen (Ergebnis 2). Die externe Vermarktung der Produkte zählte zur Ausbildung und führte zu Einnahmen. Die Ausgaben der landwirtschaftlichen Fachschulen stiegen von 58,66 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 61,36 Millionen
Euro im Jahr 2016. Die eigenen Einnahmen stiegen von 20,96 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 21,80 Millionen Euro im Jahr 2016. Daher konnte der Deckungsgrad aus eigenen Einnahmen im Jahr 2016 mit 35,5 Prozent annähernd auf dem Wert des Jahres 2014 von 35,7 Prozent gehalten werden (Ergebnis 8). Der Deckungsgrad der Lehr- und Versuchsbetriebe verbesserte sich gegenüber dem Jahr 2013 um 2,3 Prozentpunkte auf 36,8 Prozent im Jahr 2016, wobei drei Dienstposten eingespart wurden.
Das Rechnungswesen und die Kostenrechnung erfuhren teilweise Verbesserungen. Die Veranschlagung für das Jahr 2018 wurde besser auf den ermittelten Bedarf und die voraussichtlichen Einnahmen abgestimmt (Ergebnis 8). Eine Verteilung nicht direkt zuordenbarer Ausgaben auf die Betriebe nach plausiblen Schlüsselwerten ermöglichte den Abzug der Vorsteuer (Ergebnis 10).
Die Deckelung des Bundes für die Vergütung der Lehrer bereitete jedoch weiterhin Probleme, wobei seit dem Jahr 2012 ein Einnahmenrückstand von 5,58 Millionen Euro fortgeschrieben wurde. Eine der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung entsprechende Bereinigung dazu sowie die gebotene sachlich richtige Verrechnung getrennt nach Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung standen noch aus (Ergebnis 9).
Das Kostenrechnungssystem wurde vereinheitlicht, jedoch unterschiedlich angewendet, sodass noch Abstimmungs-, Schulungs- und Kontrollbedarf bestanden (Ergebnis 11). Die Ergebnisse der Effizienzerhebungen waren in einem Kennzahlensystem zur Steuerung der Schulen heranzuziehen (Ergebnis 12). Die Abrechnung bzw. die Abgeltung der Versuche sollte mit den Schulleitungen besprochen werden (Ergebnis 13). Die Einführung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 erforderte eine weitere Vertiefung des Erfahrungsaustauschs der Rechnungsführer (Ergebnis 14).
Die Vorschrift „Landwirtschaftliche Koordinationsstelle (LAKO)" wurde an die Gegebenheiten angepasst (Ergebnis 1). Organigramme und Arbeitsverteilungspläne waren teilweise noch an die Dienstanweisung „Stellenbeschreibung Organigramm Arbeitsverteilungsplan" anzupassen (Ergebnis 15). Der „Leitfaden für das Führen und Mitarbeiten in der NÖ Landesverwaltung" vom April 2017 war an allen landwirtschaftlichen Fachschulen einzuhalten (Ergebnis 16).
Der Landesrechnungshof räumte ein, dass die Neuordnung des berufsbildenden Landesschulwesens die Umsetzung der Empfehlungen verzögerte und erwartete nunmehr eine rasche Umsetzung.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2018 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen zu und berichtete über die bereits gesetzten bzw. eingeleiteten Maßnahmen.
Das Land NÖ förderte ergänzend zum Bund die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung durch den dazu eingerichteten NÖ Wasserwirtschaftsfonds.
Im Zeitraum von 2014 bis 2016 erkannte der NÖ Wasserwirtschaftsfonds insgesamt 61,18 Millionen Euro an Förderungen für die kollaudierten Vorhaben zu, davon entfielen 18,59 Millionen Euro auf Darlehen und 42,59 Millionen Euro auf nicht zurück zu zahlende Beiträge zu den förderbaren Investitionskosten.
Schon damit konnten Investitionen von 376,46 Millionen Euro mitfinanziert werden, die eine Wertschöpfung in annähernd gleicher Höhe (Multiplikator 0,76) sowie Beschäftigung von rund 3.760 Vollzeitäquivalenten bewirkten. Die Bundesförderung der kollaudierten Vorhaben betrug im selben Zeitraum 109,14 Millionen Euro.
Die Förderungen verfolgten das Ziel, sowohl in ländlichen als auch in städtischen Regionen für die gesamte Bevölkerung eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung und eine umweltgerechte Abwasserentsorgung zu zumutbaren Gebühren sicherzustellen.
Die Infrastruktur der NÖ Siedlungswasserwirtschaft wurde überwiegend von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, öffentlichen Unternehmen) errichtet und betrieben. Die Evaluierungen zeigten eine erfolgreiche Umsetzung der Förderungsziele. Daher verlagerte sich der Investitions- und Förderungsbedarf zunehmend von der Errichtung neuer Anlagen auf die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur sowie auf deren Anpassung an den Stand der Technik. Die Anzahl der zugesicherten Förderungsansuchen sank von 783 im Jahr 2014 um 245 auf 538 im Jahr 2016, was auf vermehrte Förderungen von
Einzelanlagen im Jahr 2014 zurückzuführen war. Zugleich nahm das Ausmaß der Förderungen ab.
Die Förderungsrichtlinien 2016 reagierten darauf mit veränderten Förderungssätzen und einer Verschärfung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen. Ohne eine Förderung hätten Investitionen insbesondere bei kleinen Gemeinden unzumutbare Gebührenerhöhungen nach sich gezogen.
Die dynamische Finanzvorschau des NÖ Wasserwirtschaftsfonds, die über das Jahr 2060 hinausging, war zweckmäßig.
Im Sinn des Subsidiaritätsprinzips sollte dabei die Möglichkeit einer vollständigen Verländerung der Förderungsverwaltung verfolgt werden. Damit könnten die zweigleisige Förderungsvergabe vereinfacht und der Zeitraum bis zur Zusicherung verkürzt werden, ohne den einheitlichen Rechts- und Finanzrahmen aufzugeben.
Die Organe des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (Vorsitzender, Kuratorium, Geschäftsführung) stützten sich auf die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft WA4, bei der die Verwaltung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds und die Abwicklung der Förderungen angesiedelt waren. Die Abteilung war zweckmäßig organisiert und unterstützte die Förderungswerber bei der Planung und Ausführung von förderungsfähigen Projekten in fachlichen, finanziellen, technischen und administrativen Belangen.
Die dabei getroffenen Feststellungen und Vereinbarungen zwischen den Vertretern des Förderungsgebers und der Förderungsnehmer erforderten Maßnahmen, um Interessenkollisionen und Befangenheiten in allen Phasen der Förderungsabwicklung (Planungs-, Vergabe-, Bau-, Endabrechnungs- und Kollaudierungsphase) auszuschließen. Dazu zählten die personelle Trennung von unvereinbaren Funktionen, die kollegialen Beratungen und Entscheidungen (Baubeirat, Expertengremium, Kuratorium) und die Prüfungen durch die Förderungsstelle des Bundes. Das betraf auch die Überprüfung der Einhaltung des Vergaberechts seitens der Förderungsnehmer. Die Vergaben waren bei allen überprüften Förderungsfällen nachvollziehbar dokumentiert.
Der NÖ Wasserwirtschaftsfonds erreichte im Jahr 2016 eine Bilanzsumme von 134,81 Millionen Euro. Das entsprach einer Steigerung um 12,50 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2014 (Bilanzsumme 122,31 Millionen Euro). Die Aktiva umfassten vor allem Forderungen aus gewährten Darlehen von 134,00 Millionen Euro im Jahr 2016. Die Förderungsrichtlinien 2016 sahen nur Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen vor. Die Passiva umfassten das dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährte Investitionsdarlehen des Landes NÖ von 65,19 Millionen Euro und Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut von 50,00 Millionen Euro.
Damit wies der NÖ Wasserwirtschaftsfonds im Jahr 2016 eine buchmäßige Überschuldung von über 14,31 Millionen Euro auf. Im Jahr 2015 hatte diese noch 23,35 Millionen Euro und davor 28,66 Millionen Euro betragen. Die eigenen Finanzmittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds reichten jedoch zur Bedeckung der bestehenden
und künftigen Verbindlichkeiten nicht aus. Daher war der NÖ Wasserwirtschaftsfonds auf die Mittelzufuhr aus dem Landeshaushalt angewiesen. Diese bewegte sich in den Jahren 2014 bis 2016 zwischen 18,60 Millionen Euro und 21,60 Millionen Euro jährlich und wäre nur zur Hälfte aus den Bedarfszuweisungen für Gemeinden zu entnehmen gewesen.
Weitere Hinweise betrafen die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften, die Verzinsung des dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährten Investitionsdarlehens des Landes NÖ sowie die Rotation der seit dem Jahr 2002 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2018 im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu.
Im Jahr 2016 gab das Land NÖ 437,8 Millionen Euro für die Wohnungsförderung aus. Das waren rund 23 Prozent der gesamten Förderungsausgaben des Landes NÖ. Damit unterstützte das Land NÖ die Errichtung von 5.484 sowie die Sanierung von 4.650 Wohneinheiten und zahlte zudem 52,0 Millionen Euro Wohnbeihilfe und Wohnzuschüsse aus.
Im Zeitraum 2012 bis 2016 betrugen die durchschnittlichen Ausgaben für die Wohnungsförderung 483,2 Millionen Euro. Das bedeutete jährlich Investitionen von etwa 1,7 Milliarden Euro, vor allem in der regionalen Bauwirtschaft. Damit konnten rund 29.000 Wohneinheiten errichtet, ebenso viele saniert und zudem rund 27.000 Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse zuerkannt werden.
Das NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2015 zielte darauf ab, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Bedachtnahme auf den Wohnungsbedarf sowie auf regionale, wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und soziale Gegebenheiten und Zukunftsprognosen die Errichtung, die Sanierung und den Erwerb von Wohnraum in Niederösterreich sowie von Gesundheitseinrichtungen und Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge in Garagen und Parkdecks zu fördern.
Die Wohnungsförderungsrichtlinien der NÖ Landesregierung richteten die Förderung auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Lagequalität und Sicherheit sowie auf leistbares bzw. kostengünstiges Wohnen aus, insbesondere auch für Jung- und Einelternfamilien. Subjektförderungen ergänzten dabei die Objektförderungen, die auf eine nachhaltige Bauweise nach energetischen Richtwerten (Energieausweis) abstellten. Damit trug die Wohnungsförderung zum Klima- und Umweltschutz bei.
Im Jahr 2016 wurden um 779 Wohneinheiten weniger gefördert als im Jahr 2012 und um 86 weniger als im Jahr 2015. Das entlastete einerseits den Landeshaushalt, schwächte jedoch andererseits die mit der Wohnungsförderung angestrebten umwelt- und wachstumsbezogenen Wirkungen ab.
Als Gründe für die geringere Inanspruchnahme galten das niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt sowie die im Vergleich zur Bauordnung höheren thermischen und energetischen Mindestanforderungen der Wohnungsförderungsrichtlinien. Die Einsparungen an Energiekosten konnten die
höheren Errichtungs- bzw. Sanierungskosten nicht vollständig ausgleichen.
Planung, Steuerung und Evaluierung der verschiedenen Bereiche der ohnungsförderung sollten in einem Gesamtkonzept mit messbaren Leistungs- und Wirkungszielen zusammengefasst werden. Die einkommensunabhängigen Förderungsleistungen (Sicheres Wohnen, Photovoltaik) räumten itnahmeeffekte ein.
Die Wohnungsförderung umfasste geförderte Darlehen sowie – nicht rückzahlbare – Zuschüsse und Beihilfen. Die dafür erforderlichen Ausgaben wurden vor allem aus allgemeinen Deckungsmitteln sowie aus Rückflüssen von gewährten Förderungsdarlehen (Tilgungen, Zinsen), aus Entnahmen von Rücklagen sowie aus Transfers der auslaufenden Wohnbaufonds des Bundes und bis zum Jahr 2013 des Landes NÖ bedeckt. Die allgemeinen Deckungsmittel enthielten auch die Ertragsanteile des Landes NÖ am Wohnbauförderungsbeitrag.
Im Jahr 2014 wurde das System der Wohnungsförderung im großvolumigen Wohnbau auf Kapitalmarktdarlehen mit einer Haftung und mit Annuitätenzuschüssen des Landes umgestellt. Die Umstellung trug den niedrigen Kapitalmarktzinsen Rechnung und entlastete den Landeshaushalt, wird aber die Rückflüsse weiter reduzieren.
Die Abteilung Wohnungsförderung F2 verfügte im Jahr 2016 über 111 Bedienstete, welche teilweise an Bezirkshauptmannschaften arbeiteten und die Wohnungsförderung abwickelten. Zudem bestanden Kooperationen mit der Donau Universität Krems, dem Institut für Industrielle Ökologie und anderen Einrichtungen, die auch Wohnbauforschung für das Land NÖ betrieben. Die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung sollte weiter ausgebaut werden.
Außerdem sollte die Abteilung – möglichst im Rahmen eines Gesamtkonzepts – Konzepte für ihre Organisation- und Personalentwicklung sowie für ihre Öffentlichkeitsarbeit erstellen.
Der NÖ Wohnbauförderungsfonds führte seit dem Jahr 2010 keine Förderungen mehr durch, sondern besorgte nur noch die Refinanzierung der übernommenen Förderungsdarlehen aus den Rückflüssen. Daher stand die Abwicklung des NÖ Wohnbauförderungsfonds im Raum.
Die NÖ Landesregierung hob in ihrer Stellungnahme vom 30. Jänner 2018 die im Bundesländervergleich überdurchschnittlich hohen NÖ Förderungsleistungen (2012 bis 2016) hervor und sagte im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu.
Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 (kurz VRV 2015) ab dem Finanzjahr 2019 im Bereich des Landes NÖ wurden zweckmäßig aufgesetzt und verliefen entsprechend dem Projektplan.
Mit der VRV 2015 und der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Haushaltsgrundsätze verständigten sich Länder und Gemeinden mit dem Bund darauf, ihre Haushaltsführung auf ein integriertes Verbund-Rechnungswesen aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenhaushalt nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und weitgehenden Vergleichbarkeit umzustellen.
Da eine Novelle zur VRV 2015 bevorstand (Kontenpläne, Beilagen zum Voranschlag und Rechnungsabschluss), wurde die einheitliche Anwendung der VRV 2015 für Länder und Gemeinden ab dem Finanzjahr 2020 angestrebt.
Für die Umsetzung der VRV 2015 waren noch inhaltliche, technische und organisatorische Anpassungen im Haushalts- und Rechnungswesen des Landes NÖ vorzunehmen. Das umfasste neben dem Umbau der Haushaltsrechnung zu einer Finanzierungsrechnung insbesondere die Ergebnis- und die Vermögensrechnung. Weiters mussten der Voranschlag 2019 vorbereitet und für die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 alle Vermögenswerte des Landes NÖ vollständig erfasst und bewertet werden.
Auch die Rechnungslegungsvorschriften des Landes, insbesondere die „Vorläufige Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)", bedurften einer grundlegenden Überarbeitung in einer verbindlichen Form.
Die Umstellung auf die VRV 2015 oblag vor allem den Abteilungen Landesamtsdirektion LAD1 und Finanzen F1, die bereits maßgeblich an der Verordnung und an der Vereinbarung mitgearbeitet hatte, sowie den kredit- und einnahmenverwaltenden Abteilungen bzw. den nachgeordneten Dienststellen des Landes NÖ. Das Projekt „Umsetzung VRV 2015" verfolgte den zweckmäßigen Ansatz, für die Umstellung kein zusätzliches Personal aufzubauen, sondern erprobte Prozesse von Bund und Ländern heranzuziehen, mit den anderen Ländern zusammenzuarbeiten und den einmaligen Umstellungsaufwand insbesondere an Informationstechnologie durch Fremdleistungen abzudecken.
Das Land NÖ verfügte über unterschiedliche kamerale und doppische Rechnungswesensysteme. Im Mittelpunkt der Haushaltsführung standen der Voranschlag (Budget) und der Rechnungsabschluss (Voranschlagsvergleich), sowie die Mehrphasenbuchhaltung als zentrales Rechnungswesensystem.
Die Mehrphasenbuchhaltung war mit den anderen Rechnungswesensystemen verbunden, so zum Beispiel mit der Integrierten Personalverwaltung und Abrechnung (IPA), dem Bezirkshauptmannschaften Rechnungswesen (NPMSYS) oder den SAP© Systemen der NÖ Landeskliniken und NÖ Landesheime. Daher bestand eine komplexe Systemlandschaft mit jährlich über 3.000 zeitversetzten Schnittstellenläufen aus bzw. zu Vorsystemen, Verlagsstellen, Programmen und Datenbanken. Das stellte ein inhärentes Gebarungsrisiko dar, erforderte einen laufenden Abgleich der uneinheitlichen Daten und verursachte einen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.
Auf Grund der komplexen Systemlandschaft mit ihren zahlreichen Schnittstellen und unterschiedlichen Schnittstellenläufen sollten insbesondere während der Umstellung auf die VRV 2015, die Anpassungen der laufenden Prozesse und Systeme erfordert, die Kontrollmechanismen zur Datenqualität und damit zur Gebarungssicherheit verstärkt werden.
Die Komplexität der Systemlandschaft im Rechnungswesen sollte nach der Umstellung auf die VRV 2015, allenfalls in einem Folgeprojekt, reduziert werden.
Auf allen Ebenen und in allen Bereichen war ein vermehrter Informations- und umfangreicher Schulungsbedarf zu erwarten und durch entsprechende Angebote abzudecken.
Die Kosten der Umstellung auf die VRV 2015 für Eigen- und Fremdleistungen sowie für Schulungen sollten einen entsprechenden Nutzen bewirken, indem die Haushaltsführung über die Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung des Landes NÖ zur Steuerung herangezogen wird und aus den Ergebnissen strukturelle Maßnahmen abgeleitet werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. September 2017 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die geplante Anschaffung eines neuen Buchhaltungssystems sowie über weitere Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 9/2013 „Psychosomatisches Zentrum Eggenburg" ergab, dass sechs Empfehlungen aus diesem Bericht ganz bzw. großteils, vier teilweise und vier nicht umgesetzt wurden. Eine Empfehlung wurde wegen der Auflösung des Instituts, auf das sich die Empfehlung bezogen hatte, nicht gewertet (Ergebnis 14). Den 15 Empfehlungen aus dem Vorbericht wurde damit zu rund 57 Prozent entsprochen. Damit konnten organisatorische und finanzielle Verbesserungen erreicht werden.
Das Psychosomatische Zentrum Eggenburg und die Psychiatrische Rehabilitationsklinik Gars am Kamp bildeten eine Sonderkrankenanstalt mit je 100 Betten und einer Anstaltsleitung, die durch Standortleitungen in Eggenburg und in Gars am Kamp unterstützt wurde (Ergebnisse 8 und 11). Den Betrieb führte die „Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH" (im Folgenden kurz Gesellschaft) im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Das Land NÖ hielt neben einem privaten Gesellschafter 71 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft. Die Gesellschafter stellten je einen Geschäftsführer. Zur Regelung von Interessenskollisionen enthielt die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung nunmehr Bestimmungen, die jedoch noch nicht zur Anwendung kamen (Ergebnis 1). Die Anstaltsordnung für das Psychosomatische Zentrum Eggenburg und die Psychiatrische Rehabilitationsklinik Gars am Kamp wurde überarbeitet (Ergebnis 7).
Im Jahr 2016 wurde im Psychosomatischen Zentrum Eggenburg zur Qualitätssicherung eine Stabsstelle für die laufende Evaluierung der Behandlungserfolge eingerichtet sowie die Kooperation mit den NÖ Landes- und Universitätskliniken verbessert. Die Bettenanzahl zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen wurde durch eine Umschichtung von zehn auf zwanzig erhöht (Ergebnis 10).
Die Gesellschaft stellte kein Personal mehr für Projekte der NÖ Landeskliniken-Holding an (Ergebnis 12) und reichte ein Forschungsprojekt bei der NÖ Ethikkommission ein (Ergebnis 15).
Die Errichtung sowie den Betrieb des Psychosomatischen Zentrums Eggenburg finanzierte das Land NÖ durch Investitionsbeiträge und wertgesicherte Tagsätze. Diese betrugen im Jahr 2016 rund 8,94 Millionen Euro. Davon entfielen 8,44 Millionen Euro auf die Tagsätze. Die rehabilitativen Leistungen in Gars am Kamp vergütete hauptsächlich die Pensionsversicherungsanstalt. Von 2012 bis 2016 erwirtschaftete die Gesellschaft nur positive Ergebnisse. Der Betriebserfolg lag im Jahr 2016 mit 0,88 Millionen Euro jedoch unter dem des Jahres 2012 von 1,15 Millionen Euro.
Die budgetierten und die tatsächlichen Ergebnisse wiesen 2013 bis 2016 geringere Abweichungen auf als davor. Allerdings bedurften die Businesspläne einer Anpassung, weil sie nur noch bis zum Jahr 2019 bzw. bis zum Jahr 2021 reichten (Ergebnis 4).
Das Land NÖ übernahm mit den Anteilen eines Gesellschafters (ROMED-Austria GmbH) auch dessen Anspruch auf eine Risikoprämie. Im Übrigen lagen keine Zahlen zur Evaluierung der Landesbeteiligung vor (Ergebnis 6).
Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnungen der Organe nach der Übernahme der Anteile eines Gesellschafters durch das Land NÖ erfolgte nicht (Ergebnis 2). Auch die Risikoverteilung entsprach weiterhin der „Änderungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung" vom 18. Dezember 2007 und dem Managementvertrag vom 9. Dezember 2009 (Ergebnis 3). Aufgrund von Zustimmungsvorbehalten des privaten Gesellschafters konnte das Land NÖ keinen anteilsgerechten Einfluss ausüben.
Die Voraussetzungen für die Auszahlung des erfolgsabhängigen Managemententgelts lagen im Jahr 2015 nicht vollständig vor. Die Überzahlung betrug rund 60.000,00 Euro (Ergebnis 5).
Der Gesellschafterausschuss billigte Ende 2015 die direkte Vergabe von Um- und Zubauten am Standort Eggenburg im Umfang von 2,16 Millionen Euro an den privaten Gesellschafter als Totalunternehmer, ohne durch Vergleichsangebote ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.
Eine Nacherhebung ergab, dass die Geschäftsführung eine Zusatzvereinbarung zum Totalunternehmervertrag über 293.340,00 Euro abgeschlossen hatte und sich die Gesamtkosten auf 2,45 Millionen Euro erhöhten. Die Vertreter des Landes NÖ in der Gesellschaft (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung) forderten weder einen Wettbewerb zum Totalunternehmerauftrag noch eine nachvollziehbare Abrechnung der tatsächlichen Kosten des Totalunternehmers ein.
Außerdem unterblieben die Konkretisierung des überregionalen Versorgungsauftrags für das Psychosomatische Zentrum Eggenburg sowie die Evaluierung des Leistungsangebots und der Behandlungen (Ergebnisse 9 und 10). In den Jahren 2012 bis 2015 entfielen weniger Pflegetage auf Patientinnen und Patienten aus Niederösterreich als im Jahr 2011 mit rund 50 Prozent, obwohl eine Konzentration auf Niederösterreich anzustreben war. Im Jahr 2016 wurde ein Anteil von NÖ Patientinnen und Patienten mit rund 49 Prozent erreicht.
Schließlich gelang die Einführung von Kostenbeiträgen für Patientinnen und Patienten des Psychosomatischen Zentrums Eggenburg nicht, weil dafür eine Einbeziehung in die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung erforderlich gewesen wäre (Ergebnis 13).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 16. August 2017 im Wesentlichen zu, den noch offen gebliebenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu entsprechen und die Vertreter des Landes NÖ in Organen von Gesellschaften anzuweisen, auf sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Auftragsvergaben und Verträge hinzuwirken. Zudem teilte die NÖ Landesregierung mit, dass der überregionale Versorgungsauftrag mit den angrenzenden Bundesländern im Zuge der Erstellung des RSG NÖ 2025 im Lauf des Jahres 2018 abgeklärt wird und verwies hier auch auf das Projekt „Gestufte Psychiatrische Versorgung von Patienten mit speziellen Nachbetreuungsbedarf".
Die in der Stellungnahme mitgeteilte Anpassung des Gesellschaftsvertrags, der Rahmenvereinbarung und der Geschäftsordnungen der Organe der Gesellschaft erfolgte am 14. September 2017. Damit erhöhte sich die Umsetzung von 57 Prozent auf 61 Prozent.
Die NÖ Landes-Feuerwehschule in Tulln war eine zertifizierte Bildungsstätte insbesondere für die Feuerwehren. Dem Gesamtaufwand von rund 4,51 Millionen Euro im Jahr 2016 standen betriebliche Einnahmen von 0,19 Millionen Euro gegenüber. Den Abgang von 4,32 Millionen Euro bedeckte das Land NÖ aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.
Damit finanzierte das Land NÖ nicht nur das Ausbildungsprogramm der Schule, sondern auch die – von der Schule beauftragten – Ausbildungen in den Bezirken und Veranstaltungen des NÖ Landesfeuerwehrverbands am Schulstandort, die 25.593 Teilnehmende kostenlos besuchen konnten.
Daneben hielten die Bezirke noch eigene Veranstaltungen mit 11.440 Teilnehmenden im Jahr 2015 ab. Auch die Grundausbildung erfolgte außerhalb des Lehrbetriebs der Schule in den Feuerwehren. Dennoch fehlten verpflichtende Ausbildungen für Funktionen, die in jeder Feuerwehr zumindest einmal vorhanden sein sollten.
Das NÖ Feuerwehrgesetz 2015 regelte die Aufgaben und die Organisation der NÖ Landes-Feuerwehrschule, die auch eine Betriebsfeuerwehr bildete. Zu den Aufgaben der Schule zählten neben der Ausbildung für Feuerwehren, Brandschutzbeauftragte und Katastrophenhilfsdienste, die Überprüfung und Erprobung von Einrichtungen und Geräten, die Erforschung von Brandursachen und die Stützpunkte der Katastrophenhilfsdienste.
Ein Teil dieser Aufgaben (Ausbildung für Feuerwehren, Katastrophenhilfsdienst, technische Überprüfungen) oblag auch dem NÖ Landesfeuerwehrverband und wurde nicht mehr von der Schule, sondern vom Verband, aber auch von anderen Stellen (Landeswarnzentrale, Landesstelle für Brandverhütung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz IVW4) wahrgenommen.
Schule und Verband unterstanden der NÖ Landesregierung, die nähere Bestimmungen zu verordnen hatte. Die Verordnung über die NÖ Landes-Feuerwehrschule stammte aus dem Jahr 1994 und stellte auf die damaligen Verhältnisse ab. Daher sollte die Schule neue rechtliche Grundlagen für ihre Aufgaben- und Organisationsentwicklung erhalten.
Die NÖ Landes-Feuerwehrschule unterstand feuerwehrfachlich dem Landesfeuerwehrkommandanten. Dieser hatte in Grundsatzfragen sowie Angelegenheiten mit finanziellen und personellen Auswirkungen das Einvernehmen mit der NÖ Landesregierung herzustellen. Diese feuerwehrfachliche Unterstellung führte immer wieder zu Diskussionen über die damit verbundenen Rechte bzw. Pflichten und sollte von einer kooperativen, jedoch klar abgegrenzten Verteilung der Aufgaben und Verantwortungen abgelöst werden.
Auch interne Richtlinien der Schule bedurften einer Erneuerung oder Ergänzung. Das betraf die Nutzung von Räumlichkeiten bzw. Einrichtungen der Schule, die Entlehnungen aus dem Fuhrpark oder die Dienstkleiderbewirtschaftung; langjährige Vertragsverhältnisse (Reinigung, Abfallentsorgung) waren neuerlich einem Wettbewerb zu unterziehen.
Die 56 Bediensteten der NÖ Landes-Feuerwehrschule rekrutierten sich zu 52 Prozent aus Feuerwehrmitgliedern. Die 22 teilweise zertifizierten Ausbildner wirkten neben ihrer Lehrtätigkeit an der Schule in den Ausschüssen des NÖ Landesfeuerwehrverbands mit. Somit bestanden enge fachliche und personelle Verbindungen zwischen der Schule und dem Verband. Die Lehrkräfte bildeten auch die Jugendbetreuer und die Lehrbeauftragten aus.
Im Hinblick auf die veränderten Aufgaben waren der Personalbedarf der Schule zu ermitteln, die Personalkapazitäten im Hinblick auf das Ausbildungsangebot zu optimieren und der Dienstpostenplan um die Stellen der Landeswarnzentrale zu bereinigen. Das jährliche Kontingent an Dienstbekleidung überstieg den Bedarf der meisten Bediensteten. Daher sollte auch das System der Dienstkleiderbewirtschaftung evaluiert und angepasst werden.
Die NÖ Feuerwehrordnung und die Dienstanweisungen des Landesfeuerwehrverbands legten die erforderlichen Ausbildungen für alle Feuerwehrdienste und Feuerwehrfunktionen fest. Die Ausbildung erfolgte in Modulen in der eigenen Feuerwehr (Grundausbildung), in den Bezirken (erweiterte Grundausbildung) und an der NÖ Landes-Feuerwehrschule (Führungsfunktionen und spezielle Feuerwehrdienste). Die Teilnahme lag in der Verantwortung der Feuerwehrmitglieder und der Feuerwehrkommandanten.
Die Schule erstellte nach den fachlichen Vorgaben des Verbands dazu Lehrpläne und Unterlagen sowie ein Ausbildungsprogramm, das durch Außenmodule in den Bezirken ergänzt wurde. Dafür zahlte die Schule rund 142.500,00 Euro Kostenersätze im Jahr 2015. Daneben hielten die Bezirke und der Verband ihre eigenen Veranstaltungen ohne Leistungen der Schule ab. In den Jahren 2013 bis 2015 bestanden jedoch – trotz hoher Teilnahmen – Rückstände von verpflichtenden Ausbildungen. NÖ Landes-Feuerwehrschule und NÖ Landesfeuerwehrverband waren gefordert, die Gründe für diesen Ausbildungsrückstand zu ermitteln und den Rückstand durch ein praxis- und bedarfsgerechtes Ausbildungssystem abzubauen.
Die Schule sollte sich dabei auf ihr Ausbildungsprogramm und auf die von ihr beauftragten Module sowie auf die Verwaltung des Schulstandorts in Tulln konzentrieren. Veranstaltungen im Auftrag Dritter wären auf deren Rechnung (Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung in einer Hand) durchzuführen.
Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2017 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen.
In den Jahren 2013 bis 2015 gaben die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Universitäts- und Landeskliniken insgesamt 12,16 Millionen Euro für externe Beratungen aus, in den Jahren 2010 bis 2012 belief sich der Aufwand dafür auf rund 13,37 Millionen Euro.
Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2014 „Externe Beratungsleistungen der NÖ Landeskliniken-Holding und der NÖ Landeskliniken" ergab, dass von 14 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz bzw. großteils, zwei teilweise und zwei Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Zu einer Empfehlung lag kein Anwendungsfall vor, weil keine Rabattregelungen mehr vereinbart wurden. Die NÖ Landeskliniken-Holding sowie die NÖ Universitäts- und Landeskliniken entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 77 Prozent.
Insgesamt verringerte sich der Aufwand für externe Beratungen im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2012 um 1,45 Millionen Euro oder 32,9 Prozent.
Dem geringeren Beratungsaufwand der NÖ Landeskliniken-Holding von 1,40 Millionen Euro stand ein Personalzuwachs von rund 46 Vollzeitkräften gegenüber.
In den NÖ Universitäts- und Landeskliniken ging der Beratungsaufwand um 55.207,00 Euro sowie die tatsächlich aufgestellten Betten um 96 zurück, wobei um rund 288 Vollzeitäquivalente mehr eingesetzt waren. Die NÖ Landeskliniken-Holding begründete die Personalsteigerung vor allem mit der Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992, dem Aufbau der Karl Landsteiner Privatuniversität und neuen Versorgungsstrukturen im ärztlichen und pflegerischen Bereich.
Die NÖ Landeskliniken-Holding war weiterhin gefordert, einem zunehmenden Beratungs- und Personalbedarf entgegenzuwirken und ihre Aufgaben möglichst mit eigenem Personal bzw. mit Personal der NÖ Universitäts- und Landeskliniken zu bewältigen. Sie legte für regelmäßig beauftragte Leistungen maximale Honorarsätze fest und aktualisierte die Richtlinie „Der Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding". Deren Geltungsbereich wurde nicht auf die NÖ Universitäts- und Landeskliniken ausgeweitet, stattdessen prüfte die NÖ Landeskliniken-Holding jedoch ein elektronisches System zur Erfassung aller Verträge (auch die der NÖ Universitäts- und Landeskliniken) mit einem Auftragswert von über 10.000,00 Euro.
Die Überleitung des Aufwands für externe Beratungen auf die Konten des Landeshaushalts wurde überarbeitet, die sachlich richtige Verrechnung erfolgte in nahezu allen stichprobenartig überprüften Fällen.
Die Auswahl von externen Beratern in der NÖ Landesklinken-Holding wurde grundsätzlich im wirtschaftlichen Wettbewerb durchgeführt, in Ausnahmefällen beruhte die Auswahl zum Beispiel auf Referenzen aus früheren Aufträgen, fachlichen Vorkenntnissen oder Alleinstellungsmerkmalen. In den NÖ Universitäts- und Landesklinken war dies noch nicht vollständig umgesetzt.
Die Anregungen zu Rahmenverträgen (Befristung, Einfordern von Terminplänen, Preis-Leistungs-Vergleiche) wurden großteils beachtet.
Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2017 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen im Wesentlichen zu.
Das Land NÖ wendete im Jahr 2016 rund 1,88 Milliarden Euro für Förderungen auf. Das entsprach einem Drittel der Sachausgaben von 5,81 Milliarden Euro. Davon entfielen im Jahr 2016 noch 600.000,00 Euro oder 0,03 Prozent auf den Teilabschnitt 05908 Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen.
In den Jahren 2008 bis 2016 erhielten aus diesem Teilabschnitt insgesamt 292 unterschiedliche Förderungsempfänger in Summe 9,29 Millionen Euro. Die Summe verteilte sich auf insgesamt 534 Förderungsfälle, wobei in den Jahren 2008 und 2009 noch jeweils 1.900.000,00 Euro zur Verfügung standen. Danach wurden die Voranschlagsbeträge schrittweise auf 600.000,00 Euro im Jahr 2016 reduziert. Auch die Anzahl der Förderungsfälle ging von 98 im Jahr 2008 auf 42 im Jahr 2016 zurück.
Die Förderungen aus dem Teilabschnitt 05908 wickelte die Abteilung Finanzen F1 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ab. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich. Diese setzten, sofern gesetzlich oder durch einen Regierungsbeschluss nicht anderes bestimmt war, ein förderbares Vorhaben voraus und legten weitere Voraussetzungen fest.
Aus dem Teilabschnitt wurden auch Einrichtungen und Vorhaben gefördert, die ihrem Gegenstand nach in den Aufgaben- und Anwendungsbereich anderer Ressorts, Abteilungen und Vorschriften fielen (zum Beispiel Sport, Kultur, Wirtschaft). Ein Gesamtüberblick über die NÖ Förderungslandschaft bzw. eine zentrale Förderungsevidenz fehlte.
Die Förderungsabwicklung erwies sich als mangelhaft. Von den 534 Förderungsfällen wiesen nur 125 ordnungsgemäße, vollständige Unterlagen auf, wobei in der Regel eine Vorlage von Nachweisen zur widmungsgemäßen Verwendung in den Förderungsakten dokumentiert war.
Auch bei der Förderung der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung berief sich die NÖ Landesregierung bzw. die Abteilung Finanzen F1 auf die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich.
Die Privatstiftung stellte in den Jahren 2008 bis 2016 insgesamt sechs schriftliche
Anträge auf eine „Förderung (Zustiftung)" von jeweils 150.000,00 Euro, „um die Aufgaben bestmöglich zu bewältigen und zur effizienten Umsetzung der Stiftungsziele". Sie erhielt durch Beschlüsse der NÖ Landesregierung jeweils eine „Subvention aus Landesmitteln" zugesprochen. Am 5. Mai 2010 wurden davon 300.000,00 Euro an die Stiftung überwiesen. Nach Aufforderung der Abteilung Finanzen F1 vom 17. Mai 2017 wurde die Förderung samt Zinsen – aus Sicht der Stiftung freiwillig – am 19. Juni 2017 (nach der Übermittlung des Vorläufigen Überprüfungsergebnisses an die NÖ Landesregierung am 9. Juni 2017) zurückgezahlt.
In drei Fällen lagen keine schriftlichen Ansuchen der Privatstiftung und ab 2010 keine schriftlichen Förderungszusagen der NÖ Landesregierung an die Privatstiftung vor.
Die Vorgangsweise erfolgte im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und wich von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich ab, ohne dass dies in den Regierungsbeschlüssen ausdrücklich ausgesprochen wurde, konnte sich auf kein Förderungsgesetz stützen und war mit Interessenskollisionen behaftet. Mit der Rückzahlung der Förderung samt Zinsen lag eine zweckmäßige Bereinigung vor.
Aus dem Teilabschnitt 05908 erhielten auch der „Niederösterreich Fonds", der „Siegfried Ludwig-Fonds", die „Leopold Figl-Stiftung", das „Oskar-Helmer-StudentInnenhilfswerk" (nunmehr Bruno Kreisky StudentInnenhilfswerk), verschiedene NÖ Gemeindevertreterverbände sowie die Kommunalakademie NÖ Förderungen. Die NÖ Landesregierung beschloss am 30. Mai 2017 aus Gründen der Transparenz und besseren Nachvollziehbarkeit diese Förderungen wieder in eigenen Teilabschnitten des Voranschlags und Rechnungsabschlusses auszuweisen.
In diesem Bereich waren teilweise Abweichungen von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich festzustellen. Das betraf insbesondere die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Förderungswerber. Die Vielzahl an Stipendienförderungen und die Förderung des Niederösterreich Fonds sollten auf eine effizientere Gestaltung überprüft werden.
Der Vorbehalt der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch die NÖ Landesregierung wurde bei der Förderung der Kommunalakademie NÖ und des Niederösterreich Fonds nicht beachtet.
Die weiteren Förderungen aus dem Teilabschnitt betrafen ihrem Gegenstand nach Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Wirtschaft, Blaulichtorganisationen und sonstige Bereiche.
Die Förderungsanträge richteten sich in der Regel direkt an das für Finanzen zuständige Mitglied der NÖ Landesregierung, das die Förderungszusagen teilweise ohne Nachweise einer Prüfung der Voraussetzungen erteilte. Die Entscheidungsgrundlagen waren nicht nachvollziehbar dokumentiert. In einigen Fällen war eine Orientierung an den Vorjahresbeträgen erkennbar. Eine durchgängige Förderungskontrolle war aufgrund der mangelhaften Unterlagen nicht möglich.
Die festgestellten Mängel mündeten in Hinweisen zur Förderungsverwaltung (Mindestanforderungen) und in der Anregung, dazu ein Rahmengesetz oder zumindest eine Allgemeine Rahmenrichtlinie, die dem Stand des Haushalts- und Förderungswesens entspricht, zu erlassen.
Die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich stammten aus dem Jahr 1990, beschränkten Förderungen auf Geldzuwendungen aus Landesmitteln oder aus Landesfonds für förderungswürdige Vorhaben und waren nicht mehr zeitgemäß.
Die Anforderungen an ein leistungs- und wirkungsorientiertes Förderungswesen wurde in unterschiedlicher Ausprägung bei den jüngeren Förderungsrichtlinien des Landes NÖ berücksichtigt, so zum Beispiel im Bereich der Sportförderung oder der Wirtschaftsförderung.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2017 bereits getroffene bzw. eingeleiteten Maßnahmen sowie folgende allgemeine Anmerkungen mit:
Die Voranschlagsstelle 1/05908 „Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen" ist seit mehreren Jahrzehnten im Voranschlag des Landes NÖ enthalten. Über 80 % der unter diesem Ansatz veranschlagten Mittel wurden für einige wenige große Förderungen (z.B. Gemeindevertreterverbände; Kommunalakademie; Fonds und Stiftungen, die Stipendien zuerkennen) verwendet, mit den restlichen Mitteln wurden kleinere Förderungen vergeben. 44 % aller Förderfälle hatten ein Volumen von unter € 3.000,-- im Einzelfall.
Die auf dieser Voranschlagstelle veranschlagten Mittel wurden innerhalb der letzten 7 Jahre um 68 % von € 1,9 Mio. auf € 600.000,-- reduziert, gemäß einem Beschluss der NÖ Landesregierung vom 30. Mai 2017 wird die Voranschlagstelle 1/05908 ab dem Voranschlag 2018 nicht mehr dotiert. Die genannten großen Förderungen, wurden im Voranschlag 2018 unter gesonderten Voranschlagstellen budgetiert und es wird somit zukünftig im jeweiligen Fachbereich wie z.B. Sport oder Kultur gefördert. Diese Vorgangsweise wurde auch für 2017 festgelegt.
Die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung hat mit Schreiben vom 24. Mai 2017 bekannt gegeben, dass sie mangels Realisierbarkeit der „Akademie im ländlichen Raum" die gewährte Förderung von € 300.000,-- samt Zinsen zurückzahlen wird und auch auf alle anderen Förderzusagen verzichtet. Wie vom Landesrechnungshof festgestellt, erfolgte damit eine zweckmäßige Bereinigung. Die Rückzahlung der Förderung in der Höhe von € 300.000,- zzgl. Zinsen in Höhe von € 21.007,-- (insgesamt daher € 321.007,--) auf das Hauptkonto des Landes Niederösterreich bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG ist bereits erfolgt. Somit ist ein finanzieller Nachteil für das Land NÖ ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Kritik nicht vollständiger Unterlagen bei der Förderabwicklung wird festgestellt, dass in Zukunft besonders darauf geachtet wird, entsprechend den jeweiligen Richtlinien vorzugehen. In Anbetracht der im Einzelfall, wie oben angeführt, relativ geringen Förderhöhe und der in einem Großteil der Förderfälle zum Zeitpunkt der Antragstellung klaren Sachverhalte, war bei der Abwicklung der Förderungen auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem entstehenden Verwaltungsaufwand und dem Risiko eines Fördermissbrauchs zu achten. Daher war in einer Vielzahl von Förderfällen eine vereinfachte Vorgangsweise angemessen.
Zur Aussage, dass Förderzusagen teilweise ohne Nachweis einer Prüfung der Voraussetzungen gegeben worden seien, wird festgehalten, dass die Prüfung der Voraussetzungen zwar durchgeführt, aber in den Förderakten der Abteilung Finanzen nicht dokumentiert wurde.
Die „Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich" stammen aus dem Jahre 1990 und werden an den Stand der Entwicklung im Förderungswesen angepasst. Es wurde bereits ein Entwurf erstellt und der NÖ Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Landesrechnungshof anerkannte die getroffenen bzw. die eingeleiteten Maßnahmen. Im Hinblick auf die festgestellten Mängel sowohl bei größeren als auch bei kleineren Förderungsbeträgen betonte er jedoch, dass auch bei einer geringen Förderungshöhe jedenfalls Mindestvoraussetzungen zu beachten waren und sind, wie das bereits die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes
Niederösterreich aus dem Jahr 1990 vorsahen.
Die ins Treffen geführte – nicht dokumentierte – Prüfung der Förderungsvoraussetzungen konnte die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel nicht verhindern. Somit lagen nicht nur eine unzulängliche Dokumentation, sondern darüber hinaus Schulungs- und Verbesserungsbedarf vor.
Dem Landesrechnungshof kommt es bei der Vergabe von Förderungen darauf an, dass Überförderungen und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sowie die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Förderungsmittel gewährleistet werden.
Das Land NÖ unterstützte Menschen mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen möglichst eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.
Die Unterstützung beruhte auf dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 und verursachte im Jahr 2015 Ausgaben von 241 Millionen Euro, denen Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Ersätzen von 44 Millionen Euro gegenüberstanden. Von 2008 bis 2015 stiegen diese Ausgaben um rund 57 Prozent, die Einnahmen jedoch nur um rund 40 Prozent an.
Die mit Abstand größten Ausgaben in Höhe von 163 Millionen Euro im Jahr 2015 fielen für die teilstationäre und die stationäre Versorgung der Menschen mit besonderen Bedürfnissen an. Dafür standen rund 8.500 bewilligte Plätze in Tagesstätten und Wohneinrichtungen zur Verfügung.
Die zweithöchsten Ausgaben verzeichnete der Bereich der persönlichen Hilfe mit 35 Millionen Euro im Jahr 2015, in dem auch die Förderung des Psychosozialen Dienstes erfolgte.
Die Unterstützung umfasste verschiedene Hilfemaßnahmen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinne, die durch ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste erbracht wurden. Dazu zählten Geld- oder Sachleistungen für Heilbehandlung, Hilfsmittel, Frühförderung, Erziehung und Schulbildung, berufliche und soziale Eingliederung, geschützte Arbeit, soziale Betreuung und Pflege sowie persönliche Hilfe. Die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung von 228 Kindern und Jugendlichen betrug zum Beispiel rund 6,10 Millionen Euro, die Unterstützung für 274 Ausbildungsplätze zur beruflichen Eingliederung rund 3,49 Millionen Euro, jeweils im Jahr 2015.
Diese Hilfemaßnahmen konnten Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich auf Basis eines Sachverständigengutachtens beziehen, wenn ihre Beeinträchtigung sie zumindest über sechs Monate an einer selbständigen Lebensführung hinderte. Je nach Maßnahme hatten die Bezieher Kostenbeiträge zu leisten.
Das NÖ Sozialhilfegesetz 2000 gewährte die Hilfen nach den Grundsätzen der Subsidiarität, Prävention und Integration sowie der Hilfe zur Selbsthilfe und räumte teilweise einen Rechtsanspruch ein. Die Grundsätze bedeuteten, Hilfe nur soweit zu leisten als der Bedarf nicht durch eigene Mittel oder Leistungen Dritter gedeckt war. Unter diesem Gesichtspunkt waren die Zuschüsse für die Anstellung von pflegerischen Hilfskräften in Pflichtschulen aus dem Sozialhilfebudget einzustellen, da nach dem NÖ Pflichtschulgesetz die Schulerhalter für diese Kosten aufzukommen hatten. Weiters war die Hilfe bereits vorbeugend zu gewähren, die soziale Integration möglichst zu erhalten und zu festigen sowie der Hilfeempfänger zur Selbsthilfe zu befähigen. Ambulante und teilstationäre Leistungen hatten dabei Vorrang vor stationären Diensten.
Im Sinn der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sollten die Grundsätze um jene der Inklusion und der Partizipation ergänzt werden, welche für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft und die Einbindung der sie vertretenden Organisationen stehen und teilweise schon berücksichtigt wurden. Die bereits vorhandenen, inklusiv wirkenden Maßnahmen sollten die Grundlage für weitere Verbesserungen bilden, welche nach Möglichkeit bundesweit und mit den dafür erforderlichen Mitteln abgestimmt werden sollten.
Die Abwicklung der Hilfemaßnahmen oblag der Abteilung Soziales GS5 im Amt der NÖ Landesregierung oder den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, die dabei mit Vertragspartnern zusammenarbeiteten. Die 46 Träger betrieben 391 Sozialhilfeeinrichtungen (Tagesstätten, Wohn- und Rehabilitationseinrichtungen).
Die Abteilung Soziales GS5 konnte die Abwicklung der Maßnahmen durch eine Aktualisierung von Vorschriften sowie durch informations- und kommunikationstechnologische Lösungen für die Berechnung der Kostenbeiträge
in Bezirksverwaltungsbehörden noch verbessern. Ihre Aufgaben bei der msetzung
der Behindertenrechtskonvention bedurften einer Klarstellung.
Im Rahmen der Sozialplanung war auch ein Sozialprogramm für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu erlassen, das die anzustrebende Versorgung mit bedarfs- und fachgerechter Sozialhilfe, die dazu erforderlichen Maßnahmen und Leistungsstandards sowie einen Zeitplan zu enthalten hatte.
Für Menschen mit intellektueller Behinderung lag eine Bedarfsplanung der Abteilung Soziales GS5 vor, die bereits das Inklusions- und Partizipationsprinzip berücksichtigte. Dem Sozialprogramm fehlten jedoch noch die Planungen der Abteilung für die Versorgung von Menschen mit körperlichen und mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie weitere Planungen des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds für psychisch beeinträchtigte Menschen. Dem Fonds oblag die Planung der Versorgungsstrukturen für psychisch beeinträchtigte Menschen im Bereich Soziales.
Die in einem Vorbericht zugesagte Evaluierung der Leistungen des Psychosozialen Dienstes unterblieb. Außerdem steckten die Verhandlungen mit der NÖ Gebietskrankenkasse über die Kostenbeteiligung an den gesundheitsbezogenen Leistungen des Psychosozialen Dienstes fest und sollten daher nach Möglichkeit intensiviert werden.
Die Abteilung Soziales GS5 nahm zwar ihre Fachaufsicht bei den Sozialhilfeeinrichtungen wahr, erkannte jedoch keinen Bedarf für die wirtschaftliche Aufsicht bei den Trägern dieser Einrichtungen. Auch die klientenbezogene Fachaufsicht durch die Bezirksverwaltungsbehörden war fristgerecht und im vollen Umfang durchzuführen.
Die Niederösterreichische Landesregierung sowie der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sagten in ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2017 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu prüfen und informierten über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.
Der Landesrechnungshof bekräftigte, dass auf Grund der eindeutigen Rechtslage der Zuschuss für pflegerische Hilfskräfte in Pflichtschulen einzustellen und mit der Evaluierung des Psychosozialen Dienstes umgehend zu beginnen war. Er erwartete, dass die Einsparungspotentiale bei den Pauschalzahlungen an die Träger der freien Wohlfahrt sowie die wirtschaftliche Aufsicht realisiert werden.