Zusammenfassung

In den Jahren 2012 bis 2016 förderte das Land NÖ den Betrieb der „Jugendausbildungs- und Leistungszentren" mit insgesamt rund sechs Millionen Euro in Form von nicht rückzahlbaren Beihilfen nach dem NÖ Sportgesetz. Die Förderungen in Höhe von 3.000,00 bis 104.000,00 Euro verteilten sich auf 44 Zentren für 16 Sportarten. Geführt wurden diese Zentren entweder von einem NÖ Sportfachverband oder von einem Sportverein.

Ziele

Das NÖ Sportgesetz hob den bedeutenden Stellenwert von Sport für die Gesellschaft hervor und zielte darauf ab, Sport in allen Erscheinungsformen zu unterstützen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu setzen. Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020", dem „Sportfördersystem – NEU" sowie mit den Richtlinien für die Sportförderung der Abteilung Sport WST5 begann ab dem Jahr 2017 eine umfassende Neuausrichtung der NÖ Sportförderung auf ein ergebnis- und wirkungsorientiertes System, das auch die Förderung der Jugendausbildungs- und Leistungszentren betraf.

Die strategische Neuausrichtung beinhaltete messbare Zielwerte bis zum Jahr 2020 etwa für die Steigerung der Sportaktivitäten der NÖ Bevölkerung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie die Steigerung der Erfolge im Nachwuchsleistungssport um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Darüber hinaus wirkte die Sportförderung auch positiv auf den Tourismus- und Gesundheitsbereich.

Organisation

Sportförderungen fielen in den Aufgabenbereich der Abteilung Sport WST5, die auch die jährlichen Sportberichte erstellte und die „Sportstrategie Niederösterreich 2020" der NÖ Landesregierung mitentwickelte sowie die Geschäftsführung des Landessportrats und des Sportfachrats stellte.

Dem Landessportrat oblagen dabei unter anderem die Vertretung der Interessen des NÖ Sports, die Beratung der NÖ Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen des Sports und der Sportförderung, insbesondere der Verwendung der Sportförderungsmittel, der Förderungsrichtlinien sowie der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport.

Mit der Ausrichtung des Sportfördersystems auf die „Sportstrategie Niederösterreich 2020" änderte die Abteilung Sport WST5 auch ihre Organisation. Sie fasste die Aufgaben in drei Geschäftsfeldern zusammen und konzentrierte die Förderungen im Nachwuchsleistungssport auf die NÖ Sportfachverbände.

Damit entfiel die Antragstellung durch NÖ Sportvereine und NÖ Schulen mit sportlichem Schwerpunkt. Zugleich stieg die Verantwortung der NÖ Sportfachverbände für die Entwicklung ihrer Sportart, weil den Verbänden Qualitäts- und Erfolgsnachweise abverlangt wurden.

Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020", dem „NÖ Sportfördersystem – NEU" und den Richtlinien für die Sportförderung lagen nun Voraussetzungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Sportförderung vor, von denen sich die Abteilung Sport WST5 auch eine organisatorische Optimierung in der Abwicklung der Sportförderung erwarten konnte. Sportförderungen außerhalb dieses Systems sollten prinzipiell unterbleiben.

Den vom Landesrechnungshof ausgewählten Förderungsfällen lagen Ansuchen zugrunde, die der Höhe und dem Grunde nach über Jahre fortgeschrieben wurden. Der tatsächliche Förderungsbedarf war nicht nachvollziehbar, auch weil die Beihilfen nicht an messbare Leistungs- bzw. Wirkungsziele gebunden und die Mittelverwendung bei den geförderten Verbänden bzw. Vereinen nicht kontrolliert
worden waren.

Der Landesrechnungshof unterstützte daher die Umstellung der NÖ Sportförderung auf die Ziele und Bausteine der „Sportstrategie Niederösterreich 2020". Im Sinn seines wirkungsorientierten Prüfungsansatzes wies er auf die festgestellten Systemmängel der überprüften Förderungsfälle und auf die im „Leitfaden für die Prüfung von Förderungen" verbrieften Anforderungen (zum Beispiel Förderungskonzepte, Fördeungsrziele, Nachweise und Kontrollen der widmungsgemäßen Verwendung, Evaluierungen der Wirkungen etc.) der Finanzkontrolle an ein Förderungssystem hin.

Finanzierung und Verrechnung

Die Hälfte des NÖ Sportbudgets von rund 18,2 Millionen Euro im Jahr 2015 wurde mit zweckgebundenen Einnahmen aus der NÖ Rundfunkabgabe bedeckt und im Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)" verrechnet. Davon entfielen zehn Prozent bzw. 0,9 Millionen Euro auf Jugendausbildungs- und Leistungszentren. Die andere Hälfte des NÖ Sportbudgets wurde aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert und im Abschnitt 1/26 „Sport und außerschulische Leibeserziehung" veranschlagt und verrechnet. Dieser Abschnitt untergliederte sich in 19 Teilabschnitte. Dazu zählte auch der Teilabschnitt 1/26111 Jugendsportausbildungs- und Trainingszentren". In diesem Teilabschnitt wurden nur rund 20 Prozent der für die Zentren veranschlagten bzw. ausgegebenen Förderungsmittel verrechnet, weil 80 Prozent der Förderungsausgaben aus den zweckgewidmeten Einnahmen der NÖ Rundfunkabgabe bedeckt und im Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)" verrechnet wurden. Allgemeine Förderungen des Landes NÖ an Sportorganisationen schienen bei der Abteilung Sport WST5 bzw. in der von ihr verwalteten NÖ Sportbudget nicht auf.

Auch die Ausgaben für „Sportstättenbau", „Spitzensport", „Trainereinsatz" und „Jugendsport" wurden zu über 90 Prozent nicht bei den gleichnamigen Teilabschnitten, sondern beim Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)"
verrechnet. Die Gesamthöhe der bezeichneten Förderungsmittel konnte daher nicht aus dem Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss, sondern nur aus den Sportberichten ermittelt werden. Die Untergliederung in Teilabschnitte, in denen wenige Prozent der bezeichneten Ausgaben veranschlagt und verrechnet werden, sollte an das „NÖ Sportfördersystem – NEU" angepasst werden. Neben den Erläuterungen zum Landeshaushalt bot vor allem der jährliche Sportbericht ausreichend Raum, um das Sportbudget und die Sportförderungen auch in ihrer Entwicklung ausführlich darzustellen.

In den Jahren 2013 bis 2015 wurden aus den für Sportzwecke bestimmten Ertragsanteilen der NÖ Rundfunkabgabe auch Rücklagen gebildet bzw. verwendet. Ende 2015 betrug die Höhe der Rücklage 1,77 Millionen Euro.

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2017 zu, die sieben Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Im Jahr 2015 betrug die Wirtschaftsförderung aus dem Landeshaushalt für Handel, Gewerbe und Industrie insgesamt 54,3 Millionen Euro. Davon entfielen 20,2 Millionen auf den Wirtschafts- und Tourismusfonds (Landesbeitrag), der von der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 für die NÖ Landesregierung verwaltet wurde und jährlich durchschnittlich 37,2 Millionen Euro an Zuschüssen, Beiträgen und Darlehen auszahlte.

Im Jahr 2015 verfügte der Fonds über ein Stammvermögen von 74,3 Millionen Euro sowie Rückstellungen von 36,3 Millionen Euro für zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderungen, Zinsdifferenzen und übernommene Risiken.

Organisation

Die NÖ Wirtschaftsförderung oblag der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3, dem Wirtschafts- und Tourismusfonds sowie der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH und der N.vest Unternehmensfinanzierungen des Landes NÖ GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften und Partnern auf Bundes- und Unionsebene. Wirtschaftstreibende konnten in Niederösterreich somit ein flächendeckendes Netz an beratenden und fördernden Bundes- und Landesstellen mit verschiedenen teilweise kombinierbaren Unterstützungen ansprechen.

Grundlagen

Die NÖ Wirtschaftsförderung beruhte auf rechtlichen und strategischen Grundlagen (NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Wirtschaftsstrategie, Konjunkturpakete), die vom NÖ Landtag verabschiedet wurden. Das Gesetz legte unter anderem die möglichen Förderarten fest. Dazu zählten neben Darlehen, Krediten, Beiträgen, Zuschüssen auch Haftungen, Beteiligungen, Unternehmens- bzw. Mezzaninfinanzierungen.

Die Vergabe der Förderungen beruhte weiters auf einer Allgemeinen und zahlreichen Speziellen Richtlinien des Fonds und der NÖ Landesregierung.

Mit der Finanzierungsinitiative für NÖ Unternehmen erweiterte der Landtag zuletzt im Jahr 2013 die Modelle der NÖ Wirtschaftsförderung, zu denen insbesondere das NÖ Beteiligungs-, das NÖ Bürgschafts- und das Eigenkapitalsicherungsmodell zählten.

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds

Der Wirtschafts- und Tourismusfonds unterstützte Investitionen und Projektfinanzierungen, Innovationen sowie Forschung und Entwicklung. Dabei sollten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Zusammenarbeit und Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Er übernahm ab dem Jahr 2014 auch die betriebliche Umweltförderung vom NÖ Klimafonds.

In der Fondsgebarung waren die Förderarten getrennt nach Schwerpunkten geführt und die Zahlungsflüsse zu den Gesellschaften, die treuhändig für das Land NÖ Förderungen abgewickelt haben, dargestellt.

Seine Jahresabschlüsse informierten über Vermögenswerte und deren Finanzierung. Bis zum Jahr 2014 standen den Darlehen steigende Guthaben bei Kreditinstituten von rund 51 Millionen Euro gegenüber, die im Jahr 2015 durch vorzeitige Tilgungen der Darlehen auf rund 35 Millionen Euro zurück gingen. Damit wurde einer Anregung des Landesrechnungshofs entsprochen.

Beiträge und Zuschüsse waren in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Fonds bildete Rückstellungen für zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderungen, Zinsdifferenzen und übernommene Risiken wie Rückbürgschaften. Darunter befanden sich auch Rückbürgschaften, für die das Land NÖ haftete. Daher war auf eine klare Abgrenzung für übernommene Risiken zwischen der Landes- und Fondsgebarung zu achten.

Haftungen des Landes NÖ

Die Übernahme von Haftungen für Darlehen und Kredite von Unternehmen wurde im Jahr 1993 mit dem NÖ Beteiligungsmodell eingeführt und in den Jahren 2008 und 2010 (Konjunkturpakete) erweitert. Im Jahr 2015 stand für die Wirtschaftsförderung ein wiederausnutzbarer Haftungsrahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Haftungen waren im Rechnungsabschluss des Landes NÖ vollständig ausgewiesen, jedoch in Bezug auf Darlehen, die der Fonds zur Finanzierung von Risikokapital (Zeichnung von Genussscheinen bei der N.vest) aufgenommen hatte,einer höheren
Haftungsklasse zuzuordnen. Insgesamt sollte die gewachsene Struktur der Haftungen im Bereich der Wirtschaftsförderung vereinfacht werden. Die Voraussetzungen dafür wurden im Beschluss des NÖ Landtags vom 7. Juli 2016 geschaffen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Februar 2017 die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu und teilte die dazu bereits getroffenen Maßnahmen mit.

Außerdem erhielt der Landesrechnungshof im Zuge des Stellungnahmeverfahrens revidierte  Wirtschaftsdaten der Statistik Aus­tria, die er in den Bericht aufnahm.

 

Zusammenfassung

Die sieben Abteilungen der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr waren im Jahr 2016 mit 312 Personal Computern und Notebooks, 313 Bildschirmen, 95 Druckern und Multifunktionsgeräten und 13 mobilen Druckern ausgestattet. Der Anschaffungswert betrug insgesamt rund 300.000,00 Euro.

Von den 109 Notebooks mit 14 Zoll Bildschirmen verfügten 101 über einen zusätzlichen Bildschirm. Die Ausstattung mit einem zweiten Bildschirm erleichterte das fehlerfreie und rasche Arbeiten mit mehreren Anwendungen oder Dokumenten und war daher wirtschaftlich und zweckmäßig.

In sechs Abteilungen überstieg die Anzahl der Personal Computer und der Notebooks die Anzahl der Bediensteten insgesamt um 43 Stück. Nicht unbedingt erforderliche Ausstattung war an die Stabstelle Landesamtsdirektion Informationstechnologie (LAD1-IT) zurückzugeben.

Alle 95 Drucker und Multifunktionsgeräte wurden mit dem Managementtool der Stabstelle LAD1-IT zentral verwaltet. Diese 95 Netzwerkdrucker waren im Durchschnitt zu 34 Prozent ausgelastet.

In Bezug auf die nicht ausgelasteten Netzwerkdrucker bestand ein Einsparungspotenzial von rund 60.000,00 Euro (bezogen auf den Anschaffungswert) sowie von diesbezüglichem Betreuungs- und Wartungsaufwand.

Die Ausstattung mit neun Mobiltelefonen war dienstlich begründet und in Bezug auf ein Gesamtpersonal in Köpfen von 271 als sparsam zu bezeichnen.

Das Inventar wurde im Zeitraum der Überprüfung durch die IT-Koordina­torinnen bzw. IT-Koordinatoren auf den aktuellen Stand gebracht und war weiterhin auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2017 zu, die vier Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. 

Zusammenfassung

Die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft mbH (NÖVOG) investierte seit dem Jahr 2010 in die Infrastruktur der Waldviertelbahn 14,72 Millionen Euro. Der Neubau des Betriebszentrums Gmünd wurde mit 8,28 Millionen Euro abgerechnet.

Die touristisch ausgerichtete Waldviertelbahn konnte trotz baulicher, technischer und organisatorischer Investitionen sowie gestiegener Fahrgastzahlen nicht kostendeckend geführt werden. Das stellte eine finanzielle Belastung für das Land NÖ als Alleineigentümer der NÖVOG dar. Für den Betrieb der Waldviertelbahn wies die NÖVOG im Jahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von 1,24 Millionen Euro aus, im Jahr 2016 einen geplanten von 964.900,00 Euro. Zusätzlich rechnete sie mit einem Instandhaltungsaufwand von 1,19 Millionen Euro für das Jahr 2016.

Wegen dieses Finanzbedarfs war die mittelfristige Wirtschafts- und Investitionsplanung der NÖVOG mit der mittelfristigen Budgetplanung des Landes NÖ in Einklang zu bringen.

Übernahme der Waldviertelbahn

Die Waldviertler Schmalspurbahn war eine von insgesamt 28 Nebenbahnen, die das Land NÖ im Jahr 2010 von den Österreichischen Bundesbahnen übernommen hatte. Davon waren bereits 20 stillgelegt, auch die anderen Nebenbahnen sollten wegen Unwirtschaftlichkeit aufgelassen werden. Im Auftrag der NÖ Landesregierung erfolgte die Übernahme durch die NÖVOG. Der Weiterbetrieb der Waldviertelbahn sollte vor allem das touristische Angebot in der Region erhalten und verbessern.

Anlässlich der Übernahme der Nebenbahnen erhielt die NÖVOG insgesamt 211,74 Millionen Euro für Investitionen. In den Jahren 2010 bis 2015 ver­brauchte die  NÖVOG davon 184,33 Millionen Euro oder rund 87 Prozent. Daher waren zum 1. Jänner 2016 noch 27,41 Millionen Euro verfügbar.

Neubau Betriebszentrum Gmünd

Das veraltete Betriebszentrum der Waldviertelbahn am Bahnhof Gmünd entsprach nicht mehr den behördlichen und betrieblichen Anforderungen. Mit dem neuen Betriebszentrum Gmünd schuf die NÖVOG eine Infrastruktur für eine zweckmäßigere Betriebsführung, die auch Einsparungen erbrachte. Der Neubau konnte mit Unterstützung des Hochbauplaners in der vorgesehenen Zeit, Quantität, Qualität und unter Einhaltung des Kostenrahmens errichtet werden.

Vergabeverfahren

Für den Neubau des Betriebszentrums Gmünd führte die NÖVOG insgesamt 115 Vergabeverfahren für Dienstleistungs-, Bau- und Lieferaufträge mit einer Gesamtauftragssumme von 8,21 Millionen Euro durch. Davon entfielen sieben Millionen Euro auf Bauaufträge, die zu 82 Prozent europaweit offen ausgeschrieben wurden.

Der Widerruf der ersten beiden Ausschreibungen für die Hochbau-Planung führte in weiterer Folge teilweise zu unangemessen kurzen Angebotsfristen bei den offen ausgeschriebenen Bauleistungen. Diese sowie die zahlreichen Zusatzaufträge schränkten den freien und lauteren Wettbewerb ein und wiesen auf eine unzureichende Ausschreibungsplanung hin.

Die Verfahrensmängel bei den Vergabeverfahren und bei deren Dokumentation ließen auf eine noch geringe Erfahrung mit Vergabeverfahren im Eisenbahnwesen schließen, insbesondere in den ersten Jahren nach der Übernahme der Nebenbahnen.

In Summe wurden Aufträge von 5.620.000,00 Euro in offenen Verfahren und Aufträge von 2.593.000,00 Euro in nicht offenen Verfahren vergeben. Da rund 32 Prozent der Gesamtauftragssumme nur einem eingeschränkten Wettbewerb unterlagen, wurde das Einsparungspotential aus Wettbewerben nicht voll ausgeschöpft.

Regionalwirtschaftliche Bedeutung

Zufolge einer externen Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Privatbahnen betrug die Wertschöpfung das 1,96-fache der Betriebsleistung bzw. das 1,85-fache der Investitionsleistung. Demnach sicherte jeder Vollzeitarbeitsplatz einen weiteren ab. Einer weiteren Studie zufolge erhöhte auch der Betrieb der Waldviertelbahn die Wertschöpfung und die Beschäftigung in der Region. Von den fiskalischen Effekten (umsatz- und lohnabhängige Abgaben und Steuern) profitierten vor allem Sozialversicherung, Bund und Gemeinden.

Die Waldviertelbahn beschäftigte im Jahr 2015 neun Mitarbeitende (7,50 Vollzeitäquivalente) und erhöhte den Personalstand im Jahr 2016 weiter auf zehn (8,25 Vollzeitäquivalente). Die ganzjährliche Beschäftigung der Mitarbeitenden ermöglichte es, Reparaturen und Wartungen außerhalb der Saison mit eigenem Personal durchzuführen, das auch auf anderen Bahnstrecken eingesetzt werden konnte.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 31. Jänner 2017 im Wesentlichen mit, dass sie und die NÖVOG die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen werden.

Die NÖVOG verzichtete in ihrem Schreiben vom 2. Februar 2017 auf eine gesonderte Stellungnahme.

 

Zusammenfassung

Die NÖ Universitäts- und Landeskliniken nahmen im Jahr 2015 rund 5,2 Millionen Euro aus der Vermietung und Verpachtung von Gebäudeflächen, Dienst- und Mietwohnungen sowie aus der Parkraumbewirtschaftung ein. Davon entfielen 1,98 Millionen Euro auf Einmietungen, 1,40 Millionen Euro auf Wohnungen und 1,79 Millionen Euro auf Parkflächen.

Die Einmietungen umfassten vor allem Geschäftslokale (Cafeterias, Kioske, Frisöre, Bandagisten, Banken etc.), Ordinationen von Fachärzten sowie Therapieräume, Getränkeautomaten, Sendeanlagen und Werbeflächen. Dazu lagen insgesamt 199 schriftliche Verträge sowie 18 mündliche Vereinbarungen vor.

Vertragswesen

Vereinbarungen und Abrechnungen von Mieten, Pachten und Betriebskosten erwiesen sich als mangelhaft, weil in den Verträgen erforderliche Festlegungen und Wertsicherungen fehlten, diese unvollständig bzw. unbestimmt formuliert waren, verspätet bzw. nicht vollzogen oder auf unzureichende Nachweise gestützt wurden. Das historisch gewachsene Vertragswesen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken war somit weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und bedurfte einer umfassenden Bestandsaufnahme des Änderungsbedarfs. Darauf sollte eine Neuordnung auf Basis der Vorschriften des Amtes der NÖ Landesregierung und darauf abgestimmter Grundsätze und Richtlinien der NÖ Landeskliniken-Holding folgen.

Gastronomie und Getränkeautomaten

Cafeterias, Buffets, Cafe-Bistro-Shops und Patientencafes wurden an 19 NÖ Universitäts- und Landeskliniken von Pächtern und in sechs Kliniken wegen der räumlichen Situation und der schwierigen Verpachtung in Eigenregie geführt. Nur drei NÖ Landeskliniken hatten dazu Wirtschaftlichkeitsberechnungen angestellt, drei nie versucht, einen Pächter zu finden.

Das Aufstellen von Getränkeautomaten wurde unterschiedlich – teils ohne schriftliche Vereinbarungen und ohne die Abrechnungen der Betreiber zu kontrollieren – vergütet, zum Beispiel als Pauschale pro Automat, als Prozentsatz pro Portion oder als Anteil am Jahresumsatz.

Ordinationen

In 18 NÖ Universitäts- und Landeskliniken waren 47 Ordinationen und Ambulatorien von Fachärzten auf der Basis von Kooperationsverträgen eingemietet. Solche Einmietungen waren gegen ein kostendeckendes Entgelt zulässig, sofern dadurch der Betrieb nicht beeinträchtigt wurde. Die NÖ Landeskliniken-Holding ließ dazu auch Vereinbarungen über – für private Zwecke sonst untersagte – Bereitstellung von Material mit Genehmigung der Geschäftsführung der NÖ Landeskliniken-Holding und betreffend Personalbereitstellung mit Genehmigung der Abteilung Personalangelegenheiten LAD2-B zu. Die Verträge regelten die Material- und Personalbereitstellung und deren Vergütung unterschiedlich. Das lag auch daran, dass die Verträge überwiegend vor Übernahme der NÖ Landeskliniken durch das Land NÖ abgeschlossen
wurden. Erst die Richtlinie „Verkäufe und Dienstleistungen an Dritte durch die NÖ Landeskliniken" schrieb mit 1. Jänner 2016 vor, bereits bestehende Verträge zu prüfen und allenfalls anzupassen.

Dienstwohnungen

Die NÖ Universitäts- und Landeskliniken verwalteten 701 Wohnungen an 16 Standorten. Davon waren 435 als Dienstwohnungen an Landesbedienstete vergeben, 168 an andere Personen vermietet, elf für Migranten zur Verfügung gestellt und 87 standen leer. Die Verfügbarkeit einer Dienstwohnung erwies sich als vorteilhaft für die Rekrutierung von ärztlichem Personal. Unwirtschaftliche Leerstände und das Vorhalten von unbewohnbaren Objekten sollten jedoch vermieden werden.

Die NÖ Landeskliniken-Holding hatte daher den Bedarf an Dienstwohnungen zu ermitteln und – in Abstimmung mit der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 des Amtes der NÖ Landesregierung – ein Konzept für das Dienstwohnungswesen zu entwickeln.

Parkraumbewirtschaftung

Für die Parkraumbewirtschaftung lag ein Konzept des Arbeitskreises „Technik" der Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftlichen Leiter der NÖ Landeskliniken vom 15. Juli 2015 vor, das im Zuge der weiteren Umsetzung an die veränderten Gegebenheiten (Baustellen, Zeitplan) angepasst werden sollte. Daneben galt für Personal mit einem Dienstverhältnis zum Land NÖ die Vorschrift „Garagierung, Einstellung von Privatfahrzeugen in Landesgebäuden" des Amtes der NÖ Landesregierung. Weiters verfügten die Standorte über unterschiedliche lokale Regelungen, die im Spannungsverhältnis zur gebotenen Gleichbehandlung der Landesbediensteten standen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 17. Jänner 2017 die Umsetzung der Empfehlungen zu.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2014 „Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Gruppe Straße" ergab, dass von den zehn Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz bzw. großteils, drei teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Das entsprach einer Umsetzung von 75 Prozent.

Die Gruppe Straße sorgte für eine rechtzeitige Nachfolge von drei IKT-Koordinatoren und überarbeitete ihre beiden Ausstattungsrichtlinien. Weiters verringerte sie die Anzahl der Drucker, Multifunktionsgeräte, Scanner und Mobiltelefone. Dem stand eine höhere Anzahl an Personal Computern, Notebooks und Bildschirmen gegenüber. Das war auf die Anpassung des Inventars, auf den Personalzuwachs nach Köpfen und auf Zusatzbildschirme zurückzuführen. Eine geringe Druckerauslastung wies auf weitere Einsparungspotenziale hin.

Die Anschaffung von 390 Personal Computern und 259 Notebooks im Jahr 2015 verringerte das Ausfallsrisiko. Die hierfür erforderlichen Mehrausgaben von 400.000 Euro bedeckte die Gruppe Straße durch Minderausgaben in anderen Bereichen. Für das Jahr 2017 veranschlagte sie mehr Mittel für IKT-Anschaffungen. Außerdem wurde die Gebarungssicherheit durch die mobile Übermittlung der TAN-Nummern (TAC-SMS) und im Umgang mit Passwörtern erhöht.

Der geplante Umstieg von 73 alten Scannern auf vorhandene Multifunktionsgeräte scheiterte an der Software. Die Inventarverwaltung wurde teilweise umgesetzt. Eine vollständige Inventur sowie die Auflösung des Lagers waren noch ausständig, wobei bereits ein Konzept erstellt war.

Da immer mehr Leistungsstunden im Fachbereich IKT nicht auf Informationstechnologie, sondern auf sonstige Tätigkeiten entfielen, wurde eine Evaluierung des entsprechenden Leistungskatalogs zugesagt, welche jedoch noch nicht erfolgte.

IKT Ausstattung im Jahr 2016

Im Jahr 2016 verfügte die Gruppe Straße über 3.325 Dienstposten. Das waren zwar um 15 Personen mehr, jedoch um 61,5 Vollzeitäquivalente weniger als im Jahr 2013. Im Fachbereich für IKT stieg die Anzahl der Bediensteten von neun auf zehn, die Vollzeitäquivalente gingen von sieben auf 6,5 zurück.

Die IKT Ausstattung der Gruppe Straße umfasste 1.029 Personal Computer und Notebooks (2013: 984), 1.134 Bildschirme (2013: 887), 206 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (2013: 244), 76 Scanner (2013: 79) im Anschaffungswert von 1,7 Millionen Euro (2013: 1,6 Millionen Euro).

Die jährlichen IKT Ausgaben steigerten sich von 2,2 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 2,5 Millionen Euro im Jahr 2015, wobei die Gruppe Straße ihre Gesamtausgaben um 7,6 Millionen Euro verringerte.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2016 mit, dass der Leistungskatalog für die Zeitzuordnung mittlerweile evaluiert und in der Folge für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches konkretisiert wurde. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden angewiesen, im Rahmen der Zeiterfassung auf eine sorgfältige Zuordnung zu achten.

Demnach betrug der Umsetzungsgrad nunmehr 85 Prozent. Weiters sagte die Landesregierung zu, die wenigen teilweise noch offenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2013 „Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H." ergab, dass den 31 Empfehlungen aus diesem Bericht zu rund 82 Prozent entsprochen wurde, wobei 21 ganz bzw. großteils, sieben teilweise und zwei Empfehlungen nicht umgesetzt wurden.

Die Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H., an der das Land NÖ seit dem Jahr 1998 mit 26 Prozent beteiligt war, erreichte damit organisatorische und finanzielle Verbesserungen. Das Land NÖ wirkte durch seine Anteilsrechte in den Organen der Gesellschaft (Generalversammlung, Aufsichtsrat) auf die Umsetzung der Empfehlungen hin.

Die organisatorischen Verbesserungen betrafen den Aufsichtsrat (Vertretung des Landes NÖ, Geschäftsordnung des Aufsichtsrats), die Geschäftsführung (Vertretungsrechte, Geschäftsordnung der Geschäftsführung, Vermeidung von problematischen Doppelvertretungen und Interessenskollisionen), die Neugestaltung der Prokuren sowie das interne Regelwerk und Kontrollsystem. Die Neugestaltung des Regelwerks umfasste auch das Personalwesen.

Mit dem Management- und Organisationshandbuch, dem Strategie und Marketingkonzept 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung verfügte die Fachhochschule Wiener Neustadt über zweckmäßige Steuerungs- und Unternehmenskonzepte. Für Instandhaltungskosten wurde seit 2012 eine bilanzielle Vorsorge von insgesamt vier Millionen Euro gebildet. Die zusätzlichen Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 erhöhten deren Aussagekraft.

Wie im Vorbericht empfohlen, wurden nun vor der Vergabe von Aufträgen Vergleichsangebote eingeholt und ein Kostenvergleich zur Eigen- und Fremdreinigung durchgeführt, aus dem sich jedoch keine Einsparungen ergaben.

Finanzielle Verbesserungen erbrachten die erwirtschafteten Jahresüberschüsse. Da mehr geförderte Studienplätze besetzt wurden, konnte die Bundes- bzw. die Landesförderung bei den technischen Studiengängen um neun bzw. sechs Prozentpunkte um insgesamt rund 777.000 Euro besser ausgeschöpft werden als im Jahr 2012.

Die Wirtschaftlichkeit des in Kooperation mit der Rudolfinerhaus BetriebsGmbH geführten Fachhochschul-Bachelor-Studiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege" konnte durch die Einführung von jährlichen Pauschalbeträgen für Supportleistungen ab 2015 und von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2016 erhöht werden.

Auch die Beteiligung der Fachhochschule Wiener Neustadt an der FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studien­gängen mbH entwickelte sich nach der Überschuldung im Jahr 2011 positiv. Die Gesellschaft leistete Rückzahlungen zu den damals gewährten Gesellschafterdarlehen. Nach der Übernahme aller Geschäftsanteile ab 1. April 2015 sollte die Fachhochschule Wiener Neustadt den zugesagten Wirtschafts- und Amortisationsplan einfordern bzw. erstellen.

Die empfohlene Evaluierung der Beteiligung des Landes NÖ an der Fachhochschule Wiener Neustadt erfolgte nicht. Die NÖ Landesregierung plante 26 Prozent an den vom Land NÖ geförderten Fachhochschulen zu erwerben. Wegen der heterogenen Daten fehlten der Abteilung Wissenschaft und Forschung K3 weiterhin Kennzahlen zur Personalplanung und zum Personalwesen für Vergleiche mit anderen Fachhochschulen.

Der angestrebte Folgerahmenplan für den Ende 2014 ausgelaufenen „Rahmenplan für die Entwicklung und Finanzierung des Fachhochschulwesens in Niederösterreich" lag noch nicht vor. Daher wurden die Förderverträge mit der Fachhochschule Wiener Neustadt in den Jahren 2015 und 2016 jeweils nur befristet auf ein Jahr abgeschlossen.

Nicht erreicht wurden die empfohlene Anpassung des Syndikatsvertrags zwischen der Fachhochschule Wiener Neustadt und ihrer Forschungstochter FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH, der angestrebte Abschluss einer Vereinbarung mit Sparfinanz-, Vermögens-, Verwaltungs- und Beratungs-Gesellschaft m.b.H über die allfällige Rückzahlung der von der Fachhochschule geleisteten Gesellschafterzuschüsse und der Kostenersatz für den bei der Fachhochschule angestellten, mittlerweile ausgeschiedenen Geschäftsführer der FOTEC.

Die Empfehlung zur Vergütung der Geschäftsführung sollte im Dienstvertrag für den Nachfolger der mit Februar 2016 ausgeschiedenen Geschäftsführerin berücksichtigt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Juni 2016 zu, die teilweise noch offenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. in der FH Wiener Neustadt auf eine Umsetzung hinzuwirken und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. Die FH Wiener Neustadt verzichtete auf eine gesonderte Stellungnahme.

 

Zusammenfassung

Im Jahr 2014 bestand der NÖ Landesfeuerwehrverband aus 1.730 eingetragenen Feuerwehren mit über 98.000 großteils ehrenamtlich tätigen Funktionären und Mitgliedern. Diese leisteten fast 65.000 Einsätze und erbrachten insgesamt über acht Millionen Stunden für Einsätze, Übungen und Ausbildung im Gegenwert von zumindest 170 Millionen Euro. Im Vergleich dazu wies die Einsatzbilanz 2015 mit über 65.000 mehr Einsätze, jedoch mit 7,9 Millionen weniger Stunden aus.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Besorgung der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei oblag dem Land NÖ, das sich dazu des NÖ Landesfeuerwehrverbands bediente. Die örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei fiel in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden, die dazu die Feuerwehren heranzuziehen hatten.

Der NÖ Landesfeuerwehrverband hatte gesetzliche und vertraglich festgelegte Aufgaben zu besorgen und dafür – nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit – einen Voranschlag zu erstellen. Im Jahr 2014 verfügte er über rund 17 Millionen Euro sowie über Rücklagen von zehn Millionen Euro. Die Geschäftsstelle des Verbands beschäftigte 31 im Feuerwehrwesen engagierte Bedienstete.

Finanzierung und Mehrwert

Diese Mittel stammten aus Ertragsanteilen des Landes NÖ am Katastrophenfonds (7,55 Millionen Euro) und an der Feuerschutzsteuer (6,52 Millionen Euro) sowie aus Kostenersätzen für Dienstleistungen und sonstigen Erträgen (2,84 Millionen Euro). Der NÖ Landesfeuerwehrverband finanzierte bzw. förderte damit vor allem die Ausrüstung seiner Mitglieder (10,23 Millionen Euro) sowie unter anderem seinen Dienstbetrieb (6,57 Millionen Euro).

Eine für das Jahr 2010 an der Wirtschaftsuniversität Wien erstellte Analyse für ein Bundesland schätzte, dass jeder in Feuerwehren investierte Euro einen gesellschaftlichen Mehrwert von zehn Euro schafft. Dieses Ergebnis traf sinngemäß auch auf Niederösterreich zu.

Feuerwehrausrüstung und Förderung

Die NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung bildete eine zweckmäßige Grundlage für eine aufgabenbezogene Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Mindestausstattung und deren Erweiterung bestimmten sich nach der Risikobewertung sowie nach dem Fahrzeug- und Stationierungskonzept der jeweiligen Gemeinde.

Die Verordnung und die Richtlinie für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und sonstiger Ausrüstung wurden in den beispielhaft überprüften Fällen weit ausgelegt oder überzogen, was die erforderliche Feuerwehrausstattung erweiterte.

An der Anschaffung bzw. der Förderung von Feuerwehrausrüstung wirkten Vertreter der NÖ Landesregierung, der Gemeinden, des NÖ Landesfeuerwehrverbands und der Freiwilligen Feuerwehren in unterschiedlichen Funktionen (Aufsicht, Experte, Förderungsgeber, Förderungsnehmer) mit.

Dieses – gesetzlich durchaus intendierte – Zusammenwirken erleichterte den Interessensausgleich, durfte jedoch nicht zur Befangenheit oder zur Bindung für andere Bereiche führen. In der Praxis ließen sich die Tätigkeiten für den NÖ Landesfeuerwehrverband und für die Feuerwehr nicht immer trennen. Daher waren hohe Anforderungen an die Objektivierung und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie an die Integrität der Mitwirkenden und des Aufsichts- bzw. Kontrollsystems zu stellen.

Aufsicht und Organisation

Die Aufsichtsbehörde hatte zu prüfen, ob die Finanz- und Vermögensgebarung des NÖ Landesfeuerwehrverbands sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgte, ob die Vorschriften eingehalten und die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Sie sollte dabei insbesondere auf systembedingte Gebarungsrisiken achten.

Die Feststellungen zur Verbandsorganisation betrafen weiters die Einhaltung, die Evaluierung und die Weiterentwicklung der Verordnungen (Richtlinien) und der Dienstanweisungen im Hinblick auf geänderte rechtliche oder faktische Verhältnisse. Die dazu erteilten Empfehlungen bezogen sich beispielsweise auf die Personalentwicklung der Geschäftsstelle und die Systemisierung der Dienstkraftfahrzeuge des Landesfeuerwehrkommandos, weiters auf die Wertsicherung der Vorschüsse und Entschädigungen (Funktionsgebühren) sowie der Kostenersätze für Feuerwehren.

Da die Einsatzbereitschaft von der Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrmitglieder abhing, sollten die strategischen Überlegungen zur Evaluierung der erbrachten Einsätze sowie zur Mitgliederwerbung und Jugendarbeit fortgesetzt und zu einer Gesamtstrategie zusammengefasst werden.

Der NÖ Landesfeuerwehrverband (Stellungnahme vom 24. Juni 2016) und die NÖ Landesregierung (Stellungnahme vom 7. Juni 2016) sagten zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. auf die Umsetzung hinzuwirken. Weiters informierten sie über die dazu bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Die Abteilungen Schulen K4 und Kindergärten K5 waren mit 46 Personal Computern und 61 Notebooks, 91 Bildschirmen, 44 Druckern und Multifunktionsgeräten ausgestattet. Das Medienzentrum der Abteilung Schulen K4 verfügte über 53 Notebooks und 900 Multimediaboxen für den Verleih an Schulen. Das Amt des Gewerblichen Berufsschulrats verfügte über zehn Personal Computer, ein Notebook, elf Bildschirme sowie zwölf Drucker und Multifunktionsgeräte. Der Anschaffungswert betrug insgesamt rund 350.000,00 Euro.

Die Abteilungen Schulen K4 und Kindergärten K5 berichtigten noch während der Gebarungskontrolle ihren Inventarstand.

Die Auswertung für das Amt des Gewerblichen Berufsschulrats ergab keine Hinweise auf mangelnde Aktualität bzw. Unvollständigkeit des Inventars. Jedoch war die Ausstattung mit Druckern nicht wirtschaftlich.

Lediglich 38 von 56 Netzwerkdruckern wurden zentral gemanagt. Diese gemanagten Drucker und Multifunktionsgeräte waren nicht einmal zu einem Viertel ausgelastet. Daher sollten die Abteilungen Schulen K4 und Kindergärten K5 sowie das Amt des Gewerblichen Berufsschulrats auf nicht erforderliche Drucker und Multifunktionsgeräte verzichten, um eine bessere Auslastung zu erreichen, weniger finanzielle Mittel zu binden und den
Betreuungsaufwand zu verringern.

Die Inventarführung war weiterhin auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2016 die Umsetzung der Empfehlungen zu und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2013 „Förderung der NÖ Naturparke" ergab, dass die Empfehlungen aus diesem Bericht zu rund 50 Prozent umgesetzt wurden.

Die Abteilung Naturschutz RU5 konnte damit Verbesserungen bei der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel und der Strafgelder sowie bei der Einhaltung der Verrechnungsvorschriften erreichen. Weiters trat die Abteilung Naturschutz RU5 nur mehr als Förderungsgeber und nicht als Förderungswerber bzw. Projektträger auf.

Die zugesagte Festlegung von einheitlichen Mindestkriterien für die NÖ Naturparke und die Änderung der Förderrichtlinien für Naturparke erfolgten nicht, weil die Ende 2014 bei der
Umweltdachverband GmbH beauftragte Evaluierung der Zielerreichung der NÖ Naturparke abgewartet wurde.

Die Projektförderungen wurden zwar forciert, jedoch ohne die Basis- und die Sonderförderung projektbezogen weiter zu entwickeln.

Schließlich unterblieben die gebotene Evaluierung der Leistungen und Wirkungen des Vereins Naturparke Niederösterreich sowie die angeregte Senkung des Verwaltungsaufwands für das Projekt „NUP Aktiv", mit dem erfolgreich (Langzeit-)Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt eingegliedert und die Naturparke in den Bereichen Landschaftspflege, Naturschutz, Gastronomie, Verwaltung und Besucherbetreuung unterstützt wurden.

Der Landesrechnungshof erwartete, dass die Umsetzung der noch offenen Empfehlungen unter Einbeziehung der Evaluierungsstudie zügig erfolgt.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2016 zu, die Empfehlungen umzusetzen. So sollten nunmehr die vom Verband der Naturparke Österreichs festgelegten Qualitätskriterien aufgrund der Evaluierung durch die Umweltdachverband GmbH als Maßstab für die NÖ Naturparke gelten und die Förderrichtlinien noch im laufenden Jahr überarbeitet werden. Dabei sollte die Basisförderung so weiterentwickelt werden, dass der Fördermitteleinsatz zum Erreichen der
Qualitätskriterien beiträgt.

Der Verein Naturparke Niederösterreich wurde aufgefordert, seinen Tätigkeitsbericht bis zum Juni 2016 im Sinne einer inhaltlichen Evaluierung zu überarbeiten.

 

JSitemap Pro