

Die Versorgungsstrukturen für Menschen mit akut stationärem Pflegebedarf waren im erforderlichen Ausmaß vorhanden. Die Vormerkliste für akute Pflegefälle zeigte eine stark rückläufige Tendenz. Daher bestand zum Jahresende 2015 ein geringer Aufnahmedruck in der stationären Pflegeversorgung. Den Bezirksverwaltungsbehörden und den NÖ Landespflegeheimen gelang es, das Belegungsmanagement bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Auslastung stellte eine kritische Wirkungsgröße dar, weil eine um einen Prozentpunkt geringere Auslastung bei gleichbleibenden Ausgaben bei den NÖ Landespflegeheimen einen theoretischen Abgang von rund zwei Millionen Euro bewirkte.
Die 5.631 systemisierten Betten der 48 NÖ Landespflegeheime waren in den vergangenen Jahren insgesamt nahezu ausgelastet. An 16 Standorten wurde im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 sogar eine Auslastung von über 100 Prozent festgestellt, was auf den Betrieb nicht systemisierter Betten zurückzuführen war. Für diese Betten waren die erforderlichen Anzeigen zu tätigen oder Bewilligungsverfahren laut NÖ Sozialhilfegesetz zu beantragen.
An einem Heimstandort lag die Auslastung der letzten vier Jahre jedoch aufgrund baulicher Strukturen bzw. eines temporär regionalen Überangebots unter 97 Prozent. Daher war dieser Standort unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu evaluieren.
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach dem NÖ Förderungsmodell wies einen beinahe gleichbleibenden Anstieg von 2.273 Fällen im Jahr 2008 auf 8.406 Fälle im Jahr 2015 auf. In Ergänzung zum Förderungsmodell des Bundes, das mit einer Art 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern akkordiert wurde, gewährte das Land NÖ eine Förderung für die Bezieher der Pflegegeldstufe 1 und 2. Mit diesem Modell verfolgte die NÖ Landesregierung die Ziele, die Position der pflegenden Angehörigen zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause zu ermöglichen (siehe Beschluss der NÖ Landesregierung vom 11. Dezember 2007). Der Großteil aller Förderungsfälle nahm das niederösterreichische Modell in Anspruch. Allein für die Förderungsfälle der Pflegegeldstufen 1 und 2 wendete das Land NÖ im Jahr 2015 rund drei Millionen Euro auf. Daher war das NÖ Förderungsmodell zu evaluieren. Für die Sozialplanung des Landes NÖ, insbesondere für die Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für ambulante, teilstationäre und stationäre
Dienste sollten wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der 24-Stunden-Betreuung angestellt werden.
Das Land NÖ übernahm bei der Abwicklung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung Aufgaben des Bundes, ohne entsprechende Gegenleistungen einzufordern. Somit bestand ein jährliches Einforderungspotential von rund 300.000,00 Euro des Landes an den Bund.
Die rückläufigen Vormerklisten und die Angaben von Pflegeheimdirektorinnen und -direktoren wiesen auf einen Zusammenhang zwischen dem steigenden Angebot der 24-Stunden-Betreuung und der rückläufigen Nachfrage nach stationärer Pflegeversorgung – der für das Land NÖ teuersten Versorgungsform – hin. Berechnungen zeigten schon für nur 500 Fälle ein theoretisches Einsparungspotential von rund 8,3 Millionen Euro durch die 24-Stunden-Betreuung gegenüber der stationären Pflegeversorgung auf.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2016 zu, die sechs Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2013 „Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Baumaßnahmen 2009 bis 2011" ergab, dass alle 15 zu bewertenden Empfehlungen ganz oder großteils umgesetzt wurden.
Sowohl die Abteilung Landeshochbau BD6 als auch dieAbteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 setzten somit 100 Prozent der Empfehlungen um. Sie erreichten dadurch organisatorische Verbesserungen bei der Abwicklung von Bauprojekten, etwa bei Dokumentation, Kostenermittlung, Leistungsbeschreibung und Vergaben sowie finanzielle Entlastungen von zumindest 2,75 Millionen Euro, insbesondere durch den Verzicht auf eine Veranstaltungshalle, den vermehrten Einsatz von Amtssachverständigen für Liegenschaftsgutachten und generell durch mehr Wettbewerb bei Beschaffungen.
Das empfohlene Gesamtsanierungskonzept für die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag und der dafür erforderliche Kostenrahmen lagen vor.
Die Projektleiter der Abteilung Landeshochbau BD6 erhielten entsprechende Informationen bzw. Schulungen, womit eine grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Beachtung der Empfehlungen erfüllt wurde.
Die empfohlene Anpassung des Mietvertrags an die tatsächlichen Gegebenheiten (Bauernladen, Schlossheuriger, Grundsatz der Nichtversicherung) erfolgte zwar nicht, die Vertragspartner verständigten sich jedoch auf eine entsprechende Vertragsauslegung. Die diesbezügliche Empfehlung verfolgte der Landesrechnungshof nicht mehr und bezog sie auch in die Bewertung des Umsetzungsgrades nicht mit ein.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 das vorläufige Überprüfungsergebnis ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 7/2013 „Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Gebarung" ergab, dass von den 17 Empfehlungen aus diesem Bericht zwölf ganz und fünf teilweise umgesetzt wurden.
Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und die landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag setzten damit bereits über 85 Prozent der Empfehlungen um. Sie erreichten dadurch Verbesserungen bei den Organisationsgrundlagen, den Verträgen, den Abrechnungen sowie beim Brand- und Bedienstetenschutz und konnten die Ausgaben für Versicherungsprämien von rund 3.500 Euro im Jahr 2011 auf 1.250 Euro im Jahr 2014 um 2.250 Euro jährlich senken.
Die Umsetzung der Empfehlungen zur besseren Unterbringung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, zur Verwertung des Apfelsortenerhaltungsgarten und zur Anpassung der Rauchabzugsanlage erforderten Verhandlungen mit Vertragspartnern, die noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die getrennte Verrechnung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung sowie die Darstellung der Finanzierungsflüsse gelangen noch nicht lückenlos.
Entwicklung der Schülerzahlen
Die Maßnahmen zur Gewinnung von Schülerinnen und Schülern konnten den im Schuljahr 2011/2012 einsetzenden Einbruch bei den Schulanfängern zwar stabilisieren, in den ersten Klassen blieben die Schülerzahlen jedoch um rund 40 Prozent unter den Vorjahreswerten. Mit 39 Schülerinnen und Schülern war die maximale Kapazität von 75 im Schuljahr 2015/2016 nur zu rund 52 Prozent genutzt.
Der damit verbundene Rückgang bei den Einnahmen aus Schülerheimbeiträgen konnte zum Teil durch zusätzliche Einnahmen aus der Nutzung der Schlossanlage für Fortbildungen und Veranstaltungen ausgeglichen werden. Während die Gesamtschülerzahl in den landwirtschaftlichen Fachschulen stabil blieb, verlor die Fachschule Ottenschlag weiter an Schülerinnen und Schülern. Daher sollte für den Fall, dass der Schulbetrieb am Standort Ottenschlag wegen der zu geringen Schülerzahl nicht mehr fortgeführt werden kann, ein Nachnutzungskonzept für die Schlossanlage erstellt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 3. Mai 2016 die Umsetzung der fünf teilweise noch offenen Empfehlungen zu und berichtete über die bereits gesetzten Maßnahmen. Sie betonte, dass weiterhin danach getrachtet wird, die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger deutlich zu steigern und dass 19 Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 vorliegen.
Der Gewerbliche Berufsschulrat führte die NÖ Landesberufsschule Langenlois im Verbund mit den übrigen 18 NÖ Landesberufsschulen als wirtschaftliche Einheit. Sie bildete bautechnische Lehrberufe (Bautechnische/r Zeichner/in, Maurer/in, Dachdecker/in, Schalungsbauer/in, Tiefbauer/in, Gleisbautechniker/in, Straßenerhaltungsfachmann/frau) aus und nahm auch erfolgreich an Lehrlingswettbewerben (Weltmeisterschaften für Betonbau, Bundeslehrlingswettbewerben) teil.
Im Schuljahr 2014/15 verzeichneten die 19 Landesberufsschulen 17.944 Schülerinnen und Schüler. Davon besuchten 1.084 die NÖ Landesberufsschule Langenlois, die seit der Einführung des Lehrberufs Gleisbautechniker eine stabile Schülerzahl von rund 1.000 Schülern pro Schuljahr aufwies.
Insgesamt hatten die NÖ Landesberufsschulen seit dem Schuljahr 2010/11 jedoch rund 2.300 Schülerinnen und Schüler oder elf Prozent verloren. Daher musste der Gewerbliche Berufsschulrat, der die NÖ Landesberufsschulen als wirtschaftliche Einheit führte, weitere Gegenstrategien entwickeln bzw. umsetzen.
Das Schulverwaltungsprogramm entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand der Informationstechnologie und war zu erneuern. Dabei sollte ein elektronischer Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer NÖ hergestellt werden.
Im Rechnungsabschluss 2014 standen den Gesamtausgaben der NÖ Landesberufsschulen von 81,1 Millionen Euro Gesamteinnahmen von 41,4 Millionen Euro gegenüber, was einem Deckungsgrad von 51 Prozent entsprach. Dieser lag zwar über der veranschlagten Deckung von 49,9 Prozent, wies aber wegen des Ausbauprogramms sowie der zusätzlichen technischen Qualifikationsmaßnahmen eine fallende Tendenz auf.
Am 2. Juni 2015 wurde der Schulerhaltungsbeitrag der NÖ Gemeinden für das Jahr 2014/15 von 935 auf 960 Euro pro Schüler/in erhöht sowie eine jährliche Anhebung um 150 Euro bis zum Schuljahr 2018/19 festgelegt. Das bedeutete auf Basis der Schülerzahlen 2014/15 Mehreinnahmen von rund 450.000 Euro für das Schuljahr 2014/15 und von rund 2,7 Millionen Euro jährlich bis zum Schuljahr 2018/19.
Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag war seit 45 Jahren nicht erhöht worden. Dies bedeutete – bezogen auf das Schuljahr 2014/15 und den Verbraucherpreisindex – Mindereinnahmen von rund 408.000 Euro.
Beim elektronischen Zahlungssystem der NÖ Landesberufsschulen wurde durch die personenbezogene Übermittlung der Überweisungscodes die Sicherheit erhöht.
Die Auflösung der nicht mehr benötigten zweckgebundenen Verrechnung wurde laut Stellungnahme bereits veranlasst.
Teilverträge, Mehrfachausbildungen und Lehreraustausch zwischen den NÖ Landesberufsschulen ermöglichten einen auf die Schülerzahlen abgestimmten Einsatz der Lehrkräfte. Die Grundlagen für den Nachweis des Lehrpersonals in den Rechnungsabschlüssen waren möglichst auf eine einheitliche Basis zu stellen und Abweichungen zu erläutern.
Das Verwaltungs- und Reinigungspersonal der NÖ Landesberufsschule Langenlois war gemäß Dienstpostenplan besetzt. Der Wissensstand des Verwaltungspersonals sollte durch Schulungen sowie durch einen jährlichen Erfahrungsaustausch vereinheitlicht werden. Weiters sollten die beim Gewerblichen Berufsschulrat und bei den NÖ Landesberufsschulen verwendeten Organigramme und Stellenbeschreibungen aufeinander abgestimmt und Arbeitsverteilungspläne erstellt werden.
In der Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen fehlte der Lehrberuf Gleisbautechniker. Außerdem waren der Vertrag über die Benützung der Liegenschaften und die wirtschaftliche Führung und Verwaltung des Schülerheims sowie die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung verschiedener Einrichtungen an die geänderten Verhältnisse anzupassen.
Die Brandmeldeanlage war an eine Alarmzentrale der öffentlichen Feuerwehr anzubinden. Die gegenseitige Vertretung der Brandschutzbeauftragten der Schule und des Schülerheims sollte schriftlich festgelegt werden. Offene Mängel zum Bedienstetenschutz, die mit der unmittelbaren Sicherheit von Personen im Zusammenhang standen, waren nicht gegeben.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 12. April 2016 zu, die 15 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.
Das Land NÖ investierte in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt rund 957 Millionen Euro in unterschiedliche Hochbauten, beispielsweise Bürogebäude, Landeskliniken, Landespflegeheime, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen, Schulen, Sportstätten, Museen, Kulturbauten, Forschungszentren, Anlagen für Straßen und Bahnen oder Tierheime. Um den Wert und die Nutzfunktion dieser Gebäude zu sichern, waren die Bauwerke samt deren Ausstattung instand zu halten.
Die jährlichen Ausgaben betrugen durchschnittlich rund 319 Millionen Euro und umfassten Neu-, Zu- und Umbauten sowie Instandsetzungen (ohne nach dem NÖ Landeswohnbauförderungsgesetz und dem NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz geförderte Bauten) bei Gesamtkosten der umfassten Vorhaben von rund 2,77 Milliarden Euro, die sich über einen mehrjährigen Zeitraum erstreckten. Diese Investitionen verbesserten die bauliche Infrastruktur und trugen zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bei.
Die Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung werden mit „Multiplikatoren" gemessen, welche – verschiedenen Studien zufolge – beim öffentlichen Hochbau zwischen 1,7 und 2,9 liegen. Demnach lassen Investitionen im Hochbau von einer Milliarde Euro das Bruttoinlandsprodukt langfristig um fast drei Milliarden Euro wachsen. Der entsprechende Beschäftigungsmultiplikator zwischen 1,5 und 2,1 besagt, dass pro 1.000 Erwerbstätigen 500 bis 1.100 weitere Personen beschäftigt werden. Die fiskalischen Effekte, insbesondere in Form von Steuereinnahmen, fließen vor allem dem Bund zu, während das Land NÖ die Kosten trägt.
13 Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung führten Hochbauten durch, wobei die Abteilungen Finanzen F1, Gebäudeverwaltung LAD3 und Landeshochbau BD6 sowie externe Unternehmungen Dienstleistungen für andere Abteilungen erbrachten.
Die Abwicklung von Hochbauten bei den Landeskliniken erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der NÖ Landeskliniken-Holding (und deren Entscheidungsgremien) sowie den Abteilungen Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 und Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht GS4.
Außer dem Amt der NÖ Landesregierung waren noch der Gewerbliche Berufsschulrat und mit dem Land NÖ verbundene Gesellschaften wie die ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH (ecoplus.) und die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) mit der Errichtung bzw. Instandsetzung von Hochbauten befasst.
Diese Dienstanweisung galt seit April 2010 für alle Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Der Anwendungsbereich erstreckte sich auf die Errichtung und die Förderung von Hochbauten ab Errichtungskosten von 1,5 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer). Das betraf 81 Hochbauten des Landes NÖ mit geschätzten Gesamtkosten von rund 2,57 Milliarden Euro. Davon entfielen 51 Prozent auf Neubauten, 49 Prozent auf Um- und Zubauten sowie Instandsetzungen. An rund 89 Prozent dieser Bauvorhaben wirkte die Abteilung Landeshochbau BD6 als Dienstleister mit.
Die Dienstanweisung „Hochbauvorhaben" war nicht auf die 408 kleineren Hochbauten des Landes NÖ mit Gesamtkosten von rund 95 Millionen Euro anzuwenden. Das betraf zu 52 Prozent Neubauten und zu 48 Prozent Um- und Zubauten sowie Instandsetzungen. Dennoch wirkte die Abteilung Landeshochbau BD6 an 16 Prozent dieser Hochbauten als Dienstleister mit. Auch für die 33 Hochbauten, die außerhalb der Landesverwaltung durchgeführt wurden, galt die Dienstanweisung nicht. Die
Gesamtkosten dieser Hochbauten betrugen 103 Millionen Euro, wovon 93 Millionen Euro auf 16 Hochbauten mit Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro und rund zehn Millionen Euro auf 17 kleinere Hochbauten entfielen.
Die Dienstanweisung enthielt das in der Landesverwaltung vorhandene spezifische Fachwissen und die langjährige Erfahrung mit der Abwicklung von Hochbauvorhaben. Daher war es zweckmäßig, deren Inhalte auch außerhalb der Landesverwaltung zu beachten bzw. bei der Abwicklung von Hochbauten eine einheitliche Vorgangsweise zu fördern.
Mit 83 Prozent hatten die Baukosten den höchsten Anteil an den Errichtungskosten, wobei die Bandbreite zwischen 75 und 92 Prozent lag.
Im Mittel entfielen 12 Prozent der Errichtungskosten auf Planungsleistungen, Gutachten und Beratungen. Die Bandbreite betrug sieben bis 17 Prozent. Der durchschnittliche Anteil der Nebenleistungen, insbesondere für Bewilligungen, Abnahmen, Anschlussgebühren, Versicherungen, Schlechtwettermaßnahmen, Bodenproben und sonstige Untersuchungen an den Errichtungskosten betrug 1,7 Prozent, bei einer Bandbreite von 0,4 bis 5,7 Prozent.
Die 81 Hochbauten des Landes NÖ mit Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro wurden zu 83 Prozent mit Leasing, zu acht Prozent direkt aus dem Landeshaushalt, zu vier Prozent durch die NÖ Landesimmobiliengesellschaften und der Rest über die Landesimmobiliengesellschaften oder durch Forderungseinlösung finanziert.
Bei den landesnahen Unternehmen wurden alle 16 großen Hochbauten über Eigen- und verschiedene Fremdmittel finanziert.
Die Finanzierung der 408 kleinen Hochbauten des Landes NÖ mit Errichtungskosten unter 1,5 Millionen Euro erfolgte zu 90 Prozent aus dem Landeshaushalt, zu sieben Prozent durch Leasing und zu drei Prozent in anderer Form.
Die 17 kleinen Hochbauten der landesnahen Unternehmen wurden zu 80 Prozent durch Eigen- und Fremdmittel sowie zu 20 Prozent durch Gesellschafterzuschüsse des Landes NÖ finanziert.
Die Dienstanweisung „Hochbauvorhaben" gliederte die Abwicklung von Hochbauten in zwei Schemen sowie in die fünf Phasen Entwicklung – Vorbereitung – Planung – Ausführung – Nachbetreuung, an deren Ende jeweils eine Entscheidung (Meilenstein) zu treffen war.
Gemäß Schema 1 war nach der Entwicklungsphase die Projektfreigabe und je nach Höhe der Gesamtkosten der Grundsatzbeschluss der NÖ Landesregierung oder des NÖ Landtags zu erwirken. Fast 95 Prozent der Hochbauten des Landes NÖ mit Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro wurden so abgewickelt. Schema 2 galt als Ausnahme für komplexe Hochbauten mit geringem Standardisierungsgrad und verschob den Grundsatzbeschluss in die Planungsphase. Es wurde nur bei einem Hochbauvorhaben angewendet.
Schriftliche Projektaufträge lagen bei 83 Prozent der Hochbauten des Landes NÖ mit
Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro und bei rund der Hälfte der kleineren Bauvorhaben vor (bezogen auf die Anzahl der Bauvorhaben). In der Abteilung Landeshochbau BD6 erging für kleinere Bauvorhaben ein „schriftlicher Arbeitsauftrag".
Außerhalb der Landesverwaltung wurden bei Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro in 81 Prozent der Fälle schriftliche Projektaufträge erteilt.
Die Projektleitung von größeren Hochbauten des Landes NÖ wurde zu 95 Prozent von internen Projektteams wahrgenommen, die sich aus Vertretern der kreditverwaltenden Dienststelle, des Nutzers und der Abteilung Landeshochbau BD6 zusammensetzten. Lediglich bei fünf Projekten war die Projektleitung an private Unternehmen vergeben.
Die kleineren Hochbauten wurden von einer Person geleitet, meist aus der Abteilung Landeshochbau BD6.
Die Projektsteuerung bereitete die Entscheidungen für die Projektleitung auf oder traf diese im Rahmen ihres Auftrags selbst. Für Hochbauten des Landes NÖ mit Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro bestand bei rund der Hälfte der Vorhaben eine externe Projektsteuerung.
Darauf wurde bei weniger komplexen Hochbauten vermehrt verzichtet und diese Aufgabe von der Projektleitung selbst wahrgenommen.
Das Projektcontrolling nahm im Projektteam grundsätzlich die Abteilung Landeshochbau BD6 wahr. Bei sehr komplexen Projekten wurde zusätzlich eine „Begleitende Kontrolle" durch einen externen Auftragnehmer eingesetzt. Eine solche externe Begleitende Kontrolle wiesen 20 Prozent der Hochbauten des Landes NÖ mit Errichtungskosten über 1,5 Millionen Euro auf, in erster Linie bei der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 und außerhalb der Landesverwaltung bei ecoplus.
Die NÖ Landesregierung informierte in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2016 zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofs über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 11/2013 „Planung, Finanzierung und Betrieb von Betreuungsstationen und Betreuungszentren in NÖ Landespflegeheimen" ergab, dass von 13 Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz (bzw. großteils), fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden.
Die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 hatte den Empfehlungen damit bereits zu rund 65 Prozent entsprochen. Zwei Empfehlungen konnte die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 nicht umsetzen, weil die erforderlichen Grundlagen nicht in ihrem Einflussbereich lagen. Demnach erreichte die Abteilung einen Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent.
Durch die Umsetzung der Empfehlungen konnte die Dauer des Aufnahmeverfahrens in Betreuungsstationen verkürzt und die Vorbereitung der Bewohner auf die Entlassung nach Hause verbessert werden. Die ausgeglichenen Betriebsergebnisse der NÖ Landespflegeheime ermöglichten es, die Personalressourcen der Betreuungsstationen und Betreuungszentren zu erhöhen. Weiters konnten den Mitarbeitern zusätzliche Weiterbildungen in psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege und in Gerontopsychiatrie angeboten werden. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten gingen teilweise zurück.
Um das psychosoziale Betreuungszentrum in Tulln zu entlasten, waren die Umwidmung einer Abteilung des Landespflegeheims in Tulln in eine Betreuungsstation und ab 2016 die Einbindung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner geplant.
Das Konzept „Psychosoziale Betreuung in NÖ Landespflegeheimen" wurde nicht überarbeitet, weil der Evaluierungsbericht des Psychiatrieplans in der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission nicht beschlossen wurde und eine neue Richtlinie für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aus budgetären Gründen nicht angewandt werden konnte. Daher erfolgte auch keine neuerliche Festlegung der allgemeinmedizinischen und psychiatrischen Versorgung in den Betreuungsstationen und Betreuungszentren der NÖ Landespflegeheime.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2016 die Umsetzung der teilweise noch offenen Empfehlungen zu.
Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2013 „Entwicklung ausgewählter Kennzahlen in den NÖ Landeskliniken" ergab, dass von 17 Empfehlungen aus diesem Bericht zehn ganz bzw. großteils und sieben teilweise umgesetzt wurden. Damit hat die NÖ Landeskliniken-Holding rund 79 Prozent der Empfehlungen umgesetzt.
Sie konnte dabei die Deckungsgrade gegenüber dem Jahr 2011 der NÖ Landeskliniken um 5,6 Prozentpunkte auf durchschnittlich 98,3 Prozent im Jahr 2014 verbessern. Der Abgang laut Rechnungsabschluss der NÖ Landeskliniken im Jahr 2014 konnte um 92,3 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2011 verringert werden.
Die Gesamtanzahl der tatsächlich aufgestellten Betten konnte gegenüber dem Jahr 2011 um 111 Betten oder 1,4 Prozent reduziert werden und lag damit um 175 Betten oder 2,2 Prozent unter der Vorgabe des RSG-NÖ 2015. In den einzelnen Fachbereichen bestanden jedoch Abweichungen. Die Anzahl von 4,9 Krankenhausbetten pro 1.000 Einwohner im Jahr 2014 lag unter dem Österreich-Durchschnitt von 5,4.
Mit dem erweiterten Management-Informationssystem konnten die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse besser analysiert und überwacht werden. Das so genannte Management-Cockpit ermöglichte dabei einheitliche Darstellungen und Auswertungen von verschiedenen Kennzahlen.
Die rückläufige Entwicklung bei den Ausgaben für pharmazeutische Spezialitäten aus dem Jahr 2011 konnte nicht gehalten werden. Außer an den Standorten Klosterneuburg, Melk und Amstetten stiegen diese Ausgaben in allen Landeskliniken wieder an. Die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landeskliniken begründeten dies mit hohen Kosten für onkologische Behandlungen sowie für Spezialtherapien.
Trotz anhaltend hoher Personalkosten in Niederösterreich lagen auch im Jahr 2014 die Gesamtkosten und Personalkosten je Belagstag unter dem Österreich-Durchschnitt.
Die NÖ Landeskliniken-Holding setzte Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände, die – gemessen in Fehlstunden pro finanziell bewertetem Vollzeitäquivalent – nunmehr in allen Berufsgruppen die Werte des Jahres 2011 unterschritten.
Die Fluktuationsrate aller NÖ Landeskliniken lag mit 4,2 Prozent im Jahr 2014 um 0,42 Prozentpunkte über der Rate des Jahres 2011. Die Erhöhung betraf hauptsächlich den ärztlichen Bereich.
Im Jahr 2014 wiesen sieben Standorte eine bessere Auslastung (mit tagesklinischen Fällen) als im Jahr 2011 auf. Weitere Anpassungen nicht ausgelasteter Kapazitäten waren zweckmäßig, um angebotsinduzierte Auslastungen zu vermeiden. Die Zuordnung der Betten zu den Fachbereichen entsprach nicht den Vorgaben des RSG-NÖ 2015.
Die Lebensmittelkosten pro Tagesverpflegung und Landesklinikum betrugen im Jahr 2014 durchschnittlich 4,86 Euro, wobei weiterhin große Unterschiede zwischen den
Landeskliniken bestanden.
Die Darstellung der Gesamtwäschekosten wurde vereinheitlicht und bot damit eine bessere Grundlage für weiterführende Vergleiche.
Die Patientinnen und Patienten zeigten sich auch im Jahr 2014 wieder sehr zufrieden mit den NÖ Landeskliniken, mit Gesamtwerten über 90 von 100 Punkten.
Die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 2,65 und verbesserte sich damit leicht gegenüber der Bewertung des Jahres 2011 (2,67).
Die Wiederaufnahmerate von Patienten in stationäre Pflege innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entlassung verbesserte sich bei nahezu gleichbleibender Belagsdauer im Jahr 2014 mit 6,16 Prozent gegenüber dem Jahr 2011 mit 6,25 Prozent.
Die Kennzahlen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie konnten verbessert werden. So konnte die Anzahl der betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Schulungstage je IKT-Mitarbeiter/in erhöht werden, die Anzahl der Versionsstände der Softwareanwendungen um 34 Prozent gegenüber dem Jahr 2011 abgebaut werden.
Die NÖ Landeskliniken-Holding war weiterhin gefordert, die Konsolidierung ihrer Softwarelandschaft weiter voranzutreiben, den diesbezüglichen Ausstattungs- und Personalbedarf festzulegen und dazu zweckmäßige Kennzahlen zu entwickeln.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2016 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen im Wesentlichen zu.
Die fünf Abteilungen der Gruppe Land- und Forstwirtschaft waren im Jahr 2015 mit 182 Personal Computern und Notebooks, 162 Bildschirmen, 58 Druckern und Multifunktionsgeräten, 25 mobilen Druckern, 39 dienstlichen Mobiltelefonen sowie 74 sogenannten Feldcomputern ausgestattet. Der Anschaffungswert betrug rund 400.000 Euro.
Von den 83 Notebooks verfügten 63 über einen zusätzlichen Bildschirm. Die Ausstattung mit einem zweiten Bildschirm erleichterte das fehlerfreie und rasche Arbeiten mit mehreren Anwendungen oder Dokumenten und war daher wirtschaftlich und zweckmäßig. 24 Arbeitsplätze hatten sowohl einen Personal Computer als auch ein Notebook.
Alle 58 Drucker und Multifunktionsgeräte liefen als Netzwerkdrucker, wobei jedoch lediglich 48 zentral gemanagt wurden. Diese 48 Netzwerkdrucker waren – obwohl sie von allen Arbeitsplätzen angesteuert werden konnten – nicht ausgelastet. Die Auslastung der zehn restlichen nicht zentral gemanagten Netzwerkdrucker konnte nicht ausgewertet werden. Die 25 mobilen Geräte kamen im Außendienst zum Einsatz.
In Bezug auf die Doppelausstattung mit Personal Computern und Notebooks sowie auf die nicht ausgelasteten Netzwerkdrucker bestanden Einsparungspotenziale von 30.000 Euro (bezogen auf den Anschaffungswert) sowie von diesbezüglichem Betreuungs- und Wartungsaufwand.
Die Ausstattung mit Mobiltelefonen war dienstlich begründet und in Bezug auf ein Gesamtpersonal von 158 als sparsam zu bezeichnen. Bei den Feldcomputern handelte es sich um GPS-Geräte (Global Positioning System), welche die Abteilung Forstwirtschaft und die Forstorgane der Bezirkshauptmannschaften zum Kartieren und zum Aktualisieren von Datenbeständen des Geografischen Informationssystems einsetzten.
Die Inventarführung war weiterhin auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 26. Jänner 2016 die Umsetzung der Empfehlungen zu.
Die Übernahme der Krankenanstalten aus dem Gemeinde- bzw. Verbandsbereich durch das Land NÖ und die Betriebsführung durch die NÖ Landeskliniken-Holding
erwiesen sich als zweckmäßig, um die verschiedenen Träger in der Rechtsträgerschaft des Landes NÖ zusammenzuführen und diese dadurch effektiver und effizienter wahrnehmen zu können.
Mit der Betriebsführung erfüllte die NÖ Landesregierung den öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der Krankenanstaltspflege in Niederösterreich. Dafür waren Aufsichts-, Steuerungs- und Kontrollrechte sicherzustellen.
Die Rechtsträgerschaft und die Diensthoheit über die Bediensteten der NÖ Landeskliniken oblagen dem Land NÖ, die Errichtung, die Führung und der Betrieb der NÖ Landeskliniken seit dem Jahr 2005 der NÖ Landeskliniken-Holding als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Personal.
Der Betrieb der NÖ Landeskliniken war durch vielfältige Rechtsgrundlagen und komplexe Beziehungen zwischen dem Amt der NÖ Landesregierung, der NÖ Landeskliniken-Holding, dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und den NÖ Landeskliniken gekennzeichnet. Die Auslegung der Rechtsträgerschaft und der Betriebsführung belastete die Verwaltung der NÖ Landeskliniken und die damit befassten Stellen. Da sowohl Vorschriften (Dienstanweisungen) des Rechtsträgers als auch Richtlinien der NÖ Landeskliniken-Holding galten, bestand wechselseitiger Abstimmungsbedarf.
Im Hinblick auf den Kosten-, Leistungs- und Investitionsdruck im Krankenanstaltenwesen waren alle Beteiligten unter den personellen und organisatorischen Strukturen gefordert, ihre Zusammenarbeit noch effizienter und effektiver zu gestalten, um den Verwaltungsaufwand bei der gemeinsamen Erfüllung des Versorgungsauftrags möglichst gering zu halten.
In den Jahren 2009 bis 2014 fiel der Anteil des Landes NÖ zur Abgangsdeckung (Trägeranteil) der NÖ Landeskliniken um 85,7 Prozent bzw. 178,6 Millionen Euro.
Dieser Reduktion des Trägeranteils ging ein Anstieg des Gesamtaufwands der NÖ Landeskliniken-Holding (mit NÖGUS-Personal) von 18 Prozent auf rund 33 Millionen Euro im Jahr 2014 einher. Die NÖ Landeskliniken-Holding hat die 19 NÖ Landeskliniken an 27 Standorten bei laufendem Betrieb unter einem Dach schrittweise zu konsolidieren und dafür eigene qualifizierte Kräfte aufzubauen. Demzufolge erhöhte sich der Personalaufwand (mit NÖGUS-Personal) um rund 45 Prozent, wobei das Personal der NÖ Landeskliniken-Holding seit 2009 um rund 50 Vollzeitkräfte auf 173 Vollzeitkräfte aufgestockt wurde.
In den NÖ Landeskliniken stieg der Personalaufwand um rund 13 Prozent auf 1.128 Millionen Euro, davon entfielen rund 77 Millionen Euro auf die Verwaltung. Das Personal der NÖ Landeskliniken wurde um 700 Vollzeitkräfte (370 Ärzte, 189 medizinisches Personal, 18 Betriebspersonal, 2 sonstiges Personal) oder 4,3 Prozent aufgestockt. 121 Vollzeitkräfte entfielen auf die Verwaltung, was einem Zuwachs um 8,6 Prozent entsprach. Das führte die NÖ Landeskliniken-Holding auf Personalvermehrungen zum Beispiel für Logistik und Entlassungsmanagement, auf die Verschiebung von Betriebspersonal und sonstigem Personal zum Verwaltungs-
und Kanzleipersonal sowie auf die Berücksichtigung von nicht dienstpostenplanrelevanten Stellen (zum Beispiel Lehrlinge oder geschützte Arbeitsplätze) ab dem Jahr 2013 zurück.
Die dafür erforderlichen Mittel bzw. Dienstposten genehmigte der NÖ Landtag im Rahmen des jeweiligen Voranschlags.
Bezogen auf die Bettenanzahl beschäftigten die NÖ Landeskliniken im Jahr 2014 in allen Berufsgruppen weniger Personal als vom Bundesministerium für Gesundheit 2014 durchschnittlich für österreichische Krankenanstalten ermittelt wurde.
Die Abteilungen Finanzen F1, Umwelttechnik BD4, Landeshochbau BD6, Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht GS4, Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7, Personalangelegenheiten B LAD2-B und Gebäudeverwaltung LAD3 setzten im Jahr 2014 rund 74 Vollzeitkräfte für die NÖ Landeskliniken ein. Davon entfielen rund 53 Vollzeitkräfte auf die Vollziehung der dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten der Bediensteten der NÖ Landeskliniken.
Für die NÖ Landeskliniken bestanden sowohl beim Amt der NÖ Landesregierung als auch bei der NÖ Landeskliniken-Holding jeweils ein Personalcontrolling. Hingegen fehlte die im Gesetz vorgeschriebene Personalbedarfsermittlung nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode für die Verwaltungsbereiche der NÖ Landeskliniken. Eine derartige Methode war im Rahmen der Rechtsträgerschaft und der Betriebsführung anzuwenden und auch der NÖ Landeskliniken-Holding selbst zu empfehlen.
Die NÖ Landeskliniken-Holding ist weiterhin gefordert, dem ansteigenden Zuwachs ihres Personals entgegenzuwirken und ein Personalcontrolling für das Holdingpersonal einzurichten.
Der Bericht enthält noch weitere Kennzahlen und Feststellungen unter anderem zur Aufsicht, zur Abstimmung von Dienstanweisungen und Richtlinien, zur Trennung von privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Erledigungen sowie zum Internen Kontrollsystem der NÖ Landeskliniken-Holding.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 10. November 2015 im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen zu und teilte dazu bereits getroffene oder geplante Maßnahmen mit.
Die Nachkontrolle zum Bericht 10/2012 „Finanzierung des Landes NÖ im Wirkungsbereich des Bundes" ergab, dass von den acht Empfehlungen aus diesem Bericht vier ganz, zwei großteils, eine teilweise und eine nicht umgesetzt wurden.
Die Abteilungen Finanzen F1, Gebäudeverwaltung LAD3, Wissenschaft und Forschung K3, Schulen K4, Landwirtschaftliche Bildung LF2 sowie Gesamtverkehrsangelegenheiten RU7 entsprachen den Empfehlungen somit zu 81,25 Prozent. Dadurch konnten sie Verbesserungen bei der Erfassung der Projekte sowie bei deren Evaluierung und Refinanzierung erreichen.
An öffentlichen allgemeinen Pflichtschulen konnte der Personalbedarf weiterhin nicht im Rahmen der vom Bund genehmigten Stellenpläne gedeckt werden. Dies war auf Maßnahmen wie die Einhaltung der Klassenschülerhöchstzahl von 25 Schülern, die Sprachoffensive, die Einführung der Neuen Mittelschule (Projektschulen Generation 2 und 3) oder die überdurchschnittliche Anzahl an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zurückzuführen, die vom Bund nicht angerechnet wurden. Weiters wirkte sich die Schulsprengelsituation und die Beibehaltung von Kleinstschulen aus. In den Jahren 2011 bis 2014 betrugen die Mehrausgaben für das zusätzliche Lehrerpersonal im allgemeinen Pflichtschulbereich insgesamt rund 42 Millionen Euro.
Der seit dem Jahr 2008 gedeckelte Kostenersatz des Bundes für das Lehrpersonal an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bedeutete Mindereinnahmen für das Land NÖ von insgesamt elf Millionen Euro.
In den Jahren 2005 bis 2010 hatte das Land NÖ finanzielle Beiträge zu Projekten bzw. Maßnahmen im Wirkungsbereich des Bundes mit einem Gebarungsvolumen von rund 1.143,41 Millionen Euro geleistet. Allein im Zeitraum 2013 bis 2014 gab das Land NÖ über 110 Millionen Euro für Finanzierungen im Wirkungsbereich des Bundes aus, wobei die Ausgaben für Verkehrsdiensteverträge nicht berücksichtigt waren.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2015 die empfohlenen Anpassungen der Dienstanweisung „Finanzierungen" mit und sagte die Umsetzung der noch offenen Anregungen zu. Zudem betonte sie den hohen Stellenwert von Bildung sowie die bildungspolitischen Schwerpunkte
- Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25
- NÖ Schulmodell
- Erhalt der wohnortnahen Schule
- Initiative des Landes NÖ - NÖ Sprachenoffensive – Förderung der Sprachen der Nachbarländer
Zur Sonderpädagogik führte sie aus, dass der Prozentwert für die Berechnung des Förderbedarfs von 2,7 nicht mehr dem tatsächlichen Wert von 4,2 Prozent entspricht und daher anzuheben wäre, was einem Mehrbedarf von 491 Vollbeschäftigungsäquivalente bedeutete.