Zusammenfassung

In den Jahren 2004 bis 2014 investierte das Land NÖ mit dem Projekt noeHIT rund 41 Millionen Euro in die Informationstechnologie der Landesheime, um die unterschiedliche Datenverarbeitung durch ein einheitliches System zu reorganisieren.

Das Projekt betraf alle wichtigen Bereiche der 49 Landespflegeheime und der neun Landesjugendheime mit rund 6.500 Klienten und rund 5.400 Mitarbeitern und entwickelte dafür eine Gesamtlösung.

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Dieses Informationssystem mit seinen Anwendungen und Schnittstellen zu Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung bzw. zu den NÖ Landeskliniken ermöglichte der Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 sowie den einzelnen Landesheimen eine effektive und effiziente Betriebsführung.

Da Aufzeichnungen, Berechnungen oder Auswertungen nicht mehr händisch, sondern automationsunterstützt durchgeführt wurden, konnte der wachsende Personalbedarf in den Landesheimen insbesondere für Verwaltung, Dokumentation (Pflege, Medizin, Therapie und Sozialpädagogik), Beschaffungs- und Rechnungswesen eingedämmt werden.

Im Jahr 2014 standen den Projekt- bzw. Betriebskosten von rund 2,5 Millionen Euro nicht erforderliche Vollzeitäquivalente im Gegenwert von rund 8,7 Millionen Euro gegenüber. Demnach hatte sich das Projekt noeHIT bereits im Jahr 2013 amortisiert.

Umsetzung

Die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 unterteilte das Projekt noeHIT in sieben Teilprojekte und beauftragte die Bestbieter in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Umsetzung. Die Abteilung zog auch ein Beratungsunternehmen bei, vernachlässigte dabei jedoch das Vergaberecht. Mit Ausnahme der Klienten-Dokumentation, die neu vergeben werden musste, konnten alle Teilprojekte termin- und sachgerecht umgesetzt werden. Bis Ende 2015 sollte auch das noch offene Teilprojekt realisiert sein.

Finanzierung

Die Projektkosten 2004 bis 2013 wurden mit 22.463.521,86 Euro aus den Jahresbudgets der Landesheime und mit 15.852.139,19 Euro aus der vorhandenen Investitionsrücklage der Landesheime finanziert.

Empfehlungen

Die Übernahme der Rechenzentrumsleistung durch die Stabstelle Landes­amtsdirektion-Informationstechnologie LAD1-IT ersparte im Jahr 2014 rund 1,5 Millionen Euro und ermöglichte weitere Einsparungen von über sieben Millionen Euro bis zum Jahr 2018. Daher sollte die Stabstelle Landesamtsdirektion-Informationstechnologie LAD1-IT bei ähnlich gelagerten Projekten wieder kontaktiert werden.

Da die Wartungsaufträge für die noeHIT Anwendungen bereits zweimal in Folge verlängert wurden, ohne Vergleichsangebote einzuholen, waren die Schaffung eines Wettbewerbs und die Vermeidung von Abhängigkeiten sicherzustellen.

Eine Schnittstelle zwischen den Landespflegeheimen und den Abteilungen „Jugend und Soziales" der Bezirkshauptmannschaften für die Abrechnungen ermöglichte ebenfalls Einsparungen und sollte daher umgesetzt werden.

Auch für die mobilen Palliativteams, welche die noeHIT Anwendungen nur eingeschränkt nutzen konnten, war eine verbesserte IT-Unterstützung zweckmäßig.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2015 zu, die vier Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.

 

 

Zusammenfassung

Der NÖ Klimafonds wurde im Jahr 2008 zur Erreichung der Ziele des NÖ Klimaprogramms eingerichtet und als Verwaltungsfonds ohne Rechtspersönlichkeit (Voranschlagstelle mit Zweckbindung) geführt.

Zielsetzung

Im Sinn einer Effizienzsteigerung sollten damit vor allem Maßnahmen in den Bereichen Energie und erneuerbare Energiequellen, Wohnbau und Wohnbausanierung, betrieblicher Klima- und Umweltschutz, klimagerechter Nahverkehr, klimagerechte Landwirtschaft und Aktivitäten zur Reduzierung von klimarelevanten Luftschadstoffen gebündelt und auch zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden.

Gebarungsumfang

Dafür standen im ersten Jahr zehn Millionen Euro und im Jahr 2013 rund neun Millionen Euro für klimarelevante Maßnahmen (Aufträge oder Förderungen) zur Verfügung. Im Zeitraum 2008 bis 2013 wurden davon jährlich zwischen 5,6 und 8,7 Millionen Euro ausgegeben. Der Fonds hatte daher Ende 2013 Rücklagen von 830.477,01 Euro. Das wies auf eine ausreichende Veranschlagung hin.

Abwicklung

Der Klimaschutz fiel als Querschnittsmaterie in den Geschäftsbereich mehrerer Abteilungen, wobei im Jahr 2014 noch vier Abteilungen sowie die Agrarbezirksbehörde verfügungsberechtigt waren. Die Koordination und Abwicklung der Voranschlagstelle „NÖ Klimafonds(ZG)" besorgte die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3, die auch die Klimarelevanz der Maßnahmen beurteilte und in allen Fällen bestätigte. Das entsprach der bezweckten Bündelung. Die dazu erstellten Richtlinien und fachlichen Kriterien ermöglichten ein weites Ermessen und zusätzliche Maßnahmen.

Auf Beschluss der NÖ Landesregierung wurden in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 7,12 Millionen Euro für die Förderung von rund 2.300 Photovoltaikanlagen verwendet. Das entsprach im Jahr 2012 rund 46 Prozent und im Jahr 2013 rund 38 Prozent der gesamten Ausgaben des NÖ Klimafonds.

Auch andere Maßnahmen wurden auf der Ebene der NÖ Landesregierung angebahnt und ergänzend zu anderen Finanzierungen des Landes NÖ Bedarfszuweisungen) oder des Bundes (Klima- und Energiefonds) gewährt. Die befassten Abteilungen bemühten sich um eine richtige und zweckmäßige Umsetzung der beantragten oder zugesagten Maßnahmen. Darunter fielen so unterschiedliche Aufträge und Förderungen wie beispielsweise für Radwege, Biomasse Heizanlagen, Elektro- und Erdgasfahrzeuge, Elektroräder, Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung oder Filmproduktionen. Förderempfänger waren Gemeinden, Einzelpersonen, Unternehmungen oder Vereine.

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, war sicherzustellen, dass die angestrebten Zielsetzungen ohne die finanzielle Unterstützung aus dem NÖ Klimafonds entweder nicht oder nicht in dem klimapolitisch angestrebten Ausmaß erreicht werden konnten. Außerdem sollten solche Unterstützungen nach Möglichkeit mit einzusparenden CO2-Äquivalenten verbunden werden.

Datenbank

Die 1.463 Akten des NÖ Klimafonds waren in einer Datenbank der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 erfasst. Der Gebarungsumfang der Jahre 2008 bis 2013 betrug 45,67 Millionen Euro. Unter einer Aktenzahl wurde mitunter eine Vielzahl gleichartiger Maßnahmen abgewickelt. Die Datensätze mussten für Auswertungen (Internes Monitoring) nachbearbeitet werden, um fehlerhafte, uneinheitliche, doppelte oder auch lückenhafte Eintragungen zu bereinigen. Der Ausfüllgrad der Datenfelder von 25 und 99 Prozent war hinsichtlich der klimarelevanten Daten (CO2-Äquivalente) noch zu verbessern.

Internes Monitoring

Die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 verwendete die nachbearbeiteten Daten für ihr Monitoring und nicht für die Berichterstattung zu den
Klimaprogrammen. Die Ergebnisse sollten verstärkt zur Vorgabe von messbaren Wirkungszielen für die aus Mitteln des NÖ Klimafonds finanzierten Maßnahmen
herangezogen werden.

Berichtswesen

Die Verwendung der NÖ Klimafondsmittel war aus den Umweltberichten nicht nachvollziehbar. Daher sollten die aus Mitteln des NÖ Klimafonds finanzierten Maßnahmen und deren Beitrag zum NÖ Klimaschutz im Rahmen der bestehenden Umweltberichterstattung transparent unter Wahrung des Datenschutzes offengelegt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2015 zu, die acht Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2012 „Donau Schiffsstationen GmbH" ergab, dass die NÖ Landesregierung die Öffentlich-Private-Partnerschaft, wie in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht ankündigt, neu geregelt hatte.

Im Zuge der Neuregelung wurden die Gesellschaftsanteile des Landes NÖ an der Donau Schiffsstationen GmbH mit Wirksamkeit vom 17. September 2013 an den privaten Partner verkauft. Das Land NÖ blieb aber weiterhin Eigentümer seiner 16 Anlegestellen, sodass die Partnerschaft mit der nunmehr privat geführten Gesellschaft als Pächterin der Anlegestellen fortbestand bzw. besteht. Den Ausgaben für deren Erhaltung, Sanierung und Instandhaltung stehen dabei Einnahmen aus deren Verpachtung gegenüber.

Die Gesellschaft unterlag nach der Übernahme der Geschäftsanteile des Landes NÖ nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofs. Daher wurden zehn Empfehlungen, welche die Gesellschaft betrafen, nicht in die Nachkontrolle einbezogen.

Von den verbleibenden elf Empfehlungen wurden neun ganz, eine teilweise und eine nicht umgesetzt, was einen Umsetzungsgrad von rund 86 Prozent ergab. Außerdem schloss die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 ein Verwaltungsübereinkommen mit der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 ab, womit Kosten für externe Beratungsleistungen eingespart werden können.

Im Jahr 2013 erzielte das Land NÖ durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile eine Einnahme von 2,23 Millionen Euro. Ende 2014 war die vom Landesrechnungshof empfohlene Refinanzierung nominell erreicht und damit der Landeshaushalt entlastet.

Der Landesrechnungshof anerkannte die getroffenen Maßnahmen und die Umsetzung seiner Empfehlungen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2015 zu, das „Handbuch für das Beteiligungsmanagement des Bundeslandes Niederösterreich" zu beachten und die vom Landesrechnungshof angeregte Zusammenlegung der Teilabschnitte „Donauländen(ZG)" und „Donauländen, Instandhaltung" zu prüfen.

 

Zusammenfassung

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen führten an zwölf von 18 Standorten Lehr- und Versuchsbetriebe.

An diesen zwölf Standorten wurden 2.712 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Die Einnahmen der Lehr- und Versuchsbetriebe betrugen im Rechnungsjahr 2013 rund 3,12 Millionen Euro. Diesen standen Personalausgaben von rund 5,49 Millionen Euro und Sachausgaben von rund 3,56 Millionen Euro gegenüber. Der Deckungsgrad aus eigenen Einnahmen betrug bei den landwirtschaftlichen Fachschulen durchschnittlich 37 Prozent und beim Sachaufwand der Betriebe 81 Prozent.

Auftrag

Im Sinn des gesetzlichen Auftrags für berufsbildende mittlere Schulen bereiteten die landwirtschaftlichen Fachschulen ihre Schülerinnen und Schüler – durch die Einbeziehung der Lehr- und Versuchsbetriebe – auf die selbständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder Haushalts oder auf die Ausübung einer anderen verantwortungsvollen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft praxisgerecht vor. Dabei wurden moderne Produktionstechniken demonstriert.

Die Qualität der landwirtschaftlichen Fachschulen mit ihren unterschiedlichen Bildungsschwerpunkten kam in steigenden Schülerzahlen, in Rückmeldungen aus der Praxis, in der Prämierung von Produkten sowie in Erfolgen bei Berufswettbewerben zum Ausdruck. In einzelnen Bereichen bestanden jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Dies betraf zum Beispiel fehlende bzw. veraltete Ställe oder technische Geräte.

Betriebsgrundlagen

Für die flächenmäßige Ausstattung der Lehr- und Versuchsbetriebe waren Mindestanforderungen festgelegt, die jedoch von keiner landwirtschaftlichen Fachschule in allen Bereichen erreicht wurden.

Die Schulen waren aber bestrebt, Defizite durch Kooperationen zwischen den Schulen sowie in Einzelfällen auch mit Landwirten in den Regionen auszugleichen und nach Möglichkeit weitere landwirtschaftliche Flächen zu pachten. Sie arbeiteten dabei insbesondere in der Versuchstätigkeit und bei größeren Stallanlagen mit privaten Betreibern bzw. Institutionen zusammen.

Einige Betriebsgebäude befanden sich in schlechtem Zustand. Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 erstellte unter Einbindung der Abteilung Landeshochbau BD6 im Jahr 2013 den Entwurf des Bauprogramms 2014 bis 2019 für alle landwirtschaftlichen Fachschulen, in dem noch zwei Projekte für Lehr- und Versuchsbetriebe berücksichtigt werden sollten.

Auch die Nutzungsdauer und der Erhaltungszustand der schuleigenen Geräte waren sehr unterschiedlich, weil Mittel für Neuanschaffungen fehlten. Einige alte Geräte konnten nur noch genutzt werden, weil Bedienstete der Schulen die erforderlichen Reparaturen durchführten. Daher waren Mittel für eine ordnungsgemäße Geräteausstattung bereitzustellen. Fahrstunden und Fahrprüfungen sollten mit gleichen Traktoren abgelegt werden.

Gebarung

Insbesondere als Folge geänderter Grundlagen bei den Vergütungen der Personalausgaben der Lehrer sanken die Einnahmen bzw. der Deckungsgrad. Das war bei der Veranschlagung zu berücksichtigen.

Die laufende Gebarung war sachlich richtig auf die Teilabschnitte zu verrechnen und ein Ausgleich der Abgangsdeckung zwischen den Teilabschnitten nachvollziehbar darzustellen. Kostenrechnung und Effizienzanalyse konnten verbessert und verstärkt zur Steuerung eingesetzt werden.

Ausgaben, die nicht direkt den Lehr- und Versuchsbetrieben zugeordnet werden konnten, waren plausibel umzulegen, um – zur Entlastung der Schulbudgets – den Vorsteuerabzug nutzen zu können.

Organisation

Die Stellenbeschreibungen waren – mit wenigen Abweichungen – durchwegs vorhanden und inhaltlich vollständig. Zum Teil fehlten Arbeitsverteilungspläne bzw. zweckmäßige Organigramme. Das periodische Mitarbeitergespräch war verstärkt einzusetzen.

Die Vorschrift „Landwirtschaftliche Koordinationsstelle (LAKO)" war zu aktualisieren.

Um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten, sollte ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und den Rechnungsführern stattfinden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. Mai 2015 zu, die 16 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 13/2012 „Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden" ergab, dass von neun Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz und eine Empfehlung nicht umgesetzt wurden.

Damit wurde den Empfehlungen bereits zu rund 89 Prozent entsprochen. Lediglich der Empfehlung zu einer Abgeltung des notwendigen Aufwands für die Stiftungsverwaltung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens folgte die NÖ Landesregierung nicht, insbesondere um die Unterstützung der vom Stiftungszweck begünstigten Personen nicht zu schmälern.

Der Landesrechnungshof vertrat demgegenüber die Ansicht, dass eine angemessene Abgeltung zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks beiträgt.

Die NÖ Landesregierung bekräftigte in ihrer Stellungnahme vom 5. Mai 2015, dass eine Abgeltung des notwendigen Aufwands der Stiftungsverwaltung nicht akzeptierbar zu einer Schmälerung der Unterstützungen gerade für die Bedürftigsten des Landes führen würde und deshalb nicht ins Auge gefasst werden kann.

Der Landesrechnungshof nahm dies zur Kenntnis. Er sah die empfohlene Abgeltung weiterhin als – für die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks – wirtschaftlich und zweckmäßig an.

Zusammenfassung

Um den Erfordernissen und der Bedeutung von erneuerbaren Energiequellen verstärkt Rechnung zu tragen, beteiligte sich das Land NÖ als Gesellschafter und stiller Gesellschafter an der NÖTECH NÖ Energieforschungs-, -planungs-, -betriebs- und -servicegesellschaft mbH (in der Folge kurz NÖTECH).

Von der Gründung der NÖTECH am 24. Juni 2009 bis zur Abtretung der Gesellschaftsanteile des Landes NÖ an die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. zum 31. Dezember 2013 wendete das Land NÖ rund 1,23 Millionen Euro auf und erhielt davon 100.001,00 Euro zurück.

Die NÖ Landesregierung erteilte keine Vorgaben, die zugesagten Landesmittel bei einem geringeren Finanzierungsbedarf der Projekte zu reduzieren und durch die Gesellschaftsorgane darauf hinzuwirken. Beim Verkauf des Geschäftsanteils wurde eine unversteuerte Rücklage mit einem Betrag von 144.375,00 Euro nicht geltend gemacht.

Neben dem Land NÖ hielt die EVN AG über ihre Tochter UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs – Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz UTILITAS) 50 Prozent des Stammkapitals und brachte als stiller Gesellschafter 600.000,00 Euro sowie Know-how im Gegenwert von 200.000,00 Euro ein.

Da die Verlustbeteiligung beim Land NÖ überwog, wäre eine
frühere Abtretung der Anteile des Landes NÖ bereits nach Abschluss der Projekte zweckmäßig gewesen. Das war jedoch aufgrund der Vertragslage nicht möglich.

Gesellschaftszweck

Der Gesellschaftszweck der NÖTECH umfasste Planung, Entwicklung, Errichtung, Betrieb, Erforschung, Erbringung von Dienstleistungen sowie Beratung auf dem Gebiet von erneuerbaren Energiequellen. Die Geschäftstätigkeit beschränkte sich auf die Forschungsprojekte „Photovoltaikanlage" am Standort des Kraftwerks Zwentendorf und „Heliotubes" am Standort des Kraftwerks Dürnrohr. Daraus konnten einerseits Erkenntnisse über die Effizienz von Photovoltaikanlagen, insbesondere hinsichtlich der Alterung der Paneele, Verschmutzung und Verschattung am Standort, andererseits über den Einsatz von Heliotubes (Parabolspiegel in Kunststoffröhren) gewonnen werden. Die Forschungsergebnisse flossen in Publikationen ein.

Da die Gesellschaft kein eigenes Personal beschäftigte, kaufte sie alle Leistungen, vor allem von der EVN AG und deren Vertragspartnern,
darunter die Hersteller der Anlagen und die Technische Universität Wien, zu.

Gesellschaftsorgane

Der Gesellschaftsvertrag ermöglichte den Gesellschaftern, die jeweils einen Geschäftsführer und einen Vertreter in der Generalversammlung stellten, ihre Interessen wahrzunehmen. Die Organwalter der Gesellschaft waren zugleich dem Gesellschaftszweck und den nicht unbedingt gleichgelagerten Interessen des Landes NÖ bzw. der EVN AG verpflichtet.

Finanzierung

Die NÖTECH finanzierte sich bzw. die beiden Forschungsprojekte neben dem Stammkapital aus einer Vermögens- und einer Nutzungseinlage, einer stillen Beteiligung des Landes NÖ und der EVN AG sowie aus den Erträgen der Ökostromerzeugung. Selbst die geförderten Einspeisetarife ließen keinen kostendeckenden Betrieb zu. Die Verluste zehrten das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital auf. Die Bilanz 2013 wies ein negatives Eigenkapital von 2.684,43 Euro aus.

Die finanziellen Mittel der Jahre 2009 bis 2013 von rund 1,94 Millionen Euro stammten zu 63 Prozent aus den Beiträgen des Landes NÖ.

Die NÖTECH verwendete 1,20 Millionen Euro bzw. rund 62 Prozent ihrer Einnahmen für den Kauf der Photovoltaikanlage der EVN AG in Zwentendorf.

Forschungsprojekt Photovoltaikanlage

Das Projekt diente dazu, verschiedene Einflussfaktoren wie Ausrichtung, Temperatur oder Verschattung auf die Leistung und den Ertrag der Photovoltaikanlage in Zwentendorf zu messen, um solche Anlagen optimieren zu können.

Die Anschaffung der Anlage wurde wie vorgesehen je zur Hälfte aus der stillen Beteiligung des Landes NÖ und der EVN AG finanziert. Die Höhe des Kaufpreises war teilweise mit vertretbarem Aufwand nicht mehr nachvollziehbar. Wegen des Preisverfalls von Photovoltaikmodulen wurde die Anlage bis Ende 2013 auf rund 36 Prozent des Anschaffungswerts abgeschrieben.

Im Gesamtaufwand von rund 1,61 Millionen Euro war auch ein Forschungsauftrag von 32.000,00 Euro für die Technische Universität Wien enthalten.

Forschungsprojekt Heliotubes

Dieses Projekt erforschte mit einer Pilotanlage aus tubenförmigen Sonnenkonzentratoren (Heliotubes) beim Kraftwerk Dürnrohr die Möglichkeiten, durch solare Zufeuerung die CO2-Emissionen und die Stromerzeugungskosten von fossilen Kraftwerken zu senken.

Die NÖ Landesregierung sicherte dafür 400.000,00 Euro im Rahmen der stillen Beteiligung zu. Die NÖTECH forderte den Betrag zur Ausfinanzierung von Leistungen der EVN AG an. Da das Projekt auch vom Klima- und Energiefonds des Bundes gefördert wurde, konnte ein Mitnahmeeffekt nicht ausgeschlossen werden.

Mit dem Projekt Heliotubes erhöhte sich der Verlustanteil der Gesellschafter von rund 84 Prozent auf 87 Prozent. Davon entfielen über 62 Prozent auf das Land NÖ.

Sonstige Feststellungen

In den Jahren 2009 bis 2013 fand nur eine Generalversammlung statt, eine weitere erfolgte im Umlauf und im Jahr 2014 eine zur Auflösung der Gesellschaft. Weitere Feststellungen betrafen den Betriebsführungs-, den Dienstleistungs-, den Pachtvertrag, eine weitere Vereinbarung sowie die Datierung eines Umlaufbeschlusses und des Gesellschaftsvertrags über die stille Beteiligung.

Die NÖ Landesregierung nahm die Empfehlungen des Landesrechnungshofs in ihrer Stellungnahme vom 27. Jänner 2015 im Wesentlichen zur Kenntnis.

Die EVN AG betonte in ihrer Stellungnahme vom 9. Februar 2014 in allgemeinen Ausführungen den Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung.

 

Zusammenfassung

An den NÖ Landeskliniken Mauer, Baden-Mödling, Neunkirchen, Holla­brunn, Waidhofen an der Thaya sowie am NÖ Universitätsklinikum Tulln bestanden psychiatrische Abteilungen für Erwachsene mit insgesamt 567 Betten und 82 Tagesklinikplätzen. Die psychiatrische Versorgung an diesen Abteilungen kostete 73,52 Millionen Euro im Jahr 2013. Diese Kosten wurden über die Leistungsorientierte Krankenanstalten Finanzierung, über die Sozialhilfe des Landes NÖ (Chronischer Langzeitbereich), über die Abgangsdeckung durch das Land NÖ und über das Bundesministerium für Justiz (Forensische Psychiatrie) finanziert.

Versorgungsplanung

Die Versorgungsplanung oblag dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, nach Maßgabe des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2012, des Regionalen Strukturplans Gesundheit für NÖ 2015 und des Psychiatrieplans 2003. Einen verbindlichen NÖ Landeskrankenanstaltenplan hatte die NÖ Landesregierung dazu nicht erlassen.

Der Psychiatrieplan sah eine abgestufte regionale Grundversorgung mit psychiatrischen Abteilungen und Tageskliniken an allgemeinen Krankenanstalten und eine überregionale Versorgung für Abhängigkeitserkrankun­gen sowie stationäre Psychotherapie vor.

Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit vorgesehene überregionale Planung von Einrichtungen für Abhängigkeitserkrankungen bestand noch nicht.

Erwachsenenpsychiatrie

Für 99 Prozent der NÖ Wohnbevölkerung war eine psychiatrische Abteilung innerhalb einer Stunde erreichbar. Die Psychiatrieregionen NÖ Mitte Süd und Mostviertel wurden durch das NÖ Landesklinikum Mauer, eine Sonderkrankenanstalt für Psychiatrie und Neurologie, versorgt. Dort be­standen unter anderem auch Abteilungen für Abhängigkeitserkrankungen, stationäre Psychotherapie und Forensische Psychiatrie. Auch das NÖ Uni­versitätsklinikum Tulln verfügte über eine Abteilung für stationäre Psychotherapie.

Um die geplanten psychiatrischen Versorgungsstrukturen zu erreichen, fehlten insgesamt 137 psychiatrische Betten bzw. Tagesklinikplätze. Innerhalb der NÖ Landeskliniken waren daher weitere Umschichtungen aus medizinischen Fächern mit sinkender Auslastung vorzunehmen. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Abteilungen für Erwachsenenpsychiatrie unterschiedliche Ausstattungen, Auslastungen, Belagstage in den Diagnosegruppen, Unterbringungsraten sowie unterschiedlich hohe Medikamenten- und Personalkosten aufwiesen. Außerdem fielen rund 15 Prozent aller Belagstage für psychische Störungen und Verhaltensstörungen außerhalb der psychiatrischen Abteilungen an.

Diese Unterschiede waren regional und fachspezifisch abzuklären. Dazu war das Evaluations- und Monitoringsystem der NÖ Landesklinken-Hol­ding leistungs- und
wirkungsorientiert weiterzuentwickeln.

Personal

Die Personalausstattung der psychiatrischen Abteilungen erfolgte nicht nach einheitlichen Methoden und lag in einer Abteilung unter der im System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung vorgesehenen Mindestpersonalausstattung.

Der Personalbedarf an Fachärzten für Psychiatrie erforderte Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie die Facharztausbildung in den NÖ Landeskliniken, und
zur Personalbindung, um Fluktuationen und Krankenstände zu vermeiden.

Den Pflegehilfen an psychiatrischen Abteilungen sollte eine Weiterbildung in der Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen ermöglicht werden.

Entlassungsmanagement

Das Entlassungsmanagement an psychiatrischen Abteilungen war weiterzuentwickeln, um Wiederaufnahmen und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds war gemeinsam mit den Kostenträgern (Sozialversicherung und Sozialhilfe) gefordert, das Angebot an nachsorgenden
Einrichtungen bedarfsorientiert zu verbessern.

Chronischer Langzeitbereich

In einem Pavillon des NÖ
Landesklinikums Mauer wurden 19 chronische Langzeitpatienten betreut, obwohl die NÖ Landesregierung im Jahr 2004 zugesagt hatte, die Station aufzulassen und die Patienten im nahegelegenen Psychosozialen Betreuungszentrum Mauer zu versorgen. Dadurch ließe sich ein jährliches Einsparungspotenzial für das Land NÖ und die Gemeinden von bis zu 1.500.000 Euro heben.

Forensische Psychiatrie

An der Abteilung für Forensische Psychiatrie in Mauer wurden Patienten im Maßnahmenvollzug sowie Untersuchungs- und Strafhäftlinge behandelt. Die Verpflegsgebühren trug das Bundesministerium für Justiz.

Im Hinblick auf den anstehenden Neubau der Abteilung sollte die vom Bundesministerium gegenüber dem Rechnungshof zugesagte, aber fehlende Vereinbarung über den Maßnahmenvollzug abgeschlossen werden.

Bauliche Strukturen

Die baulichen Strukturen der psychiatrischen Abteilungen waren – außer am NÖ Universitätsklinikum Tulln und in der 2010 eröffneten Entzugsstation in Mauer – teilweise nicht mehr zeitgemäß.

Für den erforderlichen Gesamtausbau des Landesklinikums Mauer waren 282 Millionen Euro zu finanzieren, wovon der NÖ Landtag bereits 77,9 Millionen Euro für die
Neuerrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Abteilung für Forensische Psychiatrie und ein multifunktionelles Bettenhaus bereitstellte. Die NÖ Landesregierung hatte dazu noch das Gesamtprojekt des Bauvorhabens samt Umsetzungsplanung dem NÖ Landtag vorzulegen.

Außerdem sollte das Standard-Raumbuch der NÖ Landeskliniken-Holding um spezielle Anforderungen für Um- und Neubauten an psychiatrischen Einrichtungen ergänzt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. November 2014 großteils zu, die 25 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.

 

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2012 „Kleinbrücken, Planungs- und Bauvergaben" ergab, dass den zehn Empfehlungen zu 80 Prozent entsprochen wurde, wobei sechs ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden.

Die Gruppe Straße verwirklichte vier Empfehlungen zur Gänze, eine großteils und drei Empfehlungen teilweise.

Dadurch erreichte die Gruppe Straße organisatorische und verwaltungsökonomische Verbesserungen. So wurden bei Leistungen von marktbeherrschenden Unternehmen auch Vergleichsangebote aus angrenzenden Regionen eingeholt. Die Zusatzvereinbarung zu den Rechnungen für die Forderungseinlösung ist nunmehr entbehrlich. Die unterschiedlichen Vorschriften für Bestell- und Anordnungsbefugnisse wurden gebündelt und in die „Durchführungsbestimmungen" integriert.

Die Gruppe Landesamtsdirektion führte mehrere Normerlässe zu einem „Vergabe-Normerlass" zusammen und setzte die sie betreffende Empfehlung
damit großteils um.

Die Gruppe Raumordnung und Umweltschutz arbeitete an der erforderlichen Aktualisierung des NÖ Landesverkehrskonzepts aus dem Jahr
2000. Die NÖ Landesregierung beabsichtigte, das neue Landesmobilitätskonzept im Jahr 2015 zu beschließen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. Dezember 2014 zu, die noch offenen Empfehlungen umzusetzen.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2012 „Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken" ergab, dass von den 16 Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz, sechs teilweise und vier nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landeskliniken haben den Empfehlungen damit zu 56 Prozent entsprochen.

Die NÖ Landeskliniken-Holding konnte damit Einsparungen von 1,20 Millionen Euro pro Jahr bei den Softwarelizenz- und Wartungskosten sowie bei der Hardwarebeschaffung erreichen und die personelle und betriebliche Sicherheit verbessern. Außerdem wurden Gruppenuser auf Applikationsebene abgeschafft und Zugriffe mit Hilfe einer Berechtigungsmatrix für einzelne Benutzer festgelegt.

Durch die Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie wurden Einzelmaßnahmen auf Basis der durchgeführten Risikoanalyse verabschiedet. Die zugesagte unternehmensweite Risikoanalyse und Sicherheitspolitik sowie die Gefahren- und Notfallhandbücher konnten jedoch nicht abgeschlossen werden.

Statt das Programm zur Verwaltung der Hard- und Softwareausstattung wie zugesagt fortzuführen, wurde ein neues Projekt zur Verwaltung der Vermögenswerte gestartet. Die NÖ Landeskliniken übermittelten daher weiterhin quartalsweise die Daten der Vermögenswerte mittels Excel-Tabellen an die NÖ Landeskliniken-Holding.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 30. September 2014 die Umsetzung der Empfehlungen zu.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 11/2011, Externe Beratungsleistungen, ergab, dass von elf Empfehlungen eine ganz und zehn teilweise umgesetzt wurden, woraus sich ein Umsetzungsgrad von 55 Prozent ergab.

Die Abteilung Landesamtsdirektion LAD1 brachte den Bericht des Landesrechnungshofs mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 allen Dienststellen zur Kenntnis.

Außerdem berief die Abteilung Landesamtsdirektion LAD1 im Jänner 2012 eine Arbeitsgruppe ein, deren Ergebnisse in der Dienstanweisung der Landesamtsdirektion „Externe Beratungsleistungen, Richtlinien für die Beiziehung von externem Expertenwissen“ mündeten, die am 2. Jänner 2014 erlassen wurde.

Diese Dienstanweisung erleichterte den Dienststellen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs, insbesondere durch eine Checkliste und ein Vertragsmuster. Außerdem wurde eine Beratungsevidenz eingerichtet.

Die Dienstanweisung enthielt jedoch Ausnahmen und bezog beispielsweise Unterstützungsleistungen oder externe Evaluierungen nach Förderungen nicht ein. Außerdem wurden Beratungsleistungen weiterhin nicht als Rechts- und Beratungskosten, sondern zum Beispiel als „Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen“ verrechnet oder nicht veranschlagt. Die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen konnte noch weiter verbessert werden, wie auch ein Fallbeispiel zeigte.

Der Landesrechnungshof erwartete dabei, dass außerhalb der Dienstanweisung weiterhin seine Empfehlungen aus dem Bericht 11/2011, Externe Beratungsleistungen, im Sinn einer guten Praxis beachtet werden. Er wird sich davon bei seinen Gebarungsüberprüfungen überzeugen.

Die NÖ Landesregierung sah in ihrer Stellungnahme vom 9. September 2014 mit der Dienstanweisung einen höheren Umsetzungsgrad erreicht und rechtfertigte die Ausnahmen und die Verbuchungen. Sie sagte jedoch zu, das Regelwerk zu erproben und danach Anpassungen vorzunehmen.

Der Landesrechnungshof erwiderte, dass die Dienstanweisung eine zweckmäßige Richtlinie nicht nur für die Beiziehung von externem Expertenwissen sondern auch für die Inanspruchnahme anderer (geistiger) Dienstleistungen bietet und der Anwendungsbereich daher nicht durch weitreichende Ausnahmen eingeschränkt werden sollte. Außerdem erwartete er, dass die Verrechnung ordnungsgemäß auf den hierfür vorgesehen Posten erfolgt. 

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