Zusammenfassung

Der Rechnungshofausschuss hat am 10. März 1999 gemäß Art. 51 Abs. 3 lit. b der NÖ Landesverfassung 1979 – NÖ LV 1979, LGBl. 0001, einstimmig folgenden Antrag zum Beschluss erhoben:

„Der Landesrechnungshof wird beauftragt, die Gebarung der Wachauer Messe AG in Krems in den Jahren 1995 bis 1998 zu überprüfen.“

Auf Grund der sich bereits abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten der Wachauer Messe AG im Spätherbst 1997 wurde das Kontrollamt der Stadt Krems mit Beschluss des Gemeinderates vom 10. Dezember 1997 beauftragt, die Gebarung der Wachauer Messe AG unverzüglich einer Einschau zu unterziehen und dem Kontrollausschuss und dem Gemeinderat in Form eines schriftlichen Prüfungsergebnisses zu berichten.

Die Einschau des Kontrollamtes umfasste den Zeitraum 1990 bis 1997. Festzuhalten ist, dass für das Geschäftsjahr 1997 noch keine endgültige Bilanz vorlag.

Das Kontrollamt der Stadt Krems wies darauf hin, dass der Personalaufwand – also die Löhne und Gehälter - im Zeitraum 1990 – 1996 jährlich einen Anstieg zu verzeichnen hatte.

Weiters wies das Kontrollamt auch auf Mängel des Rechnungswesens hin, insbesondere darauf, dass sich keinesfalls einfache Statistiken für strategische Planungen eignen. Es wurden auch keine Aufzeichnungen über die in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen geführt.

Ebenso kritisierte es die Überschreitung des vom Aufsichtsrats vorgegebenen Budgets.

Für das Kontrollamt der Stadt Krems waren Entscheidungen der Geschäftsführung z.B. hinsichtlich der Verträge mit den einzelnen Ausstellern und der ihnen gewährten Preisnachlässe mangels nachvollziehbarer Grundlagen und mangelhafter Dokumentation nicht nachvollziehbar.

Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat lediglich sehr oberflächlich und ohne dies durch Zahlen zu belegen.

Letztendlich empfahl das Kontrollamt, unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduktion und möglicher synergetischer Effekte die Gesellschaftsform neu zu überdenken.

Zusammenfassung

Pensionistenheime und Pflegeheime sind Sozialhilfeeinrichtungen gemäß § 45 in Verbindung mit § 33 des NÖ Sozialhilfegesetzes - NÖ SHG, LGBl. 9200.

Gemäß § 46 leg. cit. hat das Land als Träger der Sozialhilfe darauf hinzuwirken, dass Sozialhilfeeinrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Sofern solche nicht ausreichend zur Verfügung stehen, hat das Land als Träger von Privatrechten Pensionisten- und Pflegeheime zu errichten und zu betreiben.

Entsprechend dieser Bestimmung betreibt das Land NÖ 51 Landes-Pensionisten- und Pflegeheime (in der Folge kurz Heime oder Heim genannt). In diesen standen im Jahr 1999 insgesamt rund 6.400 Plätze zur dauernden oder zeitlich begrenzten Unterbringung, Versorgung, aktivierenden Betreuung und Pflege überwiegend betagter Menschen zur Verfügung.

Die landeseigenen Sozialhilfeeinrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen.

Gemäß der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1-35, sind die Angelegenheiten der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime Frau Landeshauptmann-Stellvertreter Liese Prokop zur Erledigung zugewiesen.
Die Angelegenheiten der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime sind gemäß Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, Systemzahl 01-01/00-0110, der Abteilung Heime (GS7) zugewiesen.

Zur Führung und Verwaltung der landeseigenen Sozialhilfeeinrichtungen hat die Landesregierung gemäß § 46 NÖ SHG die Vorschrift „NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime, Leitung und Betrieb“, Systemzahl 13-01/00-0100, beschlossen.

Zusammenfassung

Im Rahmen der Prüfung wurden die von der Abteilung Naturschutz (RU5) im Rechnungsjahr 1998 für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb der NÖ Naturparke gewährten Förderungen einer Kontrolle unterzogen.

Weiters erstreckte sich die Prüfung auf die von der Abteilung Naturschutz im Jahr 1998 geleisteten Entschädigungszahlungen an natürliche und juristische Personen, die infolge einer Erklärung eines Gebietes zum Naturschutzgebiet bzw. eines Naturgebildes zum Naturdenkmal einen wirtschaftlichen Nachteil haben.

Zusätzlich wurden, wo dies zur Darstellung der Ausgabenentwicklung und aus sachlichen Gründen erforderlich erschien, die Vorjahre in die Betrachtung einbezogen.

Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, ist seit 17. April 1998 Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Johann Bauer für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständig. Vom 11. Juli 1991 bis zum April 1998 waren sie Landesrat Ewald Wagner zugewiesen.

Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Naturschutz für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständig.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesberufsschule Geras (im Folgenden kurz LBS genannt) wird lehrgangsmäßig geführt; nach einem Provisorium (Übersiedlung der Schule von Baden nach Geras) wurde das Schulgebäude mit angeschlossenem Schülerheim im Schuljahr 1992/93 in Betrieb genommen.

Der Bau wurde mittels Sonderform finanziert; die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Landes NÖ; für die Hospes GrundstücksverwaltungsgesmbH ist ein Baurecht bis 31. August 2027 und ein Vorkaufsrecht gemäß Pkt. VII/2 des Baurechtsvertrages vom 29. Oktober 1990 grundbücherlich eingetragen. Die im Zuge der Errichtung beschafften Inventargegenstände befinden sich im Eigentum der Telos Mobilien – LeasinggesmbH & CO KG.

Im Schulgebäude sind neben diversen Nebenräumen die Direktionsräumlichkeiten, ein Konferenzzimmer, 6 Klassenräume, 3 Teilklassen (für leistungsdifferenzierten Gruppenunterricht), 11 Werkstätten (5 Küchen, 4 Servierräume, 2 Floristenwerkstätten) und ein Turnsaal untergebracht. Im Freien befindet sich auch noch eine Sportanlage.

Am Turnunterricht beteiligen sich rund 30 bis 40 % der Schüler, am freiwilligen Religionsunterricht nehmen nahezu 100 % der Schüler teil.

Montag bis Donnerstag werden zwischen 7.45 Uhr und 17.30 Uhr zehn Unterrichtsstunden, freitags zwischen 7.00 Uhr und 15.55 Uhr neun Unterrichtsstunden gehalten.

Gemäß der Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in NÖ, LGBl. 5000/60, sind eingeschult:

  • Koch
  • Restaurantfachmann
  • Koch, Restaurantfachmann (als Doppelberuf)

Der Sprengel für diese Berufe besteht aus den Verwaltungsbezirken Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems a. d. Donau, Mistelbach, Waidhofen a. d. Thaya, Zwettl und aus der Statutarstadt Krems. a. d. Donau.

  • Blumenbinder und –händler (Florist)

mit dem Sprengel Bundesland NÖ.

Die Lehrzeit beträgt drei Jahre, lediglich beim Doppelberuf Koch und Restaurantfachmann vier Jahre.

Für die Berufe Koch und Restaurantfachmann als Einzelberuf sind zwei 10-wöchige und ein 5-wöchiger Lehrgang zu absolvieren, für den Doppelberuf Koch und Restaurantfachmann sind drei 10-wöchige und ein 5-wöchiger Lehrgang erforderlich.

Blumenbinder und –händler (Florist) haben drei 10-wöchige Lehrgänge zu besuchen.

Die Schülerzahlen von 626 Schülern im Schuljahr 1996/97 stiegen über 638 Schüler im Schuljahr 1997/98 auf 665 Schüler im Schuljahr 1998/99.

Diese insgesamt leicht steigende Tendenz der Schülerzahlen ist auf einen Anstieg beim Doppelberuf Koch und Restaurantfachmann sowie der Blumenbinder und –händler einerseits und einen leichten Rückgang bei den Einzelberufen Koch und Restaurantfachmann andererseits zurückzuführen.

Die Schülerzahl des Schuljahres 1998/99 ergibt sich aus 168 Köchen, 329 Köchen und Restaurantfachleuten (Doppelberuf),
65 Restaurantfachleuten und 103 Blumenbindern und –händlern (Floristen).

Zusammenfassung

Die NÖ Landwirtschaftliche Fachschule Tullnerbach (im Folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1.

Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. b der zitierten Verordnung wird die Schule in Tullnerbach als schulpflichtersetzende Fachschule mit den Modulen 1 und 2 in der Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft (Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft)“ geführt. Weiters wird an diesem Standort gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. f das Modul 1 der Fachrichtung „Landwirtschaft mit Pferdewirtschaft und Haushaltsmanagement“ angeboten. Das Modul 2 dieser Fachrichtung wird an der Landw. Fachschule Edelhof unterrichtet.

Außerdem wird gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 5025/25, der Schulversuch „Betriebs- und Dorfhelferinnen-Ausbildung“ in Form einer ganzjährigen Schule mit einer Schulstufe geführt.

Der Schule Tullnerbach ist eine Expositur in Gumpoldskirchen angeschlossen.

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Der Rechnungshofausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1999 gemäß Art. 51 Abs. 3 L-VG einstimmig beschlossen, den Landesrechnunghof zu beauftragen, die Fremdreinigung in den NÖ Landeskrankenanstalten im Jahr 1998 zu überprüfen.

Auf Grund dieses Prüfauftrages wurde auf Basis des Berichtes über die Prüfung „NÖ Landeskrankenanstalten, Fremdreinigung“, NÖ LRH 2/1999, die Kostenentwicklung des Jahres 1998 erhoben. Weiters wurde festgestellt, inwieweit den Empfehlungen dieses Berichtes bereits entsprochen wurde.

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Der Finanzkontrollausschuss hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Kontrolle der Geldflüsse zwischen kreditverwaltenden Abteilungen und nachgeordneten Dienststellen beschlossen.

Die Prüfung hatte das wesentliche Ziel, auf Grund einer Ist-Zustandserhebung Verbesserungsvorschläge bezüglich des Zugriffes der nachgeordneten Dienststellen auf die von ihnen benötigten Finanzmittel aufzuzeigen. Schwerpunkt bildete dabei eine Minimierung der Kapitalkosten der eingesetzten finanziellen Mittel. Diese stellen im Gegensatz zu den Finanzierungskosten des Finanzbedarfes des Landes NÖ zur jährlichen Budgetfinanzierung jene kalkulatorischen und administrationsbedingten Kosten dar, welche im Rahmen des täglichen Zahlungsvollzuges anfallen.

Weiters wurde im Rahmen der Prüfung auch erhoben, inwieweit bei den nachgeordneten Dienststellen der Landesverwaltung moderne Telekommunikationseinrichtungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Verrechnung mit der zentralen Landesbuchhaltung Verwendung finden.

Wegen der umfassenden Zielsetzung muss der LRH festhalten, dass nicht alle Bereiche der Landesverwaltung erfasst werden konnten. Er sieht jedoch die getroffene Auswahl als durchaus repräsentativ an.

Zusammenfassung

Die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime in Amstetten, Mistelbach und Scheibbs (in der Folge kurz „Heim“ genannt) wurden in den Jahren 1993 und 1994 vom damaligen Finanzkontrollausschuss einer Gebarungskontrolle unterzogen. Die Stellungnahmen der NÖ Landesregierung und die Gegenäußerungen des Finanzkontrollausschusses wurden in den Wahrnehmungsbericht II/1994 aufgenommen.

Zusammenfassung

Der Finanzkontrollausschuss hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Kontrolle der Regionalverbände Europaregion Weinviertel, Waldviertel und Mostviertel-Eisenwurzen, der „EFRE-Managements“- auch „Europa-Plattformen“ genannt - beschlossen.

Der Finanzkontrollausschuss hat anlässlich der Prüfung des Mostviertelmanagements (vgl. Bericht des Finanzkontrollausschusses I/1997, 1.Teil) die Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (Abt. RU2) aufgefordert, sich bei Subventionsvergaben im Sinne der Bestimmungen des Pkt. 3.2.2. der „Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes NÖ“ die Möglichkeit einer zielführenden Einschau zu sichern.

Die Abt. RU2 hat im Rahmen der abgeschlossenen Förderungsverträge dem Land und all seinen Kontrollinstanzen ab 1997 die Möglichkeit einer zielführenden Einschau gesichert.

Zusammenfassung

Der Finanzkontrollausschuss hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Nachkontrolle der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (LFS) beschlossen.

Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, ist die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Landesrat Franz Blochberger zugeteilt.

Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4) für die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule zuständig.

Ziel der durchgeführten Nachkontrolle war es zu überprüfen, welche Maßnahmen auf Grund der Ergebnisse der 1993 durchgeführten Überprüfung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (Wahrnehmungsbericht I/1994) seitens der Verantwortlichen getroffen wurden.

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