Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „11/2008 - IT-Ausstattung in der Gruppe Wasser“ eine Nachkontrolle durchgeführt. Dieser Bericht war im Sammelbericht Nr. 3 enthalten und wurde vom Landtag von NÖ in der Sitzung am 22. Jänner 2009 behandelt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Prüfungsziel war es, nach Ergebnispunkten gegliedert, den Stand der Umsetzung der einzelnen Feststellungen zu überprüfen.

Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass vier von sechs Ergebnissen bereits umgesetzt wurden. Bei den verbleibenden Ergebnissen handelt es sich um die Ausstattung mit PC/ Notebooks und Druckern. Die Reduktionsprozesse wurden bereits eingeleitet. Der Landesrechnungshof weist erneut darauf hin, dass die IT-Ausstattungen unter Einhaltung der geltenden Vorschrift „IT-Betrieb“ auf ein äußerstes Mindestmaß zu reduzieren sind.

Bei den Projekten „Wasserdatenverbund“ und der „Wasserstandsnachrichtenzentrale“ wurden in beiden Fällen, wie durch den NÖ Landesrechnungshof gefordert, schriftliche Vereinbarungen über die Verfügbarkeit dieser Anwendungen zwischen der Fachabteilung und der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie abgeschlossen und Tests durchgeführt. Die Erarbeitung bzw. Implementierung der fehlenden Dokumente ist abgeschlossen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, der Empfehlung des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.

 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat das Landesklinikum Thermenregion Neunkirchen überprüft.

Die Prüfung umfasste neben den allgemeinen Bereichen der Klinik – wie Organisation und Führung, wirtschaftliche Entwicklung, Liegenschaften und bauliche Struktur, Kostenrechnung, Controlling, Innenrevision und Personal – auch ausgewählte Leistungsbereiche wie das Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik, Aufnahme- und Entlassungsmanagement, Arzneimittelversorgung, Küchenwirtschaft und Speisenversorgung, Gebäudereinigung und Wäscheversorgung. Aus aktuellem Anlass wurde der Abschluss eines Vertrags mit der NÖ Facility Management GmbH, die in Zukunft für die technische, infrastrukturelle und medizintechnische Betriebsführung verantwortlich ist, dargestellt.

Wegen der bekannten strukturellen, baulichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Mängel werden vom NÖ Landesrechnungshof konkrete Schritte zur Errichtung eines Neubaus erwartet. Unbeschadet der geplanten Baumaßnahmen sind im Hinblick auf die Schwere der festgestellten Mängel die behördlichen Kontrollen in kürzeren Zeitabständen durchzuführen und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben.

Im Bereich der Organisation wird auf das Fehlen von Stellenbeschreibungen, die den Vorga- ben der Dienstanweisung „Stellenbeschreibung Organigramm Arbeitsverteilungsplan“ entsprechen, hingewiesen. Außerdem wird vom NÖ Landesrechnungshof die Durchführung von strukturierten Mitarbeitergesprächen als Führungsinstrument empfohlen. Für den Pflegedienst werden zudem strukturelle Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Aufbauorganisation, eine Neukonzeption der Stellenbeschreibung der Oberhebamme und Änderungen in den Bereichen Qualitäts-, Risiko- und Projektmanagements gefordert.

Die wirtschaftliche Entwicklung zeigt vor allem im Bereich der Personalkosten enorme Steigerungen. Dies ist auf die Auswirkungen der Besoldungsreform zurückzuführen. Dadurch wird sich der Deckungsgrad in den nächsten Jahren weiter verschlechtern. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet Maßnahmen, um dieser Entwicklung wirksam gegenzusteuern.

Die Organisation der Innenrevision in den NÖ Landeskliniken entspricht weder formell noch inhaltlich den Bestimmungen des NÖ Krankenanstaltengesetz. Der NÖ Landesrechnungshof fordert die rasche Einrichtung einer gesetzeskonformen Innenrevision.

Die Überprüfung der Personalsituation hat im Bereich des nicht medizinischen Personals hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten, im ärztlichen Bereich eine hohe Fluktuationsrate und beim gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Differenzen in der tatsächlichen Besetzung zum Dienstpostenplan ergeben. Der NÖ Landesrechnungshof fordert einerseits die Beobachtung der Entwicklungen bzw. andererseits eine dem Dienstpostenplan entsprechende Besetzung der Dienstposten.

Im Bereich Labordiagnostik wird die bereits praktizierte Zusammenarbeit mit dem Landesklinikum Wr. Neustadt vom NÖ Landesrechnungshof begrüßt. Erwartet wird jedoch, dass die interne Leistungsverrechnung zwischen den einzelnen Landeskliniken überarbeitet wird, um eine entsprechende Kostenwahrheit in den Betriebsergebnissen zu erreichen.

Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.

Zusammenfassung

Das Land NÖ hat bereits vor ca. 20 Jahren verstärkt den Weg zu mehr erneuerbarer Energie eingeschlagen und diesen Grundsatz schließlich im NÖ Landesenergiekonzept aus dem Jahr 1997 manifestiert. Einen wesentlichen Teil der Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses stellt die Förderung der Errichtung von Fernwärmeanlagen dar, die mit heimischer Biomasse betrieben werden.

Zur Abwicklung der Förderungen und als Finanzierungsquelle wurde im Jahr 2001 der NÖ Biomasse Fernwärmefonds in Form eines Verwaltungsfonds errichtet. Durch die seither eingetretenen wirtschaftlichen, technologischen und energiepolitischen Veränderungen entsprechen die Inhalte des ursprünglichen Fondsbeschlusses nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Aus diesem Grund wurde gefordert, Zweck, Ziele und Aufgabenbereich des Fonds neu zu definieren, die Richtlinien zu überarbeiten und regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen.

Die Errichtung der Anlagen wird in verschiedenen „Schienen“ gefördert. Die Förderungsbeträge werden, je nachdem welche Förderungsschiene angesprochen werden kann, aus Finanzmitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes NÖ kofinanziert oder zur Gänze aus Landesmitteln bestritten. Der weitaus überwiegende Teil der vom Land NÖ bereitgestellten Förderungsmittel wird aus dem NÖ Biomasse Fernwärmefonds finanziert.

In NÖ wurden bis zum Ende des Jahres 2006 insgesamt 321 geförderte Biomasse-Fernwärmeanlagen in Betrieb genommen. Seit Bestehen des Fonds wurden in NÖ ca. € 37,2 Mio an öffentlichen Förderungsmitteln aufgewandt. Der Finanzierungsanteil des Fonds betrug in diesem Zeitraum ca. € 21,2 Mio.

Die Fondsfinanzierung erfolgt primär aus Budgetmitteln des Landes NÖ. Zusätzliche Fondseinnahmen bilden Tilgungsraten von Darlehen, die für die Errichtung von Biomasse-Fernwärmeanlagen gegeben wurden. Einnahmen aus Bundesmitteln für kofinanzierte Förderungsprojekte werden jedoch nicht im Fonds verrechnet. Im Hinblick auf die anzustrebende Verwaltungsvereinfachung wurde eine Konzentration aller Mittel zur Förderung von Biomasse-Fernwärmeanlagen im Fonds empfohlen. Weiters wurde im Hinblick auf die Forcierung alternativer Energien angeregt, künftig alle im Fonds verfügbaren Mittel, insbesondere die bestehenden Rücklagen, für die Förderung der Errichtung von Biomasse-Fernwärmeanlagen, einzusetzen.

Die Überprüfung einiger stichprobenweise ausgewählter Förderungsprojekte ergab grundsätzlich eine ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vorgangsweise.

Das Ablaufschema, das im Jahr 2003 auf Grund eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund für kofinanzierte Förderungen erstellt wurde, ist auf Grund der bisher gewonnenen Erfahrungen neu zu gestalten.

Die Prüfung der einer Förderung zu Grunde liegenden Investitionskosten ist zu intensivieren. Weiters ist die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Förderung in Zukunft genauer zu kontrollieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat das Straßenprojekt „Karlstift – Landesgrenze NÖ/OÖ“ an der Landesstraße B 38 geprüft. Geprüft wurden die Abwicklung der Behördenverfahren, die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauarbeitenkoordination. Weiters wurde das System der Straßenbewertung behandelt.

Die Straßenbewertung der NÖ Straßenverwaltung dient zur objektiven Erfassung des qualitativen Zustandes der Landesstraßen. Es ist geeignet, die regionale Verteilung der Erhaltungsmittel auf eine objektive Basis zu stellen. Um die bestehenden qualitativen Unterschiede der Straßenzustände in den verschiedenen Regionen mittelfristig auszugleichen, sollte auch in Zukunft die Verteilung der Erhaltungsmittel weitgehend dem regionalen Bedarf entsprechen. Beispielsweise waren die Bemühungen erfolgreich, den ursprünglich schlechten Straßenzustand im Bereich der NÖ Straßenbauabteilung 8 zu verbessern.

Aufgrund der zuletzt durchgeführten Bewertung 2005 wurde – analog zur Reduktion der Investitionen – eine nicht unerhebliche Verschlechterung des höherrangigen Straßennetzes festgestellt. Um diesen negativen Trend umzukehren, sind in Zukunft dem ermittelten Sanierungsbedarf entsprechende Finanzmittel im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten des Landesbudgets sicherzustellen.

Um dem Ziel einer wirtschaftlichen Gebrauchsdauer der Straßen näher zu kommen, sind Investitionsentscheidungen sachlich nachvollziehbar zu machen und ist mittelfristig ein Qualitätsmanagementsystem unter Einschluss des bestehenden Bewertungssystems sowie anderer maßgebender Kriterien zu entwickeln.

In Anbetracht des ursprünglich schlechten Straßenzustandes, der ungenügenden Anlageverhältnisse und der zunehmenden Verkehrsbedeutung des Straßenabschnittes Karlstift – Landesgrenze NÖ/OÖ für die Region, war die Entscheidung der Straßenverwaltung zu einem Neubau – weitgehend am Bestand – wirtschaftlich gerechtfertigt.

Die Planung für den gesamten Abschnitt wurden Ende 1996 begonnen. Im Dezember 1998 wurde entschieden, das geplante Bauvorhaben in zwei Teile zu trennen, da der Zeitbedarf für die Vorbereitung des Landesgrenzbereiches absehbar größer war.

Die Planung und in weiterer Folge die Durchführung des Teiles I auf niederösterreichischem Gebiet wurde dadurch ohne Zeitverzögerung möglich. Für den Teil II wurden diverse Änderungen und Ergänzungen der ursprünglichen Planungsunterlagen erforderlich, sodass die Planung erst im Mai 2003 abgeschlossen werden konnten.

Die Vorbereitung des Projektes und der Behördenverfahren erfolgte unter Einbeziehung der Marktgemeinde Bad Großpertholz, der Anrainer, der Behördenvertreter und der Amtssachverständigen sowie in Anbetracht der Zuständigkeit zweier Bundesländer und der zwischenzeitlichen Übernahme der Bundesstraßen durch die Länder zielorientiert in angemessener Zeit.

Die Bauarbeiten im Teil I wurden vom Juni 2003 bis August 2004 durchgeführt, im Teil II vom August 2004 bis Oktober 2005.
Der Teil I war rund 3,8 km lang. Der Teil II war rund 0,5 km lang, wobei rund 0,3 km auf niederösterreichisches und rund 0,2 km auf oberösterreichisches Landesgebiet entfielen. Zwischen den Ländern NÖ und OÖ war vereinbart, dass die Planungs- und Bauarbeiten zur Gänze vom Land NÖ durchgeführt und finanziert werden und der das Land OÖ betreffende Kostenanteil in Höhe von 48 % des Teiles II an das Land NÖ in Raten refundiert wird.

Die abgerechneten Gesamtkosten betrugen € 4.037.234,51 (inkl. USt). Das Land OÖ hat seinen Kostenbeitrag in Höhe von € 376.370,14 (inkl. USt) an das Land NÖ überwiesen. Die dem Land NÖ tatsächlich erwachsenen Kosten betrugen daher € 3.660.864,37 (inkl. USt).

Bei den Vergaben für die Planungsleistungen wurden zahlreiche Verstöße gegen die damals geltenden Vergabebestimmungen festgestellt.
Die Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistungen waren nicht systematisch strukturiert und nicht in sich geschlossen. Wesentliche Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen mussten von den interessierten Unternehmern eigens erstanden werden, wodurch die gebotene eindeutige und umfassende Vertragsgestaltung nicht gegeben war. Es wurde empfohlen, in Hinkunft systematisch strukturierte, vollständige und in sich geschlossene Ausschreibungsunterlagen zu erstellen.

Die Zuschlagskriterien für die Vergabe der Straßenbauleistungen waren teilweise unsachlich oder schwer überprüfbar. Es wurde empfohlen, ausschließlich objektive und nachvollziehbare Zuschlagskriterien festzulegen bzw. bei Bauaufträgen zweckmäßigerweise den Preis als einziges Zuschlagskriterium heranzuziehen, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Die vorgesehene Verständigung der nicht erfolgreichen Bieter unterblieb teilweise. Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung für den Teil II erfolgte, bevor die NÖ Landesregierung als zuständiges Organ ihre Vergabeentscheidung getroffen hatte.

Die als Baustellenkoordinatoren eingesetzten Personen waren ein Mitarbeiter der ausführenden Firma bzw. der Firmeninhaber selbst und waren daher von der bauausführenden Firma wirtschaftlich abhängig bzw. befangen. Die gesetzlich gebotene Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes konnte somit nicht gewährleistetet werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Am Gebäudebestand des NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimes in Gloggnitz wurden in den Jahren 2002 bis 2004 umfangreiche Zu- und Umbauten vorgenommen.

Dabei wurden die ursprünglich vorhandenen 163 Betten (davon 9 Wohnbetten) auf 123 Betten (ausschließlich Pflegebetten) reduziert. Der im Jahr 1993 renovierte Westtraktes des Heimes wurde von den Baumaßnahmen ausgenommen. Was sich insofern als nachteilig herausstellt, da nunmehr unterschiedliche Standards bei den Sanitäreinheiten der Bewohnerzimmer gegeben sind. Darüber hinaus waren im Westtrakt Baumängel festzustellen, deren Behebung unumgänglich ist.

Ungeachtet der vorgefundenen Mängel ist darauf hinzuweisen, dass augenscheinlich eine gelungene Sozialeinrichtung geschaffen werden konnte, bei der der Neubauteil funktionell und zweckmäßig an den verbleibenden Altbestand angebunden wurde.

Im ersten Vollbetriebsjahr 2005 ist eine sehr zufrieden stellende Auslastung festzustellen.

Die Problematik der Unterbesetzung im Bereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege muss auch im Heim Gloggnitz aufgezeigt werden. Es werden hier vermehrte Anstrengungen erwartet, diese Unterbesetzung zu beseitigen.

Die Durchführung periodischer, strukturierter Mitarbeitergespräche wird eingefordert.

Aus Gründen der Qualitätssicherung wird empfohlen, für alle NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime verbindlich die Führung von Sturzprotokollen einzuführen, um dann nach zentraler Auswertung und Analyse der erhobenen Daten entsprechende Maßnahmen zu einer verbesserten Sturzprävention zu setzen.

Hinsichtlich der Suchtgiftgebarung des Heimes ist darauf hinzuweisen, dass in Hinkunft die Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung einzuhalten sind.

Die Abgangsentwicklung der NÖ Landes- Pensionisten- und Pflegeheime in den vergangenen Jahren und die getroffenen Maßnahmen zur Abgangsdeckung werden im Bericht ausführlich dargestellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat die „Zivile Landesverteidigung“ in NÖ geprüft. Trotz der derzeit sicheren Situation im Land NÖ dürfen keinesfalls die Gefahren verkannt werden, die aus den verschiedensten Ursachen (zB Naturkatastrophen, atomare Zwischenfälle, Terrorismus, Grippepandemie usw.) auftreten können. Einem vorausschauenden und gut vorbereiteten Krisenmanagement kommt daher große Bedeutung zu.

Aus der stichprobenweisen Prüfung der Rahmenpläne zur Katastrophenprävention und -bekämpfung ergeben sich vor allem folgende Feststellungen:

  • Für manche Bereiche sind Pläne erst zu erstellen (Massenfluchtbewegungen, Pandemie, Krisenkommunikation).
  • Einige Pläne sind auf den aktuellen Stand zu bringen, wobei auch die Verfahren zur Änderung von Teilen der Pläne zu vereinfachen sind.

Im Bereich des Warn- und Alarmsystems sind Überlegungen für eine effiziente Aufstockung der Disponenten in der NÖ Landeswarnzentrale sowie für eine Auffangschiene beim Ausfall einer untergeordneten Alarmzentrale anzustellen. Weiters ist auch die Finanzierung der personellen Besetzung der NÖ Landeswarnzentrale sowie die dienstrechtliche Unterstellung anzupassen.
Bei der Notstromversorgung der Sirenen wurden bereits erste Maßnahmen gesetzt, die unter Ausnutzung aller sich ergebenden Synergien fortzusetzen sind.
Im Hinblick auf den Schutzraumbau in NÖ ist die Notwendigkeit der einschlägigen Regelungen bzw. deren Ausgestaltung aufgrund der geänderten tatsächlichen Verhältnisse zu überdenken.
Weitere Anregungen des Landesrechnungshofes beziehen sich auf die Bevorratung von Desinfektionsmitteln, die Organisation des Strahlenschutzes sowie die Hebung des Selbstschutzgedankens in der Bevölkerung.
Die Zivile Landesverteidigung ist jedenfalls eine Materie, die die Aufgaben vieler Dienststellen des Landes NÖ berührt. Dass hierfür verschiedenste fachliche und finanzielle Vorsorgen zu treffen sind, ist allen diesen Stellen verstärkt bewusst zu machen. In allen Phasen der Katastrophenprävention und –bekämpfung kommt auch den Städten mit eigenem Statut erhebliche Bedeutung zu, weshalb diese künftig bei den Planungen beigezogen werden sollten.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Gegen Ende des Jahres 2000 wurde auf der Basis von gemeinsamen Überlegungen zwischen Vertretern des Landes NÖ und der Stadt Wien von den zuständigen Gremien der Eco Plus, Niederösterreichs Regionale Entwicklungsagentur Gesellschaft mbH und des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds die Zustimmung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für die Planung und Errichtung eines „Automobil – Clusters Vienna Region“ in Form einer Kapitalgesellschaft erteilt. Zielsetzung dieser Zusammenarbeit war die Unterstützung und Förderung des in der Region Wien und Umland („Vienna Region“) vorhandenen technologischen Potenzials im automotiven Bereich sowie die damit verbundene Stärkung und Steigerung der Attraktivität dieses Wirtschaftsstandortes.

Nach Abschluss der Vorarbeiten gründeten die Eco Plus und die ZIT – Zentrum für Innovation und Technologie Gesellschaft mbH die Vienna Region Beteiligungsmanagement Gesellschaft mbH, deren Stammkapital in Höhe von € 100.000,– von den beiden Gesellschaftern je zur Hälfte übernommen wurde. Der ursprüngliche Zweck der VRB war die Planung und Errichtung des Automotive – Clusters Vienna Region unter Einbeziehung zweier Immobilienstandorte in NÖ und Wien. Zur Durchführung dieses Auftrages beteiligte sich die VRB an zwei neu gegründeten Gesellschaften, deren Zweck der Ankauf und die Verwertung von zwei hierfür vorgesehenen Liegenschaften ist.
Der einzige direkt in der VRB angesiedelte operative Unternehmensbereich war zum Prüfungszeitpunkt der als eigenes Profitcenter im Unternehmen geführte „Automotive Cluster Vienna Region“. Für dessen Tätigkeit wurden strategische Zielvorgaben bis Ende 2006 festgelegt und die Finanzierung für diesen Zeitraum sichergestellt. Bei der Prüfung wurde empfohlen, ehebaldigst Überlegungen über das langfristig nachhaltige Wirken und die weitere Finanzierung des Clusters anzustellen.

Die BSV – Business & Science Park Vienna Gesellschaft mbH wurde mit einem Stammkapital von € 36.000,– gegründet, welches zu 70 % von der ZIT und zu 30 % von der VRB übernommen wurde. Bis zum Prüfungszeitpunkt beteiligten sich die FILIUS-Holding Gesellschaft mbH mit 55 % und die WIBAG Infrastruktur Gesellschaft mbH mit 8,25 % an der BSV.

Einziger Zweck der BSV ist die Errichtung eines Technologiezentrums auf einer von WWFF erworbenen Liegenschaft in Wien als zukünftigen Standort für die Forschungseinrichtung Arsenal Research Center Seibersdorf.

Den hinsichtlich der Finanzierung der BSV getroffenen Feststellungen bezüglich einer Ausgewogenheit der Verpflichtungen der Gesellschafter sowie einer den Stammkapitalanteilen entsprechenden Aufteilung der Finanzierungslasten wurde durch den Abschluss der Genussrechtsbedingungen im Jänner 2004 weitgehend entsprochen.

Die CCK – Craft Center Kottingbrunn testing & developing Gesellschaft mbH wurde mit einem Stammkapital von € 36.000,–, welches von der VRB (30 %), der Gemeinde Kottingbrunn (20 %) und der Eco Plus Beteiligungen Gesellschaft mbH (50 %) übernommen wurde, gegründet. Im Oktober 2003 trat die Gemeinde Kottingbrunn drei Viertel ihres Stammkapitalanteiles an die Eco Plus Beteilungen Gesellschaft mbH ab.

Die CCK erwarb im Dezember 2001 eine Liegenschaft mit einer darauf befindlichen Reifenteststrecke in Kottingbrunn, welche zur Ansiedlung von Unternehmen aus dem Bereich der Automobilindustrie genutzt werden sollte. Eine nach dem Grundstückskauf beauftragte Untersuchung ergab, dass eine ausschließliche Verwendung des Geländes für diesen Zweck keine entsprechende Wirtschaftlichkeit erkennen ließ, wodurch der ursprüngliche Zweck der CCK nicht mehr realisierbar war. Derzeit werden die Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung der Liegenschaft als Standort eines allgemeinen Industrie- und Wirtschaftsparks untersucht, wobei jedoch weiterhin größtes Augenmerk im automotiven Bereich liegt.

Abschließend wurde festgestellt, dass für eine Stärkung der Region Wien und Umland bundesländerübergreifende Maßnahmen regionaler Entwicklungsagenturen positiv zu sehen und gemeinsam in Angriff genommene Projekte zur Bündelung der jeweiligen Stärken der Regionen zu begrüßen sind. Im Rahmen des von der VRB gegründeten Automobil–Clusters sind bereits erste Erfolge einer Zusammenarbeit der Länder Niederösterreich und Wien zu erkennen. Hinsichtlich der von der BSV und CCK in Angriff genommenen Projekte lässt sich jedoch ein für beide Gebietskörperschaften unmittelbar auftretender Nutzen derzeit noch nicht feststellen.

Zusammenfassung

Die zum NÖ Landesjugendheim „Reichenauerhof“ in Waidhofen/Ybbs gehürende Sonderschule besteht schon seit dem Jahre 1949, weshalb im letzten Jahrzehnt vermehrt Instandsetzungsarbeiten angefallen sind bzw. durchgeführt werden mussten.

Die im Jahre 2000 realisierten Sanierungsarbeiten an der Fassade und die erneuerten Fenster entsprechen.
Bei den Bauabwicklungen ist es jedoch zu Mängeln gekommen:

  • In baulicher und budgetärer als auch in struktureller Hinsicht lag bzw. liegt kein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept vor.
  • Im Zuge der Aktenarchivierung sind viele Baudokumente in Verstoß geraten.
  • Verschiedene Leistungen wurden unter falschen Voranschlagsstellen verrechnet.
  • Es wurde Teilleistungen mehrfach ausgeschrieben, was einem Vergabegrundsatz widerspricht.
  • Ein Nachtragsangebot wurde nicht ordnungsgemäß behandelt und nicht vertragskonform abgerechnet.
  • Die Bauaufsicht erfolgte nicht mit der notwendigen Sorgfalt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung

Die Einkaufsorganisation umfasst die Beschaffung von Investitionsgütern, Ge- und Verbrauchsgütern und Dienstleistungen für insgesamt 81 Einrichtungen, davon 70 Landeseinrichtungen und 11 Einrichtungen assoziierter Mitglieder. Es sind 8 verschiedene Rechtsträger zuständig.

Für die dem Land NÖ zuzurechnenden Einrichtungen sind vier Regierungsmitglieder und fünf Abteilungen aus vier Gruppen zuständig. Der Gesamtaufwand dieser Landeseinrichtungen beträgt laut Voranschlag 2001 (ordentlicher Teil) insgesamt rd. € 324,98 Mio. Davon Personalaufwand rd. € 242,89 Mio und Sachaufwand rd. € 82,09 Mio.
Die Finanzkontrolle des Landes hat sich bereits mehrfach schwerpunktmäßig mit der Thematik Beschaffung bzw. Einkauf in Landeseinrichtungen beschäftigt. Nicht zuletzt auf Grund von Empfehlungen der Finanzkontrolle wurde im Jahr 1997 für die drei Landes-Pensionisten- und Pflegeheime und das a.ö. Landeskrankenhaus im Stadtgebiet Tulln die „Einkaufsgemeinschaft Tulln“ als Pilotprojekt eingerichtet.
Parallel dazu hat die Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten im Jahr 1998 für die fünf Landeskrankenhäuser eine eigene Organisation geschaffen, die später um die Einrichtungen der Abteilung Heime, weitere Landesanstalten sowie Gesundheits- und Sozialeinrichtungen anderer Rechtsträger erweitert wurde. Es wurde dabei jedoch die Chance versäumt, auf den Erfahrungen des Projektes „Einkaufsgemeinschaft Tulln“ aufzubauen. Dadurch hätten sich gewisse Probleme, die sich in der Folge gezeigt haben, vermeiden lassen.
In der Region Mostviertel wurde ein externes Unternehmen mit der Einführung und Umsetzung der Einkaufsorganisation beauftragt. Das Modell Mostviertel ist grundsätzlich erfolgreich. Bei der Auftragsvergabe an das externe Unternehmen wurden allerdings die diesbezüglichen Bestimmungen nicht eingehalten.

Rechtliche Gestaltung:

Kritisch bewertet wurde die Geschäftsordnung der Einkaufsorganisation. Diese scheint nicht geeignet, einen wirtschaftlichen, effizienten, straffen und reibungslosen Ablauf der Einkaufsorganisation zu gewährleisten.
Seitens des Landesrechnungshofes wurde auch angeregt, Schritte für eine Verwaltungsreform im unmittelbaren Bereich der Landesregierung zu überlegen. Konkret wurde empfohlen, die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung zu überprüfen und zu vereinfachen.

Organisation:

Die Funktionen und Aufgaben der strategischen und operativen Ebene sind zu wenig klar getrennt.
Von den Organen werden die ihnen übertragenen Aufgaben nur teilweise wahrgenommen. Einerseits mangelt es an der Kooperationsbereitschaft einzelner Regionen und fehlender Durchsetzungskompetenz, andererseits wurden einige wesentliche Voraussetzungen wie zB Aufbau einer Datenbank und Aufbau eines Controllingsystems noch nicht umgesetzt.
Ein Merkmal von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ist ein hoher Grad an Professionalisierung. Es wird daher als strategischer Fehler angesehen, dass in den Organen der Einkaufsorganisation die Berufsgruppe Ärzte überhaupt nicht eingebunden ist.
Die stichprobenweise Überprüfung der Organisation in den einzelnen Regionen ergab starke Abweichungen in der Aufbau- und Ablauforganisation.

Finanzielle Auswirkungen:

Die tatsächlich erzielte Einsparung beträgt bis Mai 2001 rd. € 927.000,00. Zusätzlich wird in den nächsten Jahren eine durch Ausschreibungen abgedeckte Ersparnis von rd. € 495.000,00 erzielt werden.
Die bisherigen Aktivitäten der Einkaufsorganisation haben vorwiegend den Bereich der Ge- und Verbrauchsgüter und dabei vor allem den nichtmedizinischen Bedarf betroffen. Der medizinische Bedarf blieb ebenso wie der Bedarf an Pflegeartikeln weitgehend ausklammert. Investitionsgüter waren von den Aktivitäten der Einkaufsorganisation überhaupt nicht betroffen. Bei den Dienstleistungen waren außer Wäscheversorgung und Gebäudereinigung keine Bereiche betroffen.
Empfehlung für die weitere Vorgangsweise:
Jene Bereiche, die im Rahmen der Einkaufsorganisation tatsächlich umgesetzt wurden, zeigen ein anerkennenswertes Ergebnis. Sowohl die Untersuchungen externer Berater als auch Vergleiche im Zuge der gegenständlichen Prüfung haben gezeigt, dass die Landeseinrichtungen schon in der Vergangenheit preisgünstig eingekauft haben. Trotzdem konnten weitere Einsparungspotentiale genutzt werden.
Auf Grund des enormen Einkaufsvolumens der betroffenen Einrichtungen müsste jedoch ein weitreichenderes Einsparungspotential erzielbar sein. Insbesondere wenn jene Bereiche einbezogen werden, die bisher nicht oder in zu geringem Umfang berücksichtigt wurden.
Nach Ansicht des LRH wäre dies Gelegenheit für eine Zäsur: Auf Grundlage der nunmehr gesammelten Erfahrungen sollte

  • die rechtliche Grundlage auf eine neue Basis gestellt werden;
  • Klarheit über die Aufgaben geschaffen und überprüfbare Ziele definiert werden;
  • die Organisation gestrafft und entbürokratisiert werden;
  • das Einkaufsvolumen analysiert und neu bewertet werden.

Jedenfalls sollte eine Projektbegleitung durch externe Berater überlegt werden. Diese Leistung wäre entsprechend den Vergabegrundsätzen des Landes auszuschreiben.
Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme grundsätzlich zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom LRH getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung betreffend die Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung wurde nur teilweise zur Kenntnis genommen.

Zusammenfassung

Der vorliegende Bericht behandelt zwei Bereiche, nämlich die Leistungen des Landes NÖ nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, wobei das Land gesetzlichen Bestimmungen als Dienstgeber nachzukommen hat, und die Ausgaben des Landes NÖ für den Bereich „Geschützte Arbeit“.

Bei den Leistungen des Landes NÖ nach dem Behinderteneinstellungsgesetz handelt es sich grundsätzlich um Zahlungen zum bzw. Prämien aus dem Ausgleichstaxfonds, worüber Bescheide des Bundessozialamtes ergehen.
Das Land NÖ als Dienstgeber ist bemüht, mittels verschiedener Maßnahmen wie z.B. Qualifizierung und Einstellung von begünstigten Behinderten über den Verein Jugend und Arbeit sowie durch Nacherhebungen die Pflichtzahl (1 begünstigter Behinderter je 25 Dienstnehmer) zu erfüllen und dadurch die Zahlungen zum Ausgleichstaxfonds gering zu halten.
Im Bereich der NÖ Landesregierung ist dies mit 53 nicht besetzten Stellen per Dezember 2000 auch annähernd gelungen; im Bereich des Landesschulrates ergaben sich mit gleichem Stichtag jedoch 442 nicht besetzte Stellen für begünstigte Behinderte; dies ist wohl auf die besondere Problematik des Schuldienstes zurückzuführen.
Außer formalen Mängeln bei der Wahrnehmung der Agenden innerhalb des Amtes der NÖ Landesregierung ist festzustellen, dass in den letzten Jahren Zahlungen seitens des Landes lange vor den jeweiligen Fälligkeiten vorgenommen wurden und das Land daher finanzielle Nachteile aus der Zinsverrechnung hinnehmen musste.
Durch das NÖ Sozialhilfegesetz ist es möglich, Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen anzubieten, um die Beeinträchtigungen lebenswichtiger sozialer Beziehungsfelder von Personen zu beheben bzw. zu reduzieren. Im Maßnahmenkatalog ist die „Geschützte Arbeit“ mit den beiden Varianten „Geschützte Arbeitsplätze“ und „integrative Betriebe“ (früher „Geschützte Werkstätten“) enthalten.
Die Förderung in Form von Zuschüssen für Arbeitsstellen für behinderte Arbeitnehmer in Betrieben wird von den Bezirksverwaltungsbehörden abgewickelt. Mit zwei Gesellschaften hat das Land NÖ Vereinbarungen getroffen, die die Aufnahme und Beschäftigung von behinderten Personen in eigens dafür eingerichteten integrativen Betrieben ermöglichen.
Zum Beginn des Jahres 2000 wurde vom Landtag von NÖ ein neues NÖ Sozialhilfegesetz beschlossen. Die entsprechenden Verordnungen, Erlässe, Richtlinien und Textprogramme sind daher an diese Gesetzeslage anzupassen.
Für die Verfahrensabwicklungen werden Vereinfachungen angeregt, die eine Minderung des Arbeitsaufwandes und somit Kosteneinsparungen bewirken.
Die Darstellung der Abrechnungen der beiden integrativen Betriebe im Rechnungsabschluss des Landes NÖ hat nach den Bestimmungen der VRV zu erfolgen. Die Finanzierung eines gesonderten Projektes für die Qualifizierung behinderter Menschen wurde mit Hilfe einer Kreditreservierung durchgeführt. Dies hat in Zukunft zu unterbleiben.
Die gewissenhafte Bearbeitung der anhängigen Fälle im Sinne der betroffenen behinderten Personen an geschützten Arbeitsplätzen bei den Bezirksverwaltungsbehörden ist sichergestellt. Die vom Land NÖ abgeschlossenen Vereinbarungen mit den beiden integrativen Betrieben stellen eine eindeutige Regelung dar, die die Besonderheiten für die Beschäftigung von behinderten Personen berücksichtigen.
Die NÖ Landesregierung hat die Empfehlungen zum Teil bereits umgesetzt bzw. wurde zugesagt, ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.

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