Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2016 „Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung“ ergab, dass von sechs Empfehlungen aus diesem Bericht (Vorbericht) vier ganz und zwei teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach einem Umsetzungsgrad von rund 83 Prozent.

Eine hohe Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren konnte weitgehend sichergestellt werden. An zehn Standorten fehlten die erforderlichen Änderungsanzeigen bzw. Bewilligungen für den Betrieb von nicht systemisierten Betten (Ergebnis 2). Bei der 24-Stunden-Betreuung war eine deutliche Steigerung festzustellen. Die Evaluierung des NÖ Förderungsmodells sowie des Al-tersalmanachs 2016, auf den sich auch die Sozialplanung und der Ausbau- und Investitionsplan 2017 – 2023 für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren bezogen, lag noch nicht vor (Ergebnis 6).

Anhaltend hohe Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren

Die 48 NÖ Pflege- und Betreuungszentren verfügten über 5.868 systemisierte Betten (um 237 mehr als im Juni 2015). Weitere stationäre Pflegeplätze standen in Vertragsheimen (4.365) zur Verfügung. Der gesetzliche Versorgungsauftrag konnte damit auch ohne Pflegeregress erfüllt werden.

Ein Prozentpunkt weniger Auslastung bedeutete rund zwei Millionen Euro mehr Abgang. Daher waren die NÖ Pflege- und Betreuungszentren gefordert, ihre stationären Betten auszulasten (Ergebnis 1). Die durchschnittliche Auslastung lag - außer im Jahr 2017 - bei 99 Prozent. Vor der Abschaffung des Pflegeregresses mit 1. Jänner 2018 sank die Auslastung auf 98 Prozent, was auf eine abwartende Haltung im Zusammenhang mit dem Wegfall des Pflegeregresses zurückgeführt wurde.

Elf Standorte (im Vorbericht 16 Standorte) verzeichneten eine Auslastung von über 100 Prozent, weil sie auch kurz- oder längerfristig nicht systemisierte Betten belegten. Dafür fehlten bei zehn Standorten die nach dem NÖ Sozialhilfegesetz erforderlichen Änderungsanzeigen und Bewilligungen. Diese waren ohne Verzug nachzuholen (Ergebnis 2). Die Evaluierung der – vor allem wegen der baulichen Situation – sehr geringen Auslastung an einem Standort erfolgte (Ergebnis 3).

Offene Forderung gegenüber dem Sozialministerium

In den Jahren 2014 bis 2017 förderten der Bund und das Land NÖ die 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich (NÖ Pflegegeldbeziehende) mit insgesamt rund 146 Millionen Euro. Der Bundesanteil ging um einen Prozentpunkt auf rund 55 Prozent zurück, während sich der Landesanteil auf rund 45 Prozent erhöhte (im Vorbericht Bund 56 Prozent und Land NÖ 44 Prozent). Im Unterschied zum Bund bezog das NÖ Förderungsmodell unter bestimmten Voraussetzungen (Demenz) auch Personen mit der Pflegegeldstufe 1 und 2 ein. Dafür gab das Land NÖ in den Jahren 2014 bis 2017 rund 12,4 Millionen Euro aus; im Jahr 2017 fast 3,4 Millionen Euro.

Die Abteilung Soziales GS5 des Amtes der NÖ Landesregierung wickelte zudem Förderungen der 24-Stunden-Betreuung ab, die in die Zuständigkeit des Bundes (Sozialministeriumservice) fielen. Das betraf Förderungen ab der Pflegegeldstufe 3 (Ergebnis 4). Das Bundesministerium blieb dem Land NÖ den Ersatz der dafür anfallenden Personalkosten von jährlich rund 300.000,00 Euro trotz Einforderung schuldig. Daher sollte diese Forderung gegenüber dem Bund weiter betrieben werden. Das Erreichen der Pflegegeldstufe 3 war der Abteilung Soziales GS5 nunmehr mitzuteilen (Ergebnis 5).

Evaluierung des Altersalmanachs 2016 fällig

Seit Beginn der Förderung der 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Förderungsfälle mehr als vervierfacht (Anstieg von 2.273 auf 9.286 Förderungsfälle), obwohl dafür Eigenleistungen zu erbringen waren. Der Alters­almanach 2016 enthielt zwar Prognosen zu den Pflege- und Betreuungsformen (stationär, mobil, 24-Stunden) beruhte jedoch auf Daten des Jahres 2014. Daher bot er keine ausreichende Grundlage mehr für die weitere Bedarfsplanung. Die auch vom NÖ Landtag geforderte Aktualisierung des Altersalmanachs 2016 war Ende 2018 fällig. Der Altersalmanach 2018 sollte auch die Auswirkungen des Pflegeregresses und die Zusammenhänge der Pflege- und Betreuungsformen beleuchten (Ergebnis 6).

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.

 

Zusammenfassung

Anfang2018 erhielten der Landesrechnungshof und die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen den Hinweis, dass ein Bediensteter des Abwasserverbands Oberes Schwarzatal eine Elektrofirma betreibe und der Verband sämtliche Elektroarbeiten dieser Firma zukommen lasse, die am Standort ein Lager für Elektrogeräte betreibe. Der Landesrechnungshof nahm diese Beschwerde aus dem Verband zum Anlass, den Umgang der Aufsichtsbehörde mit Beschwerden zu überprüfen.

Gebarungsumfang

Der Abwasserverband Oberes Schwarzatal beschäftigte acht Mitarbeiter. In den Jahren 2014 bis 2017 wies er Einnahmen und Ausgaben von durchschnittlich 2,5 Millionen Euro aus. Der rückläufige Schuldenstand betrug Ende 2017 rund 4,8 Millionen Euro und die Rücklagen rund 713.000,00 Euro. Verbandszweck war die Beseitigung und die Reinigung von Abwässern sowie die Reinhaltung von Gewässern. Dazu betrieb der Verband Kanalisationsanlagen und die Kläranlage Stuppach.

Fehlende Objektivierung

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen leitete die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt WA1) weiter, die dazu eine Stellungnahme der Betriebsführung einholte. Diese teilte mit, dass der Bedienstete Angebote für den Verband im normalen Rahmen unter Einhaltung aller Regeln gestellt habe und die Aufträge aufgrund von üblichen Auswahl- und Bieterverfahren auch an andere Firmen vergeben worden seien. Die Zwischenlagerung im Ausmaß von einer Lieferwagenmenge beruhe auf einer schriftlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2010. Dem Verband sei daraus kein Nachteil entstanden.

Die Aufsichtsbehörde nahm die Mitteilung zur Kenntnis, ohne Nachweise (Vergleichsangebote, Auftragsvolumen, Richtlinien, Vereinbarungen, Entgelt für die Nutzung der Verbandsräumlichkeiten) zu verlangen oder sich an Ort und Stelle zu informieren. Daher fehlten objektive und vollständige Grundlagen für allenfalls erforderliche Maßnahmen.

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. Februar 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.

 

Zusammenfassung

Das NÖ Pflichtschulbauwesen stellte spezielle organisatorische, rechtliche und technische Anforderungen an die Erweiterung und die Sanierung der Volksschule Petzenkirchen, in der im Schuljahr 2017/2018 117 Schulkin­der in acht Klassen unterrichtet wurden.

Die geschätzten Errichtungskosten für dieses Volksschulprojekt, für das um Förderung durch den NÖ Schul- und Kindergartenfonds angesucht wurde, betrugen 2.545.900,00 Euro mit Umsatzsteuer. Die mögliche Förderung bestand aus Annuitätenzuschüssen in Form von 30 Halbjahresraten in Höhe von insgesamt rund 683.700,00 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Anonyme Vorwürfe behaupteten überhöhte Raumerfordernisse, Kosten und Auftragsvergaben sowie Verstöße gegen das Vergaberecht. Zudem wurde die Planung durch einen Architekten auf Basis eines „Architekturauswahlverfahrens“ gefordert.

Diese Behauptungen ließen sich nur teilweise verifizieren.

Raumerfordernisse bestimmen die Errichtungskosten

Die eingereichte Planung konnte sich auf die Vorgaben für den NÖ Pflichtschulbau (Schulbaurichtlinien, Mindest-Raumprogramme) sowie auf Gutachten der Schulkommission zu den Raumerfordernissen (Fehlbestand) stützen. Die geschätzten Errichtungskosten wurden für die Bemessung der beantragten Förderung aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds von der Abteilung Landeshochbau BD6 nach Einheiten- und Erfahrungswerten überprüft und bestätigt.

Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Erweiterung und Sanierung im Vergleich zu einem Neubau war aufgrund einer Vergleichsrechnung durch die Abteilung Landeshochbau BD6 gegeben. Der Vergleich berücksichtigte jedoch den im Jahr 2014 sanierten Turnsaal mit seinen Nebenräumen nicht. Die Berücksichtigung wäre bereits 2014 zweckmäßig gewesen. Mit der geplanten Erweiterung und einer Sanierung des bestehenden Gebäudes konnten ein Standortwechsel sowie der damit verbundene Aufwand (zB Anschaffung einer neuen Liegenschaft, Neubau der Schulanlage, Verwertung des bisherigen Standorts) vermieden werden.

Vergaberecht

Die vergaberechtlichen Vorschriften wurden zu wenig beachtet. Die direkte Vergabe der Hochbauplanung für das Volksschulprojekt an einen Baumeister war wegen der Auftragssumme unter 100.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) vergaberechtlich zulässig, erfolgte jedoch ohne Vergleichsangebote. Die Bemessungsgrundlage für das Planungshonorar der Hochbauplanung war überhöht und sah keinen Skontoabzug vor.

Die Durchführung eines Wettbewerbs (Ideen- oder Realisierungswettbewerb) war möglich, aber vergaberechtlich nicht vorgeschrieben. Dass die Auftragswerte nicht geschätzt wurden, erschwerte die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens.

Eine bessere Abstimmung und Straffung der Richtlinien für Schulbauvorhaben sowie ein Hinweis darin auf das Vergaberecht könnte den Schulerhaltern die Rechtsanwendung erleichtern.

Schulbaubeirat

Verbesserungen waren durch die zeitgerechte Bestellung eines – mit entsprechendem Sachverstand ausgestatteten – Schulbaubeirats zu erwarten, die vor der Projektierung zu erfolgen hat.

Finanzplanung

Der Schulaufwand für außerordentliche Vorhaben war nicht in der Mittelfristigen Finanzplanung der Volksschulgemeinde enthalten und wurde erst im Nachtragsvoranschlag berücksichtigt.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 29. Jänner 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Das Land NÖ richtete die NÖ Agrarbezirksbehörde als Sonderbehörde für Bodenreform, Bodenschutz, Landentwicklung und Güterwege sowie für weitere übertragene Aufgaben, insbesondere für Förderungen aus dem NÖ Landschaftsfonds und Bewertung von Katastrophenschäden, ein.
Im Jahr 2017 betrug der Gesamtaufwand für die Behörde 12,60 Millionen Euro. Davon entfielen 90 Prozent auf das Personal (175 Bedienstete). Der Frauenanteil betrug 19 Prozent.

Aufgaben und Einsparungen nach der Strukturreform 2013

Die NÖ Agrarbezirksbehörde bestand nach der Strukturreform 2013 aus dem Amtsvorstand, der Technischen Leitung und sechs Fachabteilungen für Rechts-, Grundbuchs- und innere Organisationsangelegenheiten, Zusammenlegungen und Flurbereinigungen, Agrargemeinschaften, Forst-, Alm- und Weideangelegenheiten, Landentwicklung sowie für Güterwege.
Nach der Eingliederung der Abteilungen Güterwege ST8 und Landentwicklung LF6 des Amtes der NÖ Landesregierung bündelte die Behörde ihre Aufgaben und fasste die acht Fachabteilungen sowie die Stelle für Ökologie auf sechs Fachabteilungen zusammen. Ende 2017 hatte die Behörde neun Dienstposten bzw. 10,2 Vollzeitäquivalente und rund 450.000,00 Euro Personalausgaben weniger als Ende 2013. Die Ausgaben für den Amtsbetrieb erhöhten sich um fast 84.000,00 Euro.

Organisations- und Personalkonzept überfällig

Die NÖ Agrarbezirksbehörde unterhielt Ende 2017 neben der Zentrale in St. Pölten, in der 65 ihrer 175 Bediensteten (167,3 Vollzeitäquivalente) arbeiteten, Außenstellen in Baden, Hollabrunn, Pyhra, Scheibbs, Zwettl, Mistelbach und Obersiebenbrunn.
Ein Organisations- und Personalkonzept (Personalbedarf) lag nicht vor. Die Dienstinstruktion für die Geschäftsverteilung und den Dienstbetrieb stammte aus dem Jahr 1991; das Personalentwicklungskonzept aus dem Jahr 2002. Die NÖ Agrarbezirksbehörde war gefordert, ihren Personalbedarf zu hinterfragen und ihren Frauenanteil zu erhöhen.

Hohe Zielsetzungen und niederschwellige Förderungen

Die Aufgaben der NÖ Agrarbezirksbehörde hatten zum Ziel, eine leistungsfähige und umweltverträgliche Landwirtschaft, eine nachhaltige und ertragreiche Wald- und Weidewirtschaft nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen sowie ökologischen Gesichtspunkten herzustellen und zu sichern.
Diese Ziele sollten durch eine Verbesserung der Besitz-, Nutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse, der Alm- und Weidewirtschaft und der Agrarstruktur sowie durch einen landschaftsschonenden Wegebau erreicht werden. Bodenschutzanlagen dienten der Bodenfruchtbarkeit sowie der Bodengesundheit und bekämpften Schadstoffbelastungen, Bodenerosion und Bodenverdichtung.
Die Zielerreichung wurde durch Projekte des NÖ Klimafonds, des NÖ Landschaftsfonds (Landschaftsgestaltung, nachhaltige Landnutzung), der Österreichischen Programme für ländliche Entwicklung (Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung, ländliche Verkehrsinfrastruktur) sowie zur Erhaltung des ländlichen Wegenetzes niederschwellig gefördert. Die NÖ Agrarbezirksbehörde übte dabei auch eine beratende Funktion aus.
Im Jahr 2017 betrugen die Förderungsausgaben 4,20 Millionen Euro und blieben damit unter dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017 von 4,40 Millionen Euro. Davon entfielen 3,60 Millionen Euro auf das ländliche Wegenetz.
In den Bereichen Flurplanungen und Bodenschutz bestand die Förderung aus Personal- und Sachleistungen, für die teils Kostenersätze zu entrichten waren.
Informationen auf der Website des Landes NÖ, Folder und Beratung der Agrarbezirksbehörde erleichterten den Zugang zu den Förderungen. Die Verfahrensakten und Förderungsakten waren nicht verknüpft, wodurch ein Überblick über die Förderungen pro Verfahren fehlte.
Weitere Empfehlungen griff die Agrarbezirksbehörde noch während der Überprüfung auf. Das betraf insbesondere den Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen mit der Universität für Bodenkultur und dem Verein „Land schafft Wasser“, mit denen die NÖ Agrarbezirksbehörde in der Grundlagenforschung (Bodenschutz) jahrelang bloß aufgrund mündlicher Absprachen zusammengearbeitet hatte.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. Jänner 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Im Zeitraum von 1979 bis 2017 wiesen Förderungen von 5,55 Millionen Euro einen Zusammenhang mit dem international anerkannten Künstler Prof. Hermann Nitsch auf, der dem Land Dauerleihgaben und Verwertungsrechte für 40 Jahre im Gegenwert von 5,60 Millionen Euro und Schenkungen im Schätzwert von 610.000,00 Euro überließ, sohin insgesamt 6,21 Millionen Euro. In diesem Zeitraum entfielen Förderungen in Höhe von

5,23 Millionen Euro für die Errichtung (3,42 Millionen Euro) und den Betrieb (1,81 Millionen Euro) des Nitsch Museums, das der Künstler durch Dauerleihgaben und Verwertungsrechte unterstützte,
226.801,54 Euro auf den Ankauf von Kunstwerken für die NÖ Landessammlungen, die auch Schenkungen des Künstlers erhielten,
84.871,00 Euro auf die Restaurierung von Schloss Prinzendorf, dem Wohnsitz und der Wirkungsstätte des Künstlers, was einem Fördersatz von durchschnittlich 16 Prozent, bezogen auf Sanierungskosten von 525.995,25 Euro, entsprach,
11.000,00 Euro auf den Würdigungspreis für Bildende Kunst 2004.

Ziele der NÖ Kulturförderungsgesetze 1983 und 1996

Die NÖ Kulturförderungsgesetze verpflichteten die NÖ Landesregierung unter anderem dazu – unter Wahrung der Unabhängigkeit und der Freiheit des kulturellen Handelns in der gegebenen Vielfalt – zeitgenössisches kulturelles Schaffen zu fördern und zu dokumentieren, zur Bewahrung der Kultur der Vergangenheit beizutragen, Verständnis für die Kultur der Gegenwart und der Vergangenheit zu wecken und in jeder Region des Landes die Teilnahme am kulturellen Prozess zu ermöglichen.
Die Förderungen im Zusammenhang mit dem Künstler entsprachen dem Grunde nach diesem gesetzlichen Auftrag. Dieser räumte der Vollziehung durch die NÖ Kulturverwaltung einen Ermessenspielraum ein und überließ es ihr, im Rahmen des Landeshaushalts Art und Höhe der Kulturförderungen festzulegen.

Regionaler und volkswirtschaftlicher Nutzen

Die Förderungen im Zusammenhang mit dem Museumszentrum Mistelbach kamen vor allem der Stadtgemeinde zu, die das Museumszentrum Mistelbach mit den Schwerpunkten Lebenswelt Weinviertel und Nitsch Museum entwickelte, errichtete und bis zur Übernahme durch die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. im Jahr 2009 betrieben hatte.
Die Förderungen und die damit bewirkten Investitionen dienten primär kulturellen und regionalen Zielen und lösten darüber hinaus positive ökonomische Effekte (Arbeitsplätze, Wachstum, direkte und indirekte Wertschöpfung) aus, wie Studien belegten.

Museumszentrum Mistelbach – Nitsch Museum

Die NÖ Landesregierung förderte die Errichtung und den Betrieb des Museumszentrums Mistelbach. Das ursprüngliche Vorhaben im Umfang von 2,90 Millionen Euro (3. November 2005) wurde nach und nach ausgeweitet und in Teil- und Zusatzprojekte aufgespalten, für welche neben Kulturförderungen auch andere Förderungen beantragt und gewährt wurden. Die Errichtungskosten betrugen schließlich 5,71 Millionen Euro (25. April 2018). Davon betrafen 3,46 Millionen Euro bzw. rund 60,5 Prozent das Nitsch Museum.
Die Finanzierungsbeiträge des Landes NÖ für den Betrieb der gesamten Betriebsgesellschaft in den Jahren 2006 bis 2017 betrugen insgesamt 12,90 Millionen Euro. Davon entfielen 1,81 Millionen Euro oder 14 Prozent auf das Nitsch Museum.
Eine Grundsatzvereinbarung vom 15. Juni 2005 sicherte dem Museum unentgeltliche Dauerleihgaben des Künstlers bis zum Jahr 2045.

Ankauf von Kunstwerken

Der erste Ankauf erfolgte im Jahr 1979. Anfang 2018 enthielt das Kunstinventar des Landes NÖ 136 Werke des Künstlers. Davon stammten 121 von Ankäufen, zwölf von Schenkungen und drei aus Dauerleihnahmen. Die Summe der Ankaufswerte betrug 226.801,54 Euro, wovon 102.307,55 Euro auf Ankäufe vom Künstler, 113.084,35 Euro auf Ankäufe von Dritten und 11.409,64 Euro auf Dauerleihnahmen entfielen. Den geschätzten Marktwert der Schenkungen des Künstlers gab die Abteilung Kunst und Kultur K1 mit 610.000,00 Euro an.
Eine zweckmäßige und wirtschaftliche Vereinbarung, die dem Land NÖ die erforderlichen Werke zur repräsentativen Darstellung des Gesamtwerks des Künstlers auf Dauer sicherte, fehlte bislang.
Die für das Festspielhaus St. Pölten vom Künstler entworfene Ausstattung (Bühnenbild, Kostüme) der Oper „Satyagraha, Gandhi in Südafrika“ aus dem Jahr 2001 war nach Auskunft des damaligen technischen Direktors des Festspielhauses St. Pölten teilweise entsorgt worden, weil keine Wiederverwendung (zB Gastspiele) möglich war.

Schloss Prinzendorf

Mit dem Erwerb des desolaten Barockschlosses im Jahr 1971 und dessen Restaurierung bewahrte das Künstlerehepaar die denkmalgeschützte Anlage vor dem Verfall. Wegen ihrer Bedeutung für das kulturelle Erbe unterstützte die NÖ Landesregierung die Sanierungen der Schlossanlage in den Jahren 1983 bis 2007 mit 13 Förderungen zwischen 2.180,19 Euro und 12.000,00 Euro.

Würdigungspreis für Bildende Kunst 2004

Die Verleihung des Würdigungspreises für Bildende Kunst 2004 durch die NÖ Landesregierung beruhte auf einstimmigen Vorschlägen des dazu berufenen Fachbeirats und Kenntnisnahme des Kultursenats.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2018 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte dazu über bereits getroffene Maßnahmen. Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gab keine gesonderte Stellungnahme ab.

 

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2015 „Psychiatrische Versorgung von Erwachsenen in den NÖ Landeskliniken“ ergab, dass von 25 Empfehlungen aus diesem Bericht (Vorbericht) elf ganz bzw. großteils, acht teilweise und fünf nicht umgesetzt wurden.

Eine Empfehlung wurde nicht gewertet, weil dazu kein Anwendungsfall (Bauvorhaben) auftrat (Ergebnis 25).

Die NÖ Landeskliniken-Holding, der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und die zuständigen Abteilungen im Amt der NÖ Landesregierung entsprachen den Empfehlungen damit insgesamt zu 62,5 Prozent.

Psychiatrische Versorgung auf dem Weg der Verbesserung

Sie konnten damit die psychiatrische Versorgung von Erwachsenen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken, die an den Standorten Neunkirchen, Baden, Hollabrunn, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Mauer Psychiatrische Abteilungen für Erwachsene führten, verbessern. An der Verfügbarkeit von nachsorgenden Einrichtungen – zur Vermeidung von Wiederaufnahmen – sowie an weiteren Verbesserungen wurde in Projekten und mit Partnern gearbeitet (Ergebnis 21).

Neubauten in Baden, Neunkirchen und Mauer ersetzten die veralteten Strukturen und lieferten zudem Grundlagen für das Standard-Raumbuch (Ergebnis 24).

Ausbaufähiges Evaluations- und Monitoring-System

Der hohe Anteil an Belagstagen für psychische Erkrankungen, die außerhalb von Psychiatrischen Abteilungen anfielen, ging von rund 15 Prozent im Jahr 2013 auf rund elf Prozent im Jahr 2016 zurück. Die unterschiedliche Belagsdauer und die Behandlungserfolge wurden analysiert.

Die Analyse der nicht in Psychiatrischen Abteilungen durchgeführten Behandlungen sowie die Optimierung des Psychiatrischen Evaluations- und Monitoring-Systems (Einbeziehung von nicht Psychiatrischen Abteilungen, Kosten- und Leistungsdaten, Zielwerte) erfolgten jedoch nicht. Das begründete die NÖ Landeskliniken-Holding mit unzureichenden personellen Ressourcen in der Abteilung Medizinische Betriebsunterstützung (Ergebnisse 1, 2 und 11).

Nachholbedarf an Betten und Tagesbetreuungsplätzen

Die im Regionalen Strukturplan Gesundheit NÖ 2015 (RSG-NÖ 2015) festgelegte Anzahl von 730 Psychiatriebetten wurde im Jahr 2017 um 126 unterschritten. Das waren um elf Betten weniger als im Jahr 2013.

Mit der Inbetriebnahme der Psychiatrischen Tagesklinik in Wiener Neustadt Ende 2017 sowie den Tageskliniken in Mistelbach (2018) und in St. Pölten (2020) sowie der Psychiatrischen Bettenstation in St. Pölten (2022) wurden zusätzliche Kapazitäten geschaffen bzw. geplant (Ergebnis 3).

Eine überregionale Planung für die stationäre Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen unterblieb (Ergebnis 4).

Die Elektrokonvulsionstherapie konnte an einem Standort eingestellt (Ergebnis 5) und die dislozierte Tagesklinik in Wiener Neustadt erprobt werden (Ergebnis 7). Die NÖ Landeskliniken-Holding ließ den Versorgungsauftrag der Abteilungen für stationäre Psychotherapie an den Standorten Tulln und Mauer offen (Ergebnis 8). Die sanitätsbehördlichen Bewilligungen für die Psychiatrischen Abteilungen lagen nun vor (Ergebnis 9).

Die unterschiedlichen Kosten- und Leistungsergebnisse der Psychiatrischen Abteilungen wurden analysiert (Ergebnis 10) und die weiterhin hohe Unterbringungsrate im NÖ Landesklinikum Mauer begründet (Ergebnis 12). Eine elektronische Dokumentation von Beschränkungen der Bewegungsfreiheit an den Psychiatrischen Abteilungen war beauftragt (Ergebnis 13).

Personal

Die Personalbedarfsberechnung für alle Psychiatrischen Abteilungen und alle dort tätigen Berufsgruppen wurde weiterentwickelt (Ergebnisse 14 und 16). Dem NÖ Landesklinikum Mauer fehlten trotz intensiver Personalsuche nach wie vor 1,75 Ärzte und 2,17 Therapeuten für die Erwachsenenpsychiatrie (Ergebnis 15). Die empfohlene Anpassung des Dienstpostenplans erfolgte für das NÖ Landesklinikum Baden ganz (Ergebnis 17) und für das NÖ Landesklinikum Mauer teilweise (Ergebnis 18). Die Belastungen am Arbeitsplatz wurden evaluiert und betriebliche Verbesserungen veranlasst (Ergebnis 19). Die Aus- und Weiterbildung der Pflegeassistenzen umfasste nun Angebote für den Bereich psychiatrischer Erkrankungen (Ergebnis 20).

Einsparungspotenziale

Die Verlegung der chronischen Langzeitpatienten vom NÖ Landesklinikum in das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mauer war im Gange (Ergebnis 22), wobei der Nachlass auf Verpflegsgebühren weiterhin eine Unterdeckung verursachte, die das Land NÖ zu Gänze zu tragen hatte (Ergebnis 23).

Die geringeren Verpflegskosten im Pflege- und Betreuungszentrum ermöglichten Einsparungen von bis zu 1,5 Millionen Euro jährlich, die das Land NÖ damit nicht ausschöpfte.

Maßnahmenvollzug – Forensische Psychiatrie

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der NÖ Landeskliniken-Holding und dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Akutversorgung für psychiatrische Notfälle aus dem Bereich der Justizanstalten wurde Ende März 2018 abgeschlossen.

Der Landesrechnungshof erwartete, dass die noch offenen Empfehlungen im Sinne des Beschlusses des NÖ Landtags umgesetzt werden.

Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds teilte in seiner Stellungnahme zu den Ergebnissen 4 und 21 mit, dass an der Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen gearbeitet wurde.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 25. September 2018 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen im Wesentlichen zu.

 

Das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling verfügte über 208 stationäre Plätze (Betten) für Langzeit-, Kurzzeit-, Übergangs- und Hospizpflege sowie über ein Tagespflegezentrum mit 17 Plätzen.

Im Jahr 2017 erwirtschafteten die 140 Bediensteten und die 110 ehrenamtlich Mitarbeitenden – nach Abgängen in den Vorjahren – bei Ausgaben von rund elf Millionen Euro ein nahezu ausgeglichenes Betriebsergebnis. Das war auf eine bessere Auslastung und vor allem auf Mehreinnahmen durch höhere Pflegegebühren und ansteigende Pflegestufen zurückzuführen, für welche die Bewohner selbst (Selbstzahler) oder unterstützt durch Sozialhilfe des Landes NÖ und der Gemeinden aufkommen mussten.

Unterschiedliche Auslastung

Im Jahr 2017 betrug die Auslastung in der Langzeitpflege (171 Plätze) 98,1 Prozent, in der Rehabilitativen Übergangspflege (24 Plätze) 95,8 Prozent, und im Hospiz (10 Plätze) 91,3 Prozent, im Tagespflegezentrum jedoch nur 56,3 Prozent. Im Jahr 2014 lagen noch eine Gesamtauslastung von 96,4 Prozent und ein Abgang von 350.456,39 Euro vor.

Offener Finanzierungsbedarf

Die NÖ Pflege- und Betreuungszentren lieferten einen Investitionsbeitrag ab. Das Finanzierungskonzept zum Ausbau- und Investitionsplan 2017 – 2023 sah eine schrittweise Erhöhung von 8,60 Euro auf 19,10 Euro pro Verpflegstag bis zum Jahr 2024 vor, um die Investitionskosten aus dem laufenden Betrieb refinanzieren zu können. Diese Erhöhung ließ ohne entsprechende Minderausgaben oder Mehreinnahmen wieder Abgänge erwarten, die das Land NÖ abdecken müsste. Eine Umlegung auf den Grundtarif bedeutete höhere Pflegegebühren und mehr Sozialhilfe auch für Bewohner der Vertragsheime, die das Land NÖ mit den Gemeinden zu finanzieren hätte. Die Vertragsheime müssten bei den gegebenen Rahmenbedingungen dafür keine Gegenleistung erbringen.

Eine weitere Finanzierungslücke könnte durch den Entfall des Pflegeregresses entstehen, wenn die vorgesehene Abgeltung des Bundes die Mehrausgaben des Landes NÖ von rund 58,6 Millionen Euro allein für das Jahr 2018 nicht abdeckt.

Mögliche Einnahmen – vermeidbare Ausgaben

Das Land NÖ übernahm in den Jahren 2014 bis 2017 rund 6,4 Millionen Euro für ärztliche Hilfe, Heilmittel und Inkontinenzversorgung, weil die Verrechnungssätze mit den Krankenkassen nicht kostendeckend waren und (noch) nicht erhöht wurden.

Mögliche Einsparungen durch einen begünstigten Bezug und eine Bevorratung von Arzneimitteln konnten nicht ausgeschöpft werden, weil das dazu erforderliche Bundesgesetz zum Medikamentenmanagement für stationäre Pflegeeinrichtungen fehlte, obwohl der Gesetzesentwurf des zuständigen Bundesministeriums bis 31. Dezember 2017 vorzulegen war (§ 707 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG). Zudem lagen die zum Finanzausgleich paktierten Vorschläge für kostendämpfende Maßnahmen beim Medikamentenbezug in Pflegeheimen noch nicht vor.

Außerdem boten sich weitere Einkaufgemeinschaften mit der NÖ Landeskliniken-Holding (Hygieneartikel, Neuausschreibung der Lieferung von Brot- und Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren) an. Im Personalbereich konnten kostendämpfende Maßnahmen ausgeschöpft werden.

Personal – Verbesserungspotential

Das Zentrum beschäftigte zehn zugeteilte Landesbedienstete mit Leistungseinschränkungen, wobei in vier Fällen ein Dienstende absehbar war und eine Versetzung durchgeführt wurde. Der Dienstpostenplan wich im Gehobenen Medizinisch-Technischen Dienst noch vom Personalberechnungsmodell ab.

Sicherheits- und betriebstechnische Gründe sprachen gegen die Personalmiete und für die Anstellung eines zweiten Hausarbeiters beim Land NÖ.

Mangelhafte Suchtmittelgebarung

Der Umgang mit suchtmittelhaltigen Arzneien (Schmerzmittel) und die Suchtmitteldokumentation erfüllten die strengen gesetzlichen Vorschriften nicht. Die Mängel offenbarten einen dringenden Bedarf nach Schulungen, wirksamen internen Kontrollen und behördlicher Aufsicht, die in die Wege geleitet wurden.

Aufbau eines Qualitäts- und Risikomanagement-Systems

Das ansatzweise vorhandene Qualitäts- und Risikomanagement bildete kein geschlossenes System und sollte in Zusammenarbeit mit anderen NÖ Pflege- und Betreuungszentren ausgebaut werden. Zudem standen die Aktualisierung bzw. die Digitalisierung der Brandschutzpläne und des Krisenhandbuchs sowie eine gemeinsame Brandschutzübung mit allen Einsatzkräften heran.

Änderungsbedarf bei Dienstwohnungen

Das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling verpachtete eine Cafeteria sowie einen Raum für Friseur und Fußpflege und verwaltete 38 Dienstwohnungen. Die Vorgaben für die Verwaltung der Dienstwohnungen aus dem Jahr 1995 waren neu auszurichten, um zukünftigen Bedarf weiterhin abzusichern, Leerstände bei geringer Nachfrage besser vermeiden und angemessene Vergütungen und Mieten sicherstellen zu können.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2018 im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu und berichtete über die bereits gesetzten bzw. eingeleiteten Maßnahmen.

Im Jahr 2016 wurden in Bezug auf Fahrprüfungen teilweise zweckgebundene Gebühren und Vergütungen von insgesamt 2,79 Millionen Euro im NÖ Landeshaushalt verrechnet. Davon entfielen rund 1,67 Millionen Euro auf Vergütungen für praktische Fahrprüfungen. Weitere Vergütungen fielen für amtsärztliche Untersuchungen, Fahr(schul)lehrer- und Fahrprüferprüfungen sowie für die Theorieprüfungen an.

Dem Land NÖ blieben 0,98 Millionen Euro als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand sowie für die Bereitstellung von Fahrprüfern aus dem Landesdienst. Von den insgesamt 83 Fahrprüferinnen und Fahrprüfern gehörten 51 dem Landesdienst an. Diese Landesprüfer betätigten sich überwiegend in ihrer Freizeit als Fahrprüfer. Die Vergütungen gingen zu 68 Prozent an die externen Fahrprüfer.

Einhebung und Verrechnung der Gebühren und Aufwendungen

Die Einhebung und die Verrechnung der Gebühren und Aufwendungen oblagen der NÖ Landespolizeidirektion in den Städten St. Pölten, Schwechat und Wiener Neustadt sowie den Bezirksverwaltungsbehörden. Das waren in Niederösterreich die Bezirkshauptmannschaften sowie die Magistrate der Städte Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs, St.Pölten und Wiener Neustadt.

Die Gebühren setzten sich aus Beträgen zwischen 5,50 Euro für ein Modul der Theorieprüfung und 180,00 Euro für die praktische Fahrprüfung der höchsten Führerscheinklassen zusammen und waren für bestimmte Zwecke zu verwenden (Abgeltung des Sachaufwands und Vergütung der Amtsärzte, Aufsichtspersonen, Fahrprüfer, Sachverständigen).

Die Verrechnung im Landeshaushalt erfolgte elektronisch mit dem „New Public Management System“, einem Vorsystem der Mehrphasenbuchhaltung des Landes. Dieses System enthielt verschiedene Vorlagen, in denen Rechtsgrundlagen, Höhe und Verwendungszweck der einzuhebenden Gebühren sowie die Voranschlagsstellen hinterlegt waren. Die Vorlagen vereinfachten die richtige Einhebung, Aufteilung und Verrechnung der Gebühren, konnten jedoch überschrieben werden.

Die überprüften Stichproben zeigten Kontrolllücken auf. Daher blieben Fehler länger unentdeckt und wurden erst nachträglich bereinigt, teilweise ohne die Korrekturen im elektronischen Akt zu dokumentieren. Das betraf zum Beispiel eine unrichtige Berechnung einer Prüfungsgebühr, die doppelte Anweisung einer richtig berechneten Vergütung, nicht abgeführte Gebührenanteile oder das Überschreiben von Vorlagen.

Auch die Vergütungen von Reisekosten für Landesprüferinnen und Landesprüfer sowie die Einhebung von Gebühren für Gutachten über Lehrbefähigungen entsprachen teilweise nicht der geltenden Rechtslage und bedurften daher einer Neuregelung.

Organisation der Fahrprüfungen

Die theoretischen Fahrprüfungen wurden unter der Aufsicht der zuständigen Behörde an einem Computer in den Fahrschulen abgelegt. Die dafür zu entrichtenden Gebühren standen dem Bund als Aufwandsersatz für das Computerprogramm und die Qualitätssicherung sowie den zuständigen Behörden für die Bereitstellung von Aufsichtspersonen und die Abdeckung des Verwaltungsaufwandes zu.

Die praktischen Fahrprüfungen meldeten die Fahrschulen elektronisch mit Prüflisten im „Führerscheinregister“ und im „Fahrprüfungseinteilungsprogramm“ an, in dem auch die Fahrprüferinnen und Fahrprüfer ihre möglichen Prüfungstermine eintrugen. Die Prüflisten enthielten die zu prüfenden Kandidatinnen und Kandidaten und Führerscheinklassen.

Die Abteilung Verkehrsrecht RU6 teilte die Fahrprüfer automationsunterstützt nach festgelegten Anforderungen den Prüflisten zu, so dass zum Beispiel alle Kandidaten einer Fahrschule am selben Tag geprüft wurden und die Prüfungszeit einen ganzen Tag ergab.

Nach der bestandenen Fahrprüfung hoben die zuständigen Behörden die Gebühren ein, überwiesen diese monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Land NÖ, erledigten – auch für die Fahrprüfer – die vorgeschriebenen Eintragungen im Führerscheinregister und übermittelten der Abteilung Verkehrsrecht RU6 die Prüflisten aus dem Führerscheinregister (FSR). Die Abteilung Verkehrsrecht RU6 rechnete die Gebühren halbjährlich mit dem Bund sowie monatlich mit den Fahrprüfern ab. Daher sollten auch die Überweisungen an das Land NÖ einheitlich monatlich erfolgen.

Zur Verwaltungsvereinfachung sollten die Teilabschnitte „Fahrprüferprüfung“ und „Fahr(schul)lehrer-Prüfung“, auf denen nur sehr geringe Beträge anfielen, mit dem Teilabschnitt „Fahrprüfungen(ZG)“ zusammengeführt werden.

Elektronische Datenverarbeitung

Die Datenschutzgrundverordnung stellte ab 25. Mai 2018 neue Anforderungen an die sichere Verarbeitung insbesondere der personenbezogenen Daten. Auch die Ergebnisse der Stichproben sprachen dafür, den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der Abteilung Verkehrsrecht RU6 zweckmäßig weiterzuentwickeln (Führerscheinregister, Führerscheineinteilungsprogramm, Fahrprüferabrechnungsprogramm), um die Gebarungssicherheit zu erhöhen, etwa durch Schnittstellen zur Vermeidung von Übertragungsfehlern oder hinterlegte Prüfroutinen. Im Hinblick auf die einheitliche Rechtslage sollte dabei mit anderen Anwendern und dem Betreiber des Führerscheinregisters zusammengearbeitet werden, um nicht erforderliche, parallele IT-Entwicklungen zu vermeiden.

Das Führerscheinwesen bot Ansätze für Deregulierung und weitere Digitalisierung.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. April 2018 bei der Mehrzahl der Empfehlungen des Landesrechnungshofs die Umsetzung zu. Der Landesrechnungshof erwiderte in seiner Äußerung, dass er auch die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen erwartet.

 

Im Jahr 2017 gab das Land NÖ rund sieben Millionen Euro für die Kinderbetreuung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken sowie im Landhauskindergarten aus, vor allem für das Personal dieser dreizehn betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Ausrichtung auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung

Zentrales Anliegen war es, Kinder vom vollendeten ersten bis zum 16. Lebensjahr in ihrer Entwicklung durch anerkannte Methoden der Pädagogik zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Frauen, durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Zudem stärkte die betriebliche Kinderbetreuung den jeweiligen Standort im Wettbewerb um Fachkräfte und erleichterte einen baldigen Wiedereinstieg nach einer Karenz.

Die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ trugen dazu bei, die Betreuung, insbesondere der Unter-2,5-Jährigen, im Sinn der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuung und zum Gratispflichtkindergarten weiter zu verbessern.

Tagesbetreuung, Kindergarten und Hort

Im Jahr 2017 betreuten und förderten diese Einrichtungen zum Stichtag 15. Oktober 507 Kinder. Dafür stellte das Land NÖ im Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt 659 bewilligte Plätze für Tagesbetreuung, Kindergarten und Hort sowie rund 110 Dienstposten, davon 42 für Pädagoginnen und Pädagogen sowie 68 für Betreuungs- und Hilfskräfte zur Verfügung. Die Öffnungszeiten konnten zwischen 6.30 und 19.30 Uhr nach dem jeweiligen Bedarf am Standort festgelegt werden.

An sieben Standorten bestanden trotz kurzzeitig freier Betreuungsplätze längere Wartezeiten, weil unterjährig Aufnahmen von Kindern erfolgten, die erst im Verlauf des Kindergartenjahres das Aufnahmealter erreichten.

Finanzierung

Ab dem Jahr 2016 bestand zwischen der Abteilung Kindergärten K5 und der NÖ Landeskliniken-Holding eine Vereinbarung, wonach die Ausgaben für die Verpflegung und den laufenden Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken über eine wertgesicherte Pauschale von der Abteilung Kindergärten K5 abgegolten wurden.

Seit der bundesweiten Einführung des Gratispflichtkindergartens im letzten Jahr vor der Schulpflicht ab 1. September 2009 und des freiwilligen Gratiskindergartens im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht mit 1. September 2016 erhielt das Land NÖ dafür Zweckzuschüsse des Bundes.

Die Einnahmen aus diesen Zuschüssen sowie die monatlichen Kostenbeiträge für die Betreuung außerhalb der Kindergartenpflicht und die tageweisen Essensbeiträge betrugen im Jahr 2017 rund 385.000 Euro. Diese deckten die Sachausgaben für den laufenden Betrieb der Einrichtungen (Pauschale, Aus- und Weiterbildungskosten, Ausgaben für Landhauskindergarten), die von der Abteilung Kindergärten K5 zu tragen waren, ab.

Die Personalausgaben für alle Kinderbetreuungseinrichtungen von rund 4,73 Millionen Euro im Jahr 2017 trug zur Gänze das Land NÖ.

Weitere Ausgaben des Landes NÖ fielen für Investitionen in Anlagen und Gebäude sowie für Verwaltung (Personal, Gebäude) und für Material an, die den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen jedoch nicht zugeordnet wurden. Eine vollständige Aufstellung der Gesamtausgaben lag daher nicht vor.

Die NÖ Landes- und Universitätskliniken führten eine Kostenrechnung und stellten die Kosten für die Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Kostenstellen „Kinderbetreuung“ dar. Diese betrugen im Jahr 2017 rund 1,86 Millionen Euro (reduziert um Einnahmen aus Pauschale).

Interessenkollisionen

Die Abteilung Kindergärten K5 vertrat als Behörde (Aufsicht, Bewilligungen) und als Betreiberin der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenläufige Interessen, ohne die dabei erforderliche organisatorische und personelle Trennung vorzunehmen.

Vermeidbarer Verwaltungsaufwand

Die Zeiterfassung sowie die Urlaubs- und Krankmeldungen erfolgten – außer am Standort St. Pölten sowie für die Kinderbetreuerinnen und Hilfskräfte des Landhauskindergartens – durch handschriftliche Aufzeichnungen. Die Daten für die von der Statistik Austria jährlich erstellte Kindertagesheimstatistik und für die Verrechnung der Kostenbeiträge waren teilweise fehler- und lückenhaft. Das verursachte einen durch elektronische Zeiterfassung sowie durch ordnungsgemäß ausgefüllte Vorlagen (Excel-Formulare) vermeidbaren Verwaltungsaufwand.

Baulicher Zustand und Brandschutz

An den Standorten Amstetten, Baden, Hainburg und Mödling wurden Neubauten errichtet, an den Standorten Horn, St. Pölten und Wiener Neustadt waren Neubauten bzw. Erweiterungen geplant.

Am Standort Mistelbach war die Fassade sanierungsbedürftig, sodass der Außenbereich nur mehr eingeschränkt benutzbar war, zudem waren die Räumlichkeiten durch einen Gang getrennt. Die anderen Einrichtungen wiesen keine augenscheinlichen baulichen Mängel auf. Protokolle und technische Prüfbefunde zur Überwachung der Anlagen lagen vor. Die vorgeschriebenen Räumungsübungen waren jedoch an einigen Standorten nicht bzw. unregelmäßig durchgeführt worden und daher nachzuholen.

Weitere Verbesserungen

Die Protokolle über die fachliche Aufsicht lagen in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht auf. Das erschwerte den leitenden Kindergartenpädagoginnen die Umsetzung der Ergebnisse. Zudem war die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen zu überwachen.

Weitere Feststellungen betrafen die Stellenbeschreibungen, die noch im Zuge der Überprüfung durch den Landesrechnungshof aktualisiert wurden, die vorläufigen Dienstzuteilungen, die Vermeidung von Barauslagen sowie die Verrechnung von Sachausgaben und Reisegebühren.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2018 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 14/2014 „Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen" ergab, dass von 18 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz bzw. großteils, sieben teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden. Die überprüften Stellen entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 69 Prozent, wobei allein die jährlichen Anhebungen der Vergütungen bis zum Jahr 2016 Mehreinnahmen von 484.115 Euro gegenüber dem Jahr 2013 erbrachten, was einem Zuwachs von 19 Prozent entsprach (Ergebnis 1).

Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996, Mietzinse

Die NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996 wurde geändert und hob die Vergütungen um jährlich zehn Prozent bis zum Jahr 2018 an (Ergebnis 1). Darüber hinaus sah die Verordnung regelmäßige Anpassungen der Vergütungen vor. Die empfohlene Erarbeitung von Grundsätzen für ein zeitgemäßes Dienstwohnungswesen war für das Jahr 2018 vorgesehen (Ergebnis 4). Die Mietzinse wurden mit einem Aufschlag von 30 Prozent auf die Vergütung berechnet.

Wohnungen der landwirtschaftlichen Fachschulen

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 bzw. Schulen K4 (seit 1. Februar 2017) und die landwirtschaftlichen Fachschulen verwalteten – neben ihren Hauptaufgaben – 45 der 980 Dienstwohnungen des Landes NÖ. Im Jahr 2016 nahm das Land NÖ aus Vergütungen für Dienstwohnungen 3,03 Millionen Euro ein. Von diesen Einnahmen entfielen rund 114.833 Euro auf die landwirtschaftlichen Fachschulen.

Verrechnung

Teilweise bestanden noch Mängel bei den Erhebungs- und Berechnungsblättern sowie bei den Dienstrechtsmandaten, Dekreten und Mietverträgen (Ergebnisse 5 bis 7). Das erforderte verstärkte interne Kontrollen (Ergebnisse 8 bis 12).

Verbesserungsbedarf wies auch die Verrechnung auf. Das betraf die richtige Kontierung der Einnahmen aus Dienstwohnungsentschädigungen, Mietzinsen und Betriebskosten sowie die umsatz- und lohnsteuerrechtlichen Vorgaben (Ergebnisse 13 bis 17).

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. April 2018 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen zu und berichtete über die bereits gesetzten bzw. eingeleiteten Maßnahmen.

 

JSitemap Pro