

Das Land NÖ finanzierte die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU) sowie deren Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebe (NÖKU-Gruppe) vor allem über Förderverträge und beteiligte sich über Landesgesellschaften indirekt an der NÖKU. Zweck war die umfassende Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft in Niederösterreich. Unter anderem traten Unternehmungen mit Beteiligung des Landes als Hauptsponsoren auf.
Die NÖKU erreichte eine Professionalisierung und eine Ökonomisierung der Betriebsführung unter Einhaltung der finanziellen Vorgaben. Das Beteiligungsmanagement der Kulturabteilung des Landes erfolgte in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung durch ein zweckmäßiges Berichtswesen.
Im Geschäftsjahr 2018 betrug nach dem Fördervertrag die wertgesicherte Landesförderung 60,22 Millionen Euro bei noch nicht verbrauchten Fördermitteln von rund 15 Millionen Euro sowie einer Konzernbilanzsumme von 140 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2019 waren 62,47 Millionen Euro zugesagt und im Jahr 2020 mit rund 64 Millionen Euro zu rechnen.
Die NÖKU verteilte die Landesförderung als Beitrag zur Kostendeckung an ihre Betriebsgesellschaften, die auf Förderungen angewiesen waren. In den Jahren 2014 bis 2018 deckten die Eigenerlöse (Kartenerlöse, Sponsorengelder, etc.) der fünf Ausstellungsbetriebe durchschnittlich rund 19 Prozent der betrieblichen Aufwendungen, bei den sieben Veranstaltungsbetrieben rund 26 Prozent. In der Mehrjahresplanung (2019 bis 2022) rechnete die NÖKU mit durchschnittlichen Eigendeckungsgraden von 16 Prozent für Ausstellungsbetriebe und 25 Prozent für Veranstaltungsbetriebe, insbesondere wegen höherer betrieblicher Aufwendungen für Personal, Mieten, Leasingraten und Abschreibungen für die auf 13 Betriebsgesellschaften mit mehr als 30 Marken ausgebaute NÖKU-Gruppe, die ab dem Jahr 2017 um die NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH, um die Landesgalerie Niederösterreich sowie die Weinviertler Museumsdorf Niedersulz GmbH und die Badener Kulturbetriebs GmbH erweitert wurde.
Die Landesförderung war teilweise wertgesichert und konnte um bis zu zehn Prozent der Vorjahresförderung bei einem Mehrbedarf, zum Beispiel für die Übernahme oder die Erweiterung von Kulturbetrieben, aufgestockt werden (Förderverträge vom 10. September 2007 und 15. Februar 2017). Wertsicherungen sowie wachstumsbedingte Aufstockungen und budgetäre Umschichtungen erhöhten die Landesförderung seit dem Jahr 2008 um 81 Prozent, im Jahresschnitt um 5,5 Prozent.
Das Kulturbudget stieg im selben Zeitraum um 4,1 Prozent, wobei die Budgetprogramme ein Gleichbleiben auf dem Niveau von 2015 bzw. 2018 vorsahen.
Die Übernahme von Kulturbetrieben in die NÖKU entlastete den Landeshaushalt nicht, weil die Landesförderungen an die NÖKU entsprechend der För derung an die früheren Betreiber (MAMUZ Museumszentrum Betriebs GmbH, Theater Baden Betriebsgesellschaft m.b.H. und Wachau Kultur Melk GmbH) aufgestockt wurden. Kostenvorteile (Synergieeffekte) durch zentrale Dienste, wie Rechnungswesen oder Informationstechnologie, blieben der NÖKU. Das ermöglichte die Abdeckung gesetzlicher Mehrbelastungen sowie die Umsetzung strategischer Projekte im Rahmen des bestehenden Fördervertrages.
Im Jahr 2018 zahlte das Land NÖ 616.000,00 Euro an Zinsen für die Verbindlichkeiten von 32,80 Millionen Euro in den Tochtergesellschaften der NÖKU für Bauvorhaben. Daher sollten weiterhin mit der Abteilung Finanzen F1 und der Abteilung Kunst und Kultur K1 Möglichkeiten zur Optimierung der finanziellen Zusammenarbeit untersucht werden. Bei einer Tilgung aus liquiden Mitteln der NÖKU könnte sich das Land NÖ Finanzierungskosten sparen.
Die Konzernbilanz 2018 der NÖKU-Gruppe wies nicht verbrauchte Fördermittel von rund 14,91 Millionen Euro als passive Rechnungsabgrenzung auf, davon waren 6,65 Millionen Euro für Projekte und Investitionen zweckgewidmet. Die verbleibenden Mittel waren als Risikovorsorge (Einnahmenausfälle, usw.) bestimmt und wurden bei Bedarf zur Ausfinanzierung von Vorhaben verwendet.
Die Rückstellungen beliefen sich auf 18,33 Millionen Euro. Davon waren elf Millionen Euro als Reparaturfonds für vertraglich verpflichtende Instandhaltungen bestimmt. Die Mehrjahresplanung sah vor, diesen Fonds bis zum Jahr 2023 auf 12,35 Millionen Euro bedarfsbezogen aufzustocken.
Die Kulturabteilung des Landes und die Geschäftsführung der NÖKU waren gefordert, die Angebote und Leistungen der NÖKU so zu gestalten und zu steuern, dass der Betrieb der bestehenden Strukturen – unter Vermeidung von Fehlanreizen – weiter optimiert, ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot sichergestellt sowie Synergien genutzt werden und damit das Land NÖ finan ziell entlastet wird. Das sollte sich in der Anwendung des Fördervertrags (Reporting-vereinbarung) und im Vergütungssystem widerspiegeln. Vor dem weiteren Ausbau kultureller Angebote und Strukturen sollten Bedarfsprüfungen vorgenommen werden.
Förderverträge und Konzepte verfolgten eine offensive Kulturstrategie und deren finanzielle Absicherung vor dem Hintergrund allgemeiner Restriktionen der Budgetprogramme (Ausgabenbindungen).
Die NÖKU arbeitete teilweise mit externer Unterstützung an Aktualisierungen und Ergänzungen von Anweisungen und Regelwerken (Handbücher) sowie an Verbesserungen der Bestandsverwaltung (Asset-Management), der Ausfalls- und Betriebssicherheit der Systeme sowie der Daten- und Informationssicherheit, um einen Schadensfall wie im Jahr 2015 zu verhindern.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 11. Februar 2020 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte dazu über bereits getroffene Maßnahmen. Sie führte unter anderem aus, dass aufgrund der positiven finanziellen Lage bereits wiederholt auf die vertraglich vereinbarte Indexierung verzichtet wurde, um Sparbeiträge an das Land NÖ zu leisten, was einvernehmlich auch im Jahr 2020 erfolgen wird.
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gab keine eigene Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis ab.
Das Land NÖ gründete im Jahr 2011 die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH. Ihr Zweck war, eine ressourcenschonende und nachhaltige Lebensführung durch gemeinnützige Tätigkeiten als Beratungsagentur zu fördern. Aus steuerlichen Gründen errichtete diese dazu eine eigennützige Betriebsgesellschaft, die NÖ Energie- und Umweltagentur Betriebs-GmbH.
Deren Notwendigkeit war in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt zu klären, um den Verwaltungsaufwand von einem Vollzeitäquivalent vermeiden zu können.
Mit der Gründung sollten die verschiedenen Initiativen und landesnahen Organisationen für die Umsetzung der NÖ Klima- und Energieprogramme gebündelt werden.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH führte mit ihrer Betriebs-GmbH bestehende Initiativen fort und übernahm Personal von den Vorläuferorganisationen. Zudem entwickelte und setzte sie neue Maßnahmen und Projekte zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energie um.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur war Anlaufstelle und Drehscheibe für Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden in den Bereichen Energie, Klima, Umwelt, Natur, Mobilität und Kulinarik. Die 18 Standorte konnten auf sechs reduziert werden.
In den Jahren 2015 bis 2018 finanzierte sich die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH zu 90 Prozent aus dem Gesellschafterzuschuss des Landes NÖ sowie zu acht Prozent aus Förderungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Zwei Prozent entfielen auf Projekterlöse bzw. sonstige Erlöse.
Der Gesellschafterzuschuss betrug in diesen Jahren durchschnittlich 5,68 Millionen Euro und belief sich im Jahr 2018 auf 5,34 Millionen Euro. Hinzu kamen Mittel des Landes NÖ von durchschnittlich 0,90 Millionen Euro, im Jahr 2018 von 0,89 Millionen Euro, vor allem aus dem NÖ Klimafonds.
In diesem Jahr verfügte die NÖ Energie- und Umweltagentur über zwei Geschäftsführer und 96 Mitarbeitende (75,43 Vollzeitäquivalente). In den Jahren 2015 bis 2018 beschäftigte sie durchschnittlich 96 Personen, davon arbeiteten 28 Personen bei beiden Gesellschaften.
In diesen Jahren entfielen durchschnittlich rund 71 Prozent des Gesamtaufwands der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH auf Personal bei einem Akademikeranteil von rund 50 Prozent, 26 Prozent auf Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, rund drei Prozent auf Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH trug damit zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele und damit zur Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie zur nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung bei.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH gliederte sich in Geschäftsleitung, zwei Stabstellen, sechs Fachbereiche und drei Abteilungen und verfolgte ihren Zweck in Form von Initiativen und Projekten.
Die Abgrenzung zwischen der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH und der Betriebs-GmbH erforderte genaue Aufzeichnungen und Zuordnungen, um Aufwendungen und Erträge zwischen den Gesellschaften richtig verrechnen zu können. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ließe sich mit nur einer Gesellschaft vermeiden.
Weitere Anregungen betrafen die Budget- und Haushaltsplanung, die Erweiterung der Zeichnungsbefugnisse im Verhinderungsfall, Bankkonten und Handkassen.
Die Standardsoftware und neun Datenbankmodule erforderten Mehrfacherfassungen und erwiesen sich als fehleranfällig sowie wenig benutzerfreundlich. Die bereits projektierte Einführung eines schnittstellentauglichen „führenden“ IT-Systems versprach dagegen Abhilfe.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 11/2016 „NÖ Landesfeuerwehrverband“ (Vorbericht) ergab, dass von den 15 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz oder großteils und sieben teilweise umgesetzt wurden. Der NÖ Landesfeuerwehrverband und die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz IVW4 entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu 77 Prozent.
Im Jahr 2018 lagen die Einnahmen des Verbands mit 18,70 Millionen Euro um sechs Prozent unter denen des Vergleichsjahrs 2015, in dem jedoch Rücklagen aus Vorjahren aufgelöst wurden. Die Ausgaben gingen um neun Prozent auf 17,75 Millionen Euro zurück, vor allem wegen geringerer Förderungen für Feuerwehren. Die Rücklagen erhöhten sich gegenüber dem Vergleichsjahr um 2,44 Millionen Euro auf 12,87 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2018). Diese Entwicklung sollte bei der Bemessung von Finanzierungsbeiträgen des Landes NÖ für Vorhaben des Verbands berücksichtigt werden, außerdem belastete die Umsatzsteuerrückvergütung den Landeshaushalt.
Der NÖ Landesfeuerwehrverband aktualisierte seine Dienstanweisungen (Ergebnis 1), sicherte mit einer Neuregelung die Kontinuität und das Vorwissen der Rechnungsprüfer (Ergebnis 4), ergänzte in den Berichten an den Landesfeuerwehrtag Vergleichswerte über finanzielle Entwicklungen (Ergebnis 5), passte die Kostenersätze und die Vorschüsse (Ergebnis 6) sowie die Tarifordnung (Ergebnis 12) an, erstellte einen Systemisierungsplan mit Wertgrenzen für Dienst- und Einsatzfahrzeuge (Ergebnis 8), führte Kontrollen der Fahrtenbücher ein (Ergebnis 9) und regelte die Zuordnung und die Abrechnung von Dienstfahrten nach dem Überwiegensprinzip neu (Ergebnis 10).
Die jährliche und die mittelfristige Finanzbedarfsplanung für Förderungen berücksichtigte den tatsächlichen Finanzbedarf der Vorjahre. Der angepasste Finanzbedarf für Förderungen betrug nunmehr 6,60 Millionen Euro und lag nicht mehr über den langjährigen Durchschnittsausgaben. Das entsprach einem geringeren Finanzbedarf von rund zwei Millionen Euro (Ergebnis 13).
Die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz IVW4 verbesserte ihre Aufsichtstätigkeit teilweise. Die Feststellungen zu den noch nicht umgesetzten Empfehlungen sowie zu den Verlusten der Zentralen Atemschutzwerkstätte von über 400.000,00 Euro zeigten, dass die Gebarungsaufsicht verstärkt und die Kontrollen beim NÖ Landesfeuerwehrverband vertieft werden müssen, um die auch im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 verankerten Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in allen Bereichen sicherzustellen (Ergebnis 15).
Die teilweise großzügige Handhabung von Ausstattungen (Mobiltelefone, Dienstkraftwagen), Einladungen und Nebengebühren war mit diesen
Grundsätzen nicht vereinbar (Ergebnis 2), erschien dem Verband jedoch wegen erreichter Vergünstigungen, besonderer Verdienste oder langjähriger Gepflogenheiten gerechtfertigt. Er sagte jedoch zu, mit einem verschärften Kostenbewusstsein Regelkonformität sicherzustellen.
In der zweiseitigen „Strategie im NÖ Landesfeuerwehrverband (Stand März 2019)“ (Ergebnis 3) und dem schlagwortartigen „Organisations- und Personalentwicklungskonzept im NÖ Landesfeuerwehrkommando“ vom März 2019 hatten maßgebliche Angaben und richtungsweisende Aussagen zur weiteren Entwicklung des NÖ Landesfeuerwehrverbands und des Landesfeuerwehrkommandos gefehlt, das mit 37 Bediensteten und fünf Zivildienern für die Verbandsarbeit für 1.625 freiwillige Feuerwehren mit großteils ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Mitgliedern verantwortlich zeichnete (Ergebnis 7).
Im Juli 2019 setzte der Verband die Empfehlungen teilweise um, indem er die „Strategien für eine sichere Zukunft, Konzept zur Erhaltung der Freiwilligkeit, Mannschaftsstände, Anpassung der Ausrüstung an neue Herausforderungen“ sowie das „Organisations- und Personalentwicklungskonzept NÖ Landesfeuerwehrkommando“ kurzfristig vorlegte.
Die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Entscheidungen der Verbandsorgane (Landesfeuerwehrtag, Landesfeuerwehrrat, Landesfeuerwehrkommandant) und Ausschüsse war weiterhin nicht nachvollziehbar dokumentiert (Ergebnis 11).
Zu der Anfang 2019 eingesetzten Arbeitsgruppe zur Evaluierung und zur Anpassung des Bewertungsverfahrens für die Feuerwehrausrüstung der Gemeinden fehlten noch Umsetzungen (Ergebnis 14, Stand Jänner 2020).
Die NÖ Landesregierung nahm in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2019 die noch offen gebliebenen Empfehlungen zur Kenntnis und sagte zu, dass sie die Aufsicht über den Landesfeuerwehrverband im Sinne der Empfehlungen intensivieren werde.
Der NÖ Landesfeuerwehrverband legte am 19. Dezember 2019 eine Stellungnahme vor, in der er auf weitere Maßnahmen hinwies und dazu Unterlagen übermittelte. Der Landesrechnungshof anerkannte die Bemühungen und Fortschritte, die zu einer Erhöhung des Umsetzungsgrads führten. Er wird sich bei einer weiteren Prüfung von der Wirksamkeit der Maßnahmen und insbesondere von einem geschärften Kostenbewusstsein überzeugen.
Die NÖ Landeskliniken Mauer und Baden-Mödling sowie das NÖ Universitätsklinikum Tulln verfügten über Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zur ambulanten, tagesklinischen und stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Abteilung des NÖ Landesklinikums Baden-Mödling befand sich in Hinterbrühl. In Waidhofen an der Thaya, in Wiener Neustadt und in Mistelbach bestanden dislozierte Tageskliniken.
Im Jahr 2017 kostete der Betrieb der insgesamt 72 stationären Betten und 22 Tagesklinikplätze 18,7 Millionen Euro, wobei die Endkosten je Belagstag zwischen 760,00 Euro (Mauer) und 947,00 Euro (Hinterbrühl) betrugen. Die Endkosten der Abteilungen in Hinterbrühl und in Tulln lagen in den Jahren 2015 bis 2017 über dem Durchschnitt. Mit durchschnittlichen Endkosten je Belagstag hätten diese beiden Abteilungen in den drei Jahren insgesamt rund zwei Millionen Euro einsparen können.
Die Mitversorgung von Kindern und Jugendlichen aus dem Nord-Burgenland, die 15 Betten beanspruchte, entsprach einer Größenordnung bis zu drei Millionen Euro pro Jahr. Die Abgeltung für Gastpatientinnen und –patienten war insgesamt einer nachvollziehbaren Lösung zuzuführen, um Kostenwahrheit und Transparenz herzustellen.
Der Verzicht auf standortgenaue Versorgungsaufträge in den Regionalen Strukturplänen sowie in den Errichtungs- und Betriebsbewilligungen vernachlässigte die rechtlichen Vorgaben (Krankenanstaltenrecht, Österreichischer Strukturplan Gesundheit) und erschwerte die Aufsicht, der dadurch Vorgaben fehlten. Die Behörde hätte aufwendige Bedarfsprüfungen vorzunehmen und danach die Versorgungsaufträge der Abteilungen mit Bescheid festzulegen gehabt.
Da Versorgungsaufträge für die Standorte fehlten, herrschte in den Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie – nach Maßgabe der Abteilungsleiter – eine angebots- und personalbezogene Versorgung mit unterschiedlichen Betriebs- und Therapiekonzepten vor. Das zeigte sich in den unterschiedlichen Leistungs- und Wirkungsdaten. Die Unterschiede bei Auslastungen, Belagsdauern, Wiederaufnahmen, Personalausstattungen, Fremdleistungen, Endkosten, Unterbringungen und Wartezeiten auf stationäre Behandlungen zwischen den Abteilungen ließen sich nur teilweise nachvollziehen und bedeuteten Versorgungslücken.
Daher war die NÖ Landeskliniken-Holding gefordert, die Ursachen der Unterschiede zu ergründen und eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und aufeinander abgestimmte ambulante, tagesklinische und stationäre Versorgung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an allen Standorten herzustellen. Das erforderte klare Verantwortungen für die Umsetzung der rechtlichen und politischen Vorgaben sowie eine verbesserte Planung und Steuerung. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbeirat für Kinder- und Jugendpsychiatrie der NÖ Landeskliniken-Holding sowie der NÖ Psychiatrie-Koordinationsstelle des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds war ausbaufähig.
Mit dem Vollbetrieb der Tagesklinik in Mistelbach konnten 97 Prozent der Wohnbevölkerung eine ambulante, stationäre oder tagesklinische Versorgung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie innerhalb von 60 Minuten erreichen. Die Abteilungsleiter betonten zudem, dass alle akuten Fälle die angezeigte ambulante oder stationäre Versorgung erhielten. Dennoch warteten Ende Februar 2019 insgesamt 125 Kinder und Jugendliche auf eine stationäre Aufnahme. Wartezeiten von bis zu sechs Monaten bedeuteten ungleiche Versorgung.
Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Auslastung 65 Prozent bei einem Österreichschnitt von 77 Prozent. Die Anzahl der Belagstage für psychiatrische Behandlungen in Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde nahm zu. Unterdessen betrieben die dislozierten Tageskliniken nicht alle bewilligten Plätze, nach deren Angaben aus personellen Gründen. Am Standort Wiener Neustadt bestand eine Versorgungslücke bei den Unterdreizehnjährigen, an den Standorten Mauer und Waidhofen an der Thaya bei den Untersechsjährigen. Die NÖ Landeskliniken-Holding stand somit vor der Herausforderung, die vorhandenen Strukturen besser auszulasten bzw. die Lücken zu schließen.
Die NÖ Landeskliniken-Holding betrieb eine Abteilung, zwei Tageskliniken und drei Ambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie mehrere Monate ohne Betriebsbewilligung und Psychosomatik-Betten in zwei Kliniken überhaupt ohne Bewilligungen. Teilweise erreichten die Abteilungen die Mindestpersonalausstattungen nicht. Die NÖ Landeskliniken-Holding war daher aufgerufen, durch vollständige und zeitgerechte Anträge sicherzustellen, dass die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen vor der Inbetriebnahme erteilt werden können. Weiters war die erforderliche Personalausstattung in den einzelnen Berufsgruppen nachzuweisen.
Die sanitären Anlagen am Standort Hinterbrühl waren unverzüglich zu sanieren. Weitere Hinweise betrafen die veralteten Anstaltsordnungen und das Aufnahme- und Entlassungsmanagement.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
In den Jahren 2014 bis 2017 stellte das Land NÖ dem „Verein Jugend und Arbeit – NÖ Landesverein zur Schaffung vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten“ rund 23,28 Millionen Euro für gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und zur Abdeckung von Personalbedarfen zur Verfügung.
Der Verein konnte damit insgesamt 2.313 Transitarbeitskräfte befristet beschäftigen und durchschnittlich rund 41 Prozent vermitteln. Die Gesamtanzahl der jährlichen Transitarbeitskräfte sowie die Vermittlungsquoten gingen leicht zurück. Im Jahr 2017 konnten rund 36 Prozent von 637 neu eingetretenen Transitkräften weiterbeschäftigt werden; vier Prozent schlossen eine Ausbildung an.
Der Verein Jugend und Arbeit, den das Land NÖ zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 1986 mitbegründet hatte, stellte am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen befristet an und überließ sie als so genannte „Transitarbeitskräfte“ einem Beschäftiger zur Dienstleistung. Die Arbeitskräfteüberlassung sollte Vermittlungshemmnisse abbauen und zu einer dauerhaften Beschäftigung führen. Die Betreuung übernahmen „Schlüsselarbeitskräfte“ des Vereins.
Die dazu erforderliche Kooperation mit den Sozialpartnern beruhte auf den NÖ Beschäftigungspakten, die der Verein Jugend und Arbeit koordinierte. Die paktierten Maßnahmen und Maßnahmenbudgets hatte der Verein nach den Vorgaben der Kostenträger und der Vereinsorgane (Obmann, Hauptversammlung) umzusetzen. Kostenträger waren neben dem Arbeitsmarktservice NÖ das Land NÖ, das auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds ansprechen konnte, und das Sozialministeriumservice NÖ. Teilweise hatten die Beschäftiger Kostenbeiträge zu leisten, wobei einzelne begünstigt wurden.
Das Land NÖ förderte die Beschäftigungsprojekte zur Eingliederung oder zur Rückkehr in den Regelarbeitsmarkt aus dem NÖ Arbeitnehmerförderungsfonds (Teilabschnitt 45920) mit 8,88 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2017. Davon entfielen 8,42 Millionen Euro auf die jährlichen Förderungsverträge mit dem Verein Jugend und Arbeit.
In den Jahren 2014 bis 2017 erhielt der Verein zudem 14,86 Millionen Euro an Förderungen aus anderen Teilabschnitten des NÖ Landeshaushalts für Arbeitskräfteüberlassungen. Diese dienten primär dazu, kurz- oder mittelfristige Personalbedarfe abzudecken, ohne dafür eigenes Personal aufnehmen zu müssen. Das betraf Projekte zur Sprachförderung, zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen oder zur Auflösung der Landesakademie. Dafür fehlten teilweise schriftliche Vereinbarungen (Überlassungsverträge, Dienstverträge) sowie eine Ausrichtung am Dienst- und Besoldungsrecht.
Die Beschäftigungspakte, die dazu vereinbarten Maßnahmenbudgets sowie die Voranschläge des Landes NÖ bildeten den Rahmen für das Jahresbudget des Vereins, auf dem die Förderungsanträge und die von der NÖ Landesregierung bewilligten Förderungen beruhten. Der Verein Jugend und Arbeit erhielt jährliche Förderungen von rund drei Millionen Euro vor allem für die Beschäftigungsprojekte zuerkannt.
Nicht verbrauchte Förderungsbeträge aus Vorjahren blieben dabei unberücksichtigt und konnten unterjährig umgeschichtet werden. Daher bestand für den Verein kein Anreiz, den Förderungsbedarf sparsam zu bemessen und die Konzepte durchgehend mit Kennzahlen und Indikatoren zu unterlegen. Auch die Förderungsverträge des Landes NÖ verzichteten weitgehend darauf. Die Förderungsbedarfe waren teilweise nicht nachvollziehbar. Daher konnte die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes nur eingeschränkt verfolgt und gesteuert werden. Die Kontrolle der Abrechnungen blieb – ohne messbare Vorgaben – auf die formale bzw. summarische Richtigkeit bezogen.
Das Auslaufen der Aktion 20.000 in Niederösterreich war zweckmäßig, weil die gemA 50+ Projekte in Niederösterreich bessere Vermittlungsquoten erreichten.
Die landesweite Einführung von Förderungen ohne die Pilotphasen auszuwerten, vernachlässigte den Zweck der geplanten Erprobung.
Im Rahmen der NÖ Beschäftigungspakte bestand die zweckmäßige Möglichkeit, ein einheitliches Kennzahlensystem für die Planung, die Steuerung und die Evaluierung der Beschäftigungsprojekte für alle Kostenträger zu entwickeln.
Insgesamt sollte die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisations- und Rechtsform des Vereins evaluiert werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 5/2016 „NÖ Landesberufsschule Langenlois“ (Vorbericht) ergab, dass von 15 Empfehlungen aus diesem Bericht elf ganz bzw. großteils, zwei teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden.
Die NÖ Landesregierung, die Abteilung Schulen K4, der Gewerbliche Berufsschulrat und die NÖ Landesberufsschule Langenlois entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu 80 Prozent. Sie konnten damit organisatorische und finanzielle Verbesserungen erreichen.
Die Neuordnung des Landesberufsschulwesens sowie ein besserer Deckungsgrad der NÖ Landesberufsschulen von rund 56 Prozent im Jahr 2018 beanspruchten allein in diesem Jahr um 3,4 Millionen Euro weniger allgemeine Deckungsmittel aus dem Landesbudget. Die Anhebung des seit 1971 unveränderten Beitrags für Lern- und Arbeitsmittel erfolgte nicht, womit den Schulen jährlich mögliche Einnahmen von rund 400.000.00 Euro entgingen (Ergebnis 11).
Die nicht mehr benötigte Rücklage aus Werbeeinnahmen wurde abgeschrieben und der Teilabschnitt aufgelassen (Ergebnis 12).
Noch nicht vollständig umgesetzt waren die einheitlichen Vorgaben für Stellenbeschreibungen und die jährlichen Erfahrungsaustausche des Verwaltungspersonals (Ergebnisse 9 und 13).
Die Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen wurde um den Lehrberuf Gleisbautechnik ergänzt, der im Schuljahr 2011/12 in Langenlois startete und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von 26 auf 319 im Schuljahr 2017/18 steigerte (Ergebnis 1).
Der Gewerbliche Berufsschulrat schloss mit der ARGE Schülerwohnhäuser einen Vertrag über die wirtschaftliche Führung und Verwaltung der Schülerwohnheime, die den NÖ Landesberufsschulen organisatorisch angeschlossen sind, ab. Zudem befanden sich die Bereinigung der Eigentümerstruktur für das Schülerheim und den Lehrbauhof der Dachdecker sowie die Sanierung des Schülerheimtrakts Ost in Umsetzung (Ergebnisse 2 und 3).
Das Verhandlungsverfahren zur Anschaffung eines neuen Schulverwaltungsprogramms lief (Ergebnis 4).
Die sinkende Auslastung und die rückläufige Schülerzahl führte zur Neuordnung des Landesberufsschulwesens. Diese Neuordnung sah eine Erweiterung des Bildungsangebots der NÖ Landesberufsschule Langenlois um den Ausbildungsversuch Bautechnische Assistenz ab dem Schuljahr 2018/19 vor. Zudem entstand in Kooperation mit der NÖ Landwirtschaftlichen Fachschule Langenlois (Gartenbauschule) ein Zentrum für „grüne Berufe“. Dazu sollte ab dem Schuljahr 2019/20 die schulische Ausbildung der Lehrberufe Florist/Floristin, Garten- und Grünflächengestaltung-Landschaftsgärtnerei, Garten- und Grünflächengestaltung-Greenkeeping sowie Friedhofs- und Ziergärtnerei in Langenlois zusammengeführt werden (Ergebnis 5). Die Grundlagen für die Neuordnung bildeten der Beschluss des NÖ Landtags über die Neuordnung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Schulen in Niederösterreich vom 17. November 2016, das darauf aufbauende Bauprogramm 2017 bis 2023 vom 16. November 2017 sowie die diversen Einzelbeschlüsse des NÖ Landtags bzw. der NÖ Landesregierung zur Umsetzung der konkreten Projekte.
Die Soll-Werte und die Ist-Werte im Nachweis Landeslehrer wurden ab dem Rechnungsabschluss 2016, wie jene der Landesbediensteten, erläutert und analog jenen der Landesbediensteten auf eine einheitliche Basis gestellt (Ergebnis 6).
Nach pensionsbedingten Umschichtungen konnte die Gebäudereinigung ab September 2016 durch das im Dienstpostenplan vorgesehene Personal bewerkstelligt werden. Ab November 2017 deckten Fremdreinigungsdienste Ausfälle wegen Erkrankungen, Kuraufenthalte oder Altersteilzeit im Ausmaß von 20 Wochenstunden vorübergehend ab. Die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 bereitete dazu eine Neuausschreibung des Rahmenvertrags für die Region Waldviertel vor (Ergebnis 7).
Die Organigramme und der Arbeitsverteilungsplan wiesen den letzten Stand auf (Ergebnisse 8 und 10). Ausbildungen für das Verwaltungspersonal wurden durchgeführt und geplant (Ergebnis 13).
Die Brandmeldeanlage war an die Bezirksfeuerwehralarmzentrale Krems angeschlossen (Ergebnis 14). Eine Vertretungsregelung der Brandschutzbeauftragten für Schülerheim und Schulbereich lag vor (Ergebnis 15). Zusätzlich war vorgesehen, den mit Februar 2019 eingestellten Schulwart zum Brandschutzbeauftragen auszubilden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. Juni 2019 zu, die noch offen gebliebenen Empfehlungen umzusetzen und informierte über die bereits gesetzten bzw. geplanten Maßnahmen.
Das Landesklinikum Melk verfügte im Jahr 2018 über 142 Betten und rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (rund 317 Vollzeitkräfte), die rund 8.510 stationäre und 30.176 ambulante Patienten (Fälle) versorgten. Im Jahr 2017 wurden bei gleicher Bettenanzahl und beinahe gleichem Personalstand (rund 318 Vollzeitkräfte), rund 8.750 stationäre und 29.150 ambulante Patienten (Fälle) versorgt.
Im Jahr 2018 sank der Abgang dieser Standardkrankenanstalt der Versorgungsregion Mostviertel auf 2,80 Millionen Euro bei einem Gesamtaufwand von 35,40 Millionen Euro. Der Anteil des Personalaufwands erhöhte sich dabei auf rund 71 Prozent.
Im Jahr 2017 betrug der Abgang noch rund vier Millionen Euro, bei einem Gesamtaufwand von 35,20 Millionen Euro. Davon entfielen 69 Prozent auf den Personalaufwand.
Die Standortgarantie des Landes NÖ sicherte den Betrieb eines Allgemeinen Krankenhauses in Melk.
Im Jahr 2017 lag die Auslastung der Abteilungen des Landesklinikums Melk (Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivmedizin) zwischen 56 und 83 Prozent. Die beiden Operationssäle waren statt zu 71 Prozent (Sollwert) zu 63 Prozent ausgelastet.
Nach der Auflassung einer Station mit 30 Betten mit 1. Juli 2016 standen die Räumlichkeiten leer. Weitere Leerstände befanden sich im ehemaligen Gebäude des Roten Kreuzes gegenüber dem Haupteingang, das nur teilweise genutzt wurde. Dafür fielen Betriebs- und Erhaltungskosten an. Die Bemühungen um eine Nutzung oder Verwertung scheiterten bislang.
Die unrichtige Anzahl an gemeldeten und infolgedessen bewilligten Chirurgiebetten bedurfte einer Anpassung.
Strukturen und Leistungsangebot des Landesklinikums Melk waren bedarfsgerecht an den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025 anzupassen. Um die Auslastung zu verbessern, boten sich weitere Kooperationen mit nahegelegenen Krankenanstalten auch außerhalb der Versorgungsregion Mostviertel an, wie bereits mit dem Universitätsklinikum St. Pölten im Bereich Intensivmedizin und dem Krankenhaus Znaim im Bereich Endometriose.
Vom Jahr 2016 auf 2017 wurde die Anzahl der Dienstposten des Landesklinikums Melk um 11,5 reduziert, in erster Linie im Pflegedienst infolge der Auflassung einer Station. Ende September 2018 bestand eine Überbesetzung um insgesamt acht Vollzeitäquivalente im Pflegedienst und beim Ärztlichen Personal und eine Unterbesetzung von drei Vollzeitäquivalenten im sonstigen medizinischen bzw. nicht medizinischen Bereich, das entsprach einem Überhang von rund 400.000,00 Euro an durchschnittlichen Personalkosten.
Andererseits mussten fachärztliche Leistungen für Anästhesie und Befundungen zugekauft und eine hohe Anzahl an Nachtdiensten durch einen Abteilungsleiter geleistet werden, der nicht dem Arbeitszeitgesetz unterlag. Dieser und zwei weitere Fachärzte desselben Faches (Chirurgie) erreichten Ende 2019 den Ruhestand, die Nachbesetzung war nicht geklärt. Das ärztliche Personal wies zudem eine hohe Fluktuation auf.
Der Dienstpostenplan, der Personalbedarf und das Leistungsangebot des Landesklinikums Melk waren daher zu evaluieren und aufeinander abzustimmen, um sowohl die bestmögliche medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung als auch einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen zu können. Das erforderte eine standortgenaue Planung im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2015 und 2025.
Die Kosten für die Versorgung durch das Logistikzentrum waren noch höher als die dadurch ersparten Personalkosten (zwei Dienstposten), weil der geplante Personalabbau zeitlich versetzt war.
Die Wäschekosten konnten nach einer Ausschreibung von 2015 bis 2017 um 168.691,36 Euro gesenkt werden. Für das Besucher- und Patientencafe konnte trotz intensiver Suche kein Pächter gefunden werden.
Für Sanierungen und Instandhaltungen wurden Kleinaufträge zwischen 2.000,00 und 44.000,00 Euro direkt vergeben. Dafür galt die umfangreiche Vergaberichtlinie der NÖ Landeskliniken-Holding, die jedoch nur lückenhaft eingehalten wurde. Die NÖ Landeskliniken-Holding verfügte über eine einfachere Beschaffungsrichtlinie für die Zentrale, die sich für Kleinaufträge besser eignete und daher auf NÖ Landes- und Universitätskliniken ausgedehnt werden sollte.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Mai 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2017 „Ausstattung der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr mit Informations- und Kommunikationstechnologie“ (Vorbericht) ergab, dass von vier Empfehlungen aus diesem Bericht drei ganz bzw. großteils und eine teilweise umgesetzt wurden. Die Gruppe entsprach den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu rund 88 Prozent.
Die Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr RU konnte die Anzahl der Personal Computer und Notebooks um 19 und die der Drucker um zehn Geräte senken. Damit entfielen neben den Sachkosten vor allem der Betreuungs- und Wartungsaufwand für die überzähligen Geräte, welche an die Stabstelle Landesamtsdirektion-Informationstechnologie LAD1-IT zurückgingen (Ergebnisse 1 und 3).
Die durchschnittliche Auslastung der 86 Netzwerkdrucker fiel im Vergleich zum Vorbericht von 34 Prozent auf rund 30 Prozent bei einer Bandbreite von neun bis 91 Prozent. Das wies auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten hin (Ergebnis 3).
Die Ausstattung mit dienstlichen Mobiltelefonen erhöhte sich von neun auf 35, was bei 260 Bediensteten weiterhin als sparsam zu bezeichnen war.
Die IT-Koordinatorinnen und IT-Koordinatoren hielten die Software (Programme), den Virenschutz und das Inventar auf dem aktuellen Stand und forderten die Nutzerinnen und Nutzer anlassbezogen auf, Aktualisierungen durchzuführen. (Ergebnisse 2 und 4).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Mai 2019 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlung zu.
Der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds wies im Rechnungsjahr 2017 eine Bilanzsumme von rund 28,73 Millionen Euro aus. Davon entfielen 22,17 Millionen Euro auf Darlehen, für die das Land NÖ als Bürge und Zahler aufkam.
Der Fonds finanzierte sich ausschließlich aus Landesbeiträgen, die es ihm ermöglichten, positiv zu bilanzieren und mit Ende 2017 frei verfügbare Mittel von 4,68 Millionen Euro aufzubauen. Unterdessen musste die Liquidität der Landesgebarung über kurzfristig aufgenommene Mittel (Barvorlagen) finanziert werden, was Kosten verursachte.
Im Jahr 2017 belief sich der Landesbeitrag auf 3,85 Millionen Euro, wovon 2,38 Millionen Euro für die Rückzahlung des aushaftenden Darlehens verwendet wurde. Die Förderungsmaßnahmen in Höhe von 1,62 Millionen Euro wurden aus dem Restbetrag sowie aus einer Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 0,2 Millionen Euro bedeckt. Die Förderungen bestanden aus Zuschüssen und wurden von der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 oder von anderen Stellen abgewickelt.
Der Fonds war im Jahr 1969 für Maßnahmen in Siedlungsverfahren sowie für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Förderungen eingerichtet worden. Die Aufgaben des Fonds als Siedlungsträger und in Siedlungsverfahren, für Wohnbauförderungsmaßnahmen und zur Förderung von Alternativheizungen hatten sich erledigt.
In den Jahren 2015 bis 2017 beschränkte sich der Fonds daher auf die Rückzahlung der Darlehen mit Landeshaftung sowie auf Förderungen nach dem NÖ Landwirtschaftsgesetz (Agrar Plus Beteiligungsgesellschaft mbH, NÖ-Genetik Programm, Kalbinnenaktion, Zivildienereinsatz, Güterwegebau, Sturmschadenversicherung, Soziale Betriebshilfe). In diesem Zeitraum ging die Förderungssumme um 17 Prozent zurück. Eine Förderung wurde aufgestockt, obwohl die Förderungsnehmerin ausreichend liquide Mittel auswies.
Außerdem finanzierte der Fonds für die Abteilung Naturschutz RU5 und die Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 Förderungen bis zur Refundierung durch die Agrarmarkt Austria AMA vor und verwaltete Bundesmittel für den passiven Hochwasserschutz. Beides war wirtschaftlich und zweckmäßig, zählte jedoch nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben.
Die dem Fonds verbliebenen Aufgaben ließen sich mit geringerem Verwaltungsaufwand im Landeshaushalt vollziehen, allenfalls mit einem Verwaltungsfonds. Die Einrichtung des Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit war daher grundsätzlich zu hinterfragen (Kosten-Nutzen-Analyse).
Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 2010) war der Fonds dem Land NÖ zuzurechnen.
Die Geschäftsführung (Mitglied der NÖ Landesregierung) und das Kuratorium (Nominierte der NÖ Landtagsklubs) übten ihre Funktionen ehrenamtlich aus. Sie setzten Bedienstete der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 für die Verwaltung und die laufende Geschäftsbesorgung des Fonds ein.
Seine Veranschlagung passte der Fonds im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres an die Ausgabenbindungen im Landeshaushalt (30 Prozent) an, die geringere Landesbeiträge bedeuteten. Der Fonds brachte außer den Landesbeiträgen keine Mittel auf. Er konnte geringere Einnahmen aus seinem Vermögen (Rückstellungen) oder durch geringere Ausgaben für Förderungen ausgleichen. So wurden die Zuschüsse zur Sturmschadenversicherung und zur Sozialen Betriebshilfe in den Landeshaushalt übernommen und Förderungen für die ländliche Verkehrsinfrastruktur stark gekürzt.
Im Jahr 2015 beseitigte die Refinanzierung des nachteiligen Schweizer Franken Kredits durch ein fix verzinstes Darlehen mit Pauschalraten das Fremdwährungsrisiko. Da die Rückzahlung ausschließlich aus Landesbeiträgen erfolgte, war das Darlehen im Landeshaushalt in der höchsten Risikoklasse 5 auszuweisen. Die letzte Rate war am 31. Dezember 2027 fällig.
Der Fonds unterhielt ein eigenes Rechnungswesen. Die Wirtschaftsprüfung bestätigte eine ordnungsgemäße Rechnungslegung im Sinne der Zielsetzung des Fonds und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage. Die wesentlichen Grundsätze der Gebarungssicherheit (Vieraugenprinzip, Trennung unvereinbarer Funktionen, Abstimmung des Geldverkehrs mit der Finanzbuchhaltung, Telebanking, Berichtspflichten, Kontrollen) wurden beachtet.
Die Förderungen beruhten auf Richtlinien der NÖ Landesregierung oder auf Vereinbarungen, von denen eine ausgelaufen war. Die vorgesehenen Kontrollen erfolgten zumindest stichprobenartig und führten vereinzelt zur Rückforderung von gewährten Zuschüssen (Kalbinnenaktion).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 9/2015 „NÖ Klimafonds“ (Vorbericht) ergab, dass von acht Empfehlungen aus diesem Bericht fünf ganz bzw. großteils und drei teilweise umgesetzt wurden. Die Abteilung Umwelt und Energiewirtschaft RU3, die den Fonds verwaltete, entsprach den Empfehlungen damit insgesamt zu rund 81 Prozent.
In den Jahren 2014 bis 2018 beliefen sich die Gesamtausgaben des NÖ Klimafonds auf 23,22 Millionen Euro bei durchschnittlichen jährlichen Ausgaben von 4,64 Millionen Euro für Förderungen und andere Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen).
In den Jahren 2015 bis 2018 wurden über 1,4 Millionen Euro aus den für den NÖ Klimafonds veranschlagten Beiträgen einbehalten und zur Mitfinanzierung von Radwegen verwendet.
Im Unterschied zum Vorbericht lagen nunmehr Angaben über die damit eingesparten Tonnen an CO2 Äquivalenten (= Maßeinheit für das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid, kurz CO2) vor. In den Jahren 2014 bis 2018 waren das 39.650 Tonnen an CO2 Äquivalenten. Nicht allen Maßnahmen konnten klimarelevante Wirkungen in Form von CO2 Äquivalenten zugeordnet werden, zum Beispiel der Öffentlichkeitsarbeit. In der Datenbank wies das Feld „CO2-Effekt“ bei knapp 90 Prozent der Förderungen einen Wert aus (Ergebnis 1).
Auf die Mittel des NÖ Klimafonds konnten vier Abteilungen und die NÖ Agrarbezirksbehörde zugreifen. Um Überförderungen und Mitnahmeeffekte auszuschließen, hatten die anspruchsberechtigten Abteilungen alle weiteren Förderungen und die ausschüttende(n) Stelle(n) in einem Klimafonds-Datenblatt bekanntzugeben (Ergebnis 2).
Der NÖ Klimafonds erhielt trotz der Ausgabenbindungen und Vorabzüge für Radwege ausreichend Landesmittel und konnte in den Jahren 2015 bis 2017 wieder Rücklagen aufbauen; im Rechnungsjahr 2017 wurde die Ausgabenbindung teilweise aufgehoben, obwohl Rücklagen vorhanden waren (Ergebnisse 3 und 4).
Die Klimafondsdatenbank enthielt für die Rechnungsjahre 2008 bis 2018 insgesamt 2.569 Datensätze, mit jeweils 81 ausfüllbaren Datenbankfeldern. Das stellte einen Zuwachs von 1.106 Datensätzen und 21 Datenfeldern seit dem 25. Juli 2014 (Stichtag aus dem Vorbericht) dar. Die Ausgangswerte von Förderungen und Aufträgen wurden im Fall von Änderungen manuell erfasst und blieben so erhalten, konnten jedoch überschrieben werden. Eine Arbeitsanweisung für einheitliche Schreibweisen und Datenerfassungen lag vor. Zudem erfolgte eine Bereinigung von Doppelerfassungen (Ergebnisse 5 und 6).
Die aus dem NÖ Klimafonds finanzierten Förderungen und Maßnahmen bezogen sich auf das NÖ Klima- und Energieprogramm 2020, den NÖ Energiefahrplan 2030 und die NÖ Elektromobilitäts-Strategie 2014 – 2020, die messbare Leistungs- und Wirkungsziele enthielten (Ergebnis 7).
Außerdem wurden die Förderungsausgaben und die Maßnahmen im Rahmen der Umweltberichterstattung (Umwelt-, Energie- und Klimabericht 2017) dargestellt und seit Februar 2017 in die Transparenzdatenbank eingemeldet (Ergebnis 8).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2019 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen zu.