

Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtags!
Liebe Leserinnen und Leser!
Das Jahr 2018 war durch mehrere besondere Ereignisse geprägt: Am 22. März konstituierte sich der neu gewählte NÖ Landtag und am 9. Mai tagte der neu formierte Rechnungshof-Ausschuss erstmals in den Räumen des Landesrechnungshofs.
Einige Tage später, am 17. Mai 2018, verabschiedete der Europa-Ausschuss des NÖ Landtags eine Stellungnahme zur subsidiaritätskonformen Finanzkontrolle. Auch die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten forderten in der Bad Ausseer Erklärung vom 25. Juni 2018 eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Anlass dafür war der Ratsvorsitz Österreichs in der Europäischen Union „Ein Europa, das schützt“ im zweiten Halbjahr 2018, dem es neben Sicherheit, Wohlstand und Stabilität auch um eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ging, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitgliedstaaten untereinander wiederherzustellen.
Am 1. Juli 2018 jährte sich die Einrichtung des Landesrechnungshofs zum zwanzigsten Mal. Am 20. August 2018 präsentierten der Präsident des NÖ Landtags Mag. Karl Wilfing und Dr. Flooh Perlot vom netPOL – Netzwerk Politische Kommunikation der Donau Universität Krems mit mir die Ergebnisse der Kundenbefragungen 2018. Diese wurden unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier erstellt und fielen sowohl bei den Mitgliedern des NÖ Landtags als auch bei den Mitgliedern der überprüften Stellen besser aus als die des Jahres 2015. Befragt wurden 83 aktive und ausgeschiedene Landtagsabgeordnete und 155 Prüfkunden.
Die Landtagsabgeordneten beurteilten die Arbeit des Landesrechnungshofs zu 64 Prozent als sehr gut, zu 36 Prozent als eher gut und zu 93 Prozent als politisch unabhängig. Die Berichte stuften 98 Prozent als sehr oder eher hilfreich ein. Die Rücklaufquote betrug 51 Prozent.
Die Prüfkunden sahen die Arbeit des Landesrechnungshofs zu 42 Prozent als sehr gut und zu 57 Prozent als eher gut, wobei 82 Prozent der Prüfung Verbesserungen zuschrieben, 85 Prozent wünschten sich mehr Beratung, davon 27 Prozent auf jeden Fall. Die Rücklaufquote betrug 52 Prozent.
Diese Ergebnisse waren ein guter Auftakt für die Veranstaltung „20 Jahre Landesrechnungshof“ am 13. September 2018 im Landtagssitzungssaal in St. Pölten, an dem Ort, an dem der Landtag sein Kontrollorgan aus der Taufe gehoben hatte. Dazu erschien im Juli 2019 eine kleine Festschrift.
Die breite Zustimmung für den auf Optimierung (nicht auf Skandalisierung) ausgerichteten Kurs des Landesrechnungshofs ist zugleich Ansporn und Verpflichtung, den Weg der kontinuierlichen Verbesserung in eigener Sache fortzusetzen. Daher hat der Landesrechnungshof im Oktober 2018 seine Organisation mit externer Unterstützung bewertet und im September 2019 eine Rezertifizierung nach dem Europäischen Qualitätssystem für den öffentlichen Sektor beantragt. Er wird dabei neuerlich zur überprüften Stelle und durch externe Auditoren durchleuchtet.
Über die weiteren Aktivitäten, die Kundenbefragungen und die Qualitätsbewertung 2018 informieren der vorliegende Bericht und unsere Website www.lrh-noe.at. Darüber hinaus stehe ich selbstverständlich auch gerne persönlich für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Hoher Landtag!
Hoher Rechnungshofausschuss!
Liebe Leserinnen und Leser!
Mit dem vorliegenden Bericht legt der Landesrechnungshof seine Gebarung, seine Tätigkeiten und seine Wissensbilanz im Jahr 2017 offen. Wie die Vorberichte informiert der Tätigkeitsbericht 2017 über Leistungen und Wirkungen sowie über wichtige Entwicklungen in der Finanzkontrolle.
Finanzkontrolle zwischen Tradition und Moderne
Das Jahr 2017 war in mehrfacher Hinsicht ein besonderes Jahr der Finanzkontrolle. Mit dem Burgenländischen, dem Kärntner und dem Steiermärkischen Landesrechnungshof begingen gleich drei Landesrechnungshöfe ihre 15-, 20- bzw. 35-jährige Erfolgsgeschichten. Zudem markierte das Jahr 2017 das 40-jährige Bestehen des Europäischen Rechnungshofs.
In Niederösterreich jährte sich der Grundsatzbeschluss des NÖ Landtags vom 27. November 1997 zur Ausgestaltung des damaligen Kontrollamts zu einem unabhängigen Landesrechnungshof des NÖ Landtags zum zwanzigsten Mal. Dieser Beschluss bildete die Grundlage für die am 7. Mai 1998 verabschiedeten Novellen zur NÖ Landesverfassung 1979 und zur Geschäftsordnung des NÖ Landtages, womit der Rechnungshofausschuss und der Landesrechnungshof eingerichtet wurden. Diese Einrichtungen setzten ab 1. Juli 1998 die Arbeit ihrer Vorläuferinnen fort. Das waren der „Finanzkontrollausschuss zur ständigen Finanzgebarung der Landesverwaltung“, der am 9. November 1912 eingerichtet wurde, und das Kontrollamt, das dem Ausschuss am 27. November 1925 beigegeben wurde.
Expertise für Untersuchungsausschüsse
Der NÖ Landtag hat seinem Kontrollorgan nach und nach neue Aufgaben übertragen; im Jahr 2017 mit der am 6. Juli beschlossenen Änderung seiner Geschäftsordnung. Diese sieht vor, dass ein Untersuchungsausschuss eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs anfordern kann und zwar zur ziffernmäßigen Richtigkeit, zur Übereinstimmung mit den bestehenden Rechtsvorschriften sowie zur Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung einer einzelnen Angelegenheit des Untersuchungsgegenstands.
Der Landesrechnungshof sieht darin einen Vertrauensbeweis, der seine Vision, als erste Adresse für Finanzkontrolle in Niederösterreich wahrgenommen zu werden, bestätigt. Mich freut zudem, dass unsere Tätigkeitsberichte nun gleich wie die des Rechnungshofs behandelt werden können und mir eine Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse des NÖ Landtags ermöglicht wurde.
Gemeinsame Grundausbildung für Prüferinnen und Prüfer
Mit dem Universitätslehrgang Public Auditing konnten die Rechnungshöfe – unter der Schirmherrschaft der Rechnungshofpräsidentin – die Entwicklung einer gemeinsamen Grundausbildung für Prüferinnen und Prüfer der öffentlichen Finanzkontrolle in Österreich erfolgreich abschließen. Der erste Lehrgang startete am 2. Oktober 2017 parallel zum Professional MBA Programm Public Auditing.
Weitere interessante Informationen über Wert und Nutzen des Landesrechnungshofs bringen Ihnen die folgenden Seiten näher. Mit der Wissensbilanz und den Ausführungen zum Europäischen Qualitätsbewertungssystem (Common Assessment Framework), nach dem der Landesrechnungshof im Jahr 2016 (Effective CAF–User) zertifiziert wurde, schließt der vorliegende Bericht.
Darüber hinaus können Sie die Aktivitäten und die Berichterstattung des Landesrechnungshofs auf der Website www.lrh-noe.at verfolgen.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Hoher Landtag!
Hoher Rechnungshofausschuss!
Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtags!
Liebe Leserinnen und Leser!
Der Tätigkeitsbericht 2015/16 informiert über die im Jahr 2015 und im Jahr 2016 für den NÖ Landtag erbrachten Leistungen des Landesrechnungshofs und zieht Bilanz über meine erste Amtszeit, die am 30. Juni 2016 endete. Die einstimmige Wiederwahl für die zweite Amtsperiode am 21. April 2016 empfinde ich als hohe Auszeichnung für das gesamte Landesrechnungshof-Team. Diese Anerkennung durch den NÖ Landtag kommt auch in der Kenntnisnahme der Berichte, in der Erweiterung der Kontrollaufgaben (Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses, Gutachten zur Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Ersuchen der NÖ Landesregierung), in der finanziellen und personellen Ausstattung sowie in den Ergebnissen der Kundenbefragung zum Ausdruck.
Dass der Landesrechnungshof am 10. März 2016 als erster Rechnungshof mit dem Europäischen Qualitätszertifikat „Effektive CAF-User" ausgezeichnet wurde, bestätigt, dass er auch gemessen an Internationalen Standards auf dem richtigen Weg ist und anerkennt das erfolgreiche Bemühen um kontinuierliche Verbesserung. Dazu zählen neben den neuen Kontrollaufgaben, überarbeitete Organisationsgrundlagen (Leitbild, Strategie, Werte, Leistungs- und Wirkungskennzahlen, Verhaltenskodex, Ethikbeirat, Erscheinungsbild), Tätigkeitsberichte, die Wissensbilanz, auch technische und grafische Neuerungen der Website www.lrh-noe.at, der Zeit-und Leistungserfassung sowie der Elektronische Akt.
Die Finanzkontrolle obliegt in der Europäischen Union – als fester Teil der parlamentarischen Budget- und Kontrollhoheit – den unabhängigen Rechnungskontrollbehörden (Landesrechnungshof, Rechnungshof, Europäischer Rechnungshof), wobei Doppelzuständigkeiten und Kontrolllücken (Beteiligungen, Gemeinden) sowie infolge der Eurokrise zunehmend Zentralisierungstendenzen bestehen.
Als Mitglied der EURORAI (European Organisation of Regional External Public Finance Audit Institutions) setzt sich der Landesrechnungshof daher für das Subsidiaritätsprinzip in der Finanzkontrolle ein. So initiierte er die „Leitlinien für unabhängige regionale Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle", die am 29. April 2016 im NÖ Landtagssaal in St. Pölten den Mitgliedern und der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Er wirkte an der Ausarbeitung dieser Leitlinien maßgeblich mit und richtete mit Unterstützung des Landes NÖ und der Stadt St. Pölten die Präsentation der Leitlinien aus, die von rund 90 Teilnehmenden aus verschiedenen Regionen auch außerhalb der Europäischen Union (Brasilien, Russland, Schweiz) im Rahmen eines EURORAI-Seminars stattfand. Die gesamte Konferenz wurde als Livestream in zwei Sprachen im Internet bereitgestellt. Eine weitere vielbeachtete Premiere für die EURORAI, die der Landtagsdirektion zu verdanken war, http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/Sitzungen/Player/multilanguage.html?d=29_04_2016.
Geehrte Leserinnen und Leser dieses Tätigkeitsberichts!
Diese auch im internationalen Vergleich erfolgreiche Zwischenbilanz entstand im Zusammenwirken mit den Mitgliedern des NÖ Landtags, der NÖ Landesregierung, den
überprüften Stellen und mit unseren Partnern. Ein gutes Zusammenwirken zwischen Prüfenden und Überprüften zeigt sich in der Umsetzung der Empfehlungen und ist
durchaus nicht selbstverständlich. Es freut mich sehr, dass rund 80 Prozent unserer Empfehlungen umgesetzt werden. Der Landesrechnungshof erreicht so mehr
als er selbst kostet.
Im Übrigen soll der vorliegende Bericht vermitteln, dass der Landesrechnungshof, als lernende Organisation, konstruktive Kritik auch in eigener Sache als Quelle
der Innovation und beständiger Verbesserung annimmt. In diesem Sinn danke ich für die Zusammenarbeit und wünsche ihnen eine informative Lektüre.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Hoher Landtag!
Hoher Rechnungshofausschuss!
Liebe Leserinnen und Leser!
Der vorliegende Tätigkeitsbericht fasst nicht nur die im Jahr 2014 für den NÖ Landtag erbrachten Leistungen des Landesrechnungshofs zusammen. Er informiert auch über die Ergebnisse der Qualitätsbewertung nach dem Common Assessment Framework (CAF), über die Umsetzung der Ergebnisse und weitere im ersten Halbjahr 2015 gesetzten Schritte auf dem Weg zu der beim Österreichischen CAF-Zentrum beantragten Zertifizierung.
Dazu zählen vor allem die Finalisierung der im Bericht abgedruckten Strategie und Wissensbilanz des Landesrechnungshofs sowie die Befragung der Mitglieder des NÖ Landtags und der überprüften Stellen. Die Kundenbefragungen führte, um absolute Anonymität und Professionalität zu gewährleisten, die Plattform Politische Kommunikation an der Donau Universität für Weiterbildung Krems unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Filzmaier durch. Der Bericht ist daher etwas umfangreicher als seine Vorläufer.
Mit Blick auf die Ergebnisse der Kundenbefragungen darf ich für die Mitwirkung sowie für das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in den Landesrechnungshof danken.
Alle Antworten der Mitglieder des NÖ Landtags beurteilten die Arbeit des Landesrechnungshofs „als sehr" oder „eher gut", wobei 90 Prozent gar keine Kritikpunkte sahen. Der Landesrechnungshof sieht sich jedoch gefordert, fehlende Informationen über die objektive Auswahl der geprüften Organisationen sowie Zweifel an der nachhaltigen und präventiven Wirkung seiner Arbeit auszuräumen.
Die Antworten der überprüften Stellen fielen etwas kritischer aus, wobei eine klare mehrheitliche Zufriedenheit (88 Prozent) mit der Arbeit des Landesrechnungshofs besteht. Sie wünschten sich mehr bzw. bessere Informationen über die Prüfungen und „auf jeden Fall" bzw. „eher schon" (28 bzw. 53 Prozent) mehr Beratung durch den Landesrechnungshof.
Solche Ergebnisse wären bei allen Schwierigkeiten ohne einen konstruktiven Wissensaustausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs mit denen der überprüften Stellen nicht erreichbar, wofür allen Beteiligten Dank gebührt.
Der Landesrechnungshof versteht sich als lernende Organisation. Daher wird er die kritischen Anregungen für Verbesserungen nützen und seine Informationen bzw. Verfahren dahingehend anpassen.
Im Rahmen der EURORAI (European Organisation of Regional External Public Finance Audit Institutions) wirkt der Landesrechnungshof in der Arbeitsgruppe „Leitlinien für unabhängige regionale Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle" mit, die auf seine Initiative hin eingerichtet wurde. Die Ergebnisse sollen am 29. April 2016 im NÖ Landhaus im Rahmen eines EURORAI Seminars vorgestellt werden.
Der Landesrechnungshof hat diese Initiative gestartet, weil die regionalen Kontrollorgane in den Dokumenten der fiskalpolitischen Überwachung der Europäischen Union nicht erwähnt werden, obwohl die Finanzkontrolle im europäischen Mehrebenensystem eine gemeinsame Aufgabe im Dienst der Budget- und Kontrollhoheit der jeweiligen staatlichen Ebene darstellt.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Hoher Landtag!
Hoher Rechnungshofausschuss!
Liebe Leserinnen und Leser,
die dritte Ausgabe unseres Tätigkeitsberichts informiert über das Kontrolljahr 2013 und über die Entwicklung des Landesrechnungshofs, der am 1. Juli 1998 als unabhängiges Kontrollorgan des NÖ Landtags eingerichtet wurde. Der erfolgreiche Weg der NÖ Finanzkontrolle begann bereits vor über 100 Jahren mit der Einrichtung des Finanzkontrollausschusses „zur ständigen Kontrolle der Finanzgebarung der Landesverwaltung" – heute die Kernaufgabe des Landesrechnungshofs. Im Verlauf seines 15-jährigen Bestehens verfasste er dazu über zweihundert Berichte mit mehr als 3.000 Empfehlungen.
Im Jahr 2013 unterbreitete der Landesrechnungshof dem – im April neu konstituierten – NÖ Landtag zwölf Berichte und erstmals eine Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses, ob dieser im Einklang mit dem Voranschlag sowie den dazu vom NÖ Landtag gefassten Beschlüssen erfolgte. Diese Form der Kontrolle besteht seit der 17. Novelle der NÖ Landesverfassung vom 25. Juni 2012.
Im Jahr 2013 wurde der Landesrechnungshof personell durch zwei weitere Planstellen für den Prüfdienst gestärkt und verfügt insgesamt über 19 Planstellen. Dafür dankt er den Mitgliedern des NÖ Landtags und ersucht, die NÖ Finanzkontrolle im Sinn des Subsidiaritätsprinzips weiter zu fördern, damit die Gebarungskontrollen des Landes NÖ primär vom Landesrechnungshof besorgt werden können.
Auch das Amt der NÖ Landesregierung unterstützte den Landesrechnungshof im Jahr 2013 wieder in seinen eigenen Angelegenheiten (Personal, Budget, Informationstechnologie, Druckerei, Facility Management) und bei seinen umfangreichen Kontrollaufgaben in bewährter Weise.
Im Verhältnis zum Landeshaushalt von über acht Milliarden Euro und zu vergleichbaren „Höfen" mit über zwanzig Stellen, bleibt der Landesrechnungshof gefordert, effizient und effektiv zu arbeiten.
Die Ausgaben für den Landesrechnungshof – im Jahr 2013 rund 1,46 Millionen Euro – rentieren sich, weil seine Empfehlungen weit mehr einsparen bzw. einbringen, beispielsweise durch den Hinweis auf vermeidbare Errichtungskosten von 2,75 Millionen Euro (Bericht 6/2013) oder auf nicht ausgeschöpfte Fördermittel von einer Million Euro (Bericht 8/2013).
Der Landesrechnungshof freut sich auf Reaktionen seiner Leserschaft und Besucher seiner Website www.lrh-noe.at. Dafür steht im Anhang sowie im Internet ein Fragebogen bereit.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Zusammenfassung Tätigkeiten 2012
Im zweiten Tätigkeitsbericht informiert der Landesrechnungshof über seine Leistungen im Jahr 2012 und über die Verwendung der ihm vom NÖ Landtag dafür zur Verfügung gestellten Mittel.
Mit Blick auf 100 Jahre Finanzkontrolle in Niederösterreich und internationale Entwicklungen erklärt der Bericht dazu:
Im Jahr 2012 hat er sich dabei auf die Prüfungstätigkeit konzentriert. So hat er dem NÖ Landtag 16 Berichte vorgelegt, darunter erstmals Wahrnehmungen zum Rechnungsabschluss. Nach einer Änderung der NÖ Landesverfassung hat der Landesrechnungshof nunmehr bereits zum Entwurf des Rechnungsabschlusses Stellung zu nehmen und – allerdings nur auf Ersuchen der Landesregierung – Gutachten über die Gebarung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu erstellen.
Außerdem berichtete der Landesrechnungshof im Jahr 2012 erstmals über eine Unternehmung, die das Land NÖ im Sinn der am 19. November 2009 geschaffene Prüfungsbefugnis „tatsächlich" beherrscht; allein diese Überprüfung ersparte dem Land 800.000,00 Euro. Eine weitere Neuerung stellt die Veröffentlichung von Kernaussagen unter www.lrh-noe.at im Internet dar.
Die Nachkontrollen des Jahres 2012 ergaben einen Umsetzungsgrad von durchschnittlich 80 Prozent für die Empfehlungen. Auch dabei konnte der Landeshaushalt finanziell entlastet werden. Hier dankt der Landesrechnungshof den vielen engagierten Bediensteten des Landes, die kritische Auseinandersetzungen als Beitrag sehen, effizienter und effektiver werden zu können. Das Fachwissen der Prüferinnen und Prüfer des Landerechnungshofs findet auch international Anerkennung, wie die Einladungen zu einem Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern des Parlaments der Republik Südafrika in Wien und zu Vorträgen im Rahmen eines Seminars der EURORAI (European Organization of Regional Audit Institutions) oder des Public Management Colloquiums 2012 an der Universität in Hamburg zeigen. Der dabei erworbene Wissens- und Erfahrungszuwachs wird in der Prüfungstätigkeit eingesetzt.
Der Landesrechnungshof dankt den Mitgliedern des NÖ Landtags für die bisherige Unterstützung bei der Finanzkontrolle in Niederösterreich, die vor rund 100 Jahren mit der Konstituierung des Finanzkontrollausschusses begann.
Dank gebührt auch den Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung, welche dem Landesrechnungshof bei der Besorgung seiner eigenen Angelegenheiten (Personal, Budget, Informationstechnologie, Druckerei, Facility Management) im Jahr 2012 zur Seite standen.
Der Landesrechnungshof wünscht allen Leserinnen und Lesern eine interessante Lektüre und nimmt Anregungen gerne entgegen. Dafür steht ein Fragebogen bereit.
Hoher Landtag!
Liebe Leserinnen und Leser,
als Landesrechnungshofdirektorin ist es mir ein Anliegen zu vermitteln, wie der Landesrechnungshof unter meiner Leitung arbeitet und was seine Arbeit bringt. Mein Ziel ist, den erfolgreichen Weg des Landesrechnungshofs fortzusetzen, und nach internationalen Standards so aufzustellen, dass er aufgrund seiner Objektivität, Professionalität und Integrität als erste Adresse für öffentliche Finanzkontrolle in NÖ wahrgenommen wird.
Der Landesrechnungshof berichtet dem NÖ Landtag regelmäßig über die von ihm überprüften Stellen. Der erste Bericht in eigener Sache legt auch Rechenschaft über die ihm vom NÖ Landtag zur Verfügung gestellten Mittel ab. Außerdem informiert er über aktuelle Entwicklungen in der Finanzkontrolle und über die seit 1. Juli 2010 durchgeführten Projekte bzw. geplanten Vorhaben zur Neupositionierung.
Die gesamte Tätigkeit des Landesrechnungshofs dient dem bestmöglichen Einsatz der Landesmittel und bezweckt, dem NÖ Landtag als Träger der Budgethoheit dazu – neben der Beseitigung von Mängeln – konkrete Vorschläge zur Vermeidung bzw. Verringerung von Ausgaben oder auch zur Erhöhung von Einnahmen zu erstatten. Der Landesrechnungshof unterstützt die überprüften Stellen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung bei einer möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit trägt er zur positiven Entwicklung des Landes NÖ bei.
Er zeigt dabei nicht nur mögliche Verbesserungen auf, sondern wirkt dort präventiv, wo jederzeit mit seiner Kontrolle gerechnet werden muss.
Wie die Anfang 2010 durchgeführte Befragung bei überprüften Stellen und die Nachkontrollen zeigen, werden fast alle Empfehlungen umgesetzt und bewirken finanzielle bzw. strukturelle Verbesserungen. Dafür ist den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst zu danken, die einen kritischen Blick von außen schätzen, um ihre Effizienz und Effektivität noch weiter zu verbessern.
Dass der Landesrechnungshof von seinen Prüfungskunden insgesamt ein recht gutes Zeugnis erhielt, verdankt er seinen fachlich und methodisch bestens qualifizierten und motivierten Bediensteten.
Außerdem ist den Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung zu danken, welche den Landesrechnungshof bei der Besorgung seiner eigenen Angelegenheiten (Personal, Budget, Informationstechnologie, Druckerei oder Facility Management) beraten und unterstützen, sodass er seine Kräfte auf die Prüfungstätigkeit konzentrieren kann.
Die Kundenbefragung zeigte auch Ansätze für Verbesserungen. So wünschten sich über 70 Prozent der Befragten mehr Beratung durch den Landesrechnungshof und mehr Hinweise für Vereinfachungen bzw. Einsparungen. Die Ergebnisse der Befragung berücksichtigt der Landesrechnungshof bei seiner strategischen Neuausrichtung.
Zugleich lädt er auch alle Leserinnen und Leser dazu ein, dem Landesrechnungshof ihre Anliegen oder Anregungen für seine Tätigkeit mitzuteilen und hat dafür im Anhang sowie im Internet (www.lrh-noe.at) einen Fragebogen erstellt.
Mit Blick auf den aktuellen Stabilitäts- und Wachstumspakt setzt sich der Landesrechnungshof – zur Stärkung der Budget- und Kontrollhoheit des NÖ Landtags – für eine Weiterentwicklung seiner Rechtsgrundlagen ein. Die 100-jährige Wiederkehr der Einrichtung der Finanzkontrolle in NÖ am 9. November 2012 bietet dafür einen passenden Anlass.
In diesem Sinn wünsche ich eine interessante Lektüre und freue mich über Ihren Besuch im Internet sowie auf möglichst zahlreiche Rückmeldungen.
Die Landesrechnungshofdirektorin
Dr. Edith Goldeband
Die Nachkontrolle zum Bericht 1/2017 „Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken“ ergab, dass von 21 Empfehlungen aus diesem Bericht 14 ganz oder großteils und sieben teilweise umgesetzt wurden. Die NÖ Landeskliniken-Holding und die Kliniken entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu rund 83 Prozent.
Mehr Einmietungen von Geschäftslokalen, Ordinationen und Ambulatorien sowie höhere Vergütungen für Dienstwohnungen und Parkgebühren führten im Jahr 2018 zu Einnahmen von insgesamt 8,2 Millionen Euro. Das waren um drei Millionen Euro (58 Prozent) mehr als im Vergleichsjahr 2015.
Die NÖ Landeskliniken-Holding räumte den Kollegialen Führungen der Kliniken elektronische Zugriffe auf Geschäftsordnungen, Richtlinien sowie sonstige Handlungsgrundlagen ein und informierte über wesentliche Änderungen (Ergebnis 1).
Sämtliche Vertragsverhältnisse beruhten nunmehr auf schriftlichen Vereinbarungen oder waren schriftlich beendet worden (Ergebnis 2). Im Zuge der Revision der Verträge wurden Mängel bereinigt und Wertsicherungsklauseln ergänzt (Ergebnis 3).
Die Einrichtung eigener Kostenstellen für Cafeterias erleichterte die Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Ergebnis 4). Geeignete Pächter zu finden, war weiterhin schwierig. Ab 2018 umfasste die Konzession für eine Cafeteria auch die Aufstellung von Automaten, um Interessenten mehr finanziellen Anreiz zu bieten (Ergebnis 5).
Im Jahr 2018 bestanden 68 Kooperationsverträge für eingemietete Ordinationen und Ambulatorien. Das waren um 21 mehr als im Jahr 2015. Mit den Kooperationen strebten die Vertragspartner eine Optimierung des Mitteleinsatzes, der Nutzung von Ressourcen und der Patientenversorgung an. Die unzulässigen Personal- und Materialbereitstellungen in älteren Verträgen wurden bereinigt und eine neue Systematik für die Bestandzinse erarbeitet (Ergebnis 6). Die Prozessabläufe für die Einmietung von ÄrztInnen und Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe sahen nunmehr die Übermittlung einer Vertragskopie an die Abteilung Personalangelegenheiten B LAD2-B beim Amt der NÖ Landesregierung vor (Ergebnis 7).
Die Festlegung der Betriebszeiten verbesserte die Trennung zwischen Krankenhaus- sowie privatem Ordinationsbetrieb (Ergebnis 8). Abweichungen von Vorgaben der NÖ Landeskliniken-Holding mussten nunmehr schriftlich begründet und genehmigt werden (Ergebnis 9).
Die Klinikleitungen überprüften die Regelungen und die Abrechnungen der Pachtzinse und der Betriebskosten (Ergebnis 10). Zur Vereinfachung legte die NÖ Landeskliniken-Holding das Formblatt „Umsatzermittlung für die quartalsweise Berechnung des umsatzgebundenen Bestandzinses“ auf (Ergebnis 11). Außerdem ordnete sie die Gesamtevaluierung der Verträge an, die sich auch aus den vielen Einzelmaßnahmen ergab (Ergebnis 12).
Eine Muster-Aufstellvereinbarung für Verkaufsautomaten schuf einheitliche Regelungen, wobei Aufstellentgelte und Betriebskostenpauschalen die umsatzgebundenen Rückvergütungen ersetzten (Ergebnis 13). Dadurch entfiel das teilweise unkontrollierte Ablesen der Zählerstände (Ergebnis 14).
Ein Beratungsunternehmen erhielt rund 40.000,00 Euro, um den Bestand und die Verwertbarkeit (Lage, Leerstand) an Dienstwohnungen des Landes NÖ zu erheben. Deren Bauzustand wurde dabei nicht erfasst.
Ende 2018 fielen von den nunmehr 980 Dienstwohnungen 669 in den Bereich der NÖ Landeskliniken-Holding. Das waren 32 weniger als Ende 2015. 533 Wohnungen (80 Prozent) waren vermietet, die restlichen 136 standen leer.
Im Hinblick auf die Gründung der NÖ Landesgesundheitsagentur wurden das empfohlene Gesamtkonzept und die angekündigte Immobilienstrategie noch nicht ausgearbeitet bzw. verschoben (Ergebnis 15). Die NÖ Landeskliniken-Holding ordnete unterdessen an, die Verwaltung, die Zuweisung und die Vergütung von Dienstwohnungen nach der Dienstwohnungsvorschrift des Landes NÖ vorzunehmen und nicht mehr an Externe zu vermieten (Ergebnis 16 und 17). Damit sorgte sie für eine einheitliche Grundlage für die Vermietung von Dienstwohnungen und Einzelräumen (Ergebnis 18), verzichtete jedoch in Zukunft auf mögliche Einnahmen durch externe Mieter.
Das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung vom 22. Juli 2015 wurde teilweise aktualisiert (Ergebnis 19), die Überarbeitung des Tarifsystems für die Parkgebühren unterblieb (Ergebnis 20). Die Vergabe von Parkberechtigungen erfolgte nunmehr einheitlich aufgrund von Wartelisten (Ergebnis 21).
Die NÖ Landesregierung nahm in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2020 die noch offen gebliebenen Empfehlungen zur Kenntnis und sagte zu, dass sich die zwischenzeitlich neu entstandene NÖ Landesgesundheitsagentur um deren Umsetzung annehmen werde.
Mit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 besuchten 221 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine der fünf Landessonderschulen in Allentsteig, Hinterbrühl, Hollabrunn, Waidhofen an der Ybbs und in Wiener Neustadt, der auch ein Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation angeschlossen war.
Dafür gab das Land NÖ im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 12,0 Millionen Euro aus, hauptsächlich für das Lehr- und Betreuungspersonal. Auf das Personal entfielen insgesamt 9,6 Millionen Euro oder 80 Prozent der Gesamtausgaben.
Von den 194 Bediensteten waren 177 oder rund 91 Prozent für Unterricht und Betreuung der körperlich, geistig, seelisch und mehrfach beeinträchtigten Kinder eingesetzt. Der Unterricht erfolgte zu 70 Prozent nach dem Lehrplan bzw. in Klassen für Kinder mit besonders erhöhtem Förderbedarf (30 von 42 Klassen). Die Schulstunden wurden auf die individuellen Bedürfnisse und besonderen Fähigkeiten ausgerichtet, um soweit möglich eine Eingliederung in die Regelschule und die Gesellschaft zu erreichen.
Das verlangte vom Personal ein hohes Maß an Flexibilität, Professionalität und interdisziplinärer Zusammenarbeit, auch mit anderen Einrichtungen, insbesondere jenen an den Standorten (Sozialpädagogische Betreuungszentren, Krisenzentren, Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Landesklinikum Baden-Mödling in Hinterbrühl, allgemeinbildenden Pflichtschulen).
Die Schülerzahlen hatten sich seit dem Schuljahr 2009/2010 von 418 auf 221 im Schuljahr 2019/2020 nahezu halbiert. An den Landessonderschulen Allentsteig, Hollabrunn und Waidhofen an der Ybbs fiel die Schülerzahl um 84 Prozent von 158 auf 26. Die Landessonderschule Hinterbrühl verlor 20 Prozent und die Landessonderschule Wiener Neustadt 30 Prozent ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Anzahl der Klassen ging insgesamt um ein Drittel von 61 auf 42 Klassen zurück; nur in der Landessonderschule Hinterbrühl blieb die Klassenanzahl von 22 gleich, weil die verbliebenen 105 Kinder einen höheren Betreuungs- und Förderbedarf aufwiesen.
Die Abteilung Schulen K4 passte den Mittel- und den Personaleinsatz dieser Entwicklung an, in der sich die angestrebte Inklusion von Menschen mit Behinderung widerspiegelte. Das betraf auch die Sozialpädagogischen Betreuungszentren und das Pflege- und Förderzentrum, die Außenwohngruppen bildeten. Dadurch wechselten die Kinder von den Landessonderschulen in andere Sonder- oder Regelschulen.
Die Abteilung Schulen K4 war gefordert, standortbezogene Konzepte und Strategien für die Landessonderschulen zu entwickeln, dabei mit den Sozialpädagogischen Betreuungszentren, dem Pflege- und Förderzentrum, den örtlichen Schulerhaltern und der Bildungsdirektion zusammenzuarbeiten sowie Personal und andere Anspruchsgruppen angemessen einzubinden. Auch die anstehenden baulichen Anpassungen (Barrierefreiheit) und Sanierungen (Hinterbrühl) der Schulgebäude setzten Konzepte und Entscheidungen über deren zukünftige Strukturen und Nutzungen voraus, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Im Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation in Wiener Neustadt verlagerte sich die Betreuungsform von einer internen zu einer halbinternen und externen Unterbringung, wobei die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen von 146 im Schuljahr 2009/2010 um 56 bzw. 38 Prozent auf 90 im Schuljahr 2019/2020 sank.
Ab dem Schuljahr 2016/2017 entstand dort eine vierklassige Volksschule der Stadtgemeinde Wiener Neustadt mit Integrations- bzw. Inklusionsklassen.
Weitere Feststellungen betrafen die geplante Überarbeitung der organisatorischen Grundlagen (Organigramme, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverteilungspläne), die Fortbildung und den Erfahrungsaustausch insbesondere zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 2015, die Neuausschreibung der Gebäude- bzw. Wäschereinigung zur Sicherstellung der Preisangemessenheit und die Kündigung von Versicherungsverträgen.
Alle Standorte wiesen eine Brandschutzorganisation auf. Am Standort Wiener Neustadt fehlte wegen der dort herrschenden Waldbrandgefahr noch eine ergänzende Planung für eine Verlegung des Standorts.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Baurechtsaktion unterstützte vor allem Jungfamilien bei der Errichtung eines Eigenheims durch die Bereitstellung von Baugründen, insbesondere in Abwanderungsgemeinden.
Das Land NÖ kaufte dabei die Baugründe und räumte den Baurechtswerbern daran ein Baurecht und ein Kaufrecht (Ankaufsoption) ein. Dafür gab das Land im Jahr 2018 rund 1,53 Millionen Euro aus.
Die Baurechtsinhaber zahlten dafür einen wertgesicherten Bauzins und konnten das Grundstück zu den niedrig verzinsten Anschaffungskosten erwerben. Die Baurechtsaktion sollte der Landflucht entgegenwirken. Ihre Voraussetzungen und Ziele deckten sich teilweise mit denen der Wohnungsförderung.
Mit 10. Dezember 2019 bestanden 2.220 aufrechte Baurechtsverträge. In den Jahren 2006 bis 2014 kaufte das Land NÖ jährlich durchschnittlich 83 Baugründe, schloss 98 Baurechtsverträge ab und verkaufte 24 Baurechtsgründe an die Baurechtsinhaber.
Im Zeitraum 2015 bis 2018 fiel die durchschnittliche Anzahl der Grundkäufe auf 29 pro Jahr und die durchschnittliche Anzahl der abgeschlossenen Baurechtsverträge sank auf 30 pro Jahr. Die Anzahl der Grundverkäufe an Baurechtsinhaber (Ankaufsoption) erhöhte sich auf durchschnittlich 44 pro Jahr. Anfang 2020 betrug die Rücklage 14 Millionen Euro und damit das Vierzehnfache der Ausgaben des Jahres 2019, was unwirtschaftlich war.
Den jährlichen Gesamtausgaben von durchschnittlich 1,36 Millionen Euro vor allem für Grundkäufe standen im Zeitraum 2015 bis 2018 Gesamteinnahmen von durchschnittlich 2,83 Millionen Euro aus Bauzinsen und aus Verkaufserlösen (Ankaufsoption) gegenüber. Die zweckgebundenen Einnahmen aus der Baurechtsaktion überstiegen seit dem Jahr 2010 die Ausgaben. Ende 2018 bestand eine Rücklage von 12,2 Millionen Euro.
Dennoch wurde die Baurechtsaktion nicht aus den Rückflüssen finanziert und die Rücklage nicht auf ein wirtschaftliches Maß (zweifacher Jahresbedarf) abgebaut. Mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 war die Rücklage für die Baurechtsaktion ab dem Rechnungsjahr 2020 in der Allgemeinen Haushaltsrücklage vorzuhalten.
Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der zunehmenden Grundstücksverkäufe und des erhöhten Administrationsaufwands von 2015 bis 2018 um zwölf Prozent auf rund 155.000 Euro. Der Arbeitsumfang entsprach rund zwei Vollzeitkräften.
Die Baurechtsaktion umfasste vor allem Abwanderungsgemeinden und finanzschwache Gemeinden und ab 12. September 2017 alle NÖ Gemeinden. Ende 2018 entfielen 63 Prozent der 2.638 Baurechtsverträge auf die Bezirke Amstetten (522 Verträge), Melk (263 Verträge), Tulln (216 Verträge) und St. Pölten (667 Verträge). In den Bezirken Mödling, Waidhofen an der Thaya, Zwettl und dem Magistrat Waidhofen an der Ybbs bestanden keine Baurechtsverträge.
Die angehenden Baurechtsinhaber verpflichteten sich, innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss auf dem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten und dort ihren Hauptwohnsitz zu begründen.
Die Baurechtsaktion und die Wohnungsförderung verfolgten mehrere gemeinsame bzw. sich ergänzende Ziele. Dazu zählten vor allem die Unterstützung von Jungfamilien bei der Schaffung von Eigenheimen und die Förderung einer nachhaltigen, möglichst flächensparenden Raumplanung mit flächen- und wertmäßig bestimmten Grundstücken im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel. Zudem deckten sich die Voraussetzungen (Alter, Einkommen, Lagezuschläge) teilweise. Daher lag die Zusammenführung der Baurechtsaktion mit der Wohnungsförderung in einer Abteilung nahe.
Weitere Feststellungen betrafen die Anwendung und die Anpassung der Förderungsrichtlinien, den Verkauf der restlichen Bauparzellen aus dem Grunderwerb in den Jahren 1992 bis 2000 sowie die Aktualisierung und die Abstimmung von Inhalten in Datenbanken, auf Webseiten und in Förderungsrichtlinien.
Die Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. April 2020 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen umzusetzen und teilte bereits getroffene beziehungsweise geplante Maßnahmen mit. Der Landesrechnungshof nahm diese Mitteilung zur Kenntnis. Er bekräftigte jedoch, die Rücklage von 14 Millionen Euro – oder des Vierzehnfachen der jährlichen Ausgaben für die Baurechtsaktion von nur rund einer Million Euro im Jahr 2019 – auf ein wirtschaftliches und zweckmäßiges Ausmaß (zwei bis vier Millionen Euro) zurückzuführen, um den Landeshaushalt insbesondere bei der Finanzierung der coronabedingten Mehrausgaben zu entlasten.