Am 19. Mai 2011 nahm der NÖ Landtag den Sammelantrag des Rechnungshofausschusses über die Berichte des NÖ Landesrechnungshofes betreffend

  • Amtsdruckerei und Buchbinderei, Nachkontrolle (1/2011)
  • Drucke und Kopien (2/2011)
  • Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH und Aufwendungen des Landes NÖ (3/2011)
  • NÖ Landespflegeheim Amstetten (4/2011)
  • Strafgeldgebarung (5/2011)

einstimmig zur Kenntnis. Damit wurde die Landesregierung aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, dass den dargelegten Auffassungen des Rechnungshofausschusses entsprochen wird.

 

Rechnungshofausschuss am Donnerstag, dem 12. Mai 2011

In der heutigen Sitzung behandelte der Rechnungshofausschuss den Bericht 5/2011 "Strafgeldgebarung". Dieser wurde dem Landtag mit der Aufforderung zugewiesen, die Landesregierung möge dafür Sorge tragen, dass den in diesem Bericht dargelegten Auffassungen des Rechnungshofausschusses entsprochen wird.

Außerdem präsentierte der Landesrechnungshof sein neues Erscheinungsbild und seine neue Website.

 

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2019 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2019 bis 2023, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2019

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2019 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2019 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2019. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2018 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung. Die stichprobenweise Abstimmung mit externen Belegen wie Saldenbestätigungen oder Abrechnungen ergab keine Abweichungen.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. übertroffen werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 185,3 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 193,7 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Weniger Abgang – mehr Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 121,8 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr und um 60,2 bzw. 60,7 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2019 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (inklusive Wertberichtigung aus Fremdwährungsbeständen) stiegen gegenüber dem Jahr 2018 um 273,9 Millionen Euro und lagen damit um 10,2 bzw. 91,6 Millionen Euro schlechter als im Voranschlag bzw. im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Daher stieg die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (inklusive Wertberichtigung) um 5,2 Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung erhöhte sich im Jahr 2019 um 31,8 Millionen Euro und betrug 361,3 Millionen Euro zum Stichtag 31. Dezember 2019. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 93,3 Millionen Euro und betrugen 322,0 Millionen Euro.
Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2018 und 2019 um 63,0 Millionen Euro. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 3,3 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2019 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.320,3 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme ging unter Berücksichtigung einer erfolgten Umgruppierung in den Haftungsklassen um 15,5 Millionen Euro auf 1.128,3 Millionen Euro zurück. Die Haftungsobergrenze nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 war bereits zu 73,5 Prozent ausgeschöpft.

Haushalts- und Rechnungswesen

Bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2019 wurden, soweit im Rahmen der geltenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 möglich, bereits die Erfordernisse der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 im Hinblick auf die mit dem Rechnungsjahr 2020 zu führende Dreikomponentenrechnung (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung) berücksichtigt.
Die Dreikomponentenrechnung wird bei korrekter Anwendung die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und dem ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Nachhaltigkeit mit Blick auf die Corona-Pandemie

Die Entwicklung des Eigenkapitals zeigte weiterhin die Notwendigkeit von strukturellen Maßnahmen für eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel gegenüber dem Vorjahr um 321,6 Millionen Euro bzw. 16,8 Prozent. Das zeigte, in welchem Ausmaß Landesvermögen aufgebraucht wurde. Die erstmals vollständige Auflösung von nicht richtlinienkonformen Vorschüssen in Höhe von 100,8 Millionen Euro bewirkte im Rechnungsjahr 2019 einen entsprechenden Einmaleffekt.
Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 38,0 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 mussten bei einer Restlaufzeit von 11,57 Jahren (2018: 10,75 Jahre) durchschnittlich jährlich 441,5 Millionen Euro (2018: 449,8 Millionen Euro) an Darlehen bzw. Anleihen getilgt oder refinanziert werden.
Das Budgetprogramm 2019 bis 2023 verfolgte das Ziel einer schrittweisen Reduzierung des administrativen Nettoabgangs auf Null bis 2021 sowie den Ausstieg aus dem Risiko von Finanzierungen in fremder Währung bis spätestens 2023. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden bei der rollierenden Anpassung zu berücksichtigen sein.  

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellten eine neue Herausforderung für die Haushaltsführung dar, die den eingeschlagenen Konsolidierungskurs verlängern wird. Für nachhaltig stabile Finanzen werden Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der eingegangenen Verpflichtungen wieder in Einklang gebracht werden müssen.

Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2018 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2018 bis 2022, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2018

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2018 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2018 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2018. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2017 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 40,1 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 65,8 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Weniger Abgang – mehr Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 22,1 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr und um 14,7 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2018 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (zu Nominalwerten) stiegen gegenüber 2017 um 177,5 Millionen Euro. Daher verschlechterte sich die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (zu Nominalwerten) um 3,8 Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung stieg 2018 um 16,6 Millionen Euro und betrug zum Bilanzstichtag 329,5 Millionen Euro. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Millionen Euro und betrugen 415,3 Millionen Euro.
Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2017 und 2018 um 14 Millionen Euro. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen BIP (Bruttoinlandprodukt) von 4,4 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2018 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.191,4 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme ging um 2,9 Millionen Euro auf 1.129,8 Millionen Euro zurück.

Nachhaltigkeit

Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital (vor allem der Finanzschulden) erforderte verstärkt strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel gegenüber dem Vorjahr um 277,5 Millionen Euro bzw. 12,7 Prozent und seit 2016 um 942,2 Millionen Euro oder 33,0 Prozent (Eigenkapitalquote minus 5,3 Prozentpunkte). Das zeigte, in welchem Ausmaß Landesvermögen aufgebraucht wurde.
Das negative Ergebnis der Vermögensrechnung ohne Wertberichtigungen verschlechterte sich 2018 gegenüber 2017 von minus 205,4 Millionen Euro um 22,1 Millionen Euro bzw. 10,8 Prozent auf minus 227,5 Millionen Euro.
Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 40,3 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 mussten bei einer Restlaufzeit von 10,75 Jahren (2017: 8,39 Jahre) durchschnittlich jährlich 449,8 Millionen Euro (2017: 553,0 Millionen Euro) an Darlehen bzw. Anleihen getilgt oder refinanziert werden.
Das Budgetprogramm 2018 bis 2022 sah bis 2021 eine schrittweise Reduzierung des administrativen Nettoabgangs auf Null sowie bis spätestens 2023 den Ausstieg aus dem Risiko von Finanzierungen in fremder Währung vor.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des NÖ Budgetprogramms.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach weiterhin der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 sowie der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 und war daher zu unterlassen.
Sie wurde auch im Rechnungsjahr 2018 nicht, wie gefordert, voranschlagswirksam abgewickelt, sondern stieg um weitere 17,6 Millionen Euro auf 100,8 Millionen Euro bzw. 20,4 Prozent der mit 31. Dezember 2018 ausgewiesenen sonstigen Vorschüssen an.

Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2020 wird bei korrekter Anwendung die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und dem ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2017 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2017 bis 2021, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2017

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2017 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2017 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2017. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2016 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die auch im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 77,3 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 130,7 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Sinkender Abgang, steigende Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 20,2 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2017 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (zu Nominalwerten) stiegen jedoch gegenüber 2016 um 424,0 Millionen Euro und überschritten die im Voranschlag und im NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Daher verschlechterte sich die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (zu Nominalwerten) um zehn Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung wurde im Rechnungsjahr 2017 freiwillig mit 312,9 Millionen Euro eingebucht. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung gingen im Vergleich zum Vorjahr um 38,1 Millionen Euro zurück und betrugen 407,6 Millionen Euro.

Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 um 11 Millionen Euro bzw. 0,1 Prozent. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen BIP von 4,5 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2017 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.054,5 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 1.132,6 Millionen Euro ging um 825,9 Millionen Euro zurück. Den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 3,5 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 4,7 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital (vor allem der Finanzschulden) erforderte verstärkt strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel seit 2015 um 966,8 Millionen Euro oder 30,6 Prozent (Eigenkapitalquote minus 5,5 Prozentpunkte). Das zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im Rechnungsjahr 2017 erfolgte durch die Bewertung des Fremdwährungsrisikos bei den Finanzschulden sowie des Bestandes der Genussrechtsforderungen eine Verringerung des Eigenkapitals in Höhe von 459,3 Millionen Euro. Das „operative“ Ergebnis ohne diese Wertberichtigungen konnte 2017 gegenüber 2016 von einem Verlust von 302,1 Millionen Euro auf einen Verlust von 205,5 Millionen Euro um rund ein Drittel verbessert werden.

Die Finanzschulden (inklusive Bewertung) sowie die Barvorlagen stiegen seit dem Rechnungsjahr 2015 um 1.065,2 Millionen Euro bzw. 26,7 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt mit 7,2 Prozent. Diese Entwicklung hinterließ eine Nachhaltigkeitslücke und ein höheres Zinsrisiko. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 39,2 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 mussten durchschnittlich jährlich 553,0 Millionen Euro (2016: 492,9 Millionen Euro) getilgt oder refinanziert werden. Die Erhöhung dieses Werts um 60,1 Millionen Euro oder 12,2 Prozent gegenüber dem Bilanzstichtag 2016 zeigte ein erhöhtes Liquiditätsrisiko des Landes NÖ.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des NÖ Budgetprogramms.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und war daher zu unterlassen. Auch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 sah keine vorschussweise Finanzierung vor. Daher waren im Rechnungsjahr 2018 die bestehenden Vorfinanzierungen in den NÖ Landeskliniken Wiener Neustadt und Mauer voranschlagswirksam darzustellen bzw. über Sonderfinanzierungen abzuwickeln, die Bestände aus diesen Geschäftsfällen aufzulösen und somit die doppelte Darstellung als Anlage- sowie Umlaufvermögen zu berichtigen.

Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2020 wird die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und an dem bereits ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Die stichprobenartige Überprüfung der Kontierung ergab Mängel in der Zuordnung zu den Voranschlagsstellen und zeigte einen Schulungsbedarf auf allen Ebenen des Gebarungsvollzugs auf, insbesondere im Hinblick auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015.

Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG 2016

Die Statistik Austria berechnete mit Stand 29. September 2017 ein schlechteres Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG für das Jahr 2016 als das im Rechnungsabschluss 2016 ausgewiesene vorläufige Ergebnis. Das um 56,0 Millionen Euro schlechtere Ergebnis war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass darin die Ausgaben für die Flüchtlingshilfe und die Ausgaben gemäß Art 19 Abs 2 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (Heta Asset Resolution AG) nicht berücksichtigt wurden.

Das Land NÖ hat daher dieses Ergebnis nicht anerkannt und eine entsprechende Stellungnahme an die Statistik Austria abgegeben. Zum Prüfungszeitpunkt waren die offenen Punkte noch nicht abgeklärt.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2016

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2016 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2016 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2016. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2015 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung des NÖ Budgetprogramms 2016 bis 2020, des Voranschlags 2016 und der Haftungsobergrenze

Wie in den Vorjahren konnten die – auch im NÖ Budgetprogramm enthaltenen – Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 eingehalten bzw. um 102,7 Millionen Euro unterschritten werden. Damit war zwar ein wesentliches Budgetziel erreicht, der Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 verzeichnete jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Defizit von 11,1 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 38,0 Millionen Euro. Durch die Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten und der Berücksichtigung von temporären Budgetabweichungen (Flüchtlingshilfe, Kosten für Abwicklung Heta) wurden die Vorgaben eingehalten, wobei der Zielwert für das Maastricht-Ergebnis auf Grund der EU-Vorgabe, dass in Österreich bereits ab 2015 der strukturelle Haushaltssaldo zur Anwendung kommen muss, von einem Überschuss von sechs Millionen Euro auf einen Abgang von 148 Millionen Euro angepasst wurde.

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 73,3 Millionen Euro höher als im Voranschlag 2016 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Festzustellen war jedoch, dass bei der Erstellung des Voranschlags 2016 im Frühjahr 2015 die Flüchtlingskrise noch nicht absehbar war und daher die Flüchtlingsmehrkosten im Voranschlag 2016 nicht enthalten waren. Die Mehrkosten für die Flüchtlingskrise betrugen für das Land NÖ netto 65 Millionen Euro. Die Finanzschulden stiegen um 306,1 Millionen Euro und überschritten ebenfalls die im Voranschlag und NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich daher um 7,4 Prozent. Ebenso stiegen die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung weiter an und erreichten einen Wert von 445,7 Millionen Euro.

Im Jahr 2016 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 2.021,8 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 1.958,5 Millionen Euro ging um 276,2 Millionen Euro zurück. Den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 7,2 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,6 Millionen Euro gegenüber. Die Darstellung von Risiken, wie zum Beispiel aus Fremdwährungsgeschäften, war nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 nicht vorgesehen.

Nachhaltigkeit

Der Wert des Eigenkapitals fiel seit 2013 um 855,7 Millionen Euro (Eigenkapitalquote minus 4,4 Prozentpunkte). Das zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im selben Zeitraum stiegen Finanzschulden sowie Barvorlagen trotz der bis 2015 gesetzten Einmaleffekte um 747,0 Millionen Euro bzw. 20,7 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt, wodurch eine Nachhaltigkeitslücke und ein höheres Zinsrisiko entstanden. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von rund 42 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin. Diese Entwicklung zeigt den Konsolidierungsbedarf.

Der Landesrechnungshof bekräftigte neuerlich, dass für nachhaltig stabile Finanzen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden müssen. Das erfordert wirksame, strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des Budgetprogramms.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und war daher zu unterlassen. Auch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 sah keine vorschussweise Finanzierung vor. Daher ist spätestens im Rahmen der Voranschlagserstellung 2018 auf eine voranschlagswirksame Darstellung umzustellen und die Bestände aus bereits abgeschlossenen Geschäftsfällen sind aufzulösen. Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2019 wird die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen. Das neue Rechnungswesen wird jedoch nichts an der finanziellen Lage und an dem bereits jetzt ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2015

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2015 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2015 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2015. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2014 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung des NÖ Budgetprogramms 2015 bis 2019, des Voranschlags 2015 und der Haftungsobergrenze

Wie in den Vorjahren konnten die – auch im NÖ Budgetprogramm enthaltenen – Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 eingehalten bzw. um 47,7 Millionen Euro unterschritten werden Damit war zwar ein wesentliches Budgetziel erreicht, der Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 verzeichnete jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 49,4 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 30,6 Millionen Euro. Durch die Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten wurden die Vorgaben eingehalten, wobei es beim Maastricht-Defizitziel zu einer konjunkturbedingten Erhöhung von 104 auf 170 Millionen Euro kam.

Der administrative Abgang und der „strukturelle" administrative Abgang des Landeshaushalts waren höher als im Voranschlag 2015 und im NÖ Budgetprogramm  orgesehen. Der Netto-Abgang lag um 184,1 Millionen über dem Voranschlag 2015. Die Finanzschulden stiegen um 208,5 Millionen Euro und überschritten ebenfalls die laut Voranschlag und NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich daher um 5,4 Prozent.

Im Jahr 2015 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 1.898,8 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag bis zum Jahr 2014 beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 2.234,7 Millionen Euro ging um 292,6 Millionen Euro zurück. Den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 2,9 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,2 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Die seit 2013 um 2,7 Prozentpunkte gefallene Eigenkapitalquote zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im selben Zeitraum stiegen Finanzschulden sowie Barvorlagen um 380,6 Millionen Euro bzw. 10,6 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt, wodurch eine Nachhaltigkeitslücke und ein höherer Zinsaufwand entstanden. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von rund 43 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin. Diese Entwicklung zeigt den Konsolidierungsbedarf.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame Maßnahmen und die strikte Umsetzung der Vorgaben des Budgetprogrammes insbesondere auch für den Landeshaushalt.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen war gemäß Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 zu unterlassen und Bestände aus bereits abgeschlossenen Geschäftsfällen aufzulösen.

Mit der am 19. Oktober 2015 erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 und der diesbezüglichen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung zwischen den Ländern wird ab dem Rechnungsjahr 2019 die angestrebte integrierte Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung eingeführt. Dadurch wird zwar die Aussagekraft des Rechnungswesens weiter erhöht, dies wird jedoch nichts an den bereits aus den jetzigen Rechenwerken aufgezeigten Entwicklungen ändern.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014 im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Landtags erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2014

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2014 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2014 und eine daraus auzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2014.

NÖ Budgetprogramm

Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für Niederösterreich vorgesehene Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG konnte im Rechnungsabschluss 2014 erfüllt werden. Die im Voranschlag bzw. im NÖ Budgetprogramm 2014 bis 2018 enthaltenen Vorgaben wurden jedoch weitgehend nicht erreicht.

Haushaltsergebnis

Nachdem in den Rechnungsjahren 2012 und 2013 noch Netto-Überschüsse erzielt wurden, wies der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014 einen Netto-Abgang von 96,6 Millionen Euro aus. Dieser lag um 246,6 Millionen Euro schlechter als der im Voranschlag geplante Netto-Überschuss von 150 Millionen Euro, wobei die im Voranschlag vorgesehene Entnahme aus der Veranlagung in Höhe von 150 Millionen Euro zur Schuldentilgung nicht erfolgte. Der Brutto-Abgang war im Rechnungsjahr 2014 um 366,8 Millionen Euro höher als veranschlagt.

Stabilitätsbeiträge

Niederösterreich hat sich im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 verpflichtet, im Jahr 2014 ein maximales Maastricht-Defizit von 204 Millionen Euro zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen. Das sind 21 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits. Obwohl im Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 27,8 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 37,7 Millionen Euro auszuweisen war, konnte gegenüber der Vorgabe des Stabilitätspakts in Summe ein um 95 Millionen Euro besseres Ergebnis erzielt werden. Damit hat Niederösterreich die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 erfüllt.

Während sich die Kennzahlen für die Quote des öffentliches Sparens und die Eigenfinanzierungsquote gegenüber dem Vorjahr wenig veränderten, verschlechterte
sich die Kennzahl für die Quote freie Finanzspitze auf minus 3,43 Prozent, was unter anderem auf eine höhere geplante Schuldentilgung zurückzuführen war. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich um 2,6 Prozent.

Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung

Die stichprobenartige Überprüfung der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung und der ausgewiesenen Bestände ergab keine Beanstandungen.

Vermögensrechnung

Die Bilanzsumme verringerte sich in den Rechnungsjahren 2013 und 2014 um 815,9 Millionen Euro bzw. 4,6 Prozent auf 16.778,9 Millionen Euro.

Auf der Aktivseite sank das Anlagevermögen im Wesentlichen auf Grund der Überführung eines Investitionsprojekts in eine Sonderfinanzierung um 215,3 Millionen Euro. Die Verringerung des Umlaufvermögens um 933,8 Millionen Euro war hauptsächlich auf die Rückführung von Genussrechtsforderungen sowie deren Wertberichtigung bzw. Abschreibung zurückzuführen. Im Gegenzug stieg die Wertberichtigung zum Eigenkapital um 473,9 Millionen Euro.

Auf der Passivseite sanken das Eigenkapital und die Rücklagen um 690,5 Millionen Euro. Auch die Verbindlichkeiten verringerten sich um 109,7 Millionen Euro, wobei jedoch deren Anteil an der Bilanzsumme auf 77,6 Prozent im Jahr 2014 stieg.

Finanzschulden

Nach einer leichten Verringerung der Finanzschulden im Rechnungsjahr 2013 um 12,8 Millionen Euro stiegen sie im Rechnungsjahr 2014 um 100,6 Millionen Euro auf 3.389,2 Millionen Euro an. Dazu war festzustellen, dass die Finanzschulden bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit um 165,7 Millionen Euro unter dem Voranschlag lagen, während die Maastricht-Schulden um 522,7 Millionen Euro über dem Voranschlag lagen. Damit waren sie in Summe um 357,1 Millionen Euro schlechter als geplant. Die Finanzschulden 2014 stiegen mit 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr stärker als das nationale nominelle BIP mit 2,0 Prozent, wodurch
zukünftige Budgets vorbelastet werden.

Eventualverbindlichkeiten

Die im Jahr 2014 nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.527,3 Millionen Euro lagen um 1.493,1 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Gegenüber dem Jahr 2013 verringerte sich die bewertete Gesamtrisikosumme um 163,5 Millionen Euro. Im Jahr 2014 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 1,7 Millionen Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,6 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen unbedingt in Einklang gebracht und gehalten werden. Die Verringerung der Eigenkapitalquote um 2,2 Prozentpunkte seit dem Rechnungsjahr 2012 zeigte jedoch, dass dies bisher nicht gelungen ist. Im gleichen Zeitraum stieg die Wertberichtigung zum Eigenkapital auf der Aktivseite von 39,1 Prozent auf 43,8 Prozent, was einen laufenden Anstieg der Verpflichtungen für die Zukunft bedeutet.

Zur Erreichung stabiler Finanzen sind in den kommenden Rechnungsjahren wirksame Maßnahmen zu setzen.

Sondermaßnahmen, wie die Verwertung von Vermögen, können die Konsolidierung zwar unterstützen, nachhaltig kann sie jedoch nur über ein positives strukturelles Ergebnis gelingen. Dabei sind zusätzlich zum Landeshaushalt alle außerbudgetären Einheiten (Fonds, Gesellschaften) des Landes NÖ einzubeziehen.

Entwicklung Haushalts- und Rechnungswesen der Länder

Im April 2015 versandte das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997. Damit soll ein „Drei-Komponenten-Rechnungssystem", bestehend aus Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung, auf Länder- und Gemeindeebene eingeführt werden.

Die Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens stellt zwar für sich keine nachhaltig stabilen Finanzen sicher, kann aber die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte unter Einbeziehung deren ausgegliederter Bereiche sowie die Haushaltsführung verbessern. Damit kann sowohl über die Finanzierungsrechnung (Zahlungsströme) als auch über die Ergebnisrechnung (Mittelverbrauch) gesteuert werden.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013 im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Landtags erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2013

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2013 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2013 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2013.

NÖ Budgetprogramm

Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für Niederösterreich vorgesehene Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG konnte im Rechnungsabschluss 2013 übererfüllt werden. Die im Voranschlag enthaltenen Vorgaben des NÖ Budgetprogramms 2013 bis 2016 konnten jedoch nicht erreicht werden.

Haushaltsergebnis

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013 wies bei einem Gebarungsvolumen von 8.707,6 Millionen Euro einen Brutto-Abgang von 476,8 Millionen Euro und nach Abzug der darin enthaltenen Darlehenstilgungen einen Netto-Überschuss von 53,6 Millionen Euro aus. Dieser lag um 96,4 Millionen Euro bzw. 64,3 Prozent niedriger als veranschlagt.
Der Brutto-Abgang war um 255,3 Millionen Euro bzw. 115,3 Prozent höher als veranschlagt. Dies war im Wesentlichen auf vermehrte Darlehenstilgungen, ein schlechteres Ergebnis der laufenden Gebarung, vermehrte Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie höhere Ausgaben für Kautionen zurückzuführen.
Da die Erläuterungen zum Rechnungsabschluss eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung der Abweichungen gegenüber dem Voranschlag sind und wichtige Informationen für die Budgeterstellung und den Budgetvollzug enthalten, ist eine weitere Verbesserung deren Aussagekraft zweckmäßig.

Stabilitätsbeiträge

Niederösterreich hat sich im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 verpflichtet, im Jahr 2013 ein maximales Maastricht-Defizit von 264 Millionen Euro zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen. Das sind 18,9 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits, welches um 80,3 Millionen Euro unterschritten werden konnte. Damit hat Niederösterreich die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 übererfüllt.
Im Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) war jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 46 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 17,6 Millionen Euro auszuweisen.
Bei den Kennzahlen konnten die Quote öffentliches Sparen und die Eigenfinanzierungsquote verbessert werden, während sich die Quote freie Finanzspitze um 2,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr verschlechterte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut Maastricht stieg im Vergleich zum Jahr 2012 um neun Euro auf 1.647 Euro, während die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV um neun Euro auf 2.032 Euro sank.

Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung

Die Analyse der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung und der Bestände ergab keine Beanstandungen.

Vermögensrechnung

Das ausgewiesene Eigenkapital und die Eigenkapitalquote haben sich im Rechnungsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr verringert, insbesondere weil Abschreibungen und Wertberichtigungen im Anlage- und Umlaufvermögen vorzunehmen waren. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital stieg im Jahr 2013 auf 42,7 Prozent der Bilanzsumme. Das zeigt, dass bereits beträchtliche Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen wurden. Die Eigenkapitalquote von über 20 Prozent wird daher auf Dauer nur zu halten sein, wenn die Entwicklung der Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen zukünftigen Verpflichtungen mit den Erträgen in Einklang gebracht wird.

Finanzschulden

Der im Jahr 2011 eingeleitete Trend zur Verminderung der Finanzschulden hat sich im Rechnungsjahr 2013 mit einer Verringerung von 12,8 Millionen Euro abgeschwächt. Dazu war festzustellen, dass die Finanzschulden bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit um 294 Millionen Euro besser lagen, während die Maastricht-Schulden um 413 Millionen Euro schlechter lagen als geplant.

Eventualverbindlichkeiten

Die im Jahr 2013 nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.690,8 Millionen Euro lagen um 1.190,4 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Gegenüber dem Jahr 2012 verringerte sich die bewertete Gesamtrisikosumme um 43,4 Millionen Euro. Im Jahr 2013 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 1,4 Millionen Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 6,0 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen in Einklang gebracht und gehalten werden.
Dazu muss die nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 durch Sondermaßnahmen unterstützte Konsolidierung des Landeshaushalts konsequent fortgesetzt und die Ziele des NÖ Budgetprogramms 2013 bis 2016 eingehalten werden.
Sondermaßnahmen, wie die Verwertung von Vermögen, können die Konsolidierung zwar unterstützen, nachhaltig kann sie jedoch nur über ein positives strukturelles Ergebnis gelingen. Dabei sind zusätzlich zum Landeshaushalt alle außerbudgetären Einheiten (Fonds, Gesellschaften) des Landes NÖ einzubeziehen.

Entwicklung Haushalts- und Rechnungswesen der Länder

Das NÖ Budgetprogramm und die Stabilitätspakte stellten höhere Anforderungen an das Haushalts- und Rechnungswesen als die geltende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV. Im Interesse einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage soll das Haushalts- und Rechnungswesens daher zu einer integrierten Finanzierungs-, Vermögens- und Ergebnisrechnung, welche die ausgegliederten Einheiten einbezieht, weiterentwickelt werden. Die dazu bereits laufenden Arbeiten beinhalten auch die einheitliche Bewertung von Vermögen, Verpflichtungen und Risiken sowie eine Überarbeitung des Kontenplans und sollten zügig abgeschlossen werden.
Die Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens stellt zwar für sich keine nachhaltig stabilen Finanzen sicher, kann aber die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte unter Einbeziehung deren ausgegliederter Bereiche sowie die Haushaltsführung verbessern, weil sowohl über die Finanzierungsrechnung (Zahlungsströme) als auch über die Ergebnisrechnung (Mittelverbrauch) gesteuert werden kann.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Landtags erfolgte.

Wertmäßige Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2012

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2012 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2012 und damit eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2012.

Haushaltsergebnis

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 wies bei einem Gebarungsvolumen von rund 8.101,1 Millionen Euro einen Brutto-Abgang von rund 135,6 Millionen Euro und nach Abzug der darin enthaltenen Darlehenstilgungen einen Netto-Überschuss von rund 101,9 Millionen Euro aus.

Der Brutto-Abgang war um rund 104 Millionen Euro höher als veranschlagt. Dies war im Wesentlichen auf vermehrte Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, zusätzliche Darlehenstilgungen und höhere Darlehensgewährungen an sonstige Unternehmen und Haushalte zurückzuführen. Der Netto-Überschuss war um rund 48 Millionen Euro niedriger als veranschlagt, weil um rund 56 Millionen Euro vermehrt Darlehen getilgt wurden als veranschlagt.

Stabilitätsbeiträge

Niederösterreich hat sich im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 verpflichtet, bestimmte Beiträge zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen.
Im Jahr 2012 galt für Niederösterreich ein maximales Maastricht-Defizit gemäß ESVG von 294 Millionen Euro. Das sind rund 17,5 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits, welches noch um rund 105 Millionen Euro unterschritten werden konnte. Dazu trug der Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) mit einem Maastricht-Defizit von rund 20,4 Millionen Euro bei.
Bei den Kennzahlen konnte die Quote der freien Finanzspitze verbessert werden, die Pro-Kopf-Verschuldung und die Eigenfinanzierungsquote blieben annähernd gleich. Die Quote des öffentlichen Sparens verschlechterte sich leicht um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Vermögensrechnung

Die Erhöhung der Eigenkapitalquote im Rechnungsjahr 2012 war auf eine zusätzliche Wertberichtigung zurückzuführen. Um die Vermögenslage stabil zu halten, sind einerseits entsprechende Erträge sicherzustellen und anderseits die Entwicklung der Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen zukünftigen Verpflichtungen anzupassen.
Die periodengerechte Darstellung von Aufwendungen wurde ab dem Rechnungsjahr 2010 verbessert. Die einheitliche Bewertung von Vermögen, Verpflichtungen und Risiko ist Gegenstand der angestrebten Reform des Haushaltswesens der Länder.

Eventualverbindlichkeiten

Die im Jahr 2012 nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.734,2 Millionen Euro lagen um rund 1.128,4 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Gegenüber dem Jahr 2011 verringerte sich die bewertete Gesamtrisikosumme um rund 135 Millionen Euro. Im Jahr 2012 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von rund 1,6 Millionen Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von rund 5,8 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen in Einklang gebracht und gehalten werden.
Nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 wurde im Jahr 2011 schwerpunktmäßig durch Sondermaßnahmen (Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen und Genussrechtsforderungen) mit der Konsolidierung des Landeshaushalts begonnen.
Sondermaßnahmen, wie die Verwertung von Vermögen, können dabei unterstützen, nachhaltig kann die Konsolidierung jedoch nur über das strukturelle Ergebnis erfolgen. Dabei ist nicht nur der Landeshaushalt zu beachten, sondern auch die außerbudgetären Einheiten (Fonds, Gesellschaften), die dem Land NÖ zuzurechnen sind, einzubeziehen.
Im Rechnungsjahr 2012 setzte sich der Konsolidierungskurs im Rahmen des NÖ Budgetprogramms 2012 bis 2015 fort, wobei die Sondermaßnahmen bereits zurückgefahren wurden. 

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